gagitsch schrieb:Ich fragte ob es akzeptabel ist!
Und ich habe gefragt, warum es inaktzeptabel sein soll.
gagitsch schrieb:Weil HD Brust nicht als weiblich gelesen wird und somit deutlich einem Mann zuzuordnen ist. Eigentlich ganz einfach. Wenn HD Körpchen D hätte und eine weiblich geformte Brust hätte, wäre dies auch befremdlich oder mindestens ablenkend.
Aber er muss sie nicht bedecken, weil.... er ein mann ist.....
:shrug:
gagitsch schrieb:Deswegen ist das Urteil nicht falsch nach meiner Sicht, aber es ist in der Begründung zur Abwägung nicht vollständig. GGf hätten die Richter aber eben auch anders begründen müssen wenn mit Frauen verglichen worden wäre, was zu Argumentationskonflikten geführt hätte, also lässt man den Vergleich zu Frauen einfach weg. Clever gemacht, aber ob das dann in Gänze moralisch so iO ist....?
Das ist überhaupt nicht "clever gemacht", sondern logisch, da es ums oben ohne geht und da kommt man unweigerlich zum mann, der das ohne einschränkungen darf und das ganze als völlig normal angesehen wird. Egal, wie ablenkend das ist, was man da zusehen bekommt.
gagitsch schrieb:Also meine Eier kann ich raushängen lassen solange über meinem Penis ein Kniestrumpf hängt? Du stellst das aber auch sehr einfach dar/vor.
Der hodensack gehört ebenfalls zu den primären geschlechtsmerkmalen.
gagitsch schrieb:Darum geht es ja, sich an das Hausrecht desjenigen zu halten, wo ich grad bin. Das ist für mich eine Form des Respektes.
Wie sieht denn nun das hausrecht bzw die hausordnung des klinikums aus? Steht da explizit drin, dass sekundäre geschlechtsmerkmale bedeckt sein müssen? Wenn nicht, inwiefern wurde dann gegen die hausordnung verstoßen?