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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

11.772 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitslos, Hartz 4, Neidkultur ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.04.2023 um 17:52
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Unternehmer haften sehr oft mit dem eigenen Vermögen, ist die Mittelschicht auch dazu bereit?
Im Prinzip ja, wie geschrieben, die Mittelschicht arbeitet ja für's Unternehmen und führt auch Steuern und Sozialabgaben ab und erarbeitet auch das betriebliche Vermögen. Geht die Fa. Pleite, dann steht sie genau so leer da wie der Boss und muss zusehen wo sie bleibt.
Die AN sind nur so gut wie der Chef, hab ich mal gehört.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Du möchtest also nicht zum Sozialstaat nennenswert beitragen? Wieso forderst Du es von anderen eigentlich?
Ich verstehe das so, dass er nur noch nach seinem Gehalt arbeitet, alles darüberhinaus Feierabend. Kann ich nur beipflichten.

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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.04.2023 um 18:33
Zitat von Do-XDo-X schrieb:die Mittelschicht arbeitet ja für's Unternehmen und führt auch Steuern und Sozialabgaben ab und erarbeitet auch das betriebliche Vermögen.
Was haben Steuern und Abgaben mit dem Risiko sich an einem Unternehmen zu beteiligen? Nichts.
Du hast erhebliche Schwächen auf der unternehmerischen Seite.
Es geht zB darum dass eine neue Halle gebaut wird oder eine neue Maschinenreihe angeschafft wird, nur mal
als Tipp: der Verlust kann 100% sein, der Gewinn geht manchmal über 2-4 Jahre auf 300-400%.
Also, warum nicht als MA 2000-3000€ mit dazu tun, können 12.000€ draus werden und dadrauf zahlt man nur Steuern, keine Sozialversicherungen.
Aktuell wird zu Gunsten des Bürgers vor BGH gestritten dass man einen eventuellen Verlust absetzen kann.
Zitat von Do-XDo-X schrieb:dass er nur noch nach seinem Gehalt arbeitet, alles darüberhinaus Feierabend.
Ich verstehe das auch, aber:
a) geht für mich in Ordnung
b) dann soll er bei Forderungen genauso faul sein
c) wenn das jeder so macht, dann war es das mit dem Sozialstaat (mir aber wurst)


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.04.2023 um 19:03
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:als Tipp: der Verlust kann 100% sein, der Gewinn geht manchmal über 2-4 Jahre auf 300-400%.
Also, warum nicht als MA 2000-3000€ mit dazu tun, können 12.000€ draus werden und dadrauf zahlt man nur Steuern, keine Sozialversicherungen.
Moooooment. Du siehst das falsch. Gewinnbeteiligung ja. Risikobeteiligung? Ja hör mal. Das geht gar nicht. Weil ja weil der Eigentümer ja viel mehr Geld hat und so.






Das er es hat weil er Risiken eingegangen ist ist uninteressant. Jetzt hat er’s es ja.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.04.2023 um 21:54
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Glaubt ihr, dass die Finanzämter in anderen Ländern auf irgendeine Summe und sei sie auch noch so klein verzichten würden, würde man ihnen diese schulden?
Du musst die Frage anders stellen und da würde die Antwort lauten: Ja, ich glaube die Schuld muss nur hoch genug sein, damit sich das Finanzamt verzichtend zeigt.

Beispiel:

https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2020/Hamburg-verzichtete-auf-47-Millionen-von-Warburg-Bank,cumex204.html


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.04.2023 um 22:08
Zitat von cachalotcachalot schrieb:Weil ja weil der Eigentümer ja viel mehr Geld hat und so.
Joah, hat er - und mehr als das Existenzminimum braucht ja keiner.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ja, ich glaube die Schuld muss nur hoch genug sein, damit sich das Finanzamt verzichten
Richtig lustig ist ja dass ein Scholzialist eingebunden war, aber das macht nichts, er erinnert sich nicht mehr dran.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

20.04.2023 um 04:59
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Du musst die Frage anders stellen und da würde die Antwort lauten: Ja, ich glaube die Schuld muss nur hoch genug sein, damit sich das Finanzamt verzichtend zeigt.
Ich wäre ja schon froh, wenn ich meine tatsächlichen Kosten absetzen könnte - is aber nich.

So wird bei geteilten Diensten, was in der Pflege immer häufiger sein muss, nur eine Fahrt pro Tag zur Arbeitsstätte anerkannt. Ist dann persönliches Pech, wenn man seine Arbeitszeit auf morgens und abends aufteilen muss, damit der Laden einigermaßen läuft.

Vielleicht kann mir ja ein Allmy-Steuervermeidungsberater helfen?

Wozu auch vermeiden, wer Arbeit hat, soll doch froh sein, denn der hatte ja saumäßiges Glück an die Stelle zu kommen.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

20.04.2023 um 05:26
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:So wird bei geteilten Diensten, was in der Pflege immer häufiger sein muss, nur eine Fahrt pro Tag zur Arbeitsstätte anerkannt
Es wird grundsätzlich nur die Hinfahrt zur Arbeitsstelle 1x/Tag anerkannt. Das hat mit Teildiensten nichts zu tun. Aber ich finde das auch nicht i.O. Die Rückfahrt nach Hause zählt leider nicht dazu.

Naja, du kannst deinen AG um einen Fahrtkostenzuschuss (cash) bitten, das wär ja schon mal was, wobei dieses Geld die Spritkosten nur teilweise abfängt, aber immerhin.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Joah, hat er - und mehr als das Existenzminimum braucht ja keiner.
Ja, genau, anders geht es dem AN aber auch nicht. Das, was du dir selber und "mit Hilfe deiner AN" erarbeitet hast, wovon du dir sozusagen auch ein Puffer zurücklegen konntest, deine AN aber nicht, wird dir - wie auch jedes mühsam ersparte Privatvermögen eines AN - angerechnet. Es gibt zwar noch Freibeträge, aber warum sollte es dir -dem AG- anders gehen, als jedem AN? Die leben dann auch am Existenzminimum.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

20.04.2023 um 07:21
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Ja, genau, anders geht es dem AN aber auch nicht. Das, was du dir selber und "mit Hilfe deiner AN" erarbeitet hast, wovon du dir sozusagen auch ein Puffer zurücklegen konntest, deine AN aber nicht, wird dir - wie auch jedes mühsam ersparte Privatvermögen eines AN - angerechnet. Es gibt zwar noch Freibeträge, aber warum sollte es dir -dem AG- anders gehen, als jedem AN? Die leben dann auch am Existenzminimum.
Zwei Punkte. Zum einen hast du wohl mal wieder den Post nicht verstanden auf den du antwortest.
Zum Anderen. Es gibt nicht DEN AN. Wie es auch nicht DEN AG gibt.
Ich bin auch AN. War dies zeit mein Arbeitslebens. War nie selbstständig, hab bisher zum Glück noch nicht geerbt, weder bei Lotto noch bei Jauch die Millionen abgeräumt und entspreche doch nicht deinem pauschalisierten AN.


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20.04.2023 um 07:23
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Es wird grundsätzlich nur die Hinfahrt zur Arbeitsstelle 1x/Tag anerkannt. Das hat mit Teildiensten nichts zu tun. Aber ich finde das auch nicht i.O. Die Rückfahrt nach Hause zählt leider nicht dazu.
Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Naja, du kannst deinen AG um einen Fahrtkostenzuschuss (cash) bitten, das wär ja schon mal was, wobei dieses Geld die Spritkosten nur teilweise abfängt, aber immerhin.
Um mich geht es gar nicht mehr. Ich habe den AG um einen Dienstwagen gebeten, denn Spritkosten sind ja nur ein minimaler Teil der tatsächlichen Fahrtkosten.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

20.04.2023 um 07:48
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ich habe den AG um einen Dienstwagen gebeten
Kannst du den auch privat nutzen und musst du ihn dann als Geldwerten Vorteil anrechnen lassen? Gibt da ja verschiedene Varianten.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

20.04.2023 um 08:28
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Ja, genau, anders geht es dem AN aber auch nicht. Das, was du dir selber und "mit Hilfe deiner AN" erarbeitet hast, wovon du dir sozusagen auch ein Puffer zurücklegen konntest, deine AN aber nicht, wird dir - wie auch jedes mühsam ersparte Privatvermögen eines AN - angerechnet. Es gibt zwar noch Freibeträge, aber warum sollte es dir -dem AG- anders gehen, als jedem AN? Die leben dann auch am Existenzminimum
Thema war: Gewinnbeteiligung mit Risikobeteiligung (Ich) oder ohne Risikobeteiligung (Du)...gepaart mit das was übrig bleiben soll und Faulheit wie von @rhapsody3004 propagiert und von Dir für gut befunden.

Wenn Du dem AG sein Gewinn nicht gönnst, was hältst Du vom folgenden Szenario, der AG arbeitet auch nur 8 Stunden:

- der AG verkündet dass aufgrund der vielen Arbeit er zu den Gehaltsüberweisungen nicht gekommen ist, vielleicht am 10ten wenn sonst nichts dazwischen kommt. Überstunden bei ihm kommen nicht Frage, Freizeit ist wichtiger und außerdem will er nicht grundsätzlich nicht mehr als 8 Std. arbeiten da er nicht zu viel verdienen will.

- trotz boomenden Geschäft und Auftragslage über der Kapazität entscheidet der AG dass er keine neue Halle baut und keine Maschinen kauft, er müsste das Risiko alleine tragen aber den Gewinn laut deiner Ideologie mit allen gerecht verteilen. Die Kunden warten nicht mehr und wandern Konkurrenz.

- der AG merkt dass seine Aufgaben nicht in den 8 Stunden zu erledigen sind und entscheidet die Firma abzuwickeln und alle MA werden entlassen (Verkauf ist zu stressig, außerdem bringt es einen Gewinn von dem er nichts hat)
Alle hocken daheim und sind zufrieden.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

20.04.2023 um 10:57
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
Ich kenne das nicht anders.
Für die Berechnung der Pendlerpauschale zählt die einfache Entfernung von der Wohnung zum Arbeitgeber (offiziell "erste Tätigkeitsstätte"). Auch wer diesen Weg beispielsweise viermal täglich zurücklegt, weil er sein Mittagessen zu Hause einnimmt, kann nur eine Strecke geltend machen.
Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/autokosten/entfernungspauschale/

Der Weg zur "1. Arbeitsstelle" wird vom FA anerkannt.

Gibt es etwas, was ich nicht weiß? Immer her damit!


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

20.04.2023 um 11:05
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Thema war: Gewinnbeteiligung mit Risikobeteiligung (Ich) oder ohne Risikobeteiligung (Du)...gepaart mit das was übrig bleiben soll und Faulheit wie von @rhapsody3004 propagiert und von Dir für gut befunden.
Also wie du das interpretierst, ist dein Ding. Ich habe den User nicht so verstanden und nehme mal ganz stark an, dass er seiner Arbeit nach wie vor gewissenhaft und nach bestem Wissen und Gewissen nachkommt. Aber er hat auch Recht, nach so und soviel Arbeitsjahren steht es einem älteren AN sogar zu, etwas Arbeit abzugeben, Zeit, in denen andere nicht wissen, was sie während der Arbeit tun sollen außer paffen gehen oder so. Warum sollte man sich "deiner Meinung nach", den A..... aufreißen, wenn die Zeit eh bald abgelaufen ist? Danken tut dir das doch auch keiner, auch nicht dein AG, der sich IMMER auf dich verlassen hat!
Komischerweise werden immer die Neuankömmlinge mit Samthandschuhen angefasst.

Nö, @Rhapsody hat voll Recht.

Das Gehalt kann nur die Zahlen an den Staat abführen, die auf dem Lohnzettel draufstehen, mehr geht für einen AN nicht. Und ich denke mal, das ist nicht wenig.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

20.04.2023 um 11:05
Danke für die Antwort auf eine Grage, die niemand gestellt hat.

Du hast hier behauptet es würde nur die Hinfahrt zur Arbeitsstelle anerkannt, die Rückfahrt jedoch nicht. Was Quatsch ist, denn natürlich darf man auch wieder heim.
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Es wird grundsätzlich nur die Hinfahrt zur Arbeitsstelle 1x/Tag anerkannt. Das hat mit Teildiensten nichts zu tun. Aber ich finde das auch nicht i.O. Die Rückfahrt nach Hause zählt leider nicht dazu.
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Gibt es etwas, was ich nicht weiß? Immer her damit!
Bitte :) Aber inzwischen hast du dich ja erkundigt, wie ich sehe.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

20.04.2023 um 11:08
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Was Quatsch ist, denn natürlich darf man auch wieder heim.
Heim darfst du, aber das FA erkennt nur die Hinfahrt zur 1. Arbeitsstelle an. Von Rückfahrt habe ich nirgends etwas gelesen, du?


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20.04.2023 um 11:10
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Du hast hier behauptet es würde nur die Hinfahrt zur Arbeitsstelle anerkannt, die Rückfahrt jedoch nicht. Was Quatsch ist, denn natürlich darf man auch wieder heim.
ja aber es wird doch nur eine Fahrt anerkannt. Wenn ich hin 50km fahre und wieder zurück sind es 100, werden mir eben nur die 50km anerkannt. Von daher passt es doch.


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20.04.2023 um 11:12
Zitat von pretender9pretender9 schrieb:ja aber es wird doch nur eine Fahrt anerkannt. Wenn ich hin 50km fahre und wieder zurück sind es 100, werden mir eben nur die 50km anerkannt. Von daher passt es doch.
Ganz genau! Ich habe meine Jahreseinkommensteuer immer selber gemacht, ich kenne das gar nicht anders.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

20.04.2023 um 11:24
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Aber er hat auch Recht, nach so und soviel Arbeitsjahren steht es einem älteren AN sogar zu, etwas Arbeit abzugeben, Zeit, in denen andere nicht wissen, was sie während der Arbeit tun sollen außer paffen gehen oder so.
a) es steht niemanden zu "Arbeit abzugeben" weil er älter ist, er will auch volles Gehalt denke ich.
b) Du bist ggü Arbeiter ganz schon abfällig
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Komischerweise werden immer die Neuankömmlinge mit Samthandschuhen angefasst.
Ja, klar, die haben nicht so abgedrehte Ansichten wie die Alten.


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20.04.2023 um 11:26
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Ganz genau! Ich habe meine Jahreseinkommensteuer immer selber gemacht, ich kenne das gar nicht anders.
Dann hast es eben nicht verstanden..

Die Fahrtkostenpauschale gilt pro Entfernungskilometer weil doch klar sein dürfte, dass der AN auch wieder heim will. Man bekommt nicht z.B. 30 Cent für die Hinfahrt, sondern da ist die Rückfahrt schon mit eingerechnet.
Fahrtkosten kann ein Arbeitnehmer sich vom Arbeitgeber ersetzen lassen oder von der Steuer absetzen. Für den Arbeitgeber sind Fahrtkosten von Mitarbeitern als Betriebskosten steuerlich absetzbar.

Wenn ein Arbeitnehmer ein Beförderungsmittel benutzt, um dienstliche Wege zurückzulegen, entstehen ihm Fahrtkosten. Auf diesen Kosten soll er nicht sitzen bleiben. Wege, die durch die Arbeit veranlasst sind, lassen sich in drei Fälle unterteilen:

[/b]Der tägliche Weg in die Firma und zurück nach Hause.[/b]

Familienheimfahrten bei Wochenendpendlern (Doppelte Haushaltsführung).
Wege zu Auswärtstätigkeiten im Auftrag des Arbeitgebers.
Diese Fahrten kann der Arbeitnehmer entweder als Werbungskosten von der Steuer absetzen oder er bekommt sie vom Arbeitgeber erstattet.

1.Tägliche Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte (ab 2014 "erste Arbeitsstätte")
Kosten für den Arbeitsweg setzt der Arbeitnehmer über die Pendlerpauschale ab. Dafür ermittelt er die Entfernung zur Arbeitsstelle. Dann kann er für jeden Tag, an dem er die Arbeitsstätte aufgesucht hat, pro Kilometer 30 Cent ansetzen, ab dem 21. Kilometer sind 35 Cent anzusetzen. Dabei zählt die Entfernung, nicht die gefahrenen Kilometer.
Quelle:
Zitat von pretender9pretender9 schrieb:ja aber es wird doch nur eine Fahrt anerkannt. Wenn ich hin 50km fahre und wieder zurück sind es 100, werden mir eben nur die 50km anerkannt. V
Weil nach Entfernung gerechnet wird, das inkludiert den Rückweg.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

20.04.2023 um 11:29
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ja, klar, die haben nicht so abgedrehte Ansichten wie die Alten.
Was spricht denn dagegen, wenn im Betrieb "mal" Flaute ist, z. B. in der Urlaubszeit, da kann man doch mal eine Ausnahme machen und Beschäftigungstherapie veranstalten. Das ist ein Stück weit auch kollegiales Verhalten. Nur so funktioniert ein guter Betrieb und guter Zusammenhalt. Das hat rein gar nichts damit zu tun, dass man, wenn man etwas von seiner Arbeit in dieser Zeit verteilt, faul rumsitzt. Es werden wieder Stoßzeiten kommen, da rudert der ganze Betrieb.

Ich weiß nicht, was bei dir da falsch gelaufen ist. Aber du musst mir hier doch nicht erzählen, wie toll ein Betrieb läuft, wenn du als Ex-AG das Weite gezogen hast.
Weißt du eigentlich, wie viele AG und AN trotz Flauten und Einbußen die Stange halten?
Ja, natürlich kann man sagen, dass man geht, wenn einem die Steuern über den Kopf wachsen, aber ich bin froh, dass das noch nicht alle AG gemacht haben und auch nicht machen werden. Erzähl hier nicht, wie ein Sozialstaat funktionieren muss, wenn du einfach gehst!


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