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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
29.06.2016 um 16:29Das das Mädchen die sexuelle Handlung verbal abgelehnt hat, ist erwiesen. Dennoch gilt es nach deutschem Recht objektiv nicht als Vergewaltigung, weil dem Täter weder das Anwenden von Gewalt, noch das Drohen, noch das Ausnutzen einer schutzlosen Lage nachgewiesen werden konnte. Die qualifizierenden Bedingungen wurden nicht erfüllt. Obwohl ein Einvernehmen keineswegs angenommen werden kann. Das ist der Grund warum ich die Bedingungen für zu hoch halte und eine Gesetzesänderung fordere.kleinundgrün schrieb:Objektiv ist es eine. Aber die Frage ist, was der Täter während der Tat annehmen durfte. Durfte er das "dulden" als Zustimmung interpretieren oder nicht. Das ist eine reine Tatfrage.


