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Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder

5.947 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Rammstein, Ausnutzung, KO-Tropfen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder

Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder

29.07.2023 um 10:56
Unterlasst bitte den Userbezug und das gegenseitige Angezicke, diskutiert sachlich.
Kryptischer Sarkasmus und Zynismus haben hier auch nichts verloren, so was kann schließlich nur interpretiert werden, ob nun falsch oder zutreffend und dann eskaliert es wieder.


Ausflüge in andere Bereiche sind kurz okay, aber wenn sie schließlich den Thread dominieren, ist das zu sehr Off-Topic.
Auch Diskussionen um andere Fälle (Weinstein etc.) bitte nicht zu ausschweifend einbringen.


Behauptungen müssen direkt mit verlinkbaren Quellen belegt werden.


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Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder

29.07.2023 um 11:37
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Kann man nicht einfach mal bei irgendwas objektiv bleiben, ohne gleich Systeme komplett kippen zu wollen oder Namen im Vorfeld zu verbrennen?
Naja, objektiv... der Mensch ist immer die Summe seiner Erfahrungen und so wird auch diese Sache immer aus ganz subjektiver, individueller Sicht beurteilt. Man kann aber auf dem Teppich bleiben, ja.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich habe kein Problem beiden Seiten zu glauben.
Naja, glauben... aber zumindest mal als jeweilige Aussage so stehen lassen, gern auch hinterfragen, aber ohne die eine oder andere Seite mit Dreck zu bewerfen oder den Verstand abzusprechen.
Zitat von StumpfStumpf schrieb:
Sie habe in der Öffentlichkeit keinesfalls als Groupie dastehen wollen und das Erlebte lange verdrängt, deshalb auch keine Anzeige erstattet. „Ich war hundertprozentig sicher, dass wenn ich was sagen würde, ich niemals Hilfe bekommen würde“
Verständlich.
Für mich völlig unverständlich, warum das so mantraartig wiederholt und damit weiter (wieder) zementiert wird. Die Familie und Freunde können einen etwas auffangen, unterstützen und begleiten. Ist das nicht gegeben: Es gibt unzählige Anlaufstellen, die sich genau mit solchen Thematiken beschäftigen, die Hilfestellung leisten und vermittelnd tätig werden können. Dafür wurde doch in diesem Fall sogar eine weitere, große Summe gesammelt.
Zitat von SpiderWebSpiderWeb schrieb:Dann muss die Lösung des Problems eben dahingehend sein das man Opfer erst mal ermutigt anzuzeigen.
Das ist der 1. Schritt in die richtige Richtung.
Aber nicht durch die ewige Leier von "es gibt keine Hilfe" und "es hört sowieso keiner (richtig) zu".


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Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder

29.07.2023 um 11:47
Zitat von soomasooma schrieb:Es gibt unzählige Anlaufstellen, die sich genau mit solchen Thematiken beschäftigen, die Hilfestellung leisten und vermittelnd tätig werden können
Du, mir musst du das nicht sagen ;)
Noch einmal, verstehen kann ich ihre Haltung aber dennoch.
Zitat von soomasooma schrieb:Dafür wurde doch in diesem Fall sogar eine weitere, große Summe gesammelt.
Gute Frage, sind die Spendengelder eigentlich auch für mutmaßliche Opfer aus anderen Ländern?


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29.07.2023 um 12:09
Zitat von soomasooma schrieb:Für mich völlig unverständlich, warum das so mantraartig wiederholt und damit weiter (wieder) zementiert wird. Die Familie und Freunde können einen etwas auffangen, unterstützen und begleiten. Ist das nicht gegeben: Es gibt unzählige Anlaufstellen, die sich genau mit solchen Thematiken beschäftigen, die Hilfestellung leisten und vermittelnd tätig werden können. Dafür wurde doch in diesem Fall sogar eine weitere, große Summe gesammelt.
und trotzdem gibt es eben die, die nicht anzeigen wollen, die keine gerichtlich verwertbaren Beweise (mehr) haben, die anonym bleiben wollen, die sich den Befragungen (wiederholten Befragungen) nicht aussetzen wollen.....weil eben passiert, was jetzt ja auch passiert.....weil sie traumatisiert sind usw. Wurde alles aufgezeigt.
Ich finde es eher schwierig, dass bei diesem "zeig gefälligst an, sammle Beweise" (überspitzt) immer auch durchscheint, dass die Opfer ja auch Verantwortung für weitere Opfer hätten, wenn sie den Täter nicht anzeigen. Die Verantwortung trägt nur einer, der Täter und sonst niemand.
Zitat von soomasooma schrieb:Aber nicht durch die ewige Leier von "es gibt keine Hilfe" und "es hört sowieso keiner (richtig) zu".
doch, denn das ist ja immer noch der Fall, es wurde ja hier ausreichend belegt. Beratungsstellen berichten davon, Profis, die nur mit so etwas zu tun haben usw. Das ist ein großes gesellschaftliches Problem, dass man nicht über das Opferverhalten abhandeln kann.


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Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder

29.07.2023 um 12:14
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:gibt die zur Glaubhaftmachung, so als Rückversicherung für die Medien und die zur Vorlage bei Gericht, die strafbewehrt ist. Letzteres ist nicht einfach nur irgendein Wisch, sondern:

Wenn die Angaben in einer eidesstattlichen Versicherung falsch oder unvollständig sind, kann es strafrechtliche Konsequenzen haben. Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde (dazu zählen auch Gerichte) eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird gemäß § 156 StGB, je nach Schwere der falschen oder unvollständigen Angaben, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Medien sind aber keine Behörde im Sinne von § 156 StGB. Wer auf Bitten von Medien oder irgendwelchen anderen Privaten, die keine Behörden sind, eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt, womit sich die Medien bzw. diese anderen selber absichern wollen, ist nicht strafbar nach § 156 StGB.

Natürlich hat aber der, der durch eine falsche eidesstattliche Erklärung persönlich betroffen bzw. geschädigt ist, ggf. zivilrechtliche Widerrufs- Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den, der die falsche eidesstattliche Versicherung angegeben hat.


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Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder

29.07.2023 um 12:24
Man kann sehr wahrscheinlich nichts beweisen.

Trotzdem wenn es so sei haben sie es richtig gemacht es öffentlich zumachen.

Frau ist hiermit vorgewarnt und kann auf sich aufpassen. Und so haben sie viele Frauen bei bands geholfen, doch vorsichtig zu sein, wenn man kein sex haben will. Schon gar nicht bewusstlos. Werden jetzt viele Frauen auf der Hut sein.

Also gut gemacht.


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29.07.2023 um 12:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Medien sind aber keine Behörde im Sinne von § 156 StGB. Wer auf Bitten von Medien oder irgendwelchen anderen Privaten, die keine Behörden sind, eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt, womit sich die Medien bzw. diese anderen selber absichern wollen, ist nicht strafbar nach § 156 StGB.
und ich wiederhole:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 17.07.2023:Jasmin Stevens hat ihre Aussage zur Vorlage bei Gericht an Eides statt versichert. Bei einer Falschaussage droht eine Gefängnisstrafe.
und
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es gibt die zur Glaubhaftmachung, so als Rückversicherung für die Medien und die zur Vorlage bei Gericht, die strafbewehrt ist. Letzteres ist nicht einfach nur irgendein Wisch
wäre schön, wenn damit das Thema jetzt beendet wäre. Es gibt eine Zeugin, die eine strafbewehrte eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Wird EXPLIZIT erwähnt.


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Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder

29.07.2023 um 12:34
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Jasmin Stevens hat ihre Aussage zur Vorlage bei Gericht an Eides statt versichert. Bei einer Falschaussage droht eine Gefängnisstrafe.
Nicht nur sie, sondern auch Bekannte von ihr, die wohl bezeugen können, dass sie immer wieder von dem Vorfall gesprochen hat. Auch die Therapie, die sie in Anspruch nahm, wird sicherlich irgendwie nachweisbar sein.
Meines Erachtens nach, sind die Einzigen, die sich momentan als unglaubwürdig herausstellen, Lindemann und Co.


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Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder

29.07.2023 um 12:37
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und ich wiederhole:
Tussinelda schrieb am 17.07.2023:

Jasmin Stevens hat ihre Aussage zur Vorlage bei Gericht an Eides statt versichert. Bei einer Falschaussage droht eine Gefängnisstrafe.
Okay, „vor Gericht wiederholt“. In diesem Fall wäre in strafrechtlicher Hinsicht bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen § 156 StGB einschlägig.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es gibt eine Zeugin, die eine strafbewehrte eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Man muss bei § 156 StGB in jedem Fall aber unterscheiden, ob diese eidesstattliche Versicherung zunächst nur zur Benutzung durch die Medien abgegeben wurde oder zusätzlich eben auch vor einer Behörde.

In jedem Fall kommen strafrechtlich bei Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung natürlich auf Antrag des Geschädigten noch Straftatbestände wie üble Nachrede oder Verleumdung in Betracht.


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29.07.2023 um 12:44
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man muss bei § 156 StGB in jedem Fall aber unterscheiden, ob diese eidesstattliche Versicherung zunächst nur zur Benutzung durch die Medien abgegeben wurde oder zusätzlich eben auch vor einer Behörde.
ich weiß das, ich habe es hier im thread mehrfach aufgezeigt, links dazu gepostet, den Unterschied erklärt. Also
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wäre schön, wenn damit das Thema jetzt beendet wäre.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Meines Erachtens nach, sind die Einzigen, die sich momentan als unglaubwürdig herausstellen, Lindemann und Co.
ich finde das Verhalten von Rammstein/Lindemann sehr schwierig.
Das erste statement von Rammstein, was man getrost mittlerweile in die Tonne kloppen kann, die beißwütigen Anwälte und deren ständige Presseerklärungen, wo man gleich auch mal einschüchtert, die Textänderungen von Lindemann, das loswerden dieser Rekrutiererin und Abstand von ihr nehmen.....


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Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder

29.07.2023 um 12:57
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man muss bei § 156 StGB in jedem Fall aber unterscheiden, ob diese eidesstattliche Versicherung zunächst nur zur Benutzung durch die Medien abgegeben wurde oder zusätzlich eben auch vor einer Behörde.

In jedem Fall kommen strafrechtlich bei Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung natürlich auf Antrag des Geschädigten noch Straftatbestände wie üble Nachrede oder Verleumdung in Betracht.
Die eidestattliche Versicherung 'zur Vorlage bei Gericht' ist ein reines Kunstprodukt, sie schaltet erst dann 'scharf' wenn es auch tatsächlich ein Gerichtsverfahren gibt bei dem sie eingereicht wird - wenn man, aus welchen Gründen auch immer, sicher sein kann dass es keines gibt ist sie faktisch bedeutungslos. Außerdem muss, damit die Strafbarkeit gegeben ist, natürlich der faktische Beweis der Unrichtigkeit der Aussage geführt werden, ansonsten gilt auch für den Abgebenden die Unschuldsvermutung, das ist ja ein komplett eigener Vorgang mit dem Abgebenden als Beschuldigtem. Man sollte die EV allgemein nicht so hoch hängen wie es hier getan wird.

Zur der Frau aus Österreich: ein naheliegender Grund warum sie möglicherweise nicht anzeigen möchte ist die Frage nach dem Ort, an dem das alles passiert ist: 2019 gab es eine Reihe von Rammstein-Konzerten in ganz Europa, aber nur eines in Österreich (Wien, August 2019); falls die Geschehnisse an einem anderen Ort stattgefunden haben sollten, etwa in Finnland, Riga oder gar Skt. Petersburg, dann wäre erstmal die Frage der Zuständigkeit zu klären, ggf. die Ermittlungen und eine anwaltliche Vertretung sehr viel komplexer und mit hohem Aufwand verbunden - von den russischen Behörden dürfte man aktuell vermutlich überhaupt keine Kooperation erwarten, in anderen Ländern wäre durch die notwendigen Fachanwälte, Dolmetscher usw. der Kostenfaktor vermutlich erdrückend. Das könnte eine mögliche Begründung sein, wieso man sich von einer Anzeige nichts verspricht.


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Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder

29.07.2023 um 13:00
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:„vor Gericht wiederholt“
das ist nicht ganz das, was in dem zitierten Artikel steht.
Da steht:


Berliner Zeitung, 17. Juli 2023
https://www.berliner-zeitung.de/news/fall-rammstein-nun-auch-anschuldigungen-gegen-flake-li.370073
Jasmin Stevens habe ihre Aussage laut dem Reporterteam zur Vorlage bei Gericht an Eides statt versichert. Bei einer Falschaussage droht in einem solchen Fall eine Gefängnisstrafe. Mehrere Vertraute, auch eine Therapeutin, haben ebenfalls an Eides statt ausgesagt, dass Stevens bereits in den Tagen und Jahren nach dem mutmaßlichen Übergriff davon berichtet habe.
Dieser 1. Satz (Hervorhebung durch mich) wird fast wortgleich in vielen Artikeln so wiedergegeben.
Es steht da nur "zur Vorlage bei Gericht an Eides statt".

Wie muss man das denn interpretieren? Fand das Procedere bei dem Medienhaus statt für den Fall, dass man das später einem Gericht vorlegen wollte? Oder war das wirklich eine Handlung bei Gericht?


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Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder

29.07.2023 um 13:04
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Die eidestattliche Versicherung 'zur Vorlage bei Gericht' ist ein reines Kunstprodukt
das ist - mit Verlaub - bullshit.

Deswegen gibts auch solche offiziellen Vordrucke
https://www.ag-essen.nrw.de/infos/Formulare/025_ZT_Familiensachen/Formular-fuer-Versicherung-an-Eides-Statt.pdf

weil ist ein Kunstprodukt, muss man wissen.
Zitat von jaskajaska schrieb:Wie muss man das denn interpretieren? Fand das Procedere bei dem Medienhaus statt für den Fall, dass man das später einem Gericht vorlegen wollte? Oder war das wirklich eine Handlung bei Gericht?
siehe oben, es gibt eine Form der eidesstattlichen Versicherung, die - wenn einer Behörde vorgelegt und falsch - strafbewehrt ist.
Und es gibt die, wo sich zum Beispiel Medien nur mit absichern, wenn sie irgendwas drucken, was irgendwer behauptet, die aber keinerlei strafrechtliche Relevanz haben.


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Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder

29.07.2023 um 13:08
Zitat von jaskajaska schrieb:Es steht da nur "zur Vorlage bei Gericht an Eides statt".

Wie muss man das denn interpretieren? Fand das Procedere bei dem Medienhaus statt für den Fall, dass man das später einem Gericht vorlegen wollte? Oder war das wirklich eine Handlung bei Gericht?
Nein, das ist noch keine gerichtliche Handlung, weil es noch kein gerichtliches Verfahren gibt, dessen Teil diese Erklärung sein könnte. Trägt man das bei Polizei oder Staatsanwaltschaft so vor, wäre das etwas Anderes, weil darin ggf. bereits ein Falschbeschuldigung begründet sein kann, ggü. der Presse ist das erstmal überhaupt nichts. Ob durch die Veröffentlichung durch die Presse dann mittelbar eben doch so eine Beschuldigung gegeben sein kann (weil man davon ausgehen kann dass sie damit auch den Behörden zur Kenntnis gelangt) ist eine Frage die als 'umstritten' bezeichnet werden kann, dass daraus aber direkt eine Strafbarkeit der eV resultieren sollte ist aber meiner Ansicht nach zu verneinen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Deswegen gibts auch solche offiziellen Vordrucke
Es gibt die eV zur Vorlage in laufenden Verfahren/Prozessen, da finden diese Vordrucke Verwendung. Das heißt nicht dass jeder Vordruck gleich eine Strafbarkeitswirkung entfaltet, weil dort jemand 'zur Vorlage bei Gericht' draufschreibt. Der Zusatz 'zur Vorlage bei Gericht' drückt erstmal nur den Willen der abgebenden Person aus, diese Aussage so auch bei Gericht zu machen, die Strafbarkeit entfaltet sich aber erst wenn sie auch tatsächlich abgegeben wird. Es geht hier immer noch hauptsächlich darum, die Journalisten in ihrer Berichterstattung abzusichern. Allgemein ist ein Vordruck kein Argument, probier's doch mal mit Urteilen, oder Rechtsquellen.


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Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder

29.07.2023 um 13:16
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:die Strafbarkeit entfaltet sich aber erst wenn sie auch tatsächlich abgegeben wird.
ich weiß das,
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Es geht hier immer noch hauptsächlich darum, die Journalisten in ihrer Berichterstattung abzusichern.
nein, es geht um die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers, auch ggf. um ein Beweismittel. Es bedarf keiner solchen eidesstattlichen Versicherung zur Vorlage bei Gericht, um sich als Medien entsprechend abzusichern. Da reicht eine nicht strafbewehrte Versicherung.....ich kann es auch noch 10 mal wiederholen, finde das aber müßig und unnötig den thread aufblähend, ehrlich gesagt


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Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder

29.07.2023 um 13:20
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es bedarf keiner solchen eidesstattlichen Versicherung zur Vorlage bei Gericht, um sich als Medien entsprechend abzusichern. Da reicht eine nicht strafbewehrte Versicherung.....ich kann es auch noch 10 mal wiederholen, finde das aber müßig und unnötig den thread aufblähend, ehrlich gesagt
Die eidestattliche Versicherung ist nur dann strafbewehrt wenn du sie tatsächlich gegenüber einer Behörde abgibst, nicht schon, wenn du draufschreibst 'ist für die Behörde' und sie einem Journalisten gibst. Sie ist zu diesem Zeitpunkt nicht Bestandteil eines gerichtlichen Verfahrens. Du kannst im Gerichtsverfahren selbst noch jede vorher abgegebene Erklärung berichtigen bzw. zurücknehmen. Die Strafbarkeit entsteht frühestens wenn aufgrund der falschen Erklärung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, oder dem Beschuldigten materielle Nachteile aus der Erklärung erwachsen. Du kannst es auch 20 mal wiederholen, dein Vortrag wird dadurch nicht richtig.

Bitte lesen:
Strafrechtliche Folgen einer falschen Versicherung

Besondere Rechtsbedeutung erlangt die Versicherung an Eides statt dadurch, dass nach § 156 Strafgesetzbuch (StGB) die Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung ein strafbares Aussagedelikt darstellt. Demzufolge wird die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt (1. Alternative) oder die Berufung auf eine solche Versicherung (2. Alternative) gegenüber einer zuständigen Behörde mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft. [...]

Eine freiwillig abgegebene (falsche) Versicherung ist bei der fehlenden Anforderung durch das Gericht unter Umständen straflos. Wird eine vorsätzlich falsche Versicherung vor der unzuständigen Behörde abgenommen, entfällt die Strafbarkeit nach § 156 StGB; es könnten aber andere Straftatbestände in Betracht kommen, etwa Prozessbetrug.

Die fahrlässige falsche Versicherung an Eides statt ist gemäß § 161 Abs. 1 StGB mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe strafbar. Fahrlässigkeit kann beispielsweise in einer Nachlässigkeit bei der Abgabe der Erklärung liegen, etwa beim bewussten Unterschreiben einer inhaltlich falschen eidesstattlichen Versicherung ohne Lesen des Inhalts oder wenn für die freiwillige Abgabe der Versicherung für den richtigen Inhalt Erkundigungen notwendig sind, die aber unterlassen werden.

Berichtigt der Aussagende rechtzeitig die vorsätzliche falsche eidesstattliche Versicherung, kann das Gericht die Strafe mildern oder ganz von Strafe absehen, § 158 Abs. 1 StGB. Im Falle der rechtzeitigen Berichtigung einer fahrlässigen falschen eidesstattlichen Versicherung entfällt jedoch gemäß § 161 Abs. 2 StGB die Strafe.

Die Berichtigung muss nicht zwingend auf freiem Willen beruhen, es kommt allein auf die Richtigstellung an. Sie muss eine in allen wesentlichen Punkten wahrheitsgemäße und vollständige Schilderung und eine Distanzierung zur früheren Aussage enthalten; ein Widerruf ist nicht ausreichend, wenn nicht ein Zeugnisverweigerungsrecht ansonsten besteht. Die Berichtigung kann gegebenenfalls sogar in besonderen Umständen auch durch schlüssiges Verhalten vorgenommen werden. Sie muss sich aber an die entgegennehmende Stelle richten bzw. an die Stelle, die die eidesstattliche Versicherung prüft (z. B. Gericht). Daneben muss die Berichtigung auch rechtzeitig erfolgt sein (§ 158 Abs. 2 StGB).

Der Versuch der vorsätzlichen oder fahrlässigen falschen Versicherung an Eides statt ist nicht strafbar. Der Versuch der Anstiftung zu einer falschen Versicherung an Eides statt ist jedoch gemäß § 159 StGB strafbar.
Quelle: Wikipedia: Versicherung an Eides statt#Strafrechtliche Folgen einer falschen Versicherung


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29.07.2023 um 13:23
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Die eidestattliche Versicherung ist nur dann strafbewehrt wenn du sie tatsächlich gegenüber einer Behörde abgibst, nicht schon, wenn du draufschreibst 'ist für die Behörde' und sie einem Journalisten gibst.
ich weiß das. Wie oft noch?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wenn die Angaben in einer eidesstattlichen Versicherung falsch oder unvollständig sind, kann es strafrechtliche Konsequenzen haben. Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde (dazu zählen auch Gerichte) eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird gemäß § 156 StGB, je nach Schwere der falschen oder unvollständigen Angaben, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
meinst Du ich verstehe nicht, was ich hier so verlinke?


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29.07.2023 um 13:25
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Ob durch die Veröffentlichung durch die Presse dann mittelbar eben doch so eine Beschuldigung gegeben sein kann (weil man davon ausgehen kann dass sie damit auch den Behörden zur Kenntnis gelangt) ist eine Frage die als 'umstritten' bezeichnet werden kann, dass daraus aber direkt eine Strafbarkeit der eV resultieren sollte ist aber meiner Ansicht nach zu verneinen.
Die Hürden für Anschuldigungen (bzw. der Anspruch auf den Wahrheitsgehalt) durch die Presse sind höher als wenn jemand eine
Anzeige erstattet.


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29.07.2023 um 13:26
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Die eidestattliche Versicherung 'zur Vorlage bei Gericht' ist ein reines Kunstprodukt, sie schaltet erst dann 'scharf' wenn es auch tatsächlich ein Gerichtsverfahren gibt bei dem sie eingereicht wird - wenn man, aus welchen Gründen auch immer,
§ 156 StGB greift auch, wenn die falsche eidesstattlich Versicherung im Rahmen eines Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzverfahrens gemacht wird, also falsche Tatsachen im Hinblick auf den Vermögensstand behauptet werden. Wenn du auch das mit „Gerichtsverfahren“ meinst, ist das richtig. „Behörde“ im Sinne von § 156 StGB ist aber nicht nur ein Gericht, sondern kann auch eine Verwaltungsbehörde sein. Wer etwa beim Straßenverkehrsamt behauptet, Fahr- oder Betriebserlaubnis verloren zu haben und Ersatzpapiere möchte, kann verpflichtet werden, den Verlust durch eidesstattliche Erklärung zu versichern.

§ 156 StGB schützt halt die Rechtspflege. Diese muss nicht geschützt werden, wenn bloß Private wie Medien sich dafurch selber absichern wollen.


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29.07.2023 um 13:31
Zitat von AndanteAndante schrieb:§ 156 StGB greift auch, wenn die falsche eidesstattlich Versicherung im Rahmen eines Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzverfahrens gemacht wird, also falsche Tatsachen im Hinblick auf den Vermögensstand behauptet werden. Wenn du auch das mit „Gerichtsverfahren“ meinst, ist das richtig. „Behörde“ im Sinne von § 156 StGB ist aber nicht nur ein Gericht, sondern kann auch eine Verwaltungsbehörde sein. Wer etwa beim Straßenverkehrsamt behauptet, Fahr- oder Betriebserlaubnis verloren zu haben und Ersatzpapiere möchte, kann verpflichtet werden, den Verlust durch eidesstattliche Erklärung zu versichern.
Ja, alles richtig, aber hier nicht relevant. Selbstverständlich ist 'Verfahren' hier weit zu fassen und beinhaltet auch Vollstreckungen usw. - hier geht es aber nach wie vor um die Erklärung ggü. Journalisten, die um den Zusatz 'zur Vorlage bei Gericht' ergänzt wurde. Ich sehe nicht, wieso diese direkt eine Strafbarkeit begründen sollte, solange die Erklärung nicht tatsächlich vor Gericht abgegeben wurde. Es handelt sich zunächst mal nur um eine Willenserklärung des Unterzeichners, die aber nach StPO etc. bis zur tatsächlichen Wiederholung im Rahmen einer Vernehmung oder HV unbeachtlich ist. Lediglich der Journalist sichert sich durch diese Bekundung weiter ab, da er ja ernsthaft davon ausgehen kann, dass der Unterzeichner diesen Willen besitzt.


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