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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

1.318 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Terror, Polizei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

27.12.2021 um 18:35
Deutschland schafft es schlicht und einfach nicht, Rechte und Pflichten auch gut genug durchzusetzen.
In das Vakuum gehen dann immer mehr, werden immer dreister und der Staat und alles, was dazu gehört auch irgendwelche "gemeinsamen Werte", werden immer weniger ernst genommen.
Ich finde das ist der natürliche Lauf der Dinge.

Ein Staat muss unabhängig seiner politischen Richtung schon seine Hausaufgaben machen, sonst kommen früher oder später andere die das sogar gern übernehmen. (so freundlich sind die dann^^)


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

27.12.2021 um 18:48
Zitat von YoooYooo schrieb:Deutschland schafft es schlicht und einfach nicht, Rechte und Pflichten auch gut genug durchzusetzen
Generalisieren kann man das auch nicht.

Außerdem was will man machen, wenn insbesondere Personmangel bei der Exekutiven herrscht und selbst wenn nicht, können die trotzdem nicht überall gleichzeitig sein.

Zudem bremsen rechtliche Hürden auch ein konsequentes hartes Durchsetzen. Bspw. die Kontaktbeschränkungen in privaten Räumlichkeiten wegen Unverletzlichkeit der Wohnung zu kontrollieren oder Demos rasch aufzulösen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt auch für Polizisten. Der bremst so manche konsequente Durchsetzung, die geeigneter dazu wäre rasch einen Affentanz zu beenden. Aber Eignung allein reicht nicht aus.

usw...

Was ich nur sagen will, dass vieles, was den Anschein von versagen oder nicht zu schaffen hat, geht bestimmt auch nur auf Recht und Gesetz und auf rechtsstaatliche Grundsätze zurück bzw. ist diesen geschuldet.
Die Exekutive könnte in vielen Fällen bestimmt nicht nur anders, sondern würde es bestimmt auch anders wollen, aber dürfen tut sie es nicht.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

27.12.2021 um 22:17
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Zudem bremsen rechtliche Hürden auch ein konsequentes hartes Durchsetzen.
Ich rede von Kommunikation, das ist ja kein hartes Mittel.
Diese nicht-Kommunikation, dieses "verlassen werden", das ist hart für viele.
(Sorry, jetzt bin ich schon wieder so sprachphilosophisch unterwegs.)

Ist doch eigentlich ne Frage der "Autorität", aber so wie bei Eltern.
(Es ist halt Glücksache, wieviel Kompetenz und Integrität man erwischt.)
Wenn die zu was nix sagen, gehen alle Lampen an.
Und wenn sie schlau sind und über irgendwas verunsichert, dann geben sie wenigstens "Bescheid".
("Wir brauchen euch jetzt, ihr müsst ganz brav sein".
Und dann soll man auf den Onkel Doktor hören und mitansehen, wie die "Großen" das auch nicht tun...)

Es gibt ja auch die Möglichkeit, klare "Wenn - Dann" Aussagen zu machen,
statt diese nur anzukündigen, zu ändern und darüber zu zanken, wer was wo wann darf.
Oder auch, wesentliche Informationen klar aufzubereiten: link (Archiv-Version vom 23.10.2021)
Könnte man ja ausbauen, mit Altersgruppen, Örtlichkeiten, etc.; sich auf die mathematische Seite beziehen,
statt zuzulassen, dass Vergleiche mit der Grippe als verbrannt gelten, nur weil man die auch verkehrt machen kann.

Sachen richtig stellen, wie es sich für eine "Autorität" gehört.
Statt das alte "Teile und Herrsche-Spiel" zu spielen.
Und wegzuschauen, wenn die Kleinen sich die Köppe einschlagen, weil sie es nicht besser kennen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Die Exekutive könnte in vielen Fällen bestimmt nicht nur anders, sondern würde es bestimmt auch anders wollen, aber dürfen tut sie es nicht.
Und das ist echt ein Glück, denn es ist die gleiche Ohnmacht und schwarze Pädagogik, die hinter jeder Prügelstrafe steckt.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber Eignung allein reicht nicht aus.
Es reicht vor allem bald, dass zu viele Privatleute meinen, sie wären geeignet, das selbst in die Hand zu nehmen,
das war doch das Problem.
Wollen selbst ne Autorität sein und zu mehr als Aggression reicht es nicht.
"Ich will frech sein dürfen, dann fühle ich mich frei" - was für ein Kindergarten.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

28.12.2021 um 10:16
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Was ich nur sagen will, dass vieles, was den Anschein von versagen oder nicht zu schaffen hat, geht bestimmt auch nur auf Recht und Gesetz und auf rechtsstaatliche Grundsätze zurück bzw. ist diesen geschuldet.
Die Exekutive könnte in vielen Fällen bestimmt nicht nur anders, sondern würde es bestimmt auch anders wollen, aber dürfen tut sie es nicht.
@rhapsody3004

Grundsätzlich bin ich nicht sooo weit von Dir entfernt, aber unser Staat hat eben auch sehr viel selbst dafür getan, zur absoluten Lachnummer zu werden, gerne ein paar Beispiele:

Andi Scheuer (ich glaube auf Details kann ich verzichten)
In Berlin lässt sich eine ganze Landesregierung von gewalttätigen Hausbesetzern jahrelang vorführen
G20 (Gewalt hat keine Konsequenzen oder kaum Konsequenzen)
Aus Bremen wird mit unfassbarem Aufwand ein einziger Clan Krimineller in den Libanon abgeschoben, medial machen alle beteiligten Politiker auf Silberrücken und wenige Wochen später: Er ist wieder da.
Corona Spaziergänge von Primaten ohne jede staatliche Sanktion
Teile der Regierung stehen sichtbar auf der Seite von Gewalttätern und sichtbar gegen die Polizei:

https://www.tagesspiegel.de/politik/angriff-auf-polizisten-zu-silvester-spd-chefin-esken-stellt-taktik-der-leipziger-polizei-infrage/25384588.htm
Die Bullenhelme- sie sollen fliegen, eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein
Quelle: https://wetzlar-kurier.de/1107-die-bullenhelme--sie-sollen-fliegen-eure-knuppel-kriegt-ihr-in-die-fresse-rein/ (Archiv-Version vom 29.11.2021)

Und ein Konzert, auf dem eine Band mit so einem Text auftritt, wird vom Bundespräsidentendarsteller beworben.

Da muss man sich leider nicht wundern...


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28.12.2021 um 10:48
Zitat von DalaiLottaDalaiLotta schrieb:Und das ist echt ein Glück, denn es ist die gleiche Ohnmacht und schwarze Pädagogik, die hinter jeder Prügelstrafe steckt.
Natürlich ist das Glück und gut so, aber dann bitte auch nicht je nach Einzelfall jammern, warum die Exekutive nicht handelt oder zu zaghaft handelt oder aus Sicht des Volkes nicht konsequent genug Recht und Gesetz durchsetzt.

Ps.

Und auch der Legislativen sind Grenzen gesetzt oder werden ihr später von der Judikativen gesetzt. Die können auch nicht alles zu Recht machen, was sich viele aus dem Volk vielleicht wünschen würden, weil es subjektiv für sie gerechter und konsequenter wäre.


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28.12.2021 um 10:57
Und wenn wir schon dabei sind:

Auch der Judikativen sind später bei der Rechtsprechung Grenzen gesetzt. Auch die sind an Recht und Gesetz grundsätzlich und auf den jeweiligen Einzelfall bezogen gebunden.
Und so kann es passieren, dass Strafen subjektiv fürs eigene Rechtsempfinden zu mild ausfallen können oder es aus verschiedenen Gründen keine Verurteilung, ja nicht mal eine Anklage von der Exekutiven in manchen Fällen geben kann.

Das hat aber nicht immer automatisch etwas mit Justizversagen zu tun oder mit nicht zu wollen zu tun, sondern mit nicht dürfen und das aus rechtsstaatlichen Gründen.


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28.12.2021 um 11:08
@rhapsody3004
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Auch der Judikativen sind später bei der Rechtsprechung Grenzen gesetzt. Auch die sind an Recht und Gesetz grundsätzlich und auf den jeweiligen Einzelfall bezogen gebunden.
Und so kann es passieren, dass Strafen subjektiv fürs eigene Rechtsempfinden zu mild ausfallen können oder es aus verschiedenen Gründen keine Verurteilung, ja nicht mal eine Anklage von der Exekutiven in manchen Fällen geben kann.
Natürlich muss man ein gewisses 'nichtverurteilen' auch aushalten können. Ich finde es besser, niemanden zu verurteilen als einfach 'die üblichen Verdächtigen'.

Allerdings ist ein Richter auch nicht nur dem gesetz und dem Einzelfall verpflichtet, sondern auch immer der Folgeinstanz und der eigenen Karriere, sprich der Vergabeinstanz für höhere Richterämter. Und natürlich macht eine 10. Bewährungsstrafe beim gleichen Täter weniger Arbeit als eine Gefängnisstrafe und da ist es unwahrscheinlich, dass ein TV dagegen in eine höhere Instanz geht.

Andererseits pssen für mich der Ausdruck Bewährungsstrafe und 'zum 10.Mal' irgendwie nicht richtig zusammen.
Das ist wieder eine Nummer, mit der sich ein Staat insgesamt lächerlich macht.

Da wäre ich für eine Begrenzung, sowie bei Gefängnisstrafen für ein 'thress strikes one out'.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

28.12.2021 um 21:25
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und natürlich macht eine 10. Bewährungsstrafe beim gleichen Täter weniger Arbeit als eine Gefängnisstrafe
Warum das? 10 Bewährung gibt es sicher nicht...


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29.12.2021 um 06:22
@nairobi

Theoretisch ist die Zahl an Bewährungen unbegrenzt. Es werden allerdings nur ganz selten mehr als 3 Bewährungen innerhalb einer laufenden Bewährungszeit gewährt. Das gibt es mal bei Schwazfahrern und Hühnerdieben.

10 oder 20 Bewährungen in der Lebenszeit sind aber bei Intensivtätern nicht selten, besonders dann wenn sich die einzelnen Straftaten unterscheiden.

Und Intensivtäter und Bewährungsstrafe passen imho gar nicht zusammen, wenn man mal total verblödete chronische Schwarzfahrer ausnimmt.


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29.12.2021 um 06:33
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:10 oder 20 Bewährungen in der Lebenszeit
Ach so war das gemeint. Insgesamt gesehen auf ein Leben. Denn ständig Bewährungen hintereinander gibt es nicht, vor allem nicht bei laufender Bewährung. Da erfolgt irgendwann der Bewährungswiderruf.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Schwazfahrern und Hühnerdieben.
Da arbeitet man auch i.d.R. mit Geldstrafen. Nehmen wir mal das häufige Delikt Ladendiebstahl. Ganz normaler Diebstahl im geringwertigen Bereich, keine Gewerbsmäßigkeit/Beschaffungskriminalität, wo wir in den Bereich des MIT (Mehrfach- und Intensivtäters) kämen.

Beim ersten und zweiten Mal erfolgt noch eine Einstellung, dann geht es los. Z B. 10 Tagessätze á x Euro (abhängig von den Einkünften des Betreffenden, geht von ca. 3 Euro bis dreistellig).
Fruchtet das nicht und die Person tritt nicht lange danach wieder in Erscheinung wird die Geldstrafe etwas höher, z.B. dann 15 oder 20 TS und ein etwas höherer Betrag.
Und so geht es weiter, aber irgendwann ist die Freiheitsstrafe unausweichlich, zunächst vielleicht noch auf Bewährung. Kein Richter hat Lust, dass ihm immer die gleichen Gestalten im Gerichtssaal herumturnen, offenbar unbeeindruckt von all der Mühe im Vorfeld.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

29.12.2021 um 11:26
Zitat von nairobinairobi schrieb:Da arbeitet man auch i.d.R. mit Geldstrafen. Nehmen wir mal das häufige Delikt Ladendiebstahl. Ganz normaler Diebstahl im geringwertigen Bereich, keine Gewerbsmäßigkeit/Beschaffungskriminalität, wo wir in den Bereich des MIT (Mehrfach- und Intensivtäters) kämen.

Beim ersten und zweiten Mal erfolgt noch eine Einstellung, dann geht es los. Z B. 10 Tagessätze á x Euro (abhängig von den Einkünften des Betreffenden, geht von ca. 3 Euro bis dreistellig).
Fruchtet das nicht und die Person tritt nicht lange danach wieder in Erscheinung wird die Geldstrafe etwas höher, z.B. dann 15 oder 20 TS und ein etwas höherer Betrag.
Und so geht es weiter, aber irgendwann ist die Freiheitsstrafe unausweichlich, zunächst vielleicht noch auf Bewährung. Kein Richter hat Lust, dass ihm immer die gleichen Gestalten im Gerichtssaal herumturnen, offenbar unbeeindruckt von all der Mühe im Vorfeld
Das hast du sehr schön geschrieben. So dürfte es in der Realität zumindest in der Regel aussehen.
Ist auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geschuldet. Bspw. wenn man bei Erstätern bei einem Vergehen gleich das maximale Strafmaß des jeweiligen Vergehens verhängen würde, wäre das wohl höchstwahrscheinlich eine nicht angemessene Bestrafung als einfachstes Beispiel jetzt mal aller Beispiele.
Ebenso müssen Richter glaube ich auch insbesondere bei Ersttätern und wenn das verhängte Strafmaß noch Bewährungsfähig wäre von der Strafaussetzung Gebrauch machen. Hier hängt aber auch viel von der Sozialprognose des Einzelnen ab und was von ihm in der Zukunft zu erwarten ist. Und dann sind wir auch schon beim nächsten entscheidenden Punkt, der Strafzumessung.
Die Strafzumessung spielt auch eine entscheidende Rolle. Hier müssen alle Umstände gegeneinander abgewogen werden, die entweder für oder gegen einen Angeklagten sprechen. Da spielen so viele Faktoren eine Rolle oder können eine Rolle spielen:
Sozialprognose, Einsicht, Wirkung (was nützt oder schadet demjenigen mehr), letztes dürfte ja auch wichtig im Zusammenhang mit der Sozialprognose sein. Dem Staat nützt es nämlich gar nichts, wenn ein Verurteilter kaputter oder krimineller aus dem Vollzug kommt als er es vorher war und wenn ihn die Freiheit (bei verhängter Bewährung bspw.) mehr genützt hätte sich positiv zu entwickeln.
Und natürlich spielt auch der Lebenslauf eine Rolle. Vorbestraft oder nicht, und falls ja wie oft schon straffällig geworden und wegen was verurteilt?
usw...


Und bei Einstellungen von Verfahren im Bereich der Vergehen, kommt es natürlich auch darauf an, ob Ersttäter oder nicht. Ebenso wenn dann die Schuld zusammen mit dem verursachten Schaden als gering angesehen wird und kein öffentliches Interesse bestehen sollte.
Aber auch öffentliches Interesse kann hinter die Interessen des jeweiligen Einzelnen zurücktreten und rechtfertigt nicht immer automatisch eine weitere Strafverfolgung.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Allerdings ist ein Richter auch nicht nur dem gesetz und dem Einzelfall verpflichtet, sondern auch immer der Folgeinstanz und der eigenen Karriere, sprich der Vergabeinstanz für höhere Richterämter. Und natürlich macht eine 10. Bewährungsstrafe beim gleichen Täter weniger Arbeit als eine Gefängnisstrafe und da ist es unwahrscheinlich, dass ein TV dagegen in eine höhere Instanz geht.
Urteile bzw. eine angemessen Bestrafung zu finden und zu verhängen davon mitabhängig zu machen, ob es der eigenen richterlichen Karriere dienlich/nützlich ist/wäre, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen oder anders ich möchte es nicht glauben. Das sieht bestimmt auch nicht die Strafzumessung so vor.
Die eigene richterliche Karriere darf zumindest nach meinem subjektiven Rechtsempfinden kein Urteil/keine Rechtsprechung einschließlich das Strafmaß beeinflussen - weder zugunsten des Angeklagten noch zulasten. Letztes wäre ja sogar noch schlimmer und nochmal unvorstellbarer für mich.

Das ist doch dann überhaupt nicht mehr objektiv und neutral?


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

29.12.2021 um 12:31
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das sieht bestimmt auch nicht die Strafzumessung so vor.
Die eigene richterliche Karriere darf zumindest nach meinem subjektiven Rechtsempfinden kein Urteil/keine Rechtsprechung einschließlich das Strafmaß beeinflussen - weder zugunsten des Angeklagten noch zulasten. Letztes wäre ja sogar noch schlimmer und nochmal unvorstellbarer für mich.

Das ist doch dann überhaupt nicht mehr objektiv und neutral?
@rhapsody3004

Irgendwie niedlich von Dir. Natürlich bewegen sich Richter in dem Rahmen der ihnen zur Verfügung steht, insofern ist das schon Recht. Aber woher kommt Deine Überzeugung, dass es die einzigen Menschen auf der Welt sind, die nicht zuerst an sich denken?

Seit in NRW die FDP als Partei modernen Familienrechts mitregiert gibt es - Zauber Zauber - mehr Doppelresidenzmodelle. Die Parteien sind genau solche Menschen wie vor dem Regierungswechsel.

im Strafrecht wird das kaum anders sein. Da wo Migration per definitionem nur Goldstücke kennt, wird auch sicher so geurteilt werden.

Es geht ja auch darum, Ideen oder Fantastereien der Politik abzubilden.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

29.12.2021 um 13:12
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Irgendwie niedlich von Dir. Natürlich bewegen sich Richter in dem Rahmen der ihnen zur Verfügung steht, insofern ist das schon Recht. Aber woher kommt Deine Überzeugung, dass es die einzigen Menschen auf der Welt sind, die nicht zuerst an sich denken?
Weil für Richter neben Handlungsfreiheiten oder Ermessensspielräumen auch spezielle Regeln/Pflichten gelten.

Ich kann mir (ja wahrscheinlich naiv und hier zeigt sich bei mir auch komplett fehlende Praxiserfahrung) einfach nicht vorstellen, dass ein Strafmaß, eine Strafmaßfindung von persönlichen Gründen des Richters wie ob eine Rechtsprechung, ein Urteil der eigenen persönlichen Karriere des Richters dienen/nutzen könnte beeinflusst werden darf.
Da ist nicht mehr objektiv und neutral und löst in mir auch keine gute Rechtssicherheit aus, wenn persönliche Vorteile des Richters hinsichtlich seiner Karriere eine Rechtsprechung beeinflussen.


Das wäre auch Sicht des Anklägers, des Opfers/Geschädigten und aus Sicht des Volkes doch auch unfair oder nicht?
Und aus Sicht des Angeklagten auch unfair und für meinen Geschmack dann eine ungerechtfertigte Benachteiligung, wenn dies bspw. zulasten des Angeklagten gehen würde, weil er dadurch ein höheres Strafmaß verhängt bekommen würde.
Würde es dem Angeklagten natürlich nützen, also das Urteil zu seinen gunsten ausfallen, weil das Strafmaß deswegen vielleicht milder ausfallen würde, würde er sich natürlich freuen, logisch. Aber das wäre für mich dann auch ungerechtfertigt, wenn diese Entscheidung auf persönlichen Vorteilen des Richters beruhen würde, die er sich dadurch für sich erhofft.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

29.12.2021 um 13:17
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Weil für Richter neben Handlungsfreiheiten oder Ermessensspielräumen auch spezielle Regeln/Pflichten gelten.
Das wären welche?

Eine echte Fortbildungspflicht haben sie schon mal nicht und schon seit Ewigkeiten abgebogen, ausschließlich zum eigenen Vorteil.

Ach ja und Folgen haben selbst die schlampigsten Urteile nicht in dem Sinne für sie, dass sie um ihren Job bangen müsste .

Der Angeklagte hat kein Recht auf Gerechtigkeit, sondern auf ein Urteil.

Ginge es um Gerechtigkeit würde es ja einem Richter nach einem Justizirrtum wenigstens so an den Kragen gehen, wie einem Arzt, der das falsche Bein amputiert. In Wirklichkeit passiert ... ihm nichts. Dient das der Gerechtigkeitsfindung?

Haha


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

29.12.2021 um 13:40
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Eine echte Fortbildungspflicht haben sie schon mal nicht und schon seit Ewigkeiten abgebogen, ausschließlich zum eigenen Vorteil.
Neben dem GG und rechtsstaatlichen Grundsätzen sicherlich das StGB, die StPO und spezielle Richtergesetze oder auch nur Richtlinien hinsichtlich Verhaltensehtik oder so (?) und zu guter letzt bestimmt auch noch Grundsatzurteile, Grundsatzentscheidungen höchster Instanzen oder sogar Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Der Angeklagte hat kein Recht auf Gerechtigkeit, sondern auf ein Urteil.
Welches selbst, also das Urteil, aber immer sachlich genug begründet sein muss. Für mich ist es nicht sachlich, objektiv und neutral, wenn persönliche Vorteile des Richters ein Urteil beeinflusst haben.
Aus dem Grund beruflicher Vorteile bzw. sich einen Karriereaufstieg zu erhoffen, ist für mich sogar zumindest moralisch ein verwerflicher Grund und nicht mehr nachvollziehbar.

Sehen Richter hingegen einfach nur subjektiv eine positive Entwicklung beim Angeklagten oder schenken im Glauben, obwohl nichts weiter diesen Glauben stützt oder entkräftet, oder einfach nur aus Erfahrungswerten, dann kann ich diesen Grund schon viel mehr nachvollziehen, sollte deswegen ein Strafmaß milder ausfallen bzw. sollte das das Strafmaß überhaupt beeinflussen. Insbesondere hat der jeweiligen Richter auch noch eine gute Menschenkenntnis.

Aber wird ein Strafmaß entweder zugunsten oder zulasten des Angeklagten davon beeinflusst, ob ein Richter persönliche Vorteile hinsichtlich seiner eigenen Karriere sieht, ist das für mich nicht mehr nachvollziehbar und darf für mich keine anerkannte Begründung sein, warum sich Richter für dieses oder jenes entweder mildere oder härtere Urteil entschieden haben.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

29.12.2021 um 13:50
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Neben dem GG und rechtsstaatlichen Grundsätzen sicherlich das StGB, die StPO und spezielle Richtergesetze oder auch nur Richtlinien hinsichtlich Verhaltensehtik oder so (?) und zu guter letzt bestimmt auch noch Grundsatzurteile, Grundsatzentscheidungen höchster Instanzen oder sogar Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
@rhapsody3004

Na und warum gibt es für Richter keine nachweisbare Fortbildungspflicht wie für Ärzte?
Da kommen ja nur naturgegebene Gottgleichheit oder Faulheit in Frage. Ich weiss was von beiden ich für wahrscheinlich halte.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Sehen Richter hingegen einfach nur subjektiv eine positive Entwicklung beim Angeklagten oder schenken im Glauben, obwohl nichts weiter diesen Glauben stützt oder entkräftet, oder einfach nur aus Erfahrungswerten, dann kann ich diesen Grund schon viel mehr nachvollziehen, sollte deswegen ein Strafmaß milder ausfallen bzw. sollte das das Strafmaß überhaupt
Sie müssen ihre Gründe ja vor niemandem rechtfertigen, von daher weiss niemand was sie wozu veranlasst. Das nennt sich Unabhängigkeit des Gerichts. Man könnte auch sagen Abgehobenheit von jeder Kontrolle.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

29.12.2021 um 14:02
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Na und warum gibt es für Richter keine nachweisbare Fortbildungspflicht wie für Ärzte
Um ehrlich zu sein - keine Ahnung. Könnte vielleicht auf die Unabhängigkeit der Judikative, die Gewaltenteilung, zurückzuführen sein und warum für Richter keine Fortbildungspflichten festgelegt werden dürfen, da der Gesetzgeber dann in die Unabhängigkeit der Judikative eingreifen würde oder warum?


Deswegen haben Richter trotzdem keine Narrenfreiheit. Können ja auch bei Verdacht auf persönliche Befangenheit bspw. ausgewechselt werden und Rechtsbruch dürfen Richter auch nicht begehen. Rechtsbruch kann sich verschieden zeigen.
Nichtsdestotrotz haben Richter natürlich auch viele Entscheidungsfreiheiten, das weiß ich ja, aber diese Freiheiten bedeuten trotzdem keine Narrenfreiheit.

Genauso wie der Gesetzgeber keine Narrenfreiheit hat. Zeigt sich natürlich nicht immer sofort, aber spätestens dann, sollten Entscheidungen von der Judikativen wieder aufgehoben oder gekippt werden.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Sie müssen ihre Gründe ja vor niemandem rechtfertigen, von daher weiss niemand was sie wozu veranlasst. Das nennt sich Unabhängigkeit des Gerichts
Das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm.

Ps.
Gott sei Dank können Rechtsmittel, Berufung oder Revision, gegen Urteile eingelegt werden. Das beruhigt mich dann wieder hinsichtlich Rechtssicherheit und Fairness gegenüber beider Seiten - Ankläger und Verteidigung.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

29.12.2021 um 14:05
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Eine echte Fortbildungspflicht haben sie schon mal nicht
Aber eine Kontrolle durch Folgeinstanzen. Es ist eine faktische Fortbildungspflicht.
Der Unterschied zu Ärzten ist halt, dass eine ärztliche Behandlung oft keine "Revision" erlaubt. Deswegen sind dort eben die Fortbildungen formalisiert.
Wenn man ein Urteil erstellt, ist die "Fortbildung" in aller Regel schon inklusive. Man muss sich z.B. mit höchstrichterlicher Rechtsprechung, mit Kommentierungen etc. beschäftigen, um sein Urteil begründen zu können. Das ist enorm zeitaufwändig, aber es wird eben gemacht.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Sie müssen ihre Gründe ja vor niemandem rechtfertigen
Selbstverständlich. Genau dafür gibt es Rechtsmittel.


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29.12.2021 um 14:10
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Sie müssen ihre Gründe ja vor niemandem rechtfertigen, von daher weiss niemand was sie wozu veranlasst. Das nennt sich Unabhängigkeit des Gerichts. Man könnte auch sagen Abgehobenheit von jeder Kontrolle.
Wenn das Urteil nicht nachvollziehbar begründet ist (sprich: willkürlich ist), wird es wohl in der nächsten Instanz aufgehoben. Insofern kann man meiner Meinung nach nicht davon reden, dass es keinerlei Kontrolle gibt. Zwar kann man da wieder argumentieren, dass auch in der nächsten Instanz wieder ein Richter entscheidet (eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus), das sehe ich aber gerade in der Praxis nicht, wenn man sich mal etwas mit der Rechtsprechung beschäftigt. Es gibt ja oft genug komplette Änderungen der Rechtsprechung in entscheidenden Fragen bzw. Rechtsprechungswandel über längere Zeiträume, daher kann man nicht sagen, dass die Gerichte heute noch genau so entscheiden, wie es schon das Reichsgericht tat.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

29.12.2021 um 14:18
@sacredheart

Hat mich echt verunsichert, denn obwohl ich selbstverständlich nicht alles weiß, schon gar nicht im Detail, ist für mich vieles einfach nur logisch und entspricht auch meinem eigenen Rechtsempfinden, sodass ich mir bestimmtes, ohne es genau zu wissen, auch für die tatsächliche Theorie und Praxis zumindest in der Regel nur so oder so ähnlich vorstellen kann und nicht so wie es sacredheart geschrieben hat oder zu wissen glaubt, wie es in der Praxis aussieht, aussehen könnte.


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