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Gewalt in Bus, Bahn und Bahnhöfen, Haltestellen

518 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Bahn, BUS, Bahnhof ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gewalt in Bus, Bahn und Bahnhöfen, Haltestellen

um 15:17
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Brauchen wir jetzt staatliche Überwachung aller Privaträume, in jede Wohnung einen Polisisten setzen der alles überwacht?
Das wäre selbst mit genügend Personalkapazitäten niemals der generellen Prävention wegen zu rechtfertigen. (Art 13. GG)

Ich bin bei deinen ganzen Beiträgen auch bei dir und sehe auch nicht, dass du dich über Opfer lustig gemacht hast.

In Ballungsräumen und auf viel befahrenen Strecken und in Zügen und an hoch frequentierten Bahnhöfen sollte aber schon das Sicherheitspersonal aufgestockt werden, so fern genügend Personal vorhanden wäre.
Privates als auch hoheitliches.
Zitat von DesperadooDesperadoo schrieb:Prügelstrafe, Todesstrafe - also Dinge, die zumindest in DE gesellschaftspolitisch aber wohl eher nicht umsetzbar wären.
Verfassungsrechtlich auf keinen Fall, egal was sich Teile der Gesellschaft und Politik wünschen.

Und solche menschenunwürdigen Strafen (im Amiland schreckt übrigens nicht mal die Todesstrafe ab) würde sich eh nur eine AfD für Deutschland wünschen.


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Gewalt in Bus, Bahn und Bahnhöfen, Haltestellen

um 15:25
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Ich habe gelesen in Singapur gibt es Prügelstrafen für Vergewaltiger, wenn das nachhaltiger ist als ein "DuDu" und 2 Jahre auf Bewährung, könnte ich mich damit anfreunden. Niemand muss vergewaltigen, dann gibt es auch keine Prügel.
Wow.

Auch bei uns bekommt längst nicht jeder Vergewaltiger nur 2 Jahre auf Bewährung.

Sollte man nicht verallgemeinern.


Und mit was du dich anfreunden könntest, wäre verfassungswidrig.

Sogar eine Menschenrechtsverletzung höchster Güte.



Schon mal was von Würde des Menschen ist unantastbar und Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört?


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Gewalt in Bus, Bahn und Bahnhöfen, Haltestellen

um 16:07
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Auch bei uns bekommt längst nicht jeder Vergewaltiger nur 2 Jahre auf Bewährung.

Sollte man nicht verallgemeinern.
Problem dabei ist, das meist die Fälle durch die Presse gehen mit deren Urteilen man Schlagzeilen machen kann. Und da passt es für Medien alá Bild besser in die Skandalschlagzeile, wenn man "Freispruch nach Massenvergewaltigung" schreiben kann. Ist scheinbar aufregender als "Massenvergewaltigung - alle Täter für 10 Jahre weggesperrt", mit sowas kann man das "gesunde Rechtsempfinden" schlecht triggern.

Die KI Übersicht meiner Googlesuche wie hoch ist die durchschnittliche strafe für vergewaltigung in deutschland sagt zu Strafmaßen:
Die durchschnittliche Strafe für Vergewaltigung in Deutschland variiert stark je nach den Tatumständen, liegt jedoch laut aktueller Rechtslage und Fachanwaltsangaben häufig im Bereich von zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe bei Ersttätern.

Hier sind die wichtigsten Details zum Strafmaß (Stand 2025/2026):
Grundtatbestand (§ 177 Abs. 6 StGB): Freiheitsstrafe von 2 bis 15 Jahren.
Besonders schwere Fälle: Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren (z. B. bei Einsatz von Waffen, schwerer Misshandlung oder Gruppenvergewaltigung).
Minder schwere Fälle: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Bewährung: Aufgrund der hohen Mindeststrafe von 2 Jahren ist eine Aussetzung zur Bewährung bei vollendeter Vergewaltigung in der Praxis kaum möglich.
Beziehungstat: Bei Tätern, die in einer persönlichen Beziehung zum Opfer stehen, werden Strafen oft eher am unteren Rand (ca. 2,5 bis 3,5 Jahre) angesetzt, während "Fremdtäter" oft höhere Strafen im Bereich von 5 Jahren oder mehr erhalten.
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Und mit was du dich anfreunden könntest, wäre verfassungswidrig.

Sogar eine Menschenrechtsverletzung höchster Güte.
Entspräche aber dem angesprochenen "gesunden Rechtsempfinden" vieler. Einer der Gründe, warum Angehörige nur geringen oder keinen Einfluß auf Strafen und Strafmaße haben.
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Schon mal was von Würde des Menschen ist unantastbar und Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört?
Ich habe eine Ahnung, wie die Antwort lauten könnte....


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Gewalt in Bus, Bahn und Bahnhöfen, Haltestellen

um 17:16
Zitat von DesperadooDesperadoo schrieb:Problem dabei ist, das meist die Fälle durch die Presse gehen mit deren Urteilen man Schlagzeilen machen kann.
Ja, selbstverständlich.

Und hör mir bloß mit der konservativ, populistischen Blödzeitung auf.


Und zum anderen, bin ich mir sehr bewusst drüber.

Darum ja auch, kann man nicht verallgemeinern.

Auch nicht bei Ersttätern. Kommt auch da nochmal drauf an.

Und häufig ist halt auch nicht generell oder ausnahmslos.
Zitat von DesperadooDesperadoo schrieb:Freispruch
Auch Freisprüche und überhaupt keine Verurteilung sind begründet und in Rechtsstaaten müssen sie je nach angeklagtem Einzelfall auch erfolgen.
Zitat von DesperadooDesperadoo schrieb:Entspräche aber dem angesprochenen "gesunden Rechtsempfinden" vieler
Zitat von DesperadooDesperadoo schrieb:Entspräche aber dem angesprochenen "gesunden Rechtsempfinden" vieler
Ja, und die meisten sind dabei bestimmt auch Rechts eingestellt und AfD‐Wähler.

Auf FB liest man solche Forderungen meistens von denen.
Zitat von DesperadooDesperadoo schrieb:Ich habe eine Ahnung, wie die Antwort lauten könnte.
Ich auch und ist ja nicht so, dass ich es mir nicht auch schon mal je nach Einzelfall gewünscht hätte, wohlwissend aber auch, dass ja erst recht der deutsche Staat nicht nach dem Prinzip Auge um Auge denken, verurteilen und vollstrecken dürfte.


Der Staat ist ans Grundgesetz gebunden. Und die Menschenrechte gelten ausnahmslos für jeden und unter allen Umständen.

Niemand verwirkt sie durch Taten. Und das gilt natürlich fundamental für Art. 1 GG.



Bestrafungen müssen in Deutschland stets menschenrechtskonform sein. Freiheitsstrafen und unter humanen rechtskonformen Bedindungen sind das höchste der Gefühle.

Und in das Recht auf körperliche Unversehrtheit dürfte der Staat auch niemals der Bestrafung wegen eingreifen.
Auch solche Gesetzesänderungen, die in das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Bestrafung wegen eingreifen würden und diese Bestrafungsform als verschärfte Strafrahmen in Strafgesetze festgelegen werden würde, wären verfassungswidrig.

Darüber hinaus ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit aber natürlich nicht unantastbar, sondern darf der Staat auf Grundlage von Ermächtigungen durch legitime Gesetze und Verordnungen und jeweils auf Grudlage des Verhältnismäßigkeitsprinzips in dieses Recht eingreifen.


Nur dürfte es halt nie Zweck der Bestrafung dienen.


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Gewalt in Bus, Bahn und Bahnhöfen, Haltestellen

um 17:35
@Desperadoo


Muss dir aber auch ehrlich sagen, dass ich von diesem biblischen und für mich gleichzeitig aber auch unchristlichem Prinzip schon deswegen grundsätzlich nichts halte, weil der Staat dann ja zumindest objektiv gesehen keinen deut besser als die jeweiligen Täter wäre, nur die subjektive Intention wäre unterschiedlich.



Wobei wenn damit auch gleichzeitig Rachegelüste gestillt werden sollen, ich diese Intention hinter Körperstrafen für vergleichbar begangenes Unrecht dann auch abstoßend finden würde.


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Gewalt in Bus, Bahn und Bahnhöfen, Haltestellen

um 17:54
@Rhapsody3004

Ist halt ein archaischer Impuls des Tieres nach Vergeltung, der sich über lange Zeit etabliert hat und die Faust ist zentralnervös leichter zur Bewegung zu animieren, als der Frontallappen Moral buchstabiert hat. Passt ja auch zum Thema. Den Impuls zugunsten der Ratio bremsen zu können, muss man lernen.


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Gewalt in Bus, Bahn und Bahnhöfen, Haltestellen

um 18:26
Nach der Vergewaltigung am Bahnhof in Pfaffenhofen hat man inzwischen einen Tatverdächtigen festgenommen.
In der Nacht zu Dienstag wurde eine Frau in Pfaffenhofen brutal vergewaltigt. In einer Asylbewerberunterkunft in Manching wurde am Mittwochnachmittag ein Verdächtiger festgenommen.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/brutale-vergewaltigung-in-pfaffenhofen-taeter-30-gefasst_0ccfde10-d819-4224-854a-678b8abd85ca.html


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Gewalt in Bus, Bahn und Bahnhöfen, Haltestellen

um 20:54
Zitat von PhilterPhilter schrieb:. Passt ja auch zum Thema. Den Impuls zugunsten der Ratio bremsen zu können, muss man lernen
Oh ja!

Und sollten da auch alle mit gutem Beispiel vorangehen und auf körperliche Gewalt keine Auge-um-Auge Gegengewalt als Bestrafungsart und verfassungswidrig noch dazu fordern.
Zitat von DerBastiDerBasti schrieb:Nach der Vergewaltigung am Bahnhof in Pfaffenhofen hat man inzwischen einen Tatverdächtigen festgenommen.
Ist doch gut, dass man einen Tatverdächtigen und offenbar auch mutmaßlichen Täter festgenommen hat, da ja auch Haftbefehl erlassen wurde. Also muss er sogar dringend tatverdächtig sein und er muss die U-Haft auch antreten und damit ist er erst mal aus dem Verkehr gezogen:
Er wurde in eine bayerische Justizvollzugsanstalt überstellt.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/brutale-vergewaltigung-in-pfaffenhofen-taeter-30-gefasst_0ccfde10-d819-4224-854a-678b8abd85ca.html


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Gewalt in Bus, Bahn und Bahnhöfen, Haltestellen

um 21:37
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Und sollten da auch alle mit gutem Beispiel vorangehen und auf körperliche Gewalt keine Auge-um-Auge Gegengewalt als Bestrafungsart und verfassungswidrig noch dazu fordern.
Ja. Aber

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Für mich ist alles Ernst, keine Schauspielerei 😌


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