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#MeToo Was ist dran?

1.764 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Gewalt, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

#MeToo Was ist dran?

15.06.2021 um 16:53
@kleinundgrün
Was ist an der absoluten Rehabilitierung eines Falschbeschuldigten nicht ernst?
Nochmal, Twitter ist kein Gericht!
Tussinelda schrieb (Beitrag gelöscht):nach welcher Rechtsauffassung denn bitte? Auge um Auge, Zahn um Zahn?
Meiner Meinung nach, wer bereit ist jemanden für X Jahren ins Gefängnis zu schicken, kann sie doch selbst auch absitzen? Oder nicht?


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#MeToo Was ist dran?

15.06.2021 um 16:56
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Meiner Meinung nach, wer bereit ist jemanden für X Jahren ins Gefängnis zu schicken, kann sie doch selbst auch absitzen? Oder nicht?
oder nicht. Denn es sind vollkommen unterschiedliche Straftatbestände.


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#MeToo Was ist dran?

15.06.2021 um 17:02
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Was ist an der absoluten Rehabilitierung eines Falschbeschuldigten nicht ernst?
Alleine schon Dein "Auge um Auge". Das sind zwei unterschiedliche Straftatbestände mit unterschiedlichen Strafrahmen und einem unterschiedlichen Unrechtsgehalt. Auch wenn die jeweiligen Folgen ähnlich schlimm sein können. Das verstehst und akzeptierst Du entweder oder eben nicht. Aber daran werde ich mit Dir nicht herumdiskutieren.

Deine Meinung dazu ist halt Unfug. Das war vor einigen Jahrhunderten modern. Heute nur noch bei Leuten, die das undifferenziert betrachten und ihre Rachephantasien befriedigen wollen.


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#MeToo Was ist dran?

15.06.2021 um 17:16
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Denn es sind vollkommen unterschiedliche Straftatbestände.
Ich weiß, deswegen schrieb ich "meiner Meinung nach".
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Deine Meinung dazu ist halt Unfug.
...und das in einem meinungsbasierten Forum. Tja.
Schau Dir selber an was die Falschbeschuldigerin von Kachelmann bekommen hat, bzw. nicht. Alleine Meineid wäre mindestens 1 Jahr...7000€ Schadensersatz...er saß 132 tage und alle Aufträge verloren.


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#MeToo Was ist dran?

16.06.2021 um 05:54
@Abahatschi
es war eine Falschaussage, kein Meineid. Wenigstens den Unterschied solltest Du kennen.


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#MeToo Was ist dran?

16.06.2021 um 08:09
Zitat von josie321josie321 schrieb:Sie war jahrelang mit ihm verheiratet, hat Kinder mit ihm, da sollte sie ihren Mann kennen!
Demnach hätte Anthony Bourdain nun auch wissen können, dass seine Partnerin eine Sexualstraftäterin ist?
Werden wir aufgrund des tragischen Suizid auch nie erfahren.
Eine Ehe ist jedoch kein Garant sein Gegenüber zu kennen.


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#MeToo Was ist dran?

16.06.2021 um 08:21
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:An metoo wird in erster Linie deutlich wie viel sexuelle Gewalt Frauen ertragen müssen, nicht wie wichtig Strafverteidiger sind.
#Metoo zeigt, wie viele Frauen neA Opfer von sexueller Gewalt geworden zu sein.
Es sind Geständnisse, man vertraut sich virtuell der Öffentlichkeit an.

Wir sollten zuhören. Die Justiz sollte ermitteln und sollten es falsche Behauptungen sein wie z.B im Fall Andreas Türck, muss dies auch genau so klar kommuniziert werden.

Aber es geht ja auch nicht immer um justizables, sondern um unangenehme Erlebnisse.
Da kann jeder für sich entscheiden ob er sich in mancher Situation wiederfindet und ggf. sein Verhalten ändern will.
In den sozialen Medien wird das Thema Mansplaining auch unter dem #Metoo debattiert.
Dieses unter männliche sexuelle Nötigung zu stellen, scheint mir da mehr als nur kurzgedacht sondern auch schlicht falsch.


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#MeToo Was ist dran?

16.06.2021 um 10:53
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Eine Ehe ist jedoch kein Garant sein Gegenüber zu kennen.
Also, ich kenne niemanden, der seinen Partner nach Jahren nicht kennt. Ich war 3 1/2 Jahre mit jemanden zusammen, der mich zwar schon beim ersten Treffen sehr gern hatte, den ich auch liebte. Dann hatte er ein Scheidungsverfahren. Die Exfrau beschuldigte ihn sämtliche schreckliche Dinge getan zu haben.
Ich las ihre Anzeige bei der Polizei und war geschockt. Unter anderem soll er sie zweimal vergewaltigt haben. Als ich persönlich mit ihr sprach, kam sie mir einfach nur geldgierig vor.
Die Anzeige und was sie alles mit ihm erlebt haben soll, ist aber, wie soll ich sagen, zu dick aufgetragen gewesen.
Er war meistens sehr lieb zu mir, ich bemerkte aber auch seine launische Seite und das er sehr rüde sein konnte. Er konnte dich mit Worten zerstören. Aber hat er mir Gewalt angetan? Nein! Und wenn das was sie bei der Polizei gesagt hat, alles stimmen würde, hätte er eine Verurteilung bekommen.
Im Nachhinein weiß ich aber, dass etwas nicht stimmt und er machte kaum seinen Mund auf, was wirklich passiert ist!
Aber ich bin ziemlich sicher, dass er zu sexueller Gewalt nicht fähig ist nach über 3 Jahren!


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#MeToo Was ist dran?

16.06.2021 um 10:54
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:In den sozialen Medien wird das Thema Mansplaining auch unter dem #Metoo debattiert.
Dieses unter männliche sexuelle Nötigung zu stellen, scheint mir da mehr als nur kurzgedacht sondern auch schlicht falsch.
Vollkommen richtig.

Wer kennt diese Männer (unabhängig des Alters) nicht?

Klugscheißerei und Sexismus sind nach wie vor verbreitet, möchte ich gar nicht abstreiten, aber nicht jedes Fehlverhalten oder unangebrachtes Verhalten oder besser gesagt nicht jede Diskriminierung (aufgrund des Geschlechtes bspw.) erfüllt gleich Straftatbestände.
Und nicht mal alles, was gefühlt und moralisch als Diskriminierung aufgefasst werden könnte, ist auch tatsächlich eine Diskriminierung im juristischen Sinne und könnte daher nicht mal für Klagen auf zivilrechtlicher Ebene ausreichen.



Aber so ist das nun mal mit den individuellen Moralvorstellungen. Für einige ist ja schon angucken und/oder hinterpfeifen eine strafbare Handlung, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richtet.

(Dass es je nach Frau äußerst unangenehm für diese sein kann oder sie einfach nur nicht mögen, möchte ich hingegen nicht bestreiten).


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17.06.2021 um 13:53
@Abahatschi
@kleinundgrün

Grundsätzlich finde ich die Idee von @Abahatschi ganz richtig. Wenn jemand beispielsweise wegen einer erwiesenen Falschaussage 10 Jahre im Gefängnis saß, dann wäre es moralisch schwer zu ertragen, wenn für die entsprechende Falschaussage dann nur ne furzlaue Bewährungsstrafe rauskommt.

Grundsätzlich muss natürlich auch jeder Fall einzeln betrachtet werden. Automatismen in der Strafzumessung sieht unser Rechtssystem nicht vor.

Juristisch muss man bedenken, dass es sich um eine mittelbare Freiheitsberaubung handelt, weil das Urteil ja nicht der Lügner oder die Lügnerin fällt, sondern ein Richter. Die Mittelbarkeit hat durchaus etwas mit Strafmaß zu tun. Ein Richter wird ja auch für den schlimmsten Mist den er baut, nie ernsthaft belangt, das ist also ein 'Null-Stich'. Dieses Privileg hat ja kein anderer Mensch, der arbeitet, evtl noch der Papst. Allerdings halte ich eine mittelbare Freiheitsberaubung ganz persönlich für eine Straftat, die einen Strafrahmen ab 5 Jahren haben sollte.

Vorwürfe sexueller gewalt die lange zurückliegen haben ja ein Problem: Oft ist das nicht mehr gerichtsfest beweisbar. Wenn ein vermeintlicher Sexualstraftäter nicht wegen einer nicht beweisbaren tat verurteilt werden kann, ist das richtig so. Aber das gleiche gilt auch für eine möglicherweise begangene Falschbeschuldigung. Nur weil kein Beweis vorliegt, muss ja auch nicht zwingend eine strafbare Handlung oder überhaupt nur eine Lüge der Grund sein.

Am Ende steht dann oft: Man weiss nichts Genaues. So ein Prominenter beschuldigt wird, bleibt aber ein Imageschaden, egal was rauskommt oder nicht.


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#MeToo Was ist dran?

17.06.2021 um 14:07
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Grundsätzlich finde ich die Idee von @Abahatschi ganz richtig.
Na ja, damit ist man halt bei der sozialen Entwicklung in dem Punkt im Mittelalter hängen geblieben. Das kann man so sehen - es ist halt schlecht begründbar.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:dann wäre es moralisch schwer zu ertragen, wenn für die entsprechende Falschaussage dann nur ne furzlaue Bewährungsstrafe rauskommt.
Wäre es nicht. Das Strafmaß richtet sich - zum Glück - nicht nur nach dem "Erfolg" der Handlung. Sondern auch nach dem Unrechtsgehalt der Handlung. Deswegen unterscheiden wir Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung. Das Ergebnis ist immer das selbe. Aber das Unrecht der Handlung selbst ist eben unterschiedlich.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ein Richter wird ja auch für den schlimmsten Mist den er baut, nie ernsthaft belangt
Das ist halt auch falsch. Eine Rechtsbeugung hat empfindliche Folgen. Nur muss man Richtern eben auch einen gewissen Fehlerspielraum zugestehen, weil es eben meist Prognosen sind. Bzw. Entscheidungen nach dem Motto: "Wem glaube ich und wem nicht". Da gibt es einfach eine Diskrepanz zwischen objektiver Wahrheit und der Erkenntnis eines Menschen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Am Ende steht dann oft: Man weiss nichts Genaues. So ein Prominenter beschuldigt wird, bleibt aber ein Imageschaden, egal was rauskommt oder nicht.
Ja, das ist ein Problem.

Aber es ist auch ein Problem, dass jemand, der vor vielen Jahren missbraucht wurde, dadurch ebenfalls einen dramatischen Nachteil für sein Leben hatte. Warum kann man bei einem sagen: "Im Zweifel immer zu Deinen Gunsten" und bei dem Andere: "Schluck es halt runter und lebe weiter"?
Ja, die Situation ist ungerecht. Aber unlösbar ungerecht. Es gibt keine gute Lösung.

Ich bin überhaupt kein Freud eines öffentlichen Prangers - auch das ist Mittelalter.
Aber jemandem, dem schweres Leid widerfuhr, den Mund zu verbieten, ist halt auch ein Problem.

Es gäbe nur eine einzige Lösung:
Es dürfte gesellschaftlich nicht so stark geächtet sein, wenn eine Straftat wie z.B. eine sexuelle Nötigung begangen wird. Der Täter wird tat- und schuldangemessen bestraft und das war es.
Aber so ticken wir Menschen nicht.


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17.06.2021 um 14:32
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wäre es nicht. Das Strafmaß richtet sich - zum Glück - nicht nur nach dem "Erfolg" der Handlung. Sondern auch nach dem Unrechtsgehalt der Handlung. Deswegen unterscheiden wir Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung. Das Ergebnis ist immer das selbe. Aber das Unrecht der Handlung selbst ist eben unterschiedlich.
Was die mittelbare Freiheitsberaubung aber von vielen anderen Straftaten zB Körperverletzung oder Totschlag unterscheidet ist, dass Täterin oder Täter ja oft noch lange Zeit die Möglichkeit hätten, ihre Straftat teilweise ungeschehen zu machen. Wer weiss, da sitzt irgend ne arme Sau, die mir nichts getan hat, seit 6 Jahren ein und kann prima damit leben, das ist schon eine wirklich schwere, auch moralisch schwere Straftat. Wie im Fall von Horst Arnold, da ging es der Täterin ja um die Erlangung vergleichsweise geringfügiger Vorteile.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das ist halt auch falsch. Eine Rechtsbeugung hat empfindliche Folgen. Nur muss man Richtern eben auch einen gewissen Fehlerspielraum zugestehen, weil es eben meist Prognosen sind.
Da habe ich eine andere Meinung. Ein Chirurg, der das falsch Bein amputiert, macht das ja auch nicht absichtlich. Der kriegt aber zurecht die volle Härte der Konsequenzen zu spüren. Der Richter verliert für ca gleichwertige grobe Fehler keinen Cent. Und wenn man sich die Geschichte der wirklich groben Fehlurteile in Deutschland (bekannt sind nicht so viele) mal anschaut, da hatte kein Richter Nachteile durch, auch wenn er wirklich grob fahrlässig geurteilt hatte. Und was in Deutschland an Haftentschädigung gezahlt wird, ist auch vollkommen lächerlich.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber jemandem, dem schweres Leid widerfuhr, den Mund zu verbieten, ist halt auch ein Problem.
Absolut richtig. Ich sehe da auch keine einfache Lösung. Natürlich kann man niemandem für erlittenes Leid auch noch eine Schweigepflicht obendrauf geben.
Problematisch ist halt, dass zB Menschen mit Persönlichkeitsstörungen nicht selten Horror Geschichten erfinden.
Und das können Außenstehende ja gar nicht beurteilen, was wo wirklich stimmt.

Und gesellschaftliche Wahrnehmung kann man auch nicht auf Kommando ändern. Wenn ich noch kleine Kinder hätte, würde ich die ja auch nie mit jemandem alleine lassen, der wegen Kindesmissbrauchs eine Strafe abgesessen hat, sofern ich davon wüsste.


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#MeToo Was ist dran?

17.06.2021 um 14:45
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:das ist schon eine wirklich schwere, auch moralisch schwere Straftat.
Ja. Aber das ist ja etwas, das im Rahmen der Fallbetrachtung beachtet wird. So ein pauschales "Auge um Auge" ist da halt völliger Unsinn.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Der Richter verliert für ca gleichwertige grobe Fehler keinen Cent.
Du denkst schon wieder nur ergebnisorientiert. Wenn der Chirurg nicht schuldhaft handelt, treffen ihn auch keine persönlichen Nachteile.
Wenn der Richter oder der Chirurg nach bestem Wissen handeln, sind beide draußen, Wenn nicht, werden beide bestraft.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:da hatte kein Richter Nachteile durch, auch wenn er wirklich grob fahrlässig geurteilt hatte
Nenn mal ein Beispiel. Es ist ja nicht so, dass man rückblickend sagen kann, dass eine Entscheidung falsch war. Sondern dass sie zum Zeitpunkt, in de sie getroffen wurde, schuldhaft falsch war.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und was in Deutschland an Haftentschädigung gezahlt wird, ist auch vollkommen lächerlich.
Ja. Das ist letztlich auch ein gesellschaftlicher Konsens darüber, dass das Risiko einer ungerechtfertigten Inhaftierung zu weiten Teilen eine Art "allgemeines Lebensrisiko" ist.
Damit wird berücksichtigt, dass es gar kein objektiv perfektes Rechtssystem geben kann. Weil es einfach zu viele Unsicherheiten gibt, die unauflösbar sind.
Kar kann man sagen, die Gesellschaft muss im Einzelfall mehr bezahlen, das wäre durchaus eine legitime Forderung.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und gesellschaftliche Wahrnehmung kann man auch nicht auf Kommando ändern.
So etwas ist eben gar nicht änderbar.
Vermutlich hättest du schon große Bauchschmerzen, Deine Kinder jemandem zu überlassen, bei dem nur der leiseste Verdacht eines sexuellen Übergriffs besteht. Da gibt es kein "in dubio pro reo".


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17.06.2021 um 15:12
@kleinundgrün
Wittes Verteidiger Johann Schwenn äußerte nach dem Freispruch harsche Kritik wegen der Fehlurteile im Jahr 2004. Er warf den damals beteiligten Richtern und Staatsanwälten am Landgericht Hannover Unfähigkeit und „unglaubliche Unprofessionalität“ vor. Das Gericht in Hannover sei zugunsten des vermeintlichen Opfers befangen gewesen. Dies sei auch an dem hochemotionalen Ton der damaligen Urteilsbegründung erkennbar, der allein schon den Bundesgerichtshof hätte veranlassen sollen, das Urteil aufzuheben.[1] Gegen die Berichterstatterin der hannoverschen Strafkammer wurde nach einer Strafanzeige Schwenns ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage eingeleitet, nachdem sie sich während des Wiederaufnahmeverfahrens in erheblichem Umfang auf Gedächtnislücken berufen hatte.[12] Gegen die Staatsanwälte in Hannover wurde ebenfalls aufgrund einer Strafanzeige Schwenns[1] ein Verfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet. Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann kritisierte das Verhalten der Staatsanwaltschaft und drückte sein Bedauern wegen der fehlerhaften Verurteilungen und ihrer gravierenden Folgen aus.[17]
Quelle: Wikipedia: Justizirrtum um Ralf Witte

Und kein Richter und kein Staatsanwalt wurde auch nur dazu verurteilt, einmal in der Kantine keinen nachtisch zu bekommen.
Hätte ein Arzt in ähnlich grober Weise seine Sorgfaltspflicht verletzt dann geht es auch gerne mal ans Sparschwein.

Oder sämtliche Urteile bei den Wormser Missbrauchsprozessen: Kein einziger sogenannt professionell Beteiligter wurde zu irgendetwas verurteilt.
In strafrechtlicher Hinsicht ist der Fall von Bedeutung für die Frage, unter welchen Voraussetzungen Mitglieder eines Kollegialgerichts wegen Rechtsbeugung verurteilt werden können. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat bekräftigt, dass ein Richter nur wegen Rechtsbeugung verurteilt werden kann, wenn er für die rechtsbeugende Entscheidung gestimmt hat. Zugleich hat das Gericht nun erstmals entschieden, dass im Strafverfahren wegen Rechtsbeugung Richter trotz des gesetzlich normierten Beratungsgeheimnisses sich gegenüber dem Gericht (nicht aber gegenüber Ermittlungsbehörden) über das Abstimmungsverhalten im Spruchkörper äußern dürfen. Ob sie das tun oder nicht, entscheiden sie nach pflichtgemäßem Ermessen.
Quelle: Wikipedia: Fall Görgülü

Da haben 3 Richter entschieden und sie haben mehrheitlich entschieden. Das Urteil ist Rechtsbeugung. Aber die Richter dürfen sich gegenseitig decken. Das ist halt 'Würde des Gerichts'. Glaubst Du, wenn 1 von 3 Ärzten das falsche Bein amputiert hätte, dann würde einfach niemand von denen verurteilt? Eher nicht.

Wenn man ein sehr gutes Rechtssystem haben will, dann sollte es auch immer persönliche Konsequenzen haben, wenn man Recht beugt und auch wenn man grob fahrlässig handelt. Da muss ja auch sonst jeder für gerade stehen.


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17.06.2021 um 15:22
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und kein Richter und kein Staatsanwalt wurde auch nur dazu verurteilt, einmal in der Kantine keinen nachtisch zu bekommen.
Na ja, es gab ja rechtsstaatliche Prozesse. Da gelten dann eben die selben Privilegien, die andere Angeklagte auch haben.
Kommt es zu einer Verurteilung, folgen Sanktionen. Kommt es das nicht, dann werden die Betroffenen auch ihren Nachtisch bekommen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Hätte ein Arzt in ähnlich grober Weise seine Sorgfaltspflicht verletzt dann geht es auch gerne mal ans Sparschwein.
Zivilrechtlich gelten in der Tat etwas andere Faktoren. Da hat ein Staatsbeamter einen gewissen Vorteil - hier steht sein Arbeitgeber für ihn ein.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Da haben 3 Richter entschieden und sie haben mehrheitlich entschieden. Das Urteil ist Rechtsbeugung. Aber die Richter dürfen sich gegenseitig decken.
Das ist nichts Richterspezifisches. Wenn man weiß, dass einer von drei möglichen Tätern gemordet hat, kann man eben nur dann einen verurteilen, wenn man weiß, wer es war.
Ja, das ist faktisch oft ungerecht. Aber noch ungerechter wäre es, wenn man eine Art Sippenhaft einführt.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Glaubst Du, wenn 1 von 3 Ärzten das falsche Bein amputiert hätte, dann würde einfach niemand von denen verurteilt?
Genau so ist es.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn man ein sehr gutes Rechtssystem haben will, dann sollte es auch immer persönliche Konsequenzen haben, wenn man Recht beugt und auch wenn man grob fahrlässig handelt. Da muss ja auch sonst jeder für gerade stehen.
Man bekommt kein gutes Rechtssystem, wenn jeder Richter jeden Tag mit einem Bein im Gefängnis steht. Dann bekommt man ein Rechtssystem, bei dem es nur darauf an kommt, bei jeder Entscheidung die geringstmöglichen persönlichen Risiken einzugehen.


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17.06.2021 um 15:23
@kleinundgrün

Der entscheidende Unterschied ist, ein Richter muss Rechtsbeugung begehen, was Vorsatz voraussetzt, damit er berufliche oder persönliche Konsequenzen tragen muss.
Übertragen auf den Arzt: Er hackt nicht das falsche Bein ab, sondern irgendeins bei irgendwem, weil er schlechte Laune hat.

Beides ist - so hoffe ich - wirklich sehr selten.

Der Arzt wird bei grober Fahrlässigkeit aber schon in Haftung genommen, der Richter nicht.


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#MeToo Was ist dran?

17.06.2021 um 15:26
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das ist nichts Richterspezifisches. Wenn man weiß, dass einer von drei möglichen Tätern gemordet hat, kann man eben nur dann einen verurteilen, wenn man weiß, wer es war.
Ja, das ist faktisch oft ungerecht. Aber noch ungerechter wäre es, wenn man eine Art Sippenhaft einführt.
Es hätten natürlich nicht alle 3 verurteilt werden sollen.

Aber warum muss denn nicht protokolliert werden, wer wie entschieden hatte? Ist jetzt kein großer Aufwand.

Im Klartext müssen hier ja 2 von 3 Rechtsbeugung begangen haben, sonst wäre ja kein Mehrheitsurteil dabei rausgekommen.

Ärzte im Krankenhaus müssen ja auch protokollieren, wer was gemacht hat. Steht ja auch im OP Plan. Da gibt es Sicherungsmechanismen die erst mal eine Rückführung auf den Einzelnen ermöglichen.


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#MeToo Was ist dran?

17.06.2021 um 15:28
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Dann bekommt man ein Rechtssystem, bei dem es nur darauf an kommt, bei jeder Entscheidung die geringstmöglichen persönlichen Risiken einzugehen.
Ich fände es ganz gut, wenn ein Richter bei seinen Urteilen genau so sorgfältig vorgehen müsste wie ein Chirurg. Denen mutet man ja auch dauerhaft zu mit einem Bein im Gefängnis zu stehen. Das müssen die aushalten. Und warum Richter nicht?

Als Beklagter fände ich die Idee 'Mal mutig drauf los geurteilt' irgendwie auch nicht so dolle.


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#MeToo Was ist dran?

17.06.2021 um 15:29
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:was Vorsatz voraussetzt
Ja.
Aber das ist der Normalfall des Strafrechts (der Grundfall). Möchte man Fahrlässigkeit bestrafen, muss man das zusätzlich aufnehmen.

Natürlich kann man sich darüber streiten, ob auch fahrlässiges Handeln bei einem Richter strafbar sein sollte. Aber die originale Aussage war ja:
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ein Richter wird ja auch für den schlimmsten Mist den er baut, nie ernsthaft belangt
Das stimmt nicht. Aber ja, er hat ein Haftungsprivileg.

Noch ein kleiner Exkurs (Strafbarkeit eines Richters, der es "gut gemeint hat").
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/vorsatz-bei-der-rechtsbeugung-durch-den-richter/


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#MeToo Was ist dran?

17.06.2021 um 16:22
@kleinundgrün

Interessantes Thema, auch wenn es nur ein Randgebiet von metoo ist. Daher würde ich vorschlagen, ggf in einem anderen Thread darüber weiterzudiskutieren.

Warum man aber in dem einen Beruf 'Richter' ganz besonders frei entscheiden muss, im anderen Beruf 'Arzt' unter zahllosen Bindungen auf ähnlichem Niveau arbeiten kann, wird mir keiner erklären können.

Und letztlich geht es auch beim Richterberuf um Fehlerkultur. Und die ist da noch schlechter aufgestellt, als sonstwo.

Fortbildungspflicht: Ja sollen se machen. Und schon fertig. Ärzte müssen da dauernd ihre FB Punkte nachweisen, Richter gar nichts.

Da wird sehr oft 'Würde des Amtes' als Schutzschild für 'Trägheit des Amtes' genommen.
Im Familienrecht finde ich es unglaublich schade, dass es keine Institutionalisierung dafür gibt, dass Richter zB vom JA regelmäßg 1, 3 und 5 Jahre nach einem Urteil oder Vergleich eine kleine Kontrollmitteilung an den Richter schicken, was denn aus den Familien geworden ist, ein 3Zeiler wäre da oft genug. So kann auch ein gutwilliger Richter nur selten rauskriegen, was das Langzeitergebnis seiner Entscheidung oder seines Vergleiches ist.

Und wie lange dauert die Zusatzqualifikation um zB Familienrecht zu machen: Keine Sekunde
Wie lange dauert die Zusatzqualifikation für die jedes chirurgische Fach: 3 Jahre +

Aber genug des 'side of the topic'.

Was können wir alle tun?

Menschen, die angeben, Opfer zu sein, offen und mit Empathie begegnen
Menschen, die beschuldigt werden, Täter zu sein, nicht vorverurteilen.


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