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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

5.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Vergewaltigung, Skandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 00:08
@interpreter

Danke für die Einstellung der Studie.

Zitiert wird sie auch hier, vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe.

Zur "Streitsache: Sexualdelikte. Zahlen und Fakten"

https://www.frauen-gegen-gewalt.de/tl_files/downloads/sonstiges/Streitsache_Sexualdelikte_Zahlen_und_Fakten_b.pdf (Archiv-Version vom 26.04.2016)

Bin kein Experte, aber hoffe, dass die Quelle hier legitim ist.

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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 00:10
@Dogmatix

Die habe ich auch gefunden. Ich finde die zitierten Primärquellen relevanter. Die Kriminalitätsstatistik und die repräsentative Umfrage vom bmfsfj dennoch sind die Zahlen natürlich korrekt und sauber übertragen.
Bei mir kam das daher, dass ich nachvollziehen wollte wo die 160 000 herkommen, die überall erwähnt werden.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 00:14
Darum gehts im diesbezüglichen Fall aber nicht.

Hier geht es, meines Erachtens zumindest, auf der juristischen Ebene darum, ob und wie bewiesen werden kann, vom Gericht, ohne ernsthaften Zweifel, dass die Beschuldigte wissend oder wissentlich jemanden falsch beschuldigt hat.

Aber dazu von mir heute nichts mehr.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 00:21
@Dogmatix

Mir geht es um eine Gesetzesänderung zu einer "Nein heißt Nein" Regel. Daher ist das aus meiner Sicht schon relevant.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 00:37
@interpreter

Ja, verstehe schon. War keine Kritik. Hatte mir halt die Mühe gemacht, a propos eines früheren Foreneintrags (nicht von Dir), persönliche Schätzung und so.

Mich interessieren eben auch die Argumente, die juristisch beansprucht werden, welcher Art sie sind und sein werden (technisch, psychologisch, Aussagen, etc.), und m. E. ebenso wichtig: die logische Führung, dieser Argumente.

Da denke ich ähnlich wie @emodul. Vielen Dank auch an @brennan für ihre Beiträge heute. Muss da immer noch drüber nachdenken.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 01:01
Es ist die EMMA, mit der ich eigentlich nix anfangen kann, aber der Artikel ist dennoch lesenswert, auch wenn er von 2014 ist. Bei einigen Urteilbegründungen, die nach Freisprüchen erfolgten, fällt mir nix mehr ein.
Allen voran der Bundesgerichtshof, der 2006 einen Freispruch wie folgt begründete: Dass „der Angeklagte der Nebenklägerin die Kleidung vom Körper gerissen und gegen deren ausdrücklich erklärten Willen den Geschlechtsverkehr durchgeführt hat“, belege „nicht die Nötigung des Opfers durch Gewalt. Das Herunterreißen der Kleidung allein reicht zur Tatbestandserfüllung nicht aus“.
[...]
Andere RichterInnen folgen dem höchstrichterlichen Vorbild. Der letzte spektakuläre Fall dieser Art war der Freispruch von Roy Z. durch das Landgericht Essen im November 2012. Der 31-jährige schwere Alkoholiker, dessen Gewalttätigkeit aktenkundig war, hatte in seiner Marler Wohnung eine 15-Jährige vergewaltigt. Das Mädchen hatte zuvor gesagt: „Nein, ich will das nicht“, die Vergewaltigung aber aus Angst über sich ergehen lassen. Roy Z. gehörte nach Ende des Prozesses zu den 92 Prozent Tätern, die keinerlei Konsequenzen zu tragen haben.

Es gibt in Deutschland viele solcher Fälle, die meisten machen aber keine Schlagzeilen. Rund drei Viertel der Verfahren wird noch vor dem Prozess von den Staatsanwaltschaften eingestellt. Mit Begründungen wie dieser: „Aus der Tatsache, dass der Beschuldigte Haus- und Studiotür abgeschlossen hatte, kann nicht der Schluss eines strafbaren Verhaltens gezogen werden.“ Oder dieser: „Sie empfanden die Handlungen des Beschuldigten als abstoßend und verkrampften sich für ihn erkennbar. Dass der Beschuldigte dennoch versuchte, den Vaginalverkehr durchzuführen und dabei auch oberflächlich eindringen konnte, stellt jedoch keine gewaltsame Erzwingung dieser sexuellen Handlung dar.“
http://www.emma.de/artikel/vergewaltigung-risiko-fuer-taeter-sinkt-316835


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 01:10
@Photographer73
das mit der 15jährigen ist der Hammer, hatte ich schon irgendwo in einem anderen thread verlinkt, da hättest Du mal die Beiträge lesen sollen, die dann kamen.....


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 01:19
@Tussinelda

Hab ich gelesen... Solche Kommentare sind schon schlimm genug, aber wenn ich solche Urteilsbegründung lese, dann frag ich mich wirklich, in welchem Film ich mich befinde, da stellen sich mir echt die Nackenhaare auf. Wer sowas liest und immer noch der Meinung ist, daß das Sexualstrafrecht nicht überarbeitet oder erweitert gehört, der hat echt den Knall nicht gehört.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 01:20
Also soweit ich es sehe wurde Gina Lisa Lohfink wenn man nach moralisch ethischen Maßstäben geht vergewaltigt, leider aber nicht nach dem Gesetz. Der Fall zeigt also wie wichtig es ist, dass das Gesetz in der Hinsicht verschärft wird, dass Nein auch wirklich Nein bedeutet, oder wie hier Hör auf gleich Hör auf.

Jeder normal denke und moralisch normal funktionierende Mensch hätte nach dem ersten "Hör auf" sofort seine Handlung eingestellt und sich erkundigt, diejenigen die hier nicht aufhören, bzw. aufgehört hätten werden dann hoffentlich durch eine Gesetztsverschärfung dazu gebracht.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 01:23
Die Beispiele oben aus der Emma zeigen ebenso wie wichtig eine Verschärfung des Gesetzes ist.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 04:50
@kleinundgrün
Das "nur Unsinn" solltest Du konkretisieren.
Gerne. Wobei "nur Unsinn" strenggenommen natürlich ebenfalls etwas polemisch gewählt war; selbstverständlich enthält der Artikel Aussagen, die für sich gesehen richtig sind.
Nur steuert er, betrachtet man die Kolumne als "Gesamtkunstwerk", aus meiner Sicht nicht nur keinerlei erhellenden Mehrwert zur aktuellen Diskussion bei, sondern zeichnet auch noch bewusst ein völlig falsches Bild von der Situation.
Aber inhaltlich hat er bezüglich der juristischen Betrachtung weitestgehend recht. Er kritisiert im Grunde, dass ein vom Gesamtzusammenhang isoliert betrachtetes "Nein" keine Aussagekraft dahin gehend hat, ob nun eine Einwilligung vor liegt oder nicht. Auch bei einer Gesetzes- oder Auslegungsänderung müssten nach wie vor die Gesamtumstände betrachtet werden.
Was an "juristischer Betrachtung" tatsächlich in seinem Text zu finden ist - viel ist das nach meinem Eindruck allerdings nicht - ist isoliert betrachtet natürlich korrekt. Wie ich bereits in einem früheren Beitrag schrieb, ist Fischer auf diesem Gebiet selbstverständlich versiert genug, sich keinen Faux-Pas zu erlauben, auf den man ihn eindeutig festnageln könnte.
Nur sind das aus meiner Sicht reine Strohmann-Argumente. Ich meine, wo bitte stand denn das, was er da "kritisiert" je ernsthaft zur Debatte?
Er behauptet...
Die neue Lösung soll nun darin bestehen, dass das Aussprechen des Wortes "Nein" oder der Formulierung "Ich will nicht" irgendwie isoliert, begründungslos, zusammenhanglos neben dem sonstigen Verhalten des Opfers steht.
Auf welche "neue Lösung" bezieht er sich denn da? Es geht doch lediglich darum, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, nach der Vergewaltigungsopfer nicht mehr verpflichtet sind, sich gefälligst auch hinreichend körperlich zu wehren - oder alternativ nachzuweisen, dass sie das nicht konnten. Es fordert doch niemand, dass das "Nein" völlig isoliert von der Gesamtsituation betrachtet werden soll, und das kann er als erfahrener Jurist doch auch nicht ernsthaft annehmen.
Er fasst die aktuelle Gesetzeslage korrekt zusammen:

Heute (nach geltender Rechtslage) ist es so: Wenn das Tatopfer sich nicht wehrt, weil es weiß, dass die Tür abgeschlossen ist und es keine Chance hat, zu entkommen: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es konkludent bedroht wurde, und sei es nur durch Gesten oder im Vorfeld: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es sich vor Gewalteinwirkungen fürchtet: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es dazu aus psychischen Gründen oder aus physischen Gründen (Drogen, Alkohol, Geisteskrankheit, psychische Störung) unfähig ist: strafbar.
Ja, das Problem bei dieser aktuellen Gesetzeslage ist allerdings, dass das Opfer beispielsweise die Bedrohung oder die Furcht vor Gewalteinwirkung auch glaubhaft nachweisen muss, oder täusche ich mich da?
Ich frage mich daher, was genau Du als inhaltlichen Unsinn an prangerst
An dieser Stelle würde ich am liebsten beinahe den kompletten Text Absatz für Absatz durchgehen, was allerdings den Rahmen eines Beitrags bei weitem sprengen würde und wofür mir leider momentan auch die Zeit fehlt.
Daher zunächst nur noch ein paar Punkte:

Wie ist es denn aus deiner Sicht zu werten - bezogen auf die inhaltliche Sinnhaftigkeit - wenn ein Bundesrichter beispielsweise völlig korrekte, offizielle Zahlen (errechnet aus Kriminalstatistiken und wissenschaftlichen Studien) bezüglich Dunkelziffer und Anzahl der Verurteilungen bei Vergewaltigungen einfach mal zu reinen Erfindungen einer Brigitte-Autorin erklärt?

Oder - wie hier schon ausführlich erörtert - die Existenz des Wortes Opferanwalt vollständig negiert, nur um eine Anwältin ins Lächerliche zu ziehen, die der ihm offensichtlich nicht genehmen Expertenkommision zur Sexualstrafrechtsreform angehört?

Oder behauptet, es gäbe überhaupt keinen Handlungsbedarf, da die Zahl der Sexualdelikte seit 30 Jahren kontinuierlich sinken würde?
Was er streng juristisch betrachtet natürlich so schreiben darf, da die Zahl der tatsächlichen Verurteilungen in den letzten Jahren enorm zurückgegangen ist. Nur spiegeln diese Befragungen zufolge leider eindeutig nicht die Realität wieder.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 04:50
Ich denke, dies ist ein hilfreicher Artikel.

Nicht in der Zeit, der f.a.z., der SZ ... sondern in der: taz.

Ernsthaftes Interesse empfiehlt: ihn *ganz* zu lesen.

Man beachte den Hinweis: hat der Artikel gefallen?
Was ist ein Strafbefehl?

Die Staatsanwaltschaft kann am Ende der Ermittlungen beim Amtsgericht einen Strafbefehl beantragen, wenn sie eine öffentliche Verhandlung nicht für erforderlich hält. Die Justiz spart sich so Arbeit, der Beschuldigte kann öffentliches Aufsehen vermeiden. Wenn der oder die Beschuldigte binnen zwei Wochen Einspruch erhebt, kommt es doch zu einer normalen Hauptverhandlung. Der Strafbefehl hat dann keine Wirkung. Lohfink hat Einspruch erhoben, deshalb findet die Verhandlung nun statt. Bisher ist Lohfink also noch nicht verurteilt.
Text
Wovon hängt ab, ob Gina-Lisa Lohfink verurteilt wird?

Sie hätte sich nur dann strafbar gemacht, wenn sie die beiden Männer „wider besseres Wissen“ einer Straftat verdächtigt hat. Das Gericht müsste also davon überzeugt sein, dass Lohfink während der gesamten Zeit einvernehmlich mit den Männern Sex hatte, dies auch im Moment der Anzeigenerstattung und bei ihrer Polizeiaussage im November 2012 wusste, aber trotzdem behauptete, sie sei durch Zufügung von K.o.-Tropfen dazu gebracht worden, die sexuellen Handlungen zu dulden. Wenn das Gericht davon nicht überzeugt ist, muss es Lohfink freisprechen. Es gilt das Prinzip: „Im Zweifel für die Angeklagte.“
http://www.taz.de/!5317424/


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 05:06
Die beste Berichterstattung scheint in der Tat zu liefern: die taz.

Auch dieser Artikel sei von meiner bescheidenen Seite sehr empfohlen: als ganzes.
Nicht mal darüber, worum es in diesem Verfahren eigentlich geht, sind sich beide Seiten einig: Die Verteidigung behauptet im Vorfeld, man verhandle, ob ihre Mandantin fälschlicherweise ausgesagt hat, dass ihr ­K.-o.-Tropfen zugeführt wurden. Die Staatsanwaltschaft sagt, es gehe darum, ob Lohfink fälschlicherweise eine Vergewaltigung angezeigt hat. In der Verhandlung geht es dann hauptsächlich darum, wie die Videos entstanden sind.
http://www.taz.de/!5316686/


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 05:24
@kleinundgrün
Und klar, mir ist selbstverständlich bewusst, dass eine Kolumne als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbericht zu verstehen ist und dem Verfasser durchaus gewisse künstlerische Freiheiten zustehen.

Nur ist der Eindruck, den Fischer vermitteln möchte, aus meiner Sicht eindeutig.
Er spielt die Problematik sexueller Gewalt in Deutschland derart herunter, dass man als Leser nach seiner Darstellung beinahe den Eindruck bekommen könnte, sie existiere fast nur noch in der Phantasie hysterischer Feministinnen - und verhöhnt dadurch im Endeffekt jeden, der sich ernsthaft dagegen einsetzt.
Dafür hat er es tatsächlich nötig, sich einen - erwartungsgemäß - reißerisch aufgemachten und erbärmlich schlecht recherchierten Brigitte-Artikel vorzunehmen; muss aber sogar um diesen zu diskreditieren noch Dinge behaupten, die man eindeutig als "Lüge" bezeichnen könnte, hätte er sie nicht so geschickt formuliert.

Meiner Ansicht nach bedient er sich selbst der gleichen Methoden, die er in seinem Text anderen vorwirft, wenn er Vergleiche zu AfD und Pegida zieht.
Damit trifft er vermutlich vor allem bei Männern einen Nerv, die den Überblick über die Rechtslage verloren und Angst haben, ihre angepisste Ex-Freundin könne sie nun demnächst ohne jegliche Beweise aus Rache wegen eines Sexualdeliktes verurteilen.

Sowas erwarte ich von der Bildzeitung. Aber angesichts der Tatsache, dass ein prominenter Bundesrichter seine Kolumne in der Zeit (könnte man ja beides versehentlich für halbwegs seriös halten...) für sowas nutzt - und das dann auch noch von vielen für informative "Aufklärung über Fakten" gehalten wird - kommt mir echt das Mittagessen wieder hoch.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 05:43
@McMurdo
Schau mal unter neusprech.org . Da findest du zig sinnlose und irreführende Begriffe. Und die sind ganz bewusst so gewählt worden mit Mehrheit.
Toll, danke, mir ist bekannt, dass es irreführende Begriffe gibt. Und jetzt?
Wie wäre es einfach mit "Rechtsanwalt", so wie es eben auch in der StPO steht. Das versteht jeder. Aber mit Opfern lässt sich besser Politik machen und die Massen mobilisieren.
"Rechtsanwalt" wäre leider ziemlich sinnlos, da ein Opferanwalt eine bestimmte Funktion erfüllt. Was du nur leider immer noch nicht zu wissen scheinst, da du dich ja hartnäckig weigerst, Links sinnerfassend zu lesen?
Wir könnten auch "Apfel" abschaffen und zukünftig nur noch "Obst" sagen? Oder "Hammer" der Einfachheit halber durch "Werkzeug" ersetzen?
Nun, es steht z.B. Rechtsanwalt drin. Ist meines Wissens nach eine Berufsbezeichnung.
Ja, netter Versuch; einen Satz von mir, der nicht mal an dich gerichtet war, komplett aus dem Kontext zu reißen und sinnentleert darauf zu anworten.
Auf dieses blödsinnige Ping-Pong-Spielchen hab ich echt keine Lust; das darfst du gerne alleine weiterspielen.
Wenn von dir nix mehr kommt, was deine ursprüngliche Behauptung, die dir ja schon klar widerlegt wurde - diejenige, dass das hier...
Zitat von interpreterinterpreter schrieb:Was das sein soll, weiß weder die Strafprozessordnung noch sonst jemand, außer denen, die sich ebenfalls "Opferanwalt" nennen.
...ein Fakt wäre, sondern du nur noch völlig zusammenhanglos gegen einzelne Sätze konterst, werde ich dazu nichts mehr schreiben. Argumente und Belege ignorierst du ja eh standhaft.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 05:54
Das Verfahren gegen Sebastian C.? Es läuft noch: auch wenn es momentan ruht. Er wird aber scheinbar von der gleichen Anwaltskanzlei vertreten.
"Gegen den zweiten mutmaßlichen Täter läuft das Verfahren wegen der Verbreitung aber noch", erklärt Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte, in einem Gespräch mit unserer Redaktion. Es ruhe lediglich momentan, da der zweite Mann nicht offiziell gemeldet ist. Anderslautende Berichte seien schlicht nicht korrekt.
http://web.de/magazine/panorama/gina-lisa-lohfink-prozess-signalwirkung-31639008
Sebastian C. verweigert die Aussage. Der andere, Pardis F., sagt als Zeuge aus, man teilt sich die Anwaltskanzlei. Am Anfang fällt ihm der Vorname des ehemals Mitangeklagten nicht ein, am Ende der Aussage muss er zugeben, dass er öfter bei ihm in der Wohnung war als zunächst angegeben.
http://www.taz.de/!5316686/


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 06:08
@kleinundgrün
Ausnahmsweise muss ich noch einen Korrektur-Einzeiler nachschieben, da der Fehler die von mir beabsichtigte Aussage verfälscht:
Zitat von raitoninguraitoningu schrieb:ihre angepisste Ex-Freundin könne sie nun demnächst ohne jegliche Beweise aus Rache wegen eines Sexualdeliktes verurteilen.
...muss selbstverständlich *verurteilen lassen heißen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 06:36
Zitat von raitoninguraitoningu schrieb:Wie ist es denn aus deiner Sicht zu werten - bezogen auf die inhaltliche Sinnhaftigkeit - wenn ein Bundesrichter beispielsweise völlig korrekte, offizielle Zahlen (errechnet aus Kriminalstatistiken und wissenschaftlichen Studien) bezüglich Dunkelziffer und Anzahl der Verurteilungen bei Vergewaltigungen einfach mal zu reinen Erfindungen einer Brigitte-Autorin erklärt?
Ich vermute mal du beziehst dich auf diesen Satz hier:
"Der Vorgang ist ein fatales Signal an die vielen Frauen in Deutschland, die sexuelle Gewalt erleben. Schon jetzt kommt es bei rund 160.000 Vergewaltigungen pro Jahr zu unfassbar wenigen Verurteilungen: ungefähr 1.000 "

Der / die Autor/in dieses Artikel vermengt hier zwei Zahlen die nicht das geringste miteinander zu tun haben. Nimmt man die offiziellen Zahlen der Kriminalstatistik von 7408 (2013) Anzeigen und 1129 (2013) Verurteilungen dann sieht das Bild schon wieder anders aus.
Zitat von raitoninguraitoningu schrieb:"Rechtsanwalt" wäre leider ziemlich sinnlos, da ein Opferanwalt eine bestimmte Funktion erfüllt.
Wird ja immer besser hier. Welche bestimmte Funktion soll er denn efüllen?! Die Vertretung der Interessen seines Mandanten? Scheint mir eine recht geläufige Funktion eines Rechtsanwaltes zu sein.
Zitat von raitoninguraitoningu schrieb:Ja, netter Versuch; einen Satz von mir, der nicht mal an dich gerichtet war, komplett aus dem Kontext zu reißen und sinnentleert darauf zu anworten.
Du hast eine Frage formuliert, ich habe darauf geantwortet. Ja es stehen Berufsbezeichnungen im Gesetz auch wenn deine Frage etwas anderes implizieren wollte.
Zitat von raitoninguraitoningu schrieb:...ein Fakt wäre, sondern du nur noch völlig zusammenhanglos gegen einzelne Sätze konterst, werde ich dazu nichts mehr schreiben. Argumente und Belege ignorierst du ja eh standhaft.
Welche Belege? Bis jetzt habe ich kein Gesetz gesehen von dir in dem dieser Begriff steht. Außer dieses Papier zu den Neuregelungen, wo dann aus dem Rechtsanwalt wie er im Gesetz steht urplötzlich ein Opferanwalt wird. Wieso und warum ?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 06:46
Wer sieht die Unterschiede?
Wenn sie nicht das Opfer eines Justizirrtums geworden ist, dann hat sie die Rolle als Opfer inzwischen perfektioniert. Die Richterin schaut schon ganz besorgt: "Frau Lohfink, brauchen Sie ein Tempo?"
Da ist Pardis F., 28 Jahre alt, Fußballer von Beruf. Ein Typ, nach dem sich Frauen auf der Straße umdrehen. Bartschatten, das Haar akkurat frisiert. Einer der beiden Männer, die von dem Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurden. In diesem Prozess ist er als Zeuge vorgeladen. Und kaum hat er den Raum betreten, kämpft die Angeklagte mit den Tränen.
http://www.welt.de/vermischtes/article156625886/Im-Lohfink-Prozess-wird-es-jetzt-kurios.html
Während F. spricht, weint Lohfink. Vielmehr: Sie schluchzt. Die Frau, die eine Kunstfigur aus sich machen ließ, die Brüste riesig, die Lippen aufgespritzt, ist in der Realität eine viel schönere Frau, als es auf vielen Fotos und im Fernsehen erscheint. Und so sehr man all das eine Inszenierung nennen kann, die Kameras, die ständig an ihr kleben, den Moment, in dem sie in einer Verhandlungspause unter Applaus zu den Aktivisten in der Sitzblockade vor dem Gericht tritt und sich für die Unterstützung bedankt – so sehr ist ihr auch ihre Verzweiflung abzunehmen.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/gina-lisa-lohfink-prozess-mann-bestreitet-vergewaltigung-14311392.html

Leider gibt es in der englischen Fachliteratur sehr viel mehr zu dem Fragenkomplex: Theater? Justiz? Justiz des Theaters? Theater der Justiz?

Auf die Schnelle, als Diskussion in deutscher Sprache, fand ich nur dies hier:

http://link.springer.com/chapter/10.1007%2F978-3-322-96990-3_18

Kenne den Mann nicht. Aber die "Summary" klingt interessant:
Summary

The interest which legal proceedings find in the mass media stands in contrast to the declining importance of courts for treating conflicts which are relevant to our society. This can be explained by their symbolic function: it is not so much the legitimation function of legal process (which can be challenged on empirical grounds in any case), but rather the show effect of legal proceedings which make the importance of courts in the public imagination. However, compared to the adversarial anglo saxon process, German procedural law underrates the symbolic effects of court interaction, the result being a clandestine rather than an open action-theatre.



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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

29.06.2016 um 06:57
Die oben zitierten Urteilsbegründungen - falls wirklich so erfolgt und die Fälle sich wirklich so darstellten - sind blanker Hohn.

Und GENAU deswegen finde ich den Fall GL nicht repräsentativ genug, auch wenn das jetzt hart klingt.. Eben weil da er ein fader Beigeschmack dabei ist und weil die Lage nicht so eindeutig war, wie in oben geschilderten Fällen.

Es geht mir nicht um GL, denn es ist gut, wenn eine eher bekanntere Person ihre Schäfchen um sich scharrt und mal richtig auf die Kacke haut. Es ist in diesem Fall einfach alles zu "wischiwaschi", nicht eindeutig und lässt eben viel Raum an Kritik, den Befürwortern gegenüber.

Ich habe einfach die Befürchtung, dass am Ende das Schauspiel der jeweiligen Protagonisten überwiegt, dass jeder - welchem Lager er nun angehört - Recht haben will. Dass Leute, die eigentlich das selbe wollen, nämlich, dass Vergewaltigungen geahndet und bestraft werden und man nunmehr weniger zimperlich mit Tätern sein soll, neue Grenzen setzen, sich gegenseitig bekämpfen.

Wenn man Fälle kritisch beäugt, hinterfragt, hat man schnell den Status der Tätersymphatisantin inne. Auf der anderen Seite, müssen sich BefürworterInnen eventuell als extrem feministisch betiteln lassen und dass sie in jedem Mann einen Täter sehen.

Und am Ende hat niemand was gewonnen. Am wenigsten die Opfer solcher Gewalttaten. Das ist meine Befürchtung.


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