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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

1.985 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Missbrauch, Vertrauen, Häusliche Gewalt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

28.06.2026 um 07:00
Die Petition

Beitrag von mitH2CO3 (Seite 38)

wurde am Mittwoch übergeben
Eine Petition für mehr Schutz von Frauen vor Gewalt ist vor dem Bundestag an die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken übergeben worden. Mehr als 336.000 Menschen haben unterzeichnet - auch Collien Fernandes kam spontan dazu.
Quelle: https://web.de/magazine/unterhaltung/stars/bundestag-collien-fernandes-uebergibt-forderungskatalog-42427490
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Natürlich ist mir die Diskussion im Thread nach dem Urteil des OLG Hamburg nicht entgangen.
aha, na dann


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

28.06.2026 um 09:21
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Objetiv und unparteiisch bedeutet, dass es nach Beweisen geht und eben nicht nach Herz. Ich denke, dass wissen Richter und dazu werden auch Schöffen belehrt. Man leistet ja auch einen Schwur, wenn mich nicht alles täuscht.
Wenn das Herz Beweise sieht, die auch den Verstand überzeugen, ist dem Gesetz genügt worden. Gegenbeispiel: "Richter Gnadenlos" Ronald Barnabas Schill in Hamburg.

Wikipedia: Ronald Schill

Der Eid der Schöffen, hier ein Beispiel aus Schleswig-Holstein, kann auch ohne Gottes Beistand geleistet werden.
7. Vereidigung

Schöffen werden vor ihrer ersten Dienstleistung in öffentlicher Sitzung des Gerichts vereidigt. Die Vereidigung gilt für die Dauer des Amtes. Schöffen leisten den Eid, indem sie die Worte sprechen:

„Ich schwöre, die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters/ einer ehrenamtlichen Richterin getreu dem
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung für Schleswig-Holstein und
getreu dem Gesetz zu erfüllen, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."
Quelle: schleswig-holstein.de https://share.google/wN0aLIouVwQUcPCsR
Merkblatt für Schöffen, PDF


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

28.06.2026 um 09:29
@CharliesEngel
ich dachte, Du wolltest das jetzt auch beenden?
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Vielleicht ein bisschen verfrüht, beende das jetzt auch.



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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

28.06.2026 um 10:20
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:@CharliesEngel
ich dachte, Du wolltest das jetzt auch beenden?
So ist es jetzt auch. Peace.

Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Es geht sogar weiter, es kann sein dass er juristisch überhaupt nicht belangt wird
Sofern es Gesetze gibt zu frauenfeindlichen Straftaten, könnten leichter Ermittlungen zu frauenfeindlichen Straftaten aufgenommen werden. So ist doch die Logik, oder? Warum ist in Spanien möglich, was in Deutschland offenbar nicht möglich ist und sogar deshalb Vortragsthema in einer spanischen Landesvertretung in Berlin wurde, wo sonst über "Oliven und Schinken" referiert wird. [Ironie aus]

Muss man die im Vergleich zu Spanien empfundenen Gesetzesdefizite in Deutschland wie auch die jüngste Abwehr des Modells "Nur Ja ist Ja" für Erwachsene auf der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern in Hamburg im Juni 2026 (*) zusammen mit dem immer noch unsäglichen, existenten Bordell-Paradies in Deutschland für Europa sehen? Sollte es da "juristische, gesetzliche Zielkonflikte" geben, sollten sich da Gesetze "beißen", die uns unbekannt sind? Sorry, wenn ich das so laienhaft ausdrücke, der Gedanke wird hoffentlich trotzdem verstanden.
Der Tagesspiegel
Tagesspiegel Plus

Nach der Debatte um Ulmen: Ermittlerin aus Barcelona spricht in Berlin über frauenfeindliche Straftaten

Collien Fernandes hatte ihren Ex-Mann Christian Ulmen in Spanien angezeigt. Unabhängig vom Fall wird nun in der Vertretung Kataloniens in Berlin über Ermittlungen zu frauenfeindlichen Taten gesprochen.

Von Hannes Heine
Stand: 06.05.2026, 16:42 Uhr
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-der-debatte-um-ulmen-ermittlerin-aus-barcelona-spricht-in-berlin-uber-frauenfeindliche-straftaten-15565152.html?icid=topic-list_15748774___
Text vor paywall

(*) Mehr dazu in diesem Beitrag
Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan (Seite 74) (Beitrag von CharliesEngel)


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

28.06.2026 um 10:47
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Text vor paywall
hier mehr dazu:
In Berlin wurde das katalanische Modell zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und Feminiziden durch die Mossos d’Esquadra vorgestellt
Quelle: https://web.gencat.cat/de/generalitat/com-ens-organitzem/delegacions/delegacions-govern-exterior/alemanya/actualitat/2026/260513-mossos-berlin

und hier wird aufgedröselt, was in Spanien warum wie besser läuft:
Gewaltschutz: Was macht Spanien besser?
Quelle: https://www.zdfheute.de/politik/ausland/spanien-deutschland-frauen-femizid-gesetz-gewalt-100.html


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

28.06.2026 um 13:10
Zitat von FellatixFellatix schrieb am 25.06.2026:Wenn du es wirklich diskutieren wolltest/willst,
Darum ging es nicht. Ich fragte dich nach der Quelle deiner Aussage, die im 7-minütigen Vid. entkräftet wird. Konntest du keine seriöse Quelle finden, die sie verifiziert? Oder hast du vergessen, sie in deiner AW zu verlinken?
Zur Erinnerung: Die Reporter sind u. a. deinem Vorwurf nachgegangen
Zitat von FellatixFellatix schrieb am 25.06.2026:nun lass es/mich bitte, zumindest hier,
Du plädierst in deinem eigenen Thread für die Meinungsfreiheit, willst mir aber hier das Wort abschneiden. Du erlaubst dir, dich in zwei Posts zu äußern und versuchst zweimal - mit deiner Fass-Metapher - Antworten bzw. Widerspruch zu abzuwenden.
Ohne Verifizierung ist dein Vorwurf unhaltbar. Da du ihn hier äußertest, antworte ich selbstverständlich auch hier. Du kannst gerne die Infos unter 3. in deinen Thread übernehmen – u. a. im Namen der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit, die durch Autokraten bzw. u. g. Eliten ebenfalls bedroht ist. Ein probates Mittel ist die Kürzung finanzieller Mittel (die man z. B. den NGOs oder Unis kürzt/streicht). Dein Vorwurf:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 24.06.2026:
Zitat von FellatixFellatix schrieb am 23.06.2026:Während Normalsterbliche für Rechtsberatung bezahlen müssen, bekommen sie Politiker und Promis von HateAid sozusagen kostenlos.
Gleich am Anfang des u. g. 7-minütigen Videos wird eine Privatperson vorgestellt, die unterstützt wurde. Und manche "Nicht-Geholfen"-Vorwürfe lösen sich nach Überprüfung in (heiße) Luft auf. Aus welcher Quelle stammt deine Info, dass "Normalos" nicht unterstützt werden, @Fellatix ?
Dass Promis durch ihre Reichweite mehr Aufmerksamkeit bekommen, wird angesprochen. Das kann man doch auch an diesem Thread sehen: Diejenigen, die sich hier für CU engagieren, der sich teure Medienanwälte leisten kann,
Beitrag von watnu (Seite 98)


Zu deiner AW, Reihenfolge geändert:
Zitat von FellatixFellatix schrieb am 25.06.2026:3. Drittens,

Wiederholung aus der Inhaltsangabe zum 7-Min.-Vid.:
Kontraste-Reporter sind konkreten Fällen, die immer wieder angeführt werden, nachgegangen und haben sich auch gefragt, wie und durch wen die Trump-Regierung ausgerechnet auf eine kleine deutsche NGO aus Berlin aufmerksam wurde.
Wer hat tatsächlich die globale Macht, die Meinungsfreiheit und viele andere Rechte einzuschränken – und Gaslighting im großen Stil zu betreiben?
Siehe z. b. das

Video über den PALANTIR-Gründer Peter Thiel (KI-Überwachung, s. u.):
– er gilt als einer der einflussreichsten Ideologen der neuen Rechten in den USA. Hinter seinen Ideen steht ein Denken, das Technologie, Politik und Religion verbindet – und unsere Vorstellung von Demokratie grundlegend infrage stellt.
Min. 9.20
Historiker P. W. spricht von einer faschistischen Dystopie, in der eine kleine Elite, die sich u. a. auch theologisch rechtfertigt mit entspr. Kapitalmitteln tatsächlich auch noch die tech. Werkzeuge in der Hand hat, die Massen global zu kontrollieren zu beherrschen und zu manipulieren und meint, "… wir können das gerade in Echtzeit beobachten, wie dieser Weg eingeschlagen wird."

Min 8.37
NY-Times-Journalist konfrontiert Thiel damit, dass er mit PALANTIR genau die tech. Voraussetzungen für einen totalitären Staat schaffe, vor denen er warne.

Quelle (ca. erste 15 Min. der Sendung): https://www.zdf.de/video/magazine/kulturzeit-324/peter-thiel-und-der-antichrist-sendung-vom-08-06-2026-100
Zusatzinfo:
Die Peter Thiel Story
Quelle: https://www.ardsounds.de/episode/urn:ard:episode:c7f36eed0a7fa50e/

- -
Oligarchen kaufen die amerikanischen Medien auf. Und bringen sie auf Trump-Linie
Fernsehsender, soziale Netzwerke, führende Zeitungen: Immer mehr US-Medien geraten unter den Einfluss von Multimilliardären, die sich mit dem Präsidenten verbündet haben. Experten warnen vor einer Aushöhlung der Demokratie.
Von Claus Hecking, Boston
24.03.2026,
[s. Foto-Unterschrift]
Larry Ellison: Der Oracle-Gründer und sein Sohn David kontrollieren das US-Geschäft von TikTok, den Fernsehsender CBS – und bald wohl auch CNN
Quelle: https://www.spiegel.de/ausland/ellison-bezos-musk-so-bringen-oligarchen-us-medien-auf-trump-linie-a-d0b637e9-d456-4af1-a93f-653f6906eeec , Bezahlschranke, aber siehe Auswahl der Namen in der url: Ellison, Bezos, Musk

Zuckerberg nicht vergessen, auch wenn er in den Zitaten nicht expl. erwähnt wird.
- -
Derjenige, der öffentlichkeitswirksam schon vor einiger Zeit den rechten Arm ausstreckte:
„Der Vogel ist frei“: Was Elon Musk unter Meinungsfreiheit versteht
Elon Musk bezeichnet sich als Verfechter der freien Meinungsäußerung. Jedoch nur, solange sich Kritik nicht gegen ihn selbst oder eines seiner Unternehmen richtet.
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/der-vogel-ist-frei-was-elon-musk-unter-meinungsfreiheit-versteht-9067603.html

- -
Bezos
Im August 2013 wurde der Verkauf der Zeitung an den Amazon-Gründer Jeff Bezos bekanntgegeben. Das Motto der Washington Post lautet „Demokratie stirbt im Dunkeln“; die politische Linie der Zeitung ist aber seit der Übernahme auf die politischen Präferenzen Bezos’ ausgerichtet worden.
Quelle: Wikipedia: The Washington Post

- - -
Zitat von FellatixFellatix schrieb am 25.06.2026:2. Zweitens Präzedenzfall?

Deine Quelle ist überholt*, außerdem ändert es nichts daran, dass Betroffene sich auf ergangene Musterurteile berufen können, für die andere Personen den Prozess-Stress durch alle Instanzen auf sich genommen haben. Dein Bsp. ist nur eines von vielen.
*Update: Die EUGH-Entscheidung, die der BGH lt. seinem Aussetzungsbeschluss abwarten wollte, ergangen. Prognose des Juristen Prof. Härting:
Was bedeutet all dies für den Fall Künast beim BGH? (…) An der (Mit-)Verantwortlichkeit von Meta für Personendaten auf den eigenen Seiten hatte der EuGH bereits in der Vergangenheit keinen Zweifel (…) Daran besteht nach der heutigen Entscheidung des EuGH kein Zweifel. Die Prognose sei daher gewagt, dass der BGH Renate Künast sowohl einen Unterlassungsanspruch als auch Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO zusprechen wird.
Quelle: https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/eugh-c492-23-haftung-host-providern-facebook-renate-kuenast-2025-12-02 , Stand 2. Dezember 2025

- - -
Zitat von FellatixFellatix schrieb am 25.06.2026:1. Erstens hatte ich gesagt, das wäre ein anderes Fass (Bedeutet, eine Diskussion im Thread hielte ich nicht für zielführend), die NGO,
Dann hättest du den Fassdeckel geschlossen lassen sollen, anstatt dich in 2 Posts zu äußern.
Meines Wissens sind wir hier grundsätzlich gleichberechtigt (i. S. des Gleichheitsgrundsatzes). Wenn du dich hier öffentlich äußerst, kannst du nicht ausschließen, dass Reaktionen erfolgen.
Zitat von FellatixFellatix schrieb am 25.06.2026:Ich hatte das nur kurz dazu gesetzt - in Klammern! - als Anregung für @calligraphie ,
Dennoch war es deine öffentliche Äußerung und keine PN.
Nach deiner Logik könnte hier ansonsten jede(r) unwahre Tatsachenbehauptungen posten - die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind - und anderen die Richtigstellung oder Nachfrage verbieten.





PALANTIR:
Hightech-Software (…) [kann] riesige Datenmengen aus einer Vielzahl von Quellen automatisiert miteinander verknüpfen: Funkzellenabfragen, Melde- und Vorgangsdaten, Social-Media-Inhalte, Bilder – potenziell ist alles mit der Software in Sekunden durchsuchbar, inzwischen bei Bedarf auch mit künstlicher Intelligenz.
Heute sind nicht nur Militärs, Nachrichtendienste und Polizeien weltweit Kunden von Palantir, sondern auch zivile Regierungsbehörden und Wirtschaftsunternehmen, vor allem im Finanz- und Pharmabereich.
Wo und wozu wird Palantir-Software in Deutschland eingesetzt?
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/palantir-deutschland-polizei-software-datenschutz-100.html , Stand 2025,

Es gibt neuere Quellen
z. B. vom 19.06.2026:
Jens Spahn bestätigt Teilnahme an Veranstaltungen von Peter Thiel


Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/jens-spahn-bestaetigt-teilnahme-an-veranstaltungen-von-peter-thiel-110.html


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

28.06.2026 um 13:58
Bitte bleibt beim Topic!


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

28.06.2026 um 16:23
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und hier wird aufgedröselt, was in Spanien warum wie besser läuft:
Danke dir, OMG, wie muss diese arme Frau gelitten haben, Ana Orantes musste 1997 einen Feuertod sterben.
Ihr Name wird im Anschluß einen Platz im Thread "In Gedenken an" finden.

Ich liste mal auf, was Spanien seitdem, genauer seit 2004, anders macht bei Gewaltschutz für Frauen:

1.
Ohne Gegenstimme verabschiedete das spanische Parlament im Jahr 2004 das Gesetz zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt.
2.
Das Gesetz enthält einen umfassenden Katalog: von Bildungsmaßnahmen zur Prävention geschlechtsbezogener Gewalt über stärkere Hilfen für Betroffene bis hin zu härteren Strafen für Gewalttäter.
3.
Außerdem richtete Spanien besondere Justizabteilungen für Fälle von Gewalt gegen Frauen ein. Die Richter*innen und Staatsanwält*innen sind speziell zu Gleichstellung und Geschlechtsdiskriminierung geschult. Der Gedanke dahinter: Gegenüber dem geschulten Justizpersonal können sich die Frauen leichter öffnen.
Grund: Der Ehemann von Ana Orantes hatte den Scheidungsrichter überredet, den Scheidungsantrag seiner Frau abzulehnen.
4.
Damit es gar nicht erst zu weiterer Gewalt kommt, nutzt die Polizei seit fast 20 Jahren das System "VioGén". "VioGén" steht für "violencia de género", geschlechtsspezifische Gewalt. Das System erfasst die bisherigen Fälle und berechnet auf Grundlage verschiedener Indikatoren, wie sehr eine Person in Gefahr ist, von ihrem (Ex-)Partner angegriffen zu werden.
5.
Erfragt wird unter anderem, ob der potenzielle Täter vorher schon gewalttätig war oder Waffen hat. Die Polizist*innen, die das System bedienen, können ein vom Algorithmus berechnetes Risikolevel nur hoch-, nicht aber runterstufen.
6.
Je nach Risikoeinschätzung gibt es unterschiedliche Maßnahmen, beispielsweise Annäherungsverbote, Kontaktsperren oder die elektronische Fußfessel. Bei dem höchsten Risikolevel bekommt die Frau rund um die Uhr Polizeischutz.
7.
Geschlechtsspezifische Gewalt beschäftigt alle in der spanischen Gesellschaft. Kommt es zu einem Femizid, halten die Parlamente eine Schweigeminute ab, die Abendnachrichten berichten.

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Zahl der Femizide in Spanien fast halbiert.
https://www.zdfheute.de/politik/ausland/spanien-deutschland-frauen-femizid-gesetz-gewalt-100.html
von 11.2025



Bundesjustizministerin Hubig will in 11.2025 die elektronische Fußfessel einführen. Quelle, siehe oben. Was ist daraus geworden?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Sorge- und Umgangsrecht für Gewalttäter stärker einschränken. "Wer seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf - oder nur im Beisein einer Begleitperson", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Dies soll auch bei psychischer Gewalt Anwendung finden.
Stand: 06.2025, was ist daraus geworden?

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/sorgerecht-gewalttaeter-hubig-100.html


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

28.06.2026 um 17:58
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Was ist daraus geworden?
Im Bundesrat beschlossen
Mit elektronischer Fußfessel gegen häusliche Gewalt
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung für mehr Gewaltschutz beschlossen. Dieser verankert erstmals die elektronische Fußfessel bundeseinheitlich und stärkt den Schutz vor häuslicher Gewalt. Und durch verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings sollen Gewaltspiralen durchbrochen werden.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/haeusliche-gewalt-fussfessel-2394530


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

28.06.2026 um 20:04
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wieso hätte der irgendwas kritisieren sollen? Man findet doch alles supi, was Ulmen macht.....bis es zum Imageproblem wird.....
Imageproblem oder doch zu viel vom realen Wahnsinn?

Dazu passt ein Gedanke der Jurorin Brigitte Schwens-Harrant, gestern in den 50. Tagen der deutschsprachigen Literatur, Ingeborg-Bachmann-Preis, live auf 3Sat ausgesprochen, man muss mir jetzt einfach mal glauben, mehr Quelle habe ich nicht:
Wenn die Wirklichkeit die Ironie überholt, wirkt Ironie nicht mehr.



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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

28.06.2026 um 20:26
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber ich möchte das gar nicht weiter ausführen, weil Du ja wieder ins Hypothetische gehst



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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

29.06.2026 um 10:26
Zitat von watnuwatnu schrieb:Du plädierst in deinem eigenen Thread für die Meinungsfreiheit, willst mir aber hier das Wort abschneiden. Du erlaubst dir, dich in zwei Posts zu äußern und versuchst zweimal - mit deiner Fass-Metapher - Antworten bzw. Widerspruch zu abzuwenden.
Nein, ich sagte ganz einfach, das wäre woanders besser aufgehoben. Ich werde hier darauf nicht weiter eingehen (du kannst natürlich, aber eben ohne mich) und mache es kurz und schmerzlos. Man kann den Digital Services Act der EU, die politische Schlagseite von HateAid (gibt es sie? Manche sagen ja, Andere sagen nein), die DT Regierung alle gleichzeitig und unabhängig voneinander problematisch finden. Ja, das ist möglich. Ein weites Feld, das hier doch eher OT ist.

Zum Topic, Collien Fernandes hat sich erneut zu Wort gemeldet. Sie hat Angst vor einem möglichen Christian-Ulmen-Ultra.
„Was ist, wenn mir irgendwann ein Christian-Ulmen-Ultra eine Kugel in den Kopf jagt?“
Artikel von Uma Sostmann
• 8 Std
Quelle: https://www.msn.com/de-de/verbrechen/allgemein/was-ist-wenn-mir-irgendwann-ein-christian-ulmen-ultra-eine-kugel-in-den-kopf-jagt/ar-AA26KUIc

Dazu:
Was für sie passieren müsse, um von Gerechtigkeit sprechen zu können? „Wenn es ein bisschen mehr ist als gar nichts, wäre ich schon zufrieden“, sagt Fernandes. „Ich habe ein bisschen Angst, dass, wenn es im Worst Case fallen gelassen wird, weil es in Deutschland eben aktuell keine Paragrafen gibt, die zu dem passen, was mir passiert ist, das dann wieder vom Täter so instrumentalisiert wird: ‚Ach, gucke mal, ich war unschuldig!‘“ Diesen Effekt bemerke sie jetzt schon – obwohl das Oberlandesgericht ihr in so vielen Punkten recht gegeben habe.

Besonders von vielen Männern wünsche sie sich mehr Empathie. So habe sie beispielsweise vor etwa 20 Jahren Werbung für eine Wäschemarke gemacht. Das werde ihr heute vorgehalten: Sie habe sich früher schon halbnackt gezeigt, was das Problem sei, wenn heute ähnliche Aufnahmen von ihr verschickt würden. „Ich habe ein Kind; das wissen Sie vielleicht. Ich hatte vielleicht auch schon mal Sex. Das bedeutet aber nicht, dass jemand anders für mich Telefonsex haben kann. Dieser ganze Aspekt der Selbstbestimmung, der wird von vielen Männern, die mir schreiben, nicht verstanden“, so Fernandes. Sie empfände es als sehr erstaunlich, dass man dieses Konzept offenbar erklären müsse.
Quelle: ebd.

kurz, was mir dazu einfällit.

Ad 1) Also m. W. haben sich durchaus auch Strafrechtler zu Wort gemeldet, dass das deutsche Strafrecht hier durchaus zupacken kann. Dass es da keine Paragrafen gäbe, stimmt so - jedenfalls so absolut - nicht. Etwa hier:
https://www.focus.de/politik/deutschland/strafrechtler-sagt-worum-es-im-fall-ulmen-fernandes-wirklich-steht_5204b5a7-b8d9-4d62-a3c5-e02717c5d210.html

Ad 2) Wenn ihr das vorgeworfen wird, Werbung für eine Wäschemarke, das ist so dermaßen dumm (auch geschmacklos angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe), so dermaßen dumm, dass es eigentlich nicht diskutabel sein sollte.

Ad 3) Das ist zumindest nicht mein Eindruck. Die meisten, sogar allermeisten Männer verstehen das, dass das zutiefst zu verurteilen ist, wenn der Ehemann (der natürlich die beste Fake-Collien sein kann) in ihrem Namen und für sie Telefonsex macht. Die Demos und Solidaritäts Welle sprechen auch dafür.

Zu dem Gesetzesvorhaben von Stefanie Hubig? Die Kölner Strafrechtlerin, Rechtsphilosophin und Mitglied im Ethikrat Frauke Rostalski äußerte sich demgegenüber kritisch. Wie auch der deutsche Anwaltsverein.
DAV: "Fernandes-Ulmen-Fall kein Anlass für gesetzgeberische Schnellschüsse"

Als definitiv zu weitgehend kritisiert werden die Pläne etwa vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Zwar dürfe der digitale Raum keine strafrechtsfreie Zone sein und der Schutz vor digitaler Gewalt sei – wie der Schutz vor physischer Gewalt – eine Kernaufgabe des Strafrechts. Hubigs Entwurf "schießt jedoch über das Ziel hinaus", findet Rechtsanwalt Prof. Ali B. Norouzi, Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht im DAV in einem Statement gegenüber LTO ...

"Bei allem Verständnis für die große Empörungs- und Solidarisierungswelle: Der aktuelle Fernandes-Ulmen-Fall sollte keinen Anlass für gesetzgeberische Schnellschüsse bieten."

Schutzlücke ja oder nein?

Der DAV-Anwalt hält aber auch aus anderen Gründen die geplanten Strafrechtsverschärfung für ungeeignet: "In Zeiten, in denen eine Reformkommission darum ringt, die Strafprozessordnung unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze zu entschlacken, sollte die Praxis nicht mit Strafgesetzen belastet werden, die zu schwierigen Beweisfragen führen." Im Übrigen, so Norouzi, dürfe auch nicht vergessen werden, dass digitale Gewalt gegenüber Frauen ein soziales Problem bleibe. "Was an Prävention und Sensibilisierung in der Gesellschaft fehlt, kann nicht allein das Strafrecht wettmachen."
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gesetz-digitale-gewalt-hubig-gesetz-deepfakes-kritik-dav

Die Frage, ob es Schutz- oder Strafbarkeitslücken gibt, wird diskutiert.

Frauke Rostalski sieht auch andere Probleme.
Aber braucht man dafür das Strafrecht? Es ist ja nicht so, dass man schutzlos dasteht, wenn es keinen Paragrafen im Strafgesetzbuch gibt. Ich habe jedenfalls die Sorge, dass die geplante neue Vorschrift auch alle möglichen kleinen Deepfakes unter Strafe stellt, durch die sich zum Beispiel führende Politiker in ihrem Ansehen oder ihrer Ehre angegriffen fühlen könnten. Für mich ist das ein weiterer Versuch, die Meinungsfreiheit auf „kaltem Weg“ über die sogenannten Chilling-Effekte einzuschränken: Man muss sich immer genauer überlegen, was man noch sagen oder tun darf, ohne dass man die Staatsanwaltschaft an der Backe hat. Darüber redet im Moment nur keiner, weil alle auf den Fall Ulmen/Fernandes konzentriert sind.
Quelle: https://www.ksta.de/politik/koelner-strafrechtlerin-rostalski-aeussert-sich-zum-fall-ulmen-fernandes-1252714

Sie sieht auch eine Schwäche in der gesellschaftliche Debatte (dazu mehr im Interview) und betont die Wichtigkeit der Rechtspraxis.
Das Strafrecht ist zunächst einmal nicht dafür da, jede Regelungslücke im gesellschaftlichen oder persönlichen Miteinander zu schließen. Es hat, wie wir Juristen sagen, notwendig „fragmentarischen Charakter“. Das ist so und wird auch so bleiben. Ebenso zwangsläufig hinkt das Strafrecht immer hinter neuen technologischen Möglichkeiten hinterher. Das ist nicht nur bei der Künstlichen Intelligenz so, sondern auch in anderen Bereichen. Denken Sie an die Biomedizin. Immer müssen wir bei solchen Innovationen fragen, wie wir diejenigen schützen, die davon in unzumutbarer Weise negativ betroffen sind. Insbesondere dann, wenn die Negativwirkungen gehäuft vorkommen. Das Strafrecht bietet hier eine mögliche Handhabe.

Aber wird es den Bedürfnissen der Opfer angemessen gerecht?

Es hat sein Gutes, wenn dem Opfer signalisiert wird: Wir sehen, dass dir Unrecht getan wurde. Was dir widerfahren ist, wird von der Allgemeinheit geächtet und vom Staat geahndet. Das ist wichtig für das Opfer. Hinzu kommt der Abschreckungseffekt, der aber nur dann greift, wenn bestehende Strafvorschriften auch angewandt werden. Nicht die Paragrafen sind hier entscheidend, sondern die Rechtspraxis.
Quelle: https://www.ksta.de/politik/koelner-strafrechtlerin-rostalski-aeussert-sich-zum-fall-ulmen-fernandes-1252714

Frauke Rostalski hat sich auch zu der Rolle von Trusted Flaggern (wie etwa HateAid) zu Wort gemeldet.
Weil die Bundesnetzagentur die Trusted flagger mit dieser Aufgabe betraut, üben sie eine hoheitliche Tätigkeit aus. Sie sind damit an die Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat gebunden. Ihre Meldungen und daran anknüpfende Löschungsaktivitäten stellen Eingriffe in die Meinungsfreiheit dar. Sie können für das freiheitliche Gemeinwesen zu einem bedeutsamen Risiko werden – aus mehreren Gründen: Was ein illegaler Inhalt ist, lässt sich juristisch nicht immer, ja nicht einmal in den meisten Fällen eindeutig sagen. Es besteht deshalb die Gefahr, dass Trusted Flagger auch rechtmäßige Meinungsinhalte zur Löschung melden.

Nutzerinnen und Nutzer möchten solche als Sanktion empfundenen Konsequenzen in aller Regel vermeiden, was dazu führt, dass viele von ihnen auch dann von zugespitzten, pointierten Formulierungen absehen, wenn diese von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Das ist – mit einem Wort – Selbstzensur. Befördert wird dieser Effekt noch durch die Leitlinien, die die Bundesnetzagentur den Trusted flaggern mit auf den Weg gibt. Danach sollen sie „Hassrede“, „Diskriminierung“ oder Inhalte, die „negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs“ haben, „aufspüren“.

Die Begriffe sind nicht nur konturenlos, sie umfassen entgegen den Vorgaben des Digital Services Act gerade auch erlaubte Meinungskundgaben. Das ist ein mögliches Einfallstor für die Meldung politisch oder gesellschaftlich unerwünschter, aber rechtmäßiger Meinungen. Der berechtigterweise verfolgte Schutz des Netzes vor rechtswidrigen Inhalten droht so in ein Kontrollsystem umzuschlagen, in dem auch rechtmäßige Inhalte verfolgt werden.

Schaden für die Demokratie

Wenn (nicht strafbare) pointierte Kritik oder politisch unbequeme Ansichten als „Hassrede“ oder vom aktuellen Mainstream abweichende Argumente als „negativ für den zivilen Diskurs“ gemeldet und vom Dienstanbieter gelöscht werden, ist die Meinungsfreiheit in ihrer Substanz bedroht. Am Ende schadet dies der Demokratie und dem notwendigen Wettstreit der Meinungen.

Wo liegen also heute die Grenzen der Meinungsfreiheit im digitalen Raum? Gesetzt werden sie in rechtlicher Hinsicht durch unser Strafgesetzbuch, neuerdings aber eben auch durch die Tätigkeit von Trusted flaggern. Diese sollen ein Gegengewicht bilden zu all jenen, die andere durch aggressive Äußerungen auf sozialen Plattformen vom Diskurs abhalten wollen. Wird hier der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben? Angesichts der weitreichenden Risiken, die das Instrument der Trusted flagger birgt, spricht vieles dafür.
Quelle: https://www.ksta.de/politik/frauke-rostalski-an-der-uni-koeln-was-wird-aus-der-meinungsfreiheit-podiumsdiskussion-1162173

Und diese Diskussion - da kann ich mich nur wiederholen - wäre besser woanders aufgehoben.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

29.06.2026 um 17:21
Zitat von FellatixFellatix schrieb:HateAid
Du kannst also auch auf wiederholte Nachfrage keine seriöse Quelle für deinen Vorwurf angeben.
Fragt sich, wer das rufschädigende Gerücht zuerst in Umlauf brachte, das offenbar durch keinen realen Fall bestätigt ist. (s. 7-Min.-Video)
Zitat von FellatixFellatix schrieb:Ad 1) Also m. W. haben sich durchaus auch Strafrechtler zu Wort gemeldet, dass das deutsche Strafrecht hier durchaus zupacken kann. Dass es da keine Paragrafen gäbe, stimmt so - jedenfalls so absolut - nicht. Etwa hier:
Das ist nicht ganz zutreffend. Der Jurist bezieht sich z. B. im Zusammenhang mit dem KunstUrhG (Recht am eigenen Bild) ausschließlich auf Deepfakes. Und genau auf diese Lücke hat CF schon längst aufmerksam gemacht, dass man nicht geschützt sei, wenn die täuschend echte Verwechslung mit anderem Material verursacht würde:

Im März sagte sie, dass z. B. auch das Gesetzesvorhaben sie nicht davor schütze, wenn etwa Abbildungen einer Pornodarstellerin verwendet werden, die angeblich CF darstellen.
Ab ca. 13.30 bis 15.10
https://www.ardmediathek.de/video/caren-miosga/digitale-gewalt-wie-koennen-frauen-besser-geschuetzt-werden/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS82M2ZjNjI2Yi0xNWQxLTQxMzYtODkzNy0wZTE0MzU5Nzg2YTFfZ2FuemVTZW5kdW5n

Passend dazu aus dem heute schon verlinkten msn-Artikel, der sich auf u. g. Tagesspiegel-Hauptstadtgespräch bezieht:
„Als seien die Leute nur deshalb auf die Straße gerannt, weil sie dachten, dieses Video, wo ich spermaverschmiert auf dem Boden liege, das hat er selber hergestellt. (…) Es sei eine klassische „Täter-Strategie“, Nebenschauplätze zu eröffnen, indem man Aspekte abseits der Kernvorwürfe anzweifle und sich, wenn das Opfer diese nicht beweisen könne, des Sieges rühme. Diese Strategie sei nicht unerfolgreich. So bekomme sie aktuell vermehrt Nachrichten voller Unverständnis darüber, was eigentlich ihr Problem sei – Ulmen habe schließlich nur Videos fremder Frauen verschickt.

Ironischerweise habe gerade Christian Schertz, der Medienanwalt, der heute Christian Ulmen vertritt, in ihrer ZDF-Doku über Deepfake-Pornos vor zwei Jahren, noch selbst gesagt, man dürfe nicht unterschätzen, was digitale Gewalt bedeute. Hinter den Computern säßen schließlich Menschen. (…)
Quelle: o. g. msn.com
Man wisse nicht, wer ihre „verlorene Zwillingsschwester ist, die Pornos dreht“, und wie genau diese Videos, mit der ihr sehr ähnelnden Frau entstanden seien, sagt Fernandes sarkastisch. Aber es ändere nichts an dem Missbrauch, der geschehen sei. „Als wären die Leute nur deshalb auf die Straße gegangen, weil sie dachten, dieses Video, wo ich spermaverschmiert am Boden liege, hat der selber hergestellt.“
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/kultur/tagesspiegel-hauptstadtgesprach-mit-collien-fernandes-was-ist-wenn-mir-ein-christian-ulmen-ultra-eine-kugel-in-den-kopf-jagt-15771787.html
unter o. g. Link sind auch Video-Ausschnitte des Gesprächs

Wie und ob das dt. Strafrecht "zupackt", kann auch der Jurist im Artikel, der im März im Focus erschien, nicht vorhersagen. Es wurden vermutlich nicht alles Details veröffentlicht, die in der Strafanzeige zu finden sind. Die §§ haben wir schon thematisiert.
- - -
Zitat von FellatixFellatix schrieb:Zu dem Gesetzesvorhaben von Stefanie Hubig?
CFs Fall war nicht der Auslöser für den Gesetzesentwurf, der schon vor der SPIEGEL-Veröffentlichung in Arbeit war. Schon unter dem vorherigen Bundesjustizminister gab es erste Ansätze. Und es finden sich auch Gegenmeinungen zu deiner einseitigen Link-Sammlung. Z. B. im u. g. Beck-Artikel zum Entwurf, den ich hier weder kritisieren noch verteidigen will.

Allgemein: Wer den Entwurf kritisiert, sollte die konkreten Stellen zitieren.
M. E. sollte man sich dennoch überlegen, was solche Akteure mit den eigenen pers. Daten anstellen können, die ich gestern unter 3. genannt habe. Wer liest schon nach, dass sie/er z. B. mit dem Klick auf die DS-Einwilligung erlaubt, dass die Speicherung/Verarbeitung der eigenen Daten in Ländern passiert, die ein niedrigeres Schutzniveau haben als die EU.
Die Karikatur über dem von dir heute verlinkten Kommentar (aus 2025), passt übrigens zu den Infos, die ich gestern unter 3. verlinkte, @Fellatix
: https://www.ksta.de/politik/frauke-rostalski-an-der-uni-koeln-was-wird-aus-der-meinungsfreiheit-podiumsdiskussion-1162173

Aus Beck-Aktuell:
"Das Strafrecht erfasst die Problematik von Deepfakes derzeit nicht ausreichend", meint dazu Charlene Pfeiffer, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht sowie Medienrecht der Universität Siegen u.a. zu Deepfakes forscht. "Bisher werden lediglich einzelne Aspekte berücksichtigt, etwa in §§ 185–187, 201a und 184k StGB oder in § 33 Abs. 1 KUG i.V.m. §§ 22, 23 KUG. Ein umfassender Schutz der Betroffenen besteht bislang hingegen nicht. Angesichts der potenziell tiefgreifenden Folgen erscheint eine spezifische Regelung daher dringend geboten."

"Ob Deep Fakes strafrechtlich erfasst werden, hängt maßgeblich von deren Inhalt ab. § 185 StGB bestraft die Verbreitung ehrverletzender Inhalte. § 201a Abs. 2 StGB bestraft die Verbreitung von Bildaufnahmen, sofern diese geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden", resümiert Janine Blocher, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht der Universität Konstanz, die gegenwärtige Rechtslage gegenüber beck-aktuell. Bestraft werde damit also zum einen nur die Verbreitung, nicht aber die Herstellung, obwohl gerade schon durch die Herstellung die Betroffenen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt würden, so Blocher. Außerdem seien beide Normen durch sehr vage Formulierungen gekennzeichnet. Bei der Abbildung nackter Personen und teils sogar bei der Abbildung sexueller Handlungen ohne weitere diskreditierende Umstände werde die ehrverletzende Wirkung häufig verneint, erklärt Blocher. "Das kann zu erheblichen Strafbarkeitslücken bei sexualisierten Deepfakes führen."
(…)
Auch die geschlechtsspezifische Dimension wird davon nicht berücksichtigt. Stattdessen wird vor allem ein Einzelphänomen zu erfassen versucht. Das trägt nicht zur Rechtssicherheit bei."

Ähnlich klingt Pfeiffer, die den Fokus auf eine erhebliche Ansehensschädigung ebenfalls kritisch sieht. Eine zu enge Definition könne den Schutz Betroffener unterlaufen, da auch weniger gravierende Eingriffe das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen können, so Pfeiffer.
(…)
Blocher fordert deshalb eine konsistente Regulierung, die über das Strafrecht hinausgeht: "Es bedarf eines umfassenden Regulierungsansatzes, der die verschiedenen Akteure im digitalen Raum adressiert und in Verantwortung nimmt", meint die Juristin.

"Dazu gehören Verpflichtungen von Plattformbetreibern, die Stärkung von Betroffenenrechten sowie strafrechtlicher Schutz für schwerwiegende Rechtsgutsverletzungen."

Hier muss mehr passieren, denn in einem Punkt sind sich Blocher und Pfeiffer einig: Fake-Pornos mit vermeintlich realen Personen sind keine Bagatellen, sondern ernsthafte sexuelle Gewalt. "Gerade sexualisierte Deepfakes verletzen die Intimsphäre der Betroffenen in besonders gravierender Weise", erklärt Pfeiffer. "Hinzu kommt, dass grundsätzlich jede Person betroffen sein kann, da bereits frei zugängliche Bilder aus dem Internet ausreichen, um täuschend echte Darstellungen zu erzeugen. Aufgrund der hohen Realitätsnähe und der erheblichen Verbreitungsdynamik solcher Inhalte ist es für Betroffene zudem kaum möglich, sich wirksam dagegen zu wehren." Und Blocher fügt hinzu: "Diese Form digitaler Gewalt verobjektiviert den Körper der Betroffenen und befördert gesellschaftliche Stigmatisierung." Besonders betroffen seien davon Frauen: "Sexualisierte Deepfakes reproduzieren damit bestehende geschlechtsspezifische Macht- und Kontrollverhältnisse und verstärken strukturelle Ungleichheit", so Blocher.
(…)
Quelle: https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/deepfakes-bmjv-entwurf-digitale-gewalt-ulmen-strafnorm-ehrverletzung-collien-fernandes-2026-03-23


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

29.06.2026 um 22:52
Ein KI-Amt auf EU-Ebene soll ab 2. Dezember 2026 das heute beschlossene EU-Verbot von sexualisierten Deepfakes durchsetzen. Satirische Karikaturen und KI-generierte Bikinibilder bleiben erlaubt.

Hoffentlich begnügt sich Hubig nicht damit.
Digitale Gewalt

EU-Verbot für sexualisierte Deepfake-KI bekommt grünes Licht

Bikini-Bilder auf X oder gefälschte Nacktbilder von Stars: Sexualisierte Deepfakes haben schon viel Schaden angerichtet. Die EU will nun nicht mehr nur die Tat, sondern auch das Werkzeug verbieten.

29.06.2026 - 14:39 Uhr
Quelle: dpa
Brüssel. In der EU sind KI-Anwendungen zur missbräuchlichen Erstellung sexualisierter Deepfakes künftig verboten. Die Mitgliedsländer gaben der neuen Regel, die ab dem 2. Dezember 2026 gelten soll, grünes Licht. (...) Das KI-Amt der EU soll das Verbot federführend durchsetzen.

Bei Deepfakes werden mit Hilfe Künstlicher Intelligenz täuschend echt wirkende Bild-, Video- oder Tonaufnahmen manipuliert oder erzeugt. Das neue Verbot soll die bisherigen Regeln ergänzen, indem es neben den Nutzenden auch die Anbieter der entsprechenden digitalen Werkzeuge ins Visier nimmt.

Was genau verboten sein soll

In dem neuen Gesetz soll genau definiert sein, was sexualisierte Inhalte sind und was nicht. Das Verbot zielt demnach auf KI-Anwendungen ab, die etwa die Erstellung von realistischen Bildern oder Videos vom Intimbereich erlauben - insbesondere von Genitalien, dem Anus, Po oder entblößten weiblichen Brüsten sowie von sexuell eindeutigen Handlungen.


Satirische Karikaturen sollen also ausgenommen bleiben. Auch nicht-einvernehmliche Bikini-Bilder, wie sie von Grok erstellt und auf X verbreitet wurden, könnten demnach erlaubt bleiben. Das neue Verbot soll aber explizit auch auf das Erstellen von Inhalten abzielen, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen.

Verpflichtende Wasserzeichen für KI kommen später

Weitere Änderungen am KI-Gesetz sollen der KI-Branche zunächst zusätzliche Pflichten ersparen und auch die Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der Wirtschaft erleichtern. An Teile des Gesetzes, die das Europäische KI-Amt ursprünglich bereits ab August durchsetzen sollte, müssen sich die Firmen hinter ChatGPT, Claude und Co. jetzt erst ab Dezember 2026 halten. Spätestens dann sollen die Anbieter KI-Inhalte etwa deutlich als solche kennzeichnen - generierte Bilder und Videos müssten sie also etwa mit Wasserzeichen markieren.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/digitale-gewalt-eu-verbot-fuer-sexualisierte-deepfake-ki-bekommt-gruenes-licht/100236641.html


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

29.06.2026 um 23:18
Wer will da noch sagen, CU wollte der Berufsausübung seiner Ehefrau nicht massiv schaden.

Aus dem Hauptstadtgespräch jetzt am letzten Sonntag im Deutschen Theater Berlin mit Laura Himmelreich und ihrem Chef-Kollegen:
Auch habe er mehreren Männern aus der Film- und Fernsehbranche angebliche Vergewaltigungsfantasien beschrieben, in denen sie von zahlreichen Männern gleichzeitig missbraucht werde, weine, Schmerzen habe.
Zum Abend:
90 Minuten lang spricht Collien Fernandes unter dem Titel „Der Preis des Muts“ mit Tagesspiegel-Chefredakteur Christian Tretbar und der stellvertretenden Chefredakteurin Laura Himmelreich über ihren Fall, die gesellschaftliche und politische Debatte, die dieser ausgelöst hat, und die Konsequenzen, die es für sie persönlich hatte, damit an die Öffentlichkeit gegangen zu sein. Und sie kritisiert die deutsche Justiz, die auf dem Gebiet der digitalen Gewalt bisher eine Lücke im Strafrecht habe.

(...)

Der Abend startet mit ein wenig Verspätung. Trotz der hohen Temperaturen ist der große Saal des Deutschen Theaters voll. Collien Fernandes gibt sich mal emotional, mal kämpferisch. Immer wieder gibt es Zwischenapplaus und schließlich Standing Ovations für sie.
Quelle, für beide Zitate: https://www.tagesspiegel.de/kultur/tagesspiegel-hauptstadtgesprach-mit-collien-fernandes-was-ist-wenn-mir-ein-christian-ulmen-ultra-eine-kugel-in-den-kopf-jagt-15771787.html
Mit Videoclips von der Veranstaltung


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

30.06.2026 um 16:50
Zitat von FellatixFellatix schrieb:(…) Männer verstehen das, dass das zutiefst zu verurteilen ist,
Du auch? Falls ja, warum zitierst du nicht, was Prof. Frauke Rostalski* tatsächlich zum Fall CF/CU sagte? Warum zitierst du stattdessen ihre Äußerung, die CF/CU gar nicht betrifft? Die Juristin könnte sich gegen die verfälschte Wiedergabe ihrer Aussagen wehren. Dass lässt sich aus deinen selektiv zitierten Quellen erschließen.
Grund: Durch deine Zitate/Auslassungen wird ihr u. a. den Fall CF/CU betreffend eine Meinung unterstellt, die sie im Interview nicht vertritt.
(*U. a. Strafrechtlerin, Rechtsphilosophin, Ethikratsmitglied)

1.
Ausgelassen hast du bez. CF/CU:
(Trotz meiner Hervorhebung besser kpl. lesen)
(…)
Da möchte ich differenzieren. Der Gesetzgeber reagiert zu Recht auf neuere Entwicklungen wie sexualisierte Deepfakes oder die erwähnten Sauna-Aufnahmen. Die Strafrechtswissenschaft ist sich einig, dass es hier Gesetzeslücken gibt. Viele plädieren dafür, sie zu schließen. Wenn solche Dinge zu einem verbreiteten Problem werden, ist es gut, dagegen auch mit dem Strafrecht einzuschreiten. Es gibt aber auch fragwürdige Bestrebungen.

Welche?

Ich denke erstens daran, dass schon das Herstellen von Deepfake-Videos strafbar sein soll. Natürlich bergen solche Aufnahmen ein Gefahrenpotenzial. Was erst einmal vorhanden ist, kann auch verschickt werden. Andererseits wird der Bereich strafbaren Handelns (...)
Quelle, Stand 27.03.2026:
Zitat von FellatixFellatix schrieb:https://www.ksta.de/politik/koelner-strafrechtlerin-rostalski-aeussert-sich-zum-fall-ulmen-fernandes-1252714
2.
Eine von dir zitierte Aussage bezieht sich nicht auf sexualisierte Vergehen. Das erkennt man nicht, da dein Zitat erst ab meiner u. g. Hervorhebung in Fettschrift beginnt:

Unter
Zitat von FellatixFellatix schrieb:Schutz- oder Strafbarkeitslücken gibt, wird diskutiert.

Frauke Rostalski sieht auch andere Probleme.
zitiertest du erst ab u. g. Fettschrift:
Es wurden Vorschriften reingefrickelt, die aus meiner Sicht ebenfalls zu weit gehen. Bestraft werden sollen zum Beispiel auch nicht-sexualisierte Deepfakes, die ein vermeintlich echtes Geschehen wiedergeben und geeignet sind, dem Ansehen einer Person zu schaden.

Da kann einem der Arzt und Moderator Eckart von Hirschhausen einfallen, der lange gegen Fake-Videos im Netz gekämpft hat, auf denen er vermeintlich Werbung für obskure Medikamente macht.

Das ist natürlich verwerflich. Aber braucht man dafür das Strafrecht? (…)
Quelle: s. o., Stand 27.03.2026

3.
Ausgelassen hast du weiterhin u. g., u. a. für den Fall CF/CU wichtige Aussage:
Was geht Ihnen als Frau, deren Profession das Strafrecht ist, beim Fall Ulmen/Fernandes durch den Kopf?

(...) Es gilt die Unschuldsvermutung. Ich habe die Berichte gelesen, die auf dem Artikel im „Spiegel“ beruhen und nehme zur Kenntnis, dass Christian Ulmen behauptet, er habe gar keine gefakten Porno-Aufnahmen seiner Ex-Frau verschickt, sondern Aufnahmen von Frauen, die ihr sehr ähnlich sehen. Das wäre nicht strafbar. Unabhängig davon, wie die Ermittlungen hier ausgehen, beunruhigt mich die offenkundige Zunahme an Deepfakes mit sexualisierten Inhalten, denen vor allem Frauen zum Opfer fallen.

Dann hat jemand wie Collien Fernandes mit ihrem Prominenten-Status eine Stellvertreterinnen-Funktion?

Ja, und das ist einerseits auch gut so. Andererseits nehme ich hier auch eine Schwäche in der gesellschaftlichen Debatte wahr. Es gibt so viele krasse Fälle von sexualisierter Gewalt in Paarbeziehungen, die öffentlich allenfalls eine Randnotiz sind. Kaum betrifft sie einen Promi, schwillt die besagte Empörungswelle an. Alle sind vor dem Gesetz gleich, aber offensichtlich gibt es in der öffentlichen Wahrnehmung einen Unrechtsunterschied.
Quelle: s. o., Stand 27.03.2026


Artikel vom 29. Juni 2026:
Wer ist die „verlorene Zwillingsschwester, die Pornos dreht“?

(...) Vergangene Woche hat das Hamburger Oberlandesgericht entschieden, dass die „Spiegel“-Berichterstattung in ihrem Kern unbestritten bleibt. Allerdings dürfe nicht der Verdacht erweckt werden, dass Ulmen Deepfake-Videos von Collien Fernandes selbst hergestellt oder verbreitet habe. Deepfake-Fotos jedoch schon.
Quelle: s. u.
Zitat von watnuwatnu schrieb:
Man wisse nicht, wer ihre „verlorene Zwillingsschwester ist, die Pornos dreht“, und wie genau diese Videos, mit der ihr sehr ähnelnden Frau entstanden seien, sagt Fernandes sarkastisch. Aber es ändere nichts an dem Missbrauch, der geschehen sei. (...)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/kultur/tagesspiegel-hauptstadtgesprach-mit-collien-fernandes-was-ist-wenn-mir-ein-christian-ulmen-ultra-eine-kugel-in-den-kopf-jagt-15771787.html
unter o. g. Link sind auch Video-Ausschnitte des Gesprächs



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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

30.06.2026 um 18:37
LTO hat einen guten Artikel heraus gebracht, der auch den Beginn dieses Threads erfasst:
Der Spiegel stellt die Teilniederlage gegen Christian Ulmen als unbedeutend dar. Zu Unrecht. Laut OLG Hamburg hat das Magazin einen Deepfake-Verdacht aufgestellt, der rechtspolitisch für Furore sorgte, für den es aber keine Belege hatte.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wie-bedeutend-ist-die-teilniederlage-des-spiegel-gegen-christian-ulmen-wirklich-litigationpr

Im Artikel heißt es z.B. :
Doch nach Ansicht des OLG Hamburg ging es nicht um Unschärfe, sondern darum, dass beim Leser der "zwingende" Verdacht erweckt wird, dass Christian Ulmen Deepfakes hergestellt und verbreitet hat.

Vor allem aber erwähnt der Spiegel nicht, warum das OLG den Deepfake-Verdacht untersagte: Es fehlte nach Ansicht des Gerichts am Mindestbestand an Beweistatsachen. Damit spart der Artikel den zentralen Entscheidungsgrund aus.
Quelle: Wie oben

Genau diese Beweistatsachen wurden ja auch hier von Usern kritisiert.

Defacto wurde dem Spiegel erstmal diese Masse an Text untersagt:
Das OLG hat den Spiegel nicht dazu verurteilt, zwei Ergänzungen aufzunehmen. Es hat zwölf Passagen und über 1.200 Wörter untersagt, weil durch sie im Gesamtzusammenhang der unzulässige Verdacht verbreitet wird, Ulmen habe Deepfake-Videos veröffentlicht.
Quelle: Wie oben

Als Motivation zu diesem Handeln wird diese Frage aufgeworfen:
Gerade deshalb drängt sich eine andere Erklärung auf: Wurde der dürftige Deepfake-Recherchestand nicht transparent gemacht, weil dies die angestrebte Wirkung des Artikels geschwächt hätte? Klar ist, die Autoren des Artikels "Du hast mich virtuell vergewaltigt" wollten mehr, als den – so oder so moralisch verwerflichen – Fall Ulmen erklären, sondern ihn als Beleg für die Notwendigkeit rechtspolitischer Verschärfungen der Strafbarkeit im Komplex digitale Gewalt Deepfakes anführen
Quelle: Wie oben

U.a. Als Fazit wird gesagt:
Der Spiegel hat in einem zentralen Punkt der Verknüpfung eines Deepfake-Verdachts mit dem Fall Ulmen eine Niederlage erlitten, die die gesamte Artikelarchitektur in Schieflage bringt.
Quelle: noch immer der oben erwähnte LTO Artikel


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

01.07.2026 um 04:04
@Lanza
Komm, der Spiegel hat nur für einen guten Zweck gelogen.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

01.07.2026 um 16:27
Wenn die Kundschaft/Leserschaft der im o. g. LTO-Artikel erwähnten Medien nun Beifall klatscht, wundert mich das nicht:
Warum der Spiegel so agiert, ist kommunikativ durchaus verständlich. Denn umgekehrt wird die Teilniederlage von interessierter Seite, etwa von rechtspopulistischen Medien, übertrieben dargestellt und so getan, als ob nach dem OLG-Beschluss dem Artikel die gesamte Basis entzogen wurde.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wie-bedeutend-ist-die-teilniederlage-des-spiegel-gegen-christian-ulmen-wirklich-litigationpr , Hervorh. durch mich

Der LTO-Autor (u. Chefredakteur) arbeitete früher bei CUs Medienanwälten (s. u.).
Gemessen an den von ihm erwähnten journalistischen Prinzipien, hätte er teilweise auch sorgfältiger formulieren können – u. a. konsequent zwischen Deepfake-Videos und Deepfake-Bildern/Fotos unterscheiden müssen, anstatt z. T. nur "Deepfakes" zu verwenden.


Der DF-Vorwurf, der vom SPIEGEL nicht erhoben wurde:
Laut PM der Medienanwälte vom 27.03.26 habe CU keine Deepfake-Videos hergestellt und/oder verbreitet. Dieser Vorwurf werde vom SPIEGEL "auch überhaupt nicht erhoben".
Quelle: https://www.presseportal.de/pm/62754/6245223

Aus dem Original-SPIEGEL-Artikel:
Sie wirft ihm vor, LinkedIn-Profile auf ihren Namen erstellt zu haben. Er soll unter Fernandes´
Identität mit Männern Onlineaffären und Telefonsex gehabt haben. Einigen soll er
täuschend echt aussehende erotische Bilder und Videos geschickt haben, die
vermeintlich Fernandes zeigen. Sie hat nun Anzeige gegen ihn erstattet.
(…)
Und wer hatte pornografische Bilder und Videos verschickt, in denen Frauen
auftreten, die ihr täuschend ähnlich sehen – was den Eindruck erwecken sollte, als
zeigten die Aufnahmen tatsächlich sie selbst?
(...)
Quelle: https://fragdenstaat.de/dokumente/275722-landgericht-hamburg-324-o-149-26/ S. 3/4

Schrieb der LTO-Autor 2026 auch einen Artikel über die Litigation PR von CUs Medienanwälten?
Die unbestrittenen Deepfake-Fotos erwähnt er erst im unteren Artikel - von unten gezählt: Abs. 8 von 35.
Woher will der Autor wissen, warum CU die Fotos nicht bestreitet? Woher will er wissen, welche Beweistatsachen CF bzw. dem Spiegel hinsichtlich KI-Fotos vorliegen oder nicht vorliegen? Was unbestritten ist, muss man/DER SPIEGEL vor Gericht nicht beweisen.

Unter dem LTO-Artikel erfährt man:
* Der Autor hat von 2012 bis 2015 für die Kanzlei Schertz Bergmann, die Christian Ulmen gegen den Spiegel vertritt, als Rechtsanwalt gearbeitet. Er vertritt in seinen Artikeln seine persönlichen Positionen, die dem Interesse der Kanzlei zuwiderlaufen können, auch konkret im Fall Ulmen. Ein Mitglied der Kanzlei Schertz Bergmann sowie die Kanzlei selbst haben LTO in den letzten Jahren mehrfach in eigener Sache abgemahnt, bis hin zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die LTO vor dem LG Berlin II für sich entschied.
Quelle: War er auch Autor eines oder mehrerer der o. g. abgemahnten Artikel?


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

01.07.2026 um 16:56
Zitat von watnuwatnu schrieb:Wenn die Kundschaft/Leserschaft der im o. g. LTO-Artikel erwähnten Medien nun Beifall klatscht, wundert mich das nicht:
Passt die Meinung des Artikels nicht, wird sogar der Leser diskreditiert. Ich kenne hier einen User bei dem findet man 40 Beiträgen wo er LTO nutzt, wie stehst Du zu dem?
Zitat von watnuwatnu schrieb:Der LTO-Autor (u. Chefredakteur) arbeitete früher bei CUs Medienanwälten (s. u.).
Gemessen an den von ihm erwähnten journalistischen Prinzipien, hätte er teilweise auch sorgfältiger formulieren können – u. a. konsequent zwischen Deepfake-Videos und Deepfake-Bildern/Fotos unterscheiden müssen, anstatt z. T. nur "Deepfakes" zu verwenden.
Und ist nebenbei Dr....


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