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Coronavirus (Sars-CoV-2)

60.023 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: China, Virus, Krank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Coronavirus (Sars-CoV-2)

Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 10:51
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Traurig, dass es nicht ums Kind selbst, sondern um irgendwelche Befindlichkeiten geht, sonst müsste man doch froh sein, wenn korrekt getestet wird. Das Infektionsrisiko für das eigene Kind sinkt doch drastisch mit.
Die Gefahr von PIMS ist noch nicht so hoch, aber woher weiß man denn, dass es das eigene Kind nicht treffen kann?
Na ja, ans Kind denken sie dabei schon, denn es soll ja Eltern geben, die im reinen Testen schon eine Zumutung für das Kind sehen, die verstörend auf das Kind wirken können. So ein extremes in Watte packen kann natürlich gravierende "tatsächlich" gesundheitliche Folgen nicht nur für das eigene Kind und die Eltern sondern letztendlich auch fürs Allgemeinwohl haben, aber so weit wird natürlich nicht gedacht oder es wird strikt verdrängt.

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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 10:53
@Freki2.0

https://www.deutschlandfunk.de/pims-wenn-kinder-nach-corona-erneut-schwer-erkranken.676.de.html?dram:article_id=494687
Wenn Kinder nach Corona erneut schwer erkranken

Kindern macht Covid-19 nicht viel aus, so dachte man lange. Doch das ist ein Irrtum. Kinder können sich mit SARS-CoV-2 anstecken. Corona kann in seltenen Fällen bei Kindern zu schweren Problemen führen. Ärzte sprechen vom Pediatric Inflammatory Multisystem Syndrome (PIMS).
@rhapsody3004

Ja leider. Arme Kinder, kann man da nur sagen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 10:57
@Freki2.0
Das was du ansprichst zum Thema Haftung / Quarantäne Folgekosten, kann als zukünftige juristische Problematik durchaus relevant werden .
Man kann. bereits jetzt Diskussionen finden , inwieweit es zukünftig Versicherungen geben sollte , gegen Folgeschäden der unverschuldeten Quarantäne oder gar einer infektion( wissentlich fahrlässig durch andere herbeigeführt )

Seit ich das hier am Wochende gelesen habe , sollte man sich evtl. mit der Frage der Haftung auseinandersetzen .
Wenn zB eine Privatperson wissentlich, eine nicht unerhebliche Gruppe , dem Risiko einer Infektion aussetzt was dann ?
Wenn die Folgen zB Schließung einer ganzen Einrichtung sind. Eltern nicht arbeiten können , Kinder infiziert wurden nebst Erziehern ? Soll dann der Staat für diese Fahrlässigkeit aufkommen ?

Hier das Beispiel , auf welches ich mich beziehe

https://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-aktuell/meerbusch-corona-infizierter-profi-kicker-soll-kinder-in-kita-geschickt-haben-76024442.bild.html

Soll die Solidargemeinschaft für die Folgekosten aufkommen , die hier entstehen ?

90 Kinder bedeutet evtl hier 90 bis 180 Elternteile die nicht arbeiten können und Ersatzleistungen beanspruchen müssen . Es bedeutet auch Erzieher müssen bei voller Bezahlung zu Hause bleiben .
Kaum auszurechnen welcher wirtschaftliche Schaden plus evtl schwere gesundheitliche Folgeschäden daraus resultieren können .
In dem oben anonymisierten Fall war nicht nur der Vater wissentlich bereits infiziert , sondern auch die Kinder hatten schon Symptome .
Wenn das nicht fahrlässig ist , was dann ?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 11:04
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wenn Kinder nach Corona erneut schwer erkranken
Danke.
Ich hoffe "eins von 1000 Kinder" bewahrheitet sich nicht.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Das was du ansprichst zum Thema Haftung / Quarantäne Folgekosten, kann als zukünftige juristische Problematik durchaus relevant werden .
Ist es aktuell bereits.

Gerade kam im Radio, dass die feiernden Personen strafrechtlich keine Konsequenzen erwarten müssen.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/magdeburger-corona-party-wird-fall-fuer-staatsanwaltschaft-100.html (Archiv-Version vom 21.04.2021)


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 11:05
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:In dem oben anonymisierten Fall war nicht nur der Vater wissentlich bereits infiziert , sondern auch die Kinder hatten schon Symptome .
Wenn das nicht fahrlässig ist , was dann ?
Das ist für mich als Laie schon nicht mal mehr einfache Fahrlässigkeitsondern schon grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar auch noch hinsichtlich des bedingten Vorsatzes (hinstprüfungswürdig.

Da fehlen einem echt die Worte. Macht richtig wütend. Unverantwortlich einfach nur und das auf Kosten anderer, die dadurch finanziell/wirtschaftlich und gesundheitlich Schaden nehmen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 11:06
Bevor das hier mit der Hobbyjuristerei weiter geht:
Ich glaube nicht dass es zu solchen "Haftungsfragen" kommt..soll ich jetzt jeden anzeigen wer mich mit Grippe ansteckt?
Jeder kann sich auch aus dem Krankenstand entlassen, sprich er spürt keine Symptome mehr, geht in die Arbeit und ist trotzdem infektiös.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 11:11
Zitat von Freki2.0Freki2.0 schrieb:Danke.
Ich hoffe "eins von 1000 Kinder" bewahrheitet sich nicht.
Gerne :)

Selbst wenn es eines von 100.000 wäre, würde ich alles tun, um mein Kind bestmöglich zu schützen und die anderen selbstverständlich mit.

Bei Impfreaktionen macht man einen riesigen Zores wenn es 1 zu einer Million geht. Mich wundert, dass man mit der Gesundheit von Kindern relativ lax umgeht.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 11:14
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Bevor das hier mit der Hobbyjuristerei weiter geht:
Ich glaube nicht dass es zu solchen "Haftungsfragen" kommt..soll ich jetzt jeden anzeigen wer mich mit Grippe ansteckt?
Jeder kann sich auch aus dem Krankenstand entlassen, sprich er spürt keine Symptome mehr, geht in die Arbeit und ist trotzdem infektiös.
Aus einer angeordneten Quarantäne, bei einer tatsächlichen Corona-Infektion oder bei einem Verdacht auf eine solche, weil Kontakt zu einem tatsächlich Infizierten gehabt, kann man sich bspw. nicht so einfach freiwillig selbst entlassen - Symptomfrei hin oder her.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 11:15
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:BTW... ist Hubert Heil noch im Amt? Den sieht und hört man auch nicht mehr, seit die Caritas ihm wegen des Tarifvertrags in der Altenpflege, vor den Koffer gekackt hat.
Der hat auch eine Testpflicht am Arbeitsplatz gefordert:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/gewerkschaften-heil-testplicht-unternehmen-unterstuetzung-101.html


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 11:16
@rhapsody3004
Jepp, deswegen schrieb ich Krankenstand und nicht Quarantäne...aber bitte, einfach weiter juristisch rätseln, mein Vorschlag: Patient 1 zahlt den ganzen Schlammassel.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 11:18
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Kam die Studie zu Busenoid schon?
https://www.thelancet.com/journals/lanres/article/PIIS2213-2600(21)00160-0/fulltext

Laut Lauterbach ein „Game Changer“ bei der Behandlung von COVID-19
Anfangs hieß es noch, dass Menschen, die Cortison(präparate) nehmen, unter den Risikogruppen zählen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 11:24
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Jepp, deswegen schrieb ich Krankenstand und nicht Quarantäne...aber bitte, einfach weiter juristisch rätseln, mein Vorschlag: Patient 1 zahlt den ganzen Schlammassel.
Jups, da hast du recht. Da besteht noch ein Unterschied. Und habe gerade sogar nochmal nachgelesen, auf die Schnelle, dass Arbeitnehmer trotz Krankschreibung auch weiterhin arbeiten dürfen. Die Krankmeldung ist also nicht gleichzeitig als ein Berufsverbot zu verstehen. Dürfen tatsächlich trotz gelbem Schein arbeiten. Können sie für sich so entscheiden, wenn der AG das mitmacht.


Allerdings dürfte es sich in Sachen wissentlich mit dem Corona-Virus infiziert und dann einfach trotzdem dreist zur Arbeit kommen und auch noch darüber schweigen, sicherlich anders verhalten. Ist nicht mit deinem Beispiel des Alltäglichen vergleichbar. Da gelten grundsäzlich andere Regeln. Auch auf Grundlage des IfSG.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 11:28
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Jups, da hast du recht. Da besteht noch ein Unterschied. Und habe gerade sogar nochmal nachgelesen, auf die Schnelle, dass Arbeitnehmer trotz Krankschreibung auch weiterhin arbeiten dürfen. Die Krankmeldung ist also nicht gleichzeitig als ein Berufsverbot zu verstehen. Dürfen tatsächlich trotz gelbem Schein arbeiten. Können sie für sich so entscheiden, wenn der AG da mitmacht.
Wenn die Krankheit nicht unter das Seuchengesetz fällt. Mit einer offenen Tbc wird man wahrscheinlich auch nicht arbeiten dürfen - hoffe ich zumindest.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 11:28
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wenn die Krankheit nicht unter das Seuchengesetz fällt. Mit einer offenen Tbc wird man wahrscheinlich auch nicht arbeiten dürfen - hoffe ich zumindest
Habe noch ergänzt. Und Corona fällt darunter oder nicht? Darum passte ja auch abahatschis Vergleich nicht gut, meiner Meinung nach.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 11:36
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Habe noch ergänzt. Und Corona fällt darunter oder nicht? Darum passte ja auch abahatschis Vergleich nicht gut, meiner Meinung nach.
Daraus ergeben sich dann vermutlich auch ganz andere Haftungsansprüche.

Nur weil es bei Fall G vielleicht keine Haftungsansprüche gibt bzw. Betroffene/Opfer keine geltend machen könnten, auch weil es von der Person, die andere angesteckt hat, erlaubt ist/war trotz Krankheit und gelbem Schein arbeiten zu gehen - so kann es im Falle C (Corona) wieder ganz anders aussehen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 11:37
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Für KV bspw., müsstest du neben dem objektiven Tatbestand mindestens eine Fahrlässigkeit auf subjektiver Tatbestandsseite nachweisen, damit es wenigstens für die strafrechtlich relevante fahrlässige KV reicht.
In eine KV kann man auch einwilligen, sowohl persönlich als auch durch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter, wenn die direkt betroffene Person aus Gründen (minderjährig, nicht geschäftsfähig, Koma usw.) nicht einwilligungsfähig ist. Wird beim Ohrlochstechen, Blut abnehmen, dem sportlichen Boxkampf oder der Blinddarm-OP tagtäglich millionenhaft gemacht. Vorraussetzung ist, dass die KV gesetzlich (ärtzlicher Eingriff), "dem Herkommen nach" (Boxkampf) oder zumindest dem mutmaßlichen Willen der Person nach (Rettungsschwimmer, die dem wild um sich schlagenden Ertrinkenden den Finger brechen, um ihn unter Kontrolle zu kriegen) einwilligungsfähig ist und die durchführende Person sachkundig ist bzw. nach bestem Wissen und Gewissen handelt, und, wenn anwendbar, Regeln des hygienischen (Tätowierer) und standes- und kunstgemäßen Handelns (Chirurg) beachtet.

Bei einer Anwendung des Tests nach Gebrauchsanweisung wirst du keine wie auch immer geartete Fahrlässigkeit konstruieren können.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Seit ich das hier am Wochende gelesen habe , sollte man sich evtl. mit der Frage der Haftung auseinandersetzen .
Wenn zB eine Privatperson wissentlich, eine nicht unerhebliche Gruppe , dem Risiko einer Infektion aussetzt was dann ?
Wenn die Folgen zB Schließung einer ganzen Einrichtung sind. Eltern nicht arbeiten können , Kinder infiziert wurden nebst Erziehern ? Soll dann der Staat für diese Fahrlässigkeit aufkommen ?
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Allerdings dürfte es sich in Sachen wissentlich mit dem Corona-Virus infiziert und dann einfach trotzdem dreist zur Arbeit kommen und auch noch darüber schweigen, sicherlich anders verhalten. Ist nicht mit deinem Beispiel des Alltäglichen vergleichbar.
Das ist an und für sich das Musterbeispiel, um die verschiedenen Spielarten des Vorsatzes durchzudeklinieren:

Ich habe Corona und gehe bewusst arbeiten, um andere zu infizieren -> direkter Vorsatz, gefährliche KV (weil Tatfolge "Siechtum" möglich, wahrscheinlich und beabsichtigt)
Ich habe Corona und gehe bewusst arbeiten, weil es mir egal ist -> bedingter Vorsatz, gefährliche KV (weil Tatfolge "Siechtum" möglich, wahrscheinlich und billigend in Kauf genommen)
Ich weiß nicht, ob ich Corona habe, gehe aber davon aus und gehe arbeiten, weil es mir egal ist -> Eventualvorsatz, gefährliche KV(weil Tatfolge "Siechtum" möglich, nicht auszuschließen und billigend in Kauf genommen)
Ich weiß nicht, ob ich Corona habe, gehe aber nicht davon aus und gehe arbeiten, weil es mir egal ist -> Eventualvorsatz, gefährliche KV(weil Tatfolge "Siechtum möglich, nicht auszuschließen und billigend in Kauf genommen)
Ich habe Corona, gehe aber durch einen negativen Test vom Gegenteil aus und gehe arbeiten -> maximal ein Fahrlässigkeitsdelikt, aber vermutlich auch das nicht
Ich habe Corona, habe aber nie einen Test gemacht und gehe einfach so arbeiten, weil ich mir denke, wird schon nix passieren -> Fahrlässigkeit, weil ich mir die notwendige Information hätte mit vertretbarem Aufwand beschaffen können
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Habe noch ergänzt. Und Corona fällt darunter oder nicht? Darum passte ja auch abahatschis Vergleich nicht gut, meiner Meinung nach.
Selbstverständlich fällt Corona explizit unter diese Regelung


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 11:38
@Abahatschi
Die logische Konsequenz aus dem von dir geschriebenen wäre dann diese ?
Unter dem Eindruck einer nachgewiesenen Covid Infektion ( die ja lt geltender pandemiegesetzgebung meldepflichtig erfasst wird und Verhaltensregeln beinhaltet ) kann ein Bürger also mit seinen ( evtl verschnupften , nichts genaues weiß man nicht ) Kindern in eine Kita marschieren und mal abwarten , ob es einer merkt ?
Damit wäre doch dann alles , was mit dem Virus an Verhaltens Vorschriften einher geht , ad absurdum geführt .
Das ist ja quasi ein Freifahrtschein für Eltern , die evtl gerade virusbeladen sind , mittels ihrer Kinder im schlimmsten Fall den Spread in die Kita zu bringen .
Und letztendlich sind die Folgen ja immer durch die Krankenkassen abgedeckt ?
Na gut , immer gut zu wissen .
Und wie wäre das, wenn zB ich mich morgen ( hypothetisch - nachweislich virusbeladen , durch Test bestätigt ) trotzdem zur Arbeit schleppe , meine Kunden fleißig weiter teste und wissentlich ne Menge Leute in Gefahr bringe ?
Mir würden sie doch sofort die Bude zu machen . Nebst Bußgeld ( lt Katalog bis zu 25000€ )

Meinst du nicht , man könnte mich auch von Seiten der Kundschaft in Regress nehmen ?
Ich zB habe ne extrem hohe Versicherungsumne Deckungswert , Haftpflicht im Business ( ist Vorschrift ) so ich meine Kunden verletze .
Sollte ich da mal besser beim Versicherer nachfragen , was passiert wenn mir ein Kunde mit Regress wegen Verdienstausfall kommt ? Ich zB habe Kunden die wiederum selbständig sind . Bei denen eben nicht Krankengeld sofort gezahlt wird . Da gibt's Wartezeiten bei Selbständigen . Bei mir greift zB krankentagegeld erst ab Woche 5 einer Erkrankung .


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 11:44
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Die logische Konsequenz aus dem von dir geschriebenen wäre dann diese ?
Unter dem Eindruck einer nachgewiesenen Covid Infektion ( die ja lt geltender pandemiegesetzgebung meldepflichtig erfasst wird und Verhaltensregeln beinhaltet ) kann ein Bürger also mit seinen ( evtl verschnupften , nichts genaues weiß man nicht ) Kindern in eine Kita marschieren und mal abwarten , ob es einer merkt ?
Zu Corona hatte ich mich nicht geäußert, sondern zu Schadensersatz bei Infektionen.
Aber: ich habe das verlinkte Beispiel so verstanden -> Vater hatte positiven Test und hat seine Kinder in die Kita geschickt.
Ich erinnere mich an Fällen wo Geschwister Kontakt hatten, die mit Kontakt blieben daheim, die anderen Kinder aus dem gleichen Haushalt gingen weiter in die Schule.
Schwierig.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 11:49
Zitat von satansschuhsatansschuh schrieb:Anfangs hieß es noch, dass Menschen, die Cortison(präparate) nehmen, unter den Risikogruppen zählen.
Die sind es immer noch:
Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie z.B. Cortison) besteht ein höheres Risiko.
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html (Archiv-Version vom 11.04.2021)

Man ist allerdings auf die Tatsache gestoßen, dass Asthmatiker bei COVID-19-Erkrankungen einen milderen Verlauf als Nicht-Asthmatiker hatten, obwohl eigentlich ein schwererer Verlauf erwartet worden ist.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

12.04.2021 um 11:50
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Schwierig.
Eigentlich nicht, wenn die Kita eine einigermaßen korrekte Mitgliedsordnung, Benutzerordnung oder wie auch immer das dann konkret heißt hat wird bei schuldhaftem Fehlverhalten die Haftung an den "Besucher" weitergereicht. Meldepflichtige Krankheiten bei Kindern sind ja nicht erst seit gestern ein Thema, Stichwort Masern... selbst die Impfgegner und "Kinderkrankheiten sind wichtig für die Entwicklung"-Waldorf-Fraktion lässt den Spaß da üblicherweise am Geldbeutel aufhören.


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