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Was denkt ihr über Transgender?

6.149 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Frau, Mann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Was denkt ihr über Transgender?

12.05.2026 um 12:08
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:weil diese ihre Brüste bedecken sollen.
Ich sage ja. Das ist reine Argumentationsuntermauerung für das Urteil, aber nicht grundsätzlich...
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Die Person ist aber keine Frau
Dann hat das Gericht wohl deutlich vergeschlechtlicht und wohl im Text dann falsch zugeordnet, denn
Ihre Brust war mithin frei sichtbar
und schlug ihr vor, sich die Brust zukünftig durch ein T-Shirt zu bedecken.
Quelle: https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/28668

Lt www.nonbinary.ch soll kein ihr/ihre verwendet werden! Das ist fast immer binär und daher nicht passend.


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12.05.2026 um 12:54
@gagitsch
Das bezieht sich auf „die Person“ , das ist doch klar


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12.05.2026 um 14:39
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Die Person ist aber keine Frau, auch kein Mann. Weshalb "Klägerin" auch falsch ist.
Was sie tatsächlich ist und wie sie sich fühlt, dass sind aber zwei verschiedene "Paar Schuhe". Wie sie sich fühlt ist ihre Sache. Aber sie kann nciht erwarten, dass da alle anderen mitmachen.


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12.05.2026 um 16:49
Zitat von AniaraAniara schrieb:Was sie tatsächlich ist und wie sie sich fühlt, dass sind aber zwei verschiedene "Paar Schuhe". Wie sie sich fühlt ist ihre Sache. Aber sie kann nciht erwarten, dass da alle anderen mitmachen.
Sie haben es genau auf dem Punkt gebracht.
Jeder darf ja, aber die anderen müssen nicht.
Das ist in vielen anderen Dingen des Lebens auch so.


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12.05.2026 um 18:06
@Aniara
Rechtlich gesehen ist die Person non-binär. Das muss berücksichtigt werden, siehste ja am Urteil, da wurde entschieden, dass da „andere mitmachen“ müssen.


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12.05.2026 um 20:32
Zitat von AniaraAniara schrieb:Der Trick ist wohl, man muss sich "anders" fühlen, dann stehen einem alle Türen offen...
Zumindest zahlen dann die eigenen Befindlichkeiten mehr als die der breiten Masse.....
Die Reha-Klinik habe andererseits durchaus ein Recht, ihre Hausordnung so zu gestalten, dass sich andere Patientinnen und Patienten in der Einrichtung wohl fühlten. Man dürfe die eingegangenen Beschwerden – die in der Verhandlung im Übrigen nicht hinreichend vorgetragen wurden – allerdings auch nicht überbewerten. Der Schutz des AGG vor Diskriminierungen dürfe nicht davon abhängen, ob sich einzelne über das Verhalten der hier klagenden Person beschwert hätten. Zudem bedürfe sie gerade als Teil der nonbinären Minderheit besonderen Schutzes.
Quelle:
https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/ag-brandenburg-30c18124-transperson-wassertherapie-oben-ohne-2026-05-08

Ich persönlich tendiere ja dazu, dass in solchen medizinischen Einrichtungen eher mehr Textil als weniger Textil abgebracht ist.
Es ist ja auch kein Spassbad - und warum sollte man nicht durchsetzen können, dass eine anatomisch weibliche Brust während der Therapieeinheit abgedeckt wird? Egal, ob diese an einer Person mit weiblicher, männlicher oder nin-binaer Identität hängt?

Oder legt man jetzt auch per Gerichtsurteil fest, dass weibliche Brüste keine sekundären Geschlechtsmerkmale mehr darstellen?
Ich habe schon Verständnis dafür, dass der ungehinderte Blick auf die nackte Brust manche peinlich berührt.


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12.05.2026 um 21:03
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Zumindest zahlen dann die eigenen Befindlichkeiten mehr als die der breiten Masse.....
Stichwort vulnerable Minderheit.
Aber ist ja scheissegal, genau so wie es egal ist, dass Trans*peronen zu den von Diskriminierung am stärksten betroffenen Gruppen gehören.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:und warum sollte man nicht durchsetzen können, dass eine anatomisch weibliche Brust während der Therapieeinheit abgedeckt wird? Egal, ob diese an einer Person mit weiblicher, männlicher oder nin-binaer Identität hängt?
darauf wurde doch im Urteil eingegangen....nicht gelesen?
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Oder legt man jetzt auch per Gerichtsurteil fest, dass weibliche Brüste keine sekundären Geschlechtsmerkmale mehr darstellen?
nein.


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12.05.2026 um 21:07
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Stichwort vulnerable Minderheit.
Tja - die einen sind vulnerabel und ich (eher) prüde.


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12.05.2026 um 21:09
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Ich habe schon Verständnis dafür, dass der ungehinderte Blick auf die nackte Brust manche peinlich berührt.
Verstehen tu ich's nicht, aber ich respektiere das.


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12.05.2026 um 21:17
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Tja - die einen sind vulnerabel und ich (eher) prüde.
ja und? Trägt jetzt was genau zur Diskussion bei?


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12.05.2026 um 21:20
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja und? Trägt jetzt was genau zur Diskussion bei?
Ich bin nunmal auch ein Mensch mit Befindlichkeiten.
Die manche mehr, manche weniger nachvollziehen können.
Soll ich mich dafuer jetzt entschuldigen? Oder mich zurücknehmen und nicht mehr äussern?


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12.05.2026 um 21:23
Person 1: "Ich fühle mich unwohl, wenn ich meine Brüste mit einem Shirt bedecken muss." --> Alles klar, hier hast du 2.000 € Schmerzensgeld!
Person 2: "Ich fühle mich unwohl, wenn eine Person ihre Brüste entblößt im Rahmen einer Reha-Maßnahme" --> Ja, da hast du leider Pech gehabt.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Zumindest zahlen dann die eigenen Befindlichkeiten mehr als die der breiten Masse.....



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12.05.2026 um 22:37
@Aniara
Die Person 1 fühlt sich nicht unwohl, sondern wird diskriminiert
@Justsaying
Du bist halt nicht Thema hier im thread. Musste wohl irgendwie mit zurechtkommen


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12.05.2026 um 22:42
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du bist halt nicht Thema hier im thread. Musste wohl irgendwie mit zurechtkommen
Ich weiss, dass ich nicht Thema bin, keine Sorge.
Aber hier geht es doch um Meinungen und um einen Meinungsaustausch - und dies möglichst respektvoll.


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12.05.2026 um 22:52
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Stichwort vulnerable Minderheit.
Eine vulnerable Minderheit bei der man nach Belieben ein- und austreten kann. Für die es keine wirkliche Definition, keine überprüfbaren Kriterien gibt.
Alles was man tun muss ist zum Standesamt zu gehen, den Geschlechtseintrag zu divers zu ändern und zu behaupten man wäre non-binär. Schon gehört man einer "vulnerablen Minderheit" an.
Wobei es mich auch nicht wundern würde wenn es in diesem Fall eine reine Behauptung ist.

Das macht diesen Satz aus dem Artikel dann auch fast wieder lustig.
Zudem bedürfe sie gerade als Teil der nonbinären Minderheit besonderen Schutzes.
Wie hat das Gericht denn festgestellt dass diese Person tatsächlich non-binär ist?


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13.05.2026 um 06:21
Zitat von HeliamphoraHeliamphora schrieb:Eine vulnerable Minderheit bei der man nach Belieben ein- und austreten kann. Für die es keine wirkliche Definition, keine überprüfbaren Kriterien gibt.
Alles was man tun muss ist zum Standesamt zu gehen, den Geschlechtseintrag zu divers zu ändern und zu behaupten man wäre non-binär. Schon gehört man einer "vulnerablen Minderheit" an.
Wobei es mich auch nicht wundern würde wenn es in diesem Fall eine reine Behauptung ist.

Das macht diesen Satz aus dem Artikel dann auch fast wieder lustig.
Zudem bedürfe sie gerade als Teil der nonbinären Minderheit besonderen Schutzes.
Wie hat das Gericht denn festgestellt dass diese Person tatsächlich non-binär ist?
Wie will man denn objektiv „feststellen“, dass jemand homosexuell ist? (Ich als homo würde mich definitiv dagegen wehren „feststellen“ zu lassen, ob ich tatsächlich homosexuell wäre. Wie auch? Mir eine Frau auf den Bauch binden?) Oder einer bestimmten Religion angehört? Viele persönliche Identitäten oder Merkmale beruhen zwangsläufig auf Selbstangaben.

Das heißt aber nicht, dass sie deshalb rechtlich bedeutungslos wären. Der Staat schützt nach dem Grundgesetz ausdrücklich auch Minderheiten und persönliche Identitätsmerkmale. Relevant ist hier vor allem Art. 3 GG:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Und nur weil etwas missbraucht werden könnte, folgt daraus nicht automatisch, dass die gesamte Gruppe oder der Schutzgedanke ungültig wäre. Sonst könnte man denselben Einwand gegen sehr viele Grundrechte und Schutzmechanismen richten.


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13.05.2026 um 06:44
Zitat von HeliamphoraHeliamphora schrieb:Alles was man tun muss ist zum Standesamt zu gehen, den Geschlechtseintrag zu divers zu ändern und zu behaupten man wäre non-binär. Schon gehört man einer "vulnerablen Minderheit" an.
Ich denke, es reicht auch wenn Du es sagst - wenn Du noch hinterherschiebst dass Du nicht dazu kamst, muss man Dir eh glauben.
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Der Staat schützt nach dem Grundgesetz ausdrücklich auch Minderheiten und persönliche Identitätsmerkmale.
Ja, aber nicht nur - es muss eigentlich immer abwägen. Wenn ich mir zum "offenen Penisträger" bekenne, werden die Rechte anderer auf einmal wichtiger.
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Und nur weil etwas missbraucht werden könnte, folgt daraus nicht automatisch, dass die gesamte Gruppe oder der Schutzgedanke ungültig wäre.
Hmm, ja. Aber es muss theoretisch so gestaltet werden dass es nicht zum Mißbrauchen kommen kann, es muss hohe Hürden geben und auch Kontrollmechanismen. Diese wurden mit dem neuen Gesetz komplett abgebaut, eigentlich eliminiert.

Ich finde es auch Schade wie es gelebt wird - wenn ich mich als non binär identifiziere, aber biologische Frauenmerkmale habe die laut Hausordnung bedeckt halten sollte, wieso frage ich nicht nach wie das gehandt habt wird? Welcher Zacken fällt da aus der Krone?
Ich kann mich dem Eindruck der bewussten Provokation nicht entziehen.


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13.05.2026 um 07:35
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Der Staat schützt nach dem Grundgesetz ausdrücklich auch Minderheiten und persönliche Identitätsmerkmale.
Ja, aber nicht nur - es muss eigentlich immer abwägen. Wenn ich mir zum "offenen Penisträger" bekenne, werden die Rechte anderer auf einmal wichtiger.
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Und nur weil etwas missbraucht werden könnte, folgt daraus nicht automatisch, dass die gesamte Gruppe oder der Schutzgedanke ungültig wäre.
Hmm, ja. Aber es muss theoretisch so gestaltet werden dass es nicht zum Mißbrauchen kommen kann, es muss hohe Hürden geben und auch Kontrollmechanismen. Diese wurden mit dem neuen Gesetz komplett abgebaut, eigentlich eliminiert.

Ich finde es auch Schade wie es gelebt wird - wenn ich mich als non binär identifiziere, aber biologische Frauenmerkmale habe die laut Hausordnung bedeckt halten sollte, wieso frage ich nicht nach wie das gehandt habt wird? Welcher Zacken fällt da aus der Krone?
Ich kann mich dem Eindruck der bewussten Provokation nicht entziehen.
Dass Grundrechte und Schutzinteressen gegeneinander abgewogen werden müssen, stimmt ja völlig. Genau deshalb gibt es Hausrecht, Einzelfallentscheidungen und Gerichte. Aber daraus folgt nicht automatisch, dass man Identitäten erst dann anerkennt, wenn sie „beweisbar“ sind oder unter Generalverdacht stehen.

Und beim Thema „Missbrauch verhindern“ wäre ich auch vorsichtig. Kein Gesetz ist komplett missbrauchssicher – weder Religionsfreiheit noch Asylrecht noch das AGG. Die Frage ist eher, ob es Hinweise auf einen relevanten systematischen Missbrauch gibt oder ob hauptsächlich über potenzielle Szenarien diskutiert wird.

Beim letzten Punkt würde ich dir teilweise sogar zustimmen: Natürlich gibt es Fälle, die bewusst provokativ wirken. Aber ich finde es schwierig, von solchen Fällen auf eine ganze Gruppe oder den grundsätzlichen Schutzgedanken zu schließen. Einzelne Leute verhalten sich in jeder gesellschaftlichen Debatte konfrontativ oder aktivistisch.


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13.05.2026 um 07:42
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Und beim Thema „Missbrauch verhindern“ wäre ich auch vorsichtig. Kein Gesetz ist komplett missbrauchssicher
Ich dachte ich hätte es klar geschrieben: Mißbrauch lässt sich (in gewissen Maße) verhindern, wenn es hohe Hürden gibt und Kontrollen.
Im neuen Gesetz ist NIX davon davon, daher erlaube ich mir die Aussage: der Gesetzgeber hat seine Arbeit nicht gemacht.
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Aber ich finde es schwierig, von solchen Fällen auf eine ganze Gruppe oder den grundsätzlichen Schutzgedanken zu schließen.
Hat hier keiner behauptet - es ist auch eine miese Nummer bei konkreter Kritik in einem Fall so tun als hätte man allen Mißbrauch unterstellt.
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Aber daraus folgt nicht automatisch, dass man Identitäten erst dann anerkennt, wenn sie „beweisbar“ sind oder unter Generalverdacht stehen.
Jetzt provoziere ich mal: wenn ich mich zur Vulva Watching in einer Frauengruppe melde, kriege ich Schmerzensgeld beim Ausschluss?


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13.05.2026 um 08:00
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich dachte ich hätte es klar geschrieben: Mißbrauch lässt sich (in gewissen Maße) verhindern, wenn es hohe Hürden gibt und Kontrollen.
Im neuen Gesetz ist NIX davon davon, daher erlaube ich mir die Aussage: der Gesetzgeber hat seine Arbeit nicht gemacht
Und genau da liegt ja der eigentliche politische Streit: Die einen sagen, die Hürden wurden sinnvoll reduziert. Die anderen sagen, sie wurden zu stark reduziert. Da ich keinen systematischen Missbrauch erkennen kann, bin ich der Meinung, es ist okay so wie es ist. Sollte der Fall eintreten, dass das Gesetz systematisch missbraucht wird, kann man nochmal drüber sprechen.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Hat hier keiner behauptet - es ist auch eine miese Nummer bei konkreter Kritik in einem Fall so tun als hätte man allen Mißbrauch unterstellt.
Zitat von AniaraAniara schrieb:Wenn man trans, binär oder was auch immer ist, dann kann man sich alles erlauben und wehe jemand anderes fühlt sich davon gestört, dann gibt es kein Kompromiss. Kein Verständnis für andere, im Gegenteil.
Zumindest wird hier pauschalisiert.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Jetzt provoziere ich mal: wenn ich mich zur Vulva Watching in einer Frauengruppe melde, kriege ich Schmerzensgeld beim Ausschluss?
Nein, weil das schon deshalb keine vergleichbare Situation ist, weil „Vulva Watching“ keine geschützte Identität im Sinne des AGG oder des Grundgesetzes ist.


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