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Wenn Menschen zu weit gehen...

356 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Auto, Kind ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wenn Menschen zu weit gehen...

22.05.2017 um 16:04
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Kann auch eine Haftstrafe kommen, aber das glaube ich nicht.
Wenn eine schwere KV vorliegt, ist eine Geldstrafe nimmer drin. Dann gibt es Haft.

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22.05.2017 um 16:09
@Tussinelda
@Sturmkrähe
Tatsächlich:
Welche Strafe droht bei einer gefährlichen Körperverletzung?

Das Strafgesetzbuch sieht für eine gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. In minder schweren Fällen liegt die Strafe zwischen drei Monaten Freiheitsstrafe bis fünf Jahren Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe sieht § 224 StGB bei einer gefährlichen Körperverletzung nicht vor.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/was-ist-eine-gefaehrliche-koerperverletzung-und-welche-strafe-droht_045790.html

Na wunderschön, dann ab ins Kittchen, würde ich mal sagen.


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22.05.2017 um 16:10
Zitat von emanonemanon schrieb:Ich seh da momentan keine Gründe für mildernde Umstände.
Ohne diese beiden in Schutz nehmen zu wollen, aber wenn man mitbekommt, wie sein Kind gerade von einem Auto angefahren wurde, kann das schon zu einer Beeinträchtigung des rationalen Denkens führen.
Das entschuldigt nicht das Handeln - es wurde ja zu Recht verfolgt - aber es ist ein Unterschied zu einer Schlägerei, die aus Lust am Schlagen geführt wird.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Vielleicht haben sie eh eine niedrige Hemmschwelle
Wahrscheinlich.
Zitat von SturmkräheSturmkrähe schrieb:Denkbar ist sogar eine eine schwere KV
Eher nicht. Die Frau ist vermutlich bei einer solchen Verletzung nicht dauerhaft entstellt und es klang auch nicht danach, dass sie ihr Auge verlieren würde.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Die Typen haben mMn ihre Aufsichtspflicht verletzt, indem sie auf das Kind nicht geachtet haben.
Also man kann Kinder nicht anbinden. Ich weiß zwar nicht, wie alt das Mädchen ist, aber Kinder laufen eben meist ohne Leine auf dem Bürgersteig und geben gelegentlich auch Impulsen nach. So schnell kann man als Eltern gar nicht schauen.


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22.05.2017 um 16:12
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Na wunderschön, dann ab ins Kittchen, würde ich mal sagen.
Freiheitsstrafe bedeutet ja nicht automatisch Gefängnis. Bewährung ist da ja auch möglich und je nach Konstellation in Körperverletzungen, die keine dauerhaften Schäden verursachen und die Täter nicht einschlägig vorbestraft sind, auch die Regel.


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22.05.2017 um 16:13
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:es wurde ja zu Recht verfolgt - aber es ist ein Unterschied zu einer Schlägerei, die aus Lust am Schlagen geführt wird.
Deswegen greift man eine Zeugin auch noch an?
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Eher nicht. Die Frau ist vermutlich bei einer solchen Verletzung nicht dauerhaft entstellt und es klang auch nicht danach, dass sie ihr Auge verlieren würde.
Dennoch ist es eine schwere KV.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Also man kann Kinder nicht anbinden. Ich weiß zwar nicht, wie als das Mädchen ist, aber Kinder laufen eben meist ohne Leine auf dem Bürgersteig und geben gelegentlich auch Impulsen nach. So schnell kann man als Eltern gar nicht schauen.
Hast du den Post und den Artikel nicht gelesen?


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22.05.2017 um 16:18
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Deswegen greift man eine Zeugin auch noch an?
Wie gesagt, ich entschuldige das nicht. Ich stelle einen Kontext zu anderen Taten her.
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Dennoch ist es eine schwere KV.
Kannst Du das näher begründen? Das interessiert mich.
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Hast du den Post und den Artikel nicht gelesen?
Die fünf Jahre habe ich wohl überlesen. Aber dennoch wird man auch fünfjährige nicht dauerhaft an der Hand halten oder anbinden. Meine Kinder sind in dem Alter zum Spielplatz gegangen. Der war nicht weit weg und es waren keine Straßen dazwischen - aber Kinder müssen auch Selbständigkeit lernen.


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22.05.2017 um 16:21
ich habe letztens Kinder darauf hingewiesen, doch bitte nicht auf der Strasse (zwar am Bürgersteig, aber eben schon auf der Strasse) zu toben und sich zu raufen, das ist gefährlich. Da haben die geantwortet, dies sei der "Kinderbürgersteig", also da, wo eingezeichnet ist, dass KEINE Autos parken sollen (und fast immer trotzdem stehen), dass hat ihnen eine Polizistin in der Schule erklärt. Da ist mir dann auch nix mehr zu eingefallen.


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22.05.2017 um 16:22
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber dennoch wird man auch fünfjährige nicht dauerhaft an der Hand halten oder anbinden. Meine Kinder sind in dem Alter zum Spielplatz gegangen. Der war nicht weit weg und es waren keine Straßen dazwischen - aber Kinder müssen auch Selbständigkeit lernen.
Aber deswegen lässt man die nicht an der Straße aus den Augen, besonders da sie da ja gerne auf Straßen laufen, ohne auf Autos zu achten.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Dennoch ist es eine schwere KV.
Kannst Du das näher begründen? Das interessiert mich.
Klar.
4) mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich

Eine der häufigsten Form der gefährlichen Körperverletzung ist in § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB aufgeführt. Hiernach begeht jemand eine gefährliche Körperverletzung, wenn die Körperverletzung mit einem anderen gemeinschaftlich erfolgt.

Für eine gemeinschaftliche Begehung der Körperverletzung reicht es aus, dass mindestens zwei Personen am Tatort einvernehmlich zusammenwirken. Dabei ist es nicht erforderlich, dass auch beide die Körperverletzung begehen. Allein durch das gemeinsame Erscheinen mehrerer Personen besteht eine erhöhte Gefahr, die von den Beteiligten ausgeht und die einfache Körperverletzung qualifiziert. Schlägt also jemand zu und der andere feuert ihn dabei an, begeht man unter Umständen eine gemeinschaftliche Körperverletzung und damit eine gefährliche Körperverletzung.

Dazu eine behandlungsbedürftige Verletzung.
Die
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:haben die beiden Männer die Unfallzeugin so stark geschlagen, dass sich die Augenhöhle der 49-jährigen Zeugin verschoben habe.



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22.05.2017 um 16:28
@kleinundgrün
Im Artikel ist von einer verschobenen Augenhöhle die Rede. Dafür bedarf es einer schweren Mittelgesichtsfraktur und das sollte in meinen Augen dann schon eine schwere Körperverletzung sein.
Ich geh allerdings davon aus, dass es sich um eine Orbitafraktur mit dislozierten Bruchenden handelt, so wie hier

R123 82bae63f91

So etwas ist ungleich weniger aufwendig, bedingt aber immer noch mind. 2 Operationen, einmal zum Setzen der Osteosyntheseplatten, einmal zur Entfernung.

Wo liegt die Grenze zur schweren Körperverletzung?
Gibt es da festgelegte Kriterien?
Ich bin da nicht im Thema.


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22.05.2017 um 16:31
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Klar.
4) mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich

Eine der häufigsten Form der gefährlichen Körperverletzung
Hatten wir es nicht gerade von der "schweren KV"?
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Dennoch ist es eine schwere KV.
?
Zitat von emanonemanon schrieb:und das sollte in meinen Augen dann schon eine schwere Körperverletzung sein.
Die Voraussetzungen dafür sind abschließend geregelt:
§ 226
Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,



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22.05.2017 um 16:36
@kleinundgrün
Wo ist da der Unterschied?
Die einen sagen schwer, die anderen gefährlich.

@kleinundgrün
Da steht aber noch was:
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Auch wenn es minder schwer ist, ist sie trotzdem schwer.


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22.05.2017 um 16:36
@kleinundgrün
OK. Demnach ist es hoffentlich keine.
Drücken wir der Zeugin die Daumen, dass die Sehleistung durch die Fraktur nicht nachhaltig negativ beeinflusst wird.


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22.05.2017 um 16:38
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Wo ist da der Unterschied?
Es sind unterschiedliche Straftaten. Raub und Betrug ist ja auch nicht das selbe, obwohl im Endeffekt etwas wertvolles weg ist.

Ich mag nur dieses Belehren nicht, wenn man gar nicht weiß, wovon man redet.


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22.05.2017 um 16:44
Zitat von emanonemanon schrieb:Drücken wir der Zeugin die Daumen, dass die Sehleistung durch die Fraktur nicht nachhaltig negativ beeinflusst wird.
Absolut.

Ich sehe hier aber ehrlich gesagt keinen echten Aufreger. Da sind zwei Hanseln mit gestörter Impulskontrolle ausgetickt und werden dafür die Konsequenzen tragen.

Das ist bitter für die Zeugin (die meine Hochachtung für couragiertes Handeln verdient), aber es sind Fälle, die täglich zu Dutzenden passieren.
Raufbolde, die sich nicht kontrollieren können. Weil sie vermeintlich blöd angesehen werden, weil jemand der Freundin hinterhergesehen hat, weil ihnen die Vorfahrt oder der avisierte Parkplatz genommen wurde.
Das ist leider ein sehr häufiges Delikt.

Lass uns der Frau die Daumen für eine schnelle Genesung drücken dass sie wenigstens etwas Schmerzensgeld und die Genugtuung einer vernünftigen Bestrafung der beiden bekommt. Aber viel Raum für Empörung bietet das eher nicht.


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22.05.2017 um 16:47
@kleinundgrün
Hast Recht, schwer und gefährlich ist ein Unterschied.
Nee, dann ist es “nur“ eine gefährliche Körperverletzung.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich sehe heir aber ehrlich gesagt keinen echten Aufreger.
Ich finde schon. 
Denn die Autofahrerin zu belagern und zu beschimpfen und dann eine Zeugin niederzumähen, ist nicht gerade Stoff für ein Achselzucken.
Es war ein Unfall und kein Vorsatz.


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22.05.2017 um 16:55
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Denn die Autofahrerin zu belagern und zu beschimpfen und dann eine Zeugin niederzumähen, ist nicht gerade Stoff für ein Achselzucken.
So meine ich das nicht.

Aber Du siehst diesen Fall und Du bist empört (sicher zu Recht, so verhält man sich nicht).
Aber Deine Wahrnehmung der Situation wird dadurch verzerrt, dass Du die hunderte anderen Fälle, die dieses Jahr mit mal mehr und mal weniger dramatischen Folgen stattgefunden haben, gar nicht kennst.

Es ist gut, solche Dinge zu erwähnen. Aber es passiert ständig und letztlich müsstest Du all diese Fälle mit ähnlicher Aufmerksamkeit und ähnlicher Empörung berücksichtigen.


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22.05.2017 um 16:56
Ich kann es durchaus verstehen. Wäre eine meiner Angehörigen angefahren worden, unabhängig davon, ob sie selbst Schuld haben oder es ein Unfall war oder die Schuld des Fahrers, würde auch auch wütend werden. Ich glaube, diese Situation überfordert und viele denken da eben nicht mehr rational "Oh, das war ein Unfall, ich hab nicht aufgepasst!" ...


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22.05.2017 um 16:57
@kleinundgrün

Vielleicht ist das in Deinem Lebensumfeld normal.
Ich finde das schon einen Aufreger wert.
Es ist nicht nomal, das Kind verletzt am Boden liegen zu lassen und stattdessen auf Leute einzuschlagen.
Liegt wohl am Abstumpfungsgrad.
Es ist nicht normal. So reagiert man nur, wenn man diese grundsätzliche Haltung hat.


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22.05.2017 um 16:58
@kleinundgrün
Ja, die anderen Fälle kenne ich jetzt nicht, aber trotzdem gut, wenn man sowas aufgreift.
Ich finde es erwähnenswert.
Denn sowas fällt mir dann doch ins Auge.


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22.05.2017 um 17:06
Zitat von oBARBIEoCUEooBARBIEoCUEo schrieb:Vielleicht ist das in Deinem Lebensumfeld normal.
Jetzt nicht persönlich werden. Wenn Du Deinen Beißreflex (Impulskontrolle!) mal kurz bändigst und statt dessen liest, was ich schrieb und wie ich es schrieb, wäre das weitaus angenehmer.
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb: aber trotzdem gut, wenn man sowas aufgreift
Klar. Man kann es ja auch diskutieren.
Aber es ist eben weit weniger ungewöhnlich, als es den Anschein haben mag.


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