__gans.ehrlich schrieb:Merkst du nicht das DU hier alles in einen Topf wirfst, es nicht differenziert kriegt, den Kern des Falls nicht erfasst (will?).
Was soll ich nicht erfasst haben?
Das Bilder und Videos erstellt wurden - mit Darstellerinnen, die so aussehen wie Fernandes? Das eventuell Biometrische Daten geklaut wurden? Das hier etwas Rufschädigendes statt gefunden hat? Ja.
Wogegen man sich wehren sollte, ist dieser miese Umgang mit der Unschuldsvermutung (wobei plötzlich jeder Journalist ist. Klar, mal ist man Fußballtrainer, mal Virologe...). Und dieses verknüpfen mit Extremen ist unter Umständen, ebenfalls mies.
Und solange nicht das Umfeld aussagt, steht auch diese Anschuldigung, "man hätte sie gezielt erniedrigen und demütigen wollen" unbewiesen im Raum.
Was wir zum Aktuellen Zeitpunkt nur wissen ist, das es dieses Material gibt. Mehr nicht.
__gans.ehrlich schrieb:Ich glaube immer noch du trollst und arbeitest hier durch den Thread iwas ab.
Ich glaube, du sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Strafbarkeit von Erstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes sowie konsequente Plattformregulierung
Schlicht nicht umsetzbar. Es sei denn, man installiert Massenüberwachung. Das ist gewollt politisch. Aber schlicht Irrsinn.
Klare Regulierungspflichten für Plattformen
Die großen sind reguliert.
Viel Spaß beim Regulieren kleiner Plattformen. Klappt bei Raubkopien auch schon ganz gut.
Einführung eines Straftatbestands "Femizid" im Strafgesetzbuch
Ist Mord nicht schon Strafbar?
Konsequente Umsetzung internationaler Verpflichtungen
Jo, viel Spaß...
Strafbarkeit der Erstellung und Verbreitung voyeuristischer Aufnahmen
Ja, unbedingt.