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Sexuelle Übergriffe auf Frauen am Kölner Bahnhof

6.256 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Köln, Bahnhof ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sexuelle Übergriffe auf Frauen am Kölner Bahnhof

05.01.2016 um 13:35
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb:Oder aber man bereitet sich darauf vor und bestellt genügend zusätzliche Polizisten.
Ich meine ein Tag wie Sylvester mit entsprechendem Menschenaufkommen kommt ja nun nicht ganz unplanmäßig und überraschend daher.
Aber woher nehmen und nicht stehlen? ;) Silvester ist ja zeitgleich auch in anderen Städten und Landkreisen.

Als ein großes Problem erweist sich inzwischen, dass viele Landespolizeien - unter anderem in NRW - aus Kostengründen den mittleren Dienst gestrichen haben. Somit kann man Nachwuchskräfte nur über den gehobenen Dienst rekrutieren, für welchen allerdings die Anforderungen (gutes Abitur und strenges Auswahlverfahren) sehr hoch sind. Als Folge bestehen weniger Bewerber das Aufnahmeverfahren. Und selbst, wenn man jetzt mehr Personalstellen für die Polizeiausbildung bereitstellt, so hat man die fertig ausgebildeten Beamten erst in drei Jahren zur Verfügung.

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Sexuelle Übergriffe auf Frauen am Kölner Bahnhof

05.01.2016 um 13:37
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb:Jeder festgenommene ist erstmal ein mutmaßlicher Täter.
Erst nach der Gerichtsverhandlung ist er dann Täter oder nicht.
Das ändert alles nichts daran, dass es nach jetzigem Erkenntnisstand null Sinn gemacht hätte gegen irgendwelche Leute präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb:Ich denke ein wenig Nachdenken sollte reichen. Dafür braucht es keine Glaskugel.

Da der Bereich Dom und Bahnhof der Polizei als Straftatbrennpunkt bekannt ist, ist doch eine logische Konsequenz, daß an Tagen wie Sylvester die Straftaten genau dort ansteigen werden.

Man kann dann natürlich sagen, gut, kann man halt nichts machen. Ist eben so.

Oder aber man bereitet sich darauf vor und bestellt genügend zusätzliche Polizisten.
Ich meine ein Tag wie Sylvester mit entsprechendem Menschenaufkommen kommt ja nun nicht ganz unplanmäßig und überraschend daher.
Nochmal: In Köln leben 1 Millionen Menschen, dazu kommen alle die von außerhalb zum Feiern kamen und am Bahnhof waren scheinbar 1000 Leute (leg von mir aus noch 1000 drauf). Jetzt müsste man wissen, wo es vllt sonst noch Orte gab, wo Polizeipräsenz gefordert war, wieviele Feiern es an öffentlich zugänglichen Orten gab, wie groß die waren etc etc...
Womöglch hat die Polizei sich ja aus Erfahrung und sonstigen Gründen hier und da in der Stadt positioniert und dafür sogar einen Plan erstellt.
Aber ist ja egal, im Nachhinein hätte man das natürlich alles verhindern können, weil es ja sonnenklar war.


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Sexuelle Übergriffe auf Frauen am Kölner Bahnhof

05.01.2016 um 13:38
Und nochmal ... unterschiedlicher Status. Flüchtlinge stehen unter besonderem Schutz.
Ist hier eh nicht relevant, weil es keine waren.


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Sexuelle Übergriffe auf Frauen am Kölner Bahnhof

05.01.2016 um 13:38
@nodoc
Zitat von nodocnodoc schrieb:.....keine Flüchtlinge
Und was ist wenn solche wären, sollen wir unsere Werte wie Asylrecht über den Haufen werfen ?


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Sexuelle Übergriffe auf Frauen am Kölner Bahnhof

05.01.2016 um 13:42
jetzt fragte ich einen lieferanten tunesischer herkunft. ein fleißiger, einfacher und gläubiger mann.

er sagt folgendes. tunesier sind sehr schwer zu feiertagen in größeren mengen auf einen platz zu bringen, von den marokkanern weiß er das gleiche.

erstens möchte jeder zu neujahr in die heimat, zweitens, wer nicht fliegen kann feiert zwar gern mit männern allein, aber im zimmer neben den frauen oder in der straße in der nähe. jedenfalls nicht weit weg.
um mitternacht packt man frau und kinder wieder mit sich, geht feuerwerk schauen. möglichst in der natur, oder von einem berg runter.

stehlen können alle kriminellen, meint er. aber das spalier, die attacken auf frauen, und dass keiner half, das sei nicht denkbar.

er sieht irgendeine kriminelle politische agitation dahinter, aber nichts was man bisher kennt.
man wisse nicht ob die propaganda vom westen oder osten oder süden komme.

vom internet vielleicht.


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Sexuelle Übergriffe auf Frauen am Kölner Bahnhof

05.01.2016 um 13:43
@Mahatma_Pech
Zitat von Mahatma_PechMahatma_Pech schrieb:Droht den Tätern die Abschiebung?

Sollten unter den Tätern auch Flüchtlinge bzw. Asylbewerber sein, so droht ihnen nicht die Abschiebung in ihr Heimatland. Die Bundesrepublik schiebt politisch oder religiös verfolgte Menschen nur dann ab, wenn sie schwerste Straftaten wie Mord oder Totschlag begangen haben.

Sexuelle Nötigung oder Trickdiebstahl reicht hier nicht aus.
Anders sieht es bei Ausländern mit Duldungsstatus aus. Regelmäßig abgeschoben werden Ausländer, die zu einem Jahr Haft verurteilt werden.

„Auch hier ist immer die Verhältnismäßigkeit zu wahren“, sagt Raphael Murmann-Suchan, Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln.
1 Jahr,
Wegen sexueller Nötigung wird bestraft, wer, unabhängig von seinem Geschlecht, eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten (nicht aber an sich selbst) vorzunehmen. Die Gewalt kann überwältigend (vis absoluta = z. B. Fesseln, Einschließen, Niederschlagen, Betäuben) oder den Willen beugend (vis compulsiva) sein. Die Intensität der Gewalt ist dabei unerheblich, sie muss sich gegen Personen richten. Handelt der Täter nicht mit Gewalt, sondern greift er zur Drohung, so muss eine Gefahr für Leib und Leben angedroht werden.

Bei Drohungen von geringerer Intensität kann allenfalls – anstatt nach § 177 StGB – aufgrund des Tatbestandes der Nötigung (evtl. im besonders schweren Fall) gemäß § 240 StGB eine Bestrafung erfolgen.

Der Begriff der sexuellen Handlung definiert der Gesetzgeber in § 184h StGB: Sexuelle Handlungen sind solche, die nicht unerheblich sind. Wo sich die untere Schwelle befindet, ist umstritten. Jedoch wird man dies bei einem Zungenkuss verneinen dürfen, auch das „Begrabschen“ scheidet aus. Es verbleibt dann aber möglicherweise die Strafbarkeit wegen Beleidigung nach § 185 StGB. Die obere Schwelle der sexuellen Nötigung zur Vergewaltigung liegt in der Penetration des Körpers. Dabei ist es unerheblich, ob das Eindringen
Wikipedia: Sexuelle Nötigung

Strafbarkeit wegen Beleidigung, toll!
Wir kannten das so nicht, ausser einem Klaps aufs Po der Servierdüse.

Aber solches Begrabschen sollte unter Tätliche Gewalt, Gewaltanwendung laufen, das ist nicht (nur) Begrabschen, das ist Gewalt, schändliche , entwürdigende Gewalt.


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Sexuelle Übergriffe auf Frauen am Kölner Bahnhof

05.01.2016 um 13:44
Zitat von FiernaFierna schrieb:Das ändert alles nichts daran, dass es nach jetzigem Erkenntnisstand null Sinn gemacht hätte gegen irgendwelche Leute präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Ja ne, ist klar.

Die Personen sind der Polizei bekannt, daß sie Straftaten begehen. Auch der Ort wo sie sie begehen ist bekannt aber man braucht sich darüber keine Gedanken machen.

Na dann kann die Polizei ja weitermachen, wie gehabt. Alles im grünen Bereich.


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