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Wollt Ihr weiterhin dieses Leid verursachen oder euch daran beteiligen

4.791 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Tod, Fleisch, Leid ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wollt Ihr weiterhin dieses Leid verursachen oder euch daran beteiligen

18.08.2014 um 22:57
@McMurdo

Man kann es sich logisch klarmachen.
Es gibt viel mehr nicht veggies als veggies.
Also auch viel mehr nichtveggie vollidioten, die dich konstant blöd anmachen wenn du nur wagst zu sagen du isst kein fleisch ode rnoch schlimmer, bist veganer.
Sofort behaupten du wollest ihnen das fleisch madig machen und Rechtfertigungen von dir wollen.

Aus der schieren überzahl erschließt sich dann die Mehrbelastung druch vollidioten als veggie.

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Kayla ehemaliges Mitglied

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18.08.2014 um 22:57
@McMurdo
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Unterstellst du doch damit indirekt das sich Fleischesser nicht mit Tierschutz auseinandersetzen würden oder könnten.
Manche davon wollen oder können das sicher nicht, aber wie bei Allem, bestätigen auch hier wohl die Ausnahmen die Regel.


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18.08.2014 um 22:57
@Saturius

ok


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18.08.2014 um 22:58
@Kayla
Zitat von KaylaKayla schrieb:Es geht hier um die enge Räumlichkeit
Definiere "enge Räumlichkeit". Gehört da alles dazu, was du Kraft deines Glaubens dazu erklärst, oder hat der Gesetzgeber auch noch ein Wörtchen mitzureden?
Zitat von KaylaKayla schrieb:von Ignoranten habe ich die Nase gestrichen voll.
Selbsthaß? :D


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Kayla ehemaliges Mitglied

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18.08.2014 um 22:59
@geeky

Warum befasst du dich eigentlich nicht mit dem Thema und dafür lieber mit mir ? Langeweile ?

Sieh dir einfach die verlinkten Bilder an, dann bekommst du vielleicht endlich eine Vorstellung davon, was gemeint ist.

Und ansonsten das bekannte Blah Blah von Fleischlobbyisten.:)


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18.08.2014 um 23:01
@Kayla

Ist es dir unangenehm, daß man deine Propagandaparolen hinterfragt? Daß dich auch deine Ignoranz nicht davor bewahren kann solltest du doch inzwischen begriffen haben.

Also: Definiere "enge Räumlichkeit". Gehört da alles dazu, was du Kraft deines Glaubens dazu erklärst, oder hat der Gesetzgeber auch noch ein Wörtchen mitzureden?


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18.08.2014 um 23:02
@geeky

Aber wir hatten doch schon, dass die meisten Tiere in engen Behausungen leben ist keine Propaganda.

Geflügel, also das zahlreichste Vieh, betrifft das in besonderen maße, während auch Milchkühe erheblich davon betroffen sind.

Wir reden hier von rindern die 4 meter innen und 4 meter Außenfläche, grob, haben.

Findest du das ist nicht zu eng für ein rind?


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18.08.2014 um 23:03
@shionoro

Für die Halter ist es entscheidend, was der Gesetzgeber dazu sagt.


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Kayla ehemaliges Mitglied

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18.08.2014 um 23:04
@geeky
Zitat von geekygeeky schrieb:Für die Halter ist es entscheidend, was der Gesetzgeber dazu sagt.
Nö, was der Tierschutz festlegt und der ist gesetzlich verankert.


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18.08.2014 um 23:04
@Kayla

Tolle Bilder, bin begeister *augenroll*
Wobei ich schon dazu sagen muss das es immer noch nicht die Regel ist, da kannst du kommen mit was du willst

Zu dem Thema mit dem Fleischesser:
Es gibt viele so ärztliche Studien und angebliche Binsenweisheiten bezüglich dazu das der Mensch kein Fleisch essen muss, betrachtet man es allerdings evolutionstechnisch sieht die Sache anders aus, aber diese Diskussion fürt ebenfalls zu nichts.... Das von diesen (meist angeblichen) ärzten die einzelnen körperfunktionen fehlinte rpretierten werden, in Betrachtung der Tatsache das diese etwas bewirken sollen sogar mit bloßer absicht, ist den meisten Menschen nicht klar, mischkonsum der Lebensmittel macht krank, nicht das Fleisch selbst, übergewichtigkeit kommt ebenflls nicht vom fett essen sondern von Weizen, bzw Kohlenhydrate, und ebenfalls ist es Fakt das ein großteil der salatsorten nicht richtig verdaut werden von einem Menschen u.a. Karotten oder ganz normaler blattsalat, Fleisch zersetzt sich zu 100 %..... Von dem her interessiert mich das angeblich "der Mensch ist ein allesfresser* geblubber überhaupt nicht, da es schlicht und ergreifend falsch ist.


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18.08.2014 um 23:05
@geeky

Aber für die Tiere nicht, und wir unterhalten uns hier doch über tierleid.


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18.08.2014 um 23:06
@Kayla
geeky schrieb:
Für die Halter ist es entscheidend, was der Gesetzgeber dazu sagt.

Nö, was der Tierschutz festlegt und der ist gesetzlich verankert.
Du demontierst dich (und damit den Ruf von PETA) immer mehr.

Also: Definiere "enge Räumlichkeit". Gehört da alles dazu, was du Kraft deines Glaubens dazu erklärst, oder hat der Gesetzgeber auch noch ein Wörtchen mitzureden?


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18.08.2014 um 23:06
@Syco

Erm....nein 0.o
Der Mensch ist ein Allesfresser.
Das ist nicht falsch, nur weil manche dinge nicht verdaut werden.


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Kayla ehemaliges Mitglied

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18.08.2014 um 23:07
@geeky

Tierhaltung:

§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 2a
(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zu erlassen über Anforderungen

1.
hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeit oder der Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere,
2.
an Räume, Käfige, andere Behältnisse und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Tieren sowie an die Beschaffenheit von Anbinde-, Fütterungs- und Tränkvorrichtungen,
3.
hinsichtlich der Lichtverhältnisse und des Raumklimas bei der Unterbringung der Tiere,
4.
an die Pflege einschließlich der Überwachung der Tiere; hierbei kann das Bundesministerium auch vorschreiben, dass Aufzeichnungen über die Ergebnisse der Überwachung zu machen, aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen sind,
5.
an Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die Tiere halten, betreuen oder zu betreuen haben und an den Nachweis dieser Kenntnisse und Fähigkeiten,
6.
an Sicherheitsvorkehrungen im Falle technischer Störungen oder im Brandfall.

(1a) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, Anforderungen an Ziele, Mittel und Methoden bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Tieren festzulegen.
(1b) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, so weit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist und sich eine Pflicht zur Kennzeichnung nicht aus § 11a Absatz 3 ergibt, Vorschriften zur Kennzeichnung von Tieren, insbesondere von Hunden und Katzen, sowie zur Art und Durchführung der Kennzeichnung zu erlassen.
(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, ihre Beförderung zu regeln. Es kann hierbei insbesondere

1.
Anforderungen

a)
hinsichtlich der Transportfähigkeit von Tieren,
b)
an Transportmittel für Tiere

festlegen,
1a.
bestimmte Transportmittel und Versendungsarten für die Beförderung bestimmter Tiere, insbesondere die Versendung als Nachnahme, verbieten oder beschränken,
2.
bestimmte Transportmittel und Versendungsarten für die Beförderung bestimmter Tiere vorschreiben,
3.
vorschreiben, dass bestimmte Tiere bei der Beförderung von einem Betreuer begleitet werden müssen,
3a.
vorschreiben, dass Personen, die Tiertransporte durchführen oder hierbei mitwirken, bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten haben und diese nachweisen müssen,
4.
Vorschriften über das Verladen, Entladen, Unterbringen, Ernähren und Pflegen der Tiere erlassen,
5.
als Voraussetzung für die Durchführung von Tiertransporten bestimmte Bescheinigungen, Erklärungen oder Meldungen vorschreiben sowie deren Ausstellung und Aufbewahrung regeln,
6.
vorschreiben, dass, wer gewerbsmäßig Tiertransporte durchführt, einer Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf oder bei der zuständigen Behörde registriert sein muss, sowie die Voraussetzungen und das Verfahren bei der Erteilung der Erlaubnis und bei der Registrierung regeln,
7.
vorschreiben, dass, wer Tiere während des Transports in einer Einrichtung oder einem Betrieb ernähren, pflegen oder unterbringen will, einer Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf, und die Voraussetzungen und das Verfahren der Erteilung der Erlaubnis regeln, soweit dies zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union erforderlich ist.

(3) Des Einvernehmens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bedürfen Rechtsverordnungen

1.
nach Absatz 1, soweit sie Anforderungen an die Haltung von Tieren festlegen, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden,
2.
nach Absatz 2 Satz 1, soweit sie die Beförderung von Tieren regeln, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 3
Es ist verboten,

1.
einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen,
1a.
einem Tier, an dem Eingriffe und Behandlungen vorgenommen worden sind, die einen leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken, Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines körperlichen Zustandes nicht gewachsen ist,
1b.
an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können, sowie an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittel anzuwenden,
2.
ein gebrechliches, krankes, abgetriebenes oder altes, im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen schmerzlosen Tötung zu veräußern oder zu erwerben; dies gilt nicht für die unmittelbare Abgabe eines kranken Tieres an eine Person oder Einrichtung, der eine Genehmigung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 und, wenn es sich um ein Wirbeltier handelt, erforderlichenfalls eine Genehmigung nach Vorschriften, die auf Grund des § 9 Absatz 3 Nummer 1 und 2 erlassen worden sind, für Versuche an solchen Tieren erteilt worden ist,
3.
ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen,
4.
ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepasst ist; die Vorschriften des Jagdrechts und des Naturschutzrechts bleiben unberührt,
5.
ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,
6.
ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,
7.
ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen,
8.
ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern,
8a.
ein Tier zu einem derartig aggressiven Verhalten auszubilden oder abzurichten, dass dieses Verhalten

a)
bei ihm selbst zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führt oder
b)
im Rahmen jeglichen artgemäßen Kontaktes mit Artgenossen bei ihm selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c)
seine Haltung nur unter Bedingungen zulässt, die bei ihm zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen,

9.
einem Tier durch Anwendung von Zwang Futter einzuverleiben, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist,
10.
einem Tier Futter darzureichen, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet,
11.
ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist,
12.
ein Tier als Preis oder Belohnung bei einem Wettbewerb, einer Verlosung, einem Preisausschreiben oder einer ähnlichen Veranstaltung auszuloben,
13.
ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.

Satz 1 Nummer 12 gilt nicht, wenn das Tier auf einer in Satz 1 Nummer 12 bezeichneten Veranstaltung ausgelobt wird, bei der erwartet werden kann, dass die Teilnehmer der Veranstaltung im Falle des Gewinns als künftige Tierhalter die Einhaltung der Anforderungen des § 2 sicherstellen können.


http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
Zitat von geekygeeky schrieb:Du demontierst dich (und damit den Ruf von PETA) immer mehr.

Also: Definiere "enge Räumlichkeit". Gehört da alles dazu, was du Kraft deines Glaubens dazu erklärst, oder hat der Gesetzgeber auch noch ein Wörtchen mitzureden?
Blah, blah.:)


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18.08.2014 um 23:09
@shionoro

Ok, man kann sagen der Mensch ist ein allesfresser, ok, geb ich zu, der Mensch kann alles essen, richtig.

Aber abzutreien das der Mensch dazu gemacht wurde Fleisch zu essen ist eine lüge gegenüber der Evolution, und komm mir jetzt nicht mit so nem zeug wie "Evolution ist gelogen, wir stammen von gott ab" oder ähnlichem, die Evolution ist weitestgehend bewiesen und diese spricht eine andere Sprache.


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18.08.2014 um 23:10
@Syco

Also, gemacht ist der Mensch zu gar nix, Evolution ist nicht zielgerichtet.
Richtig ist: Der Mensch ist fähig, fleisch zu essen, und man kann auch fleisch essen und dabei sehr gesund leben.

Man kann es aber eben auch lassen und dabei sehr gesund leben.


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18.08.2014 um 23:12
@Kayla

Und, willst du nun weiterhin behaupten, 99,999% aller Tiere würden unter Bedingungen gehalten, die gegen geltende Gesetze verstoßen?


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18.08.2014 um 23:13
Zitat von KaylaKayla schrieb: Fazit: Der Mensch kann Fleich essen, muß es aber nicht.
Der Mensch kann auch Gemüse essen, muss es aber nicht.


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18.08.2014 um 23:15
@McMurdo

Jo, nur dass er für das Gemüse weit weniger Lebewesen leid zufügen muss


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18.08.2014 um 23:15
@shionoro
@Kayla

Ich bin etwas vom Thema abgewichen, was ic damit zum audruck bringen möchte ist das es vollkommen legitim ist als Mensch Fleisch zu essen und dies in unserer Natur liegt.
Daher sollte man aufhören leute zu Maßregel weil sie Fleisch essen und eher etwas tun das der fleischkonsum nicht in tierquälerei endet, das machen allerdings die wenigste die so denken wie ihr zwei, aber es wäre richtig.

@shionoro

Ja man kann ohne Fleisch gesund leben, aber verliere bitte ein paar wichtige Fakten nicht aus den äugen, z.B. das Fleisch deutlich zum Wachstum des Gehirns beiträgt und du als Veganer zusätzlich nahrungsergänzer zu dir nehmen musst um gesund zu leben.
Und das diese nicht auf bäumen wachsen muss dir auch klar sein...


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