Nyx_07 schrieb:Ich habe gelesen in Singapur gibt es Prügelstrafen für Vergewaltiger, wenn das nachhaltiger ist als ein "DuDu" und 2 Jahre auf Bewährung, könnte ich mich damit anfreunden.
Für dich wäre da also die Grenze? Ok, was ist mit anderen? Die die Grenze bei Diebstahl ziehen? Oder bei Körperverletzung? Was ist dann mit Kinderschändern? Wer also würde die Grenzen definieren, ab wann eine Straftat köperliche Bestrafung rechtfertigt? Du? Ich? Eine Volksabstimmung? Ein Ethikrat? Ist eine Prügelstrafe obligatorisch? Ist die Eingangsstrafe ein Minimum an Schlägen oder gibt es darunter noch etwas, bspw. Verwarnung, Geldstrafe, Haftstrafe, o.ä.? Und wie vollstrecken wir die Strafe? Öffentlich? Im stillen Kämmerlein? Livestream? Direkt im Gerichtssal nach Verurteilung? Mit Zeugen oder ohne? Und wo wird gepeitscht/geschlagen/wasauchimmer? Hände? Flächen oder Handrücken? Füße Fußsohlen? Rücken, Bauch, Hintern? Was ist mit der Todesstrafe?
Man sieht das es nicht ganz so einfach ist. Und wollen wir die Fortschritte wirklich widerrufen? Auf das Niveau des Iran, Indonesiens oder Malaysias gehen?
In Deutschland bestanden früher verschiedene Züchtigungsrechte, die im Laufe der historischen Entwicklung nach und nach aufgehoben wurden (zuletzt im Jahr 2000 das elterliche Züchtigungsrecht, vgl. unten). Laut moderner Meinung zahlreicher Juristen waren sämtliche Züchtigungsrechte ab dem 23. Mai 1949, dem Erlass des Grundgesetzes von Deutschland, verfassungswidrig. Der Schutz der Menschenwürde steht an oberster Stelle und ist nach etablierter pädagogischer und juristischer Meinung nicht mit Körperstrafen in Einklang zu bringen.
Abschaffung körperlichen Strafen Übersicht Eine der Errungenschaften unseres Rechtssystems ist eben, das wir auf Straftaten nicht mehr mit explizit körperlicher Gewalt reagieren. Und das wir Strafttäter nicht mehr zur Schau stellen. Und auch wenn ich mir das manchmal, bspw. im Rahmen einer öffentlichh einsehbaren Datenbank für Pädophile und/oder einer Meldepflicht, wünschen würde ist es dennoch richtig so. Denn wie bei sovielen Grenzen wäre die Gefahr gegeben das versucht würde, diese zu verschieben. Aktuell kann man das in den USA beim Thema "ICE" gut beobachten. Wie wollte man das in DE verhindern?
Die Ansätze einer konsequenteren, effizienteren Strafverfolgung und das Angehen der gesellschaftlichen Probleme die (auch) zu solchen Taten führen können scheint mir schon nicht schlecht. Nicht falsch verstehen, ich will auch keine Kuscheljustiz, die jetzige könnte durchaus Verschärfungen vertragen! Bspw. könnte man die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung bei "Lebenslänglich" von derzeit 15 Jahren hochsetzen. Man könnte das Thema "Bewährungsstrafen" angehen, indem man die Möglichkeit bei Vergewaltigungen abschafft. Oder Bewährungsversager konsequenter behandelt. Man könnte an die Eingangsstrafen allgemein gehen und diese hochsetzen. Schwieriger (bis mMn unmöglich) wäre es Richter dazu zu bekommen, in den aktuellen Gesetzen ihren Handlungsspielraum "härter" zu nutzen. Man könnte versuchen die Möglichkeit von "Fremdbezahlen" von Geldstrafen durch bspw. "Spenden" abzuschaffen. Oder im Jugendstrafrecht bei Gewalt mehr spürbare Konsequenzen, auch für Eltern. Wobei ich bei Letzteren keine Idee hätte, wie die aussehen sollten?
emanon schrieb:Singapur hat weniger als 10 % der Einwohner Deutschlands, etwa 240 km Schienen, gegenüber > 38.000 km in D. Will sagen, wir reden hier über eklatant unterschiedliche Größenordnungen.
Und die USA haben das ~4fache an Bevölkerung und eine ~6fach höhere Mordrate. Dazu die Todesstrafe, das Aufrechnen von Einzelstrafen (bspw. 4x lebenslänglich), "three strikes rule" in einigen Bundesstaaten (siehe Spoiler), Isolationshaft, teils wesentlich höhere Strafmaße. Dennoch scheint das mit der Abschreckung eher weniger zu funktionieren. Und ja, das Thema Schusswaffen spielt bei der Mordrate eine Rolle.
three strikes ruleDas „Three Strikes“-Gesetz erhöht die Haftstrafen für Personen, die wegen schwerer Verbrechen verurteilt wurden und bereits zuvor wegen eines Gewaltverbrechens oder eines anderen schweren Verbrechens verurteilt worden waren, erheblich und schränkt die Möglichkeit dieser Täter ein, eine andere Strafe als eine Haftstrafe zu erhalten. Gewaltverbrechen und andere schwere Verbrechen sind im jeweiligen Landesrecht genau definiert. Zu den Gewaltverbrechen zählen Mord, Raubüberfall mit einer tödlichen oder gefährlichen Waffe, Vergewaltigung und andere Sexualdelikte; schwere Verbrechen umfassen dieselben Delikte wie Gewaltverbrechen, aber auch andere Straftaten wie Einbruch und Körperverletzung mit der Absicht, einen Raub oder eine Vergewaltigung zu begehen.
The Three Strikes law significantly increases the prison sentences of persons convicted of felonies who have been previously convicted of a violent or serious felony, and limits the ability of these offenders to receive a punishment other than a prison sentence. Violent and serious felonies are specifically listed in state law. Violent offenses include murder, robbery of a residence in which a deadly or dangerous weapon is used, rape and other sex offenses; serious offenses include the same offenses defined as violent offenses, but also include other crimes such as burglary of a residence and assault with intent to commit a robbery or rape.
Quelle
emanon schrieb:Prügelstrafe, ich glaub es hackt. :palm:
Der Witz daran? Viele derer die das gut fänden empfinden die Scharia als barbarisch und deren Fans als mittelalterlich.