anthe schrieb am 28.05.2026:Hamburg hat jetzt wohl auch einen vergleichbaren Fall, wobei der Täter hier alleine gehandelt hat:
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/betaeubt-und-vergewaltigt-der-fall-wuttke-und-was-hamburg-fordert,wuttke-104.html
Von den vermutlich 67 Einzeltaten können nur noch 2 zur Anklage gebracht werden, der Rest ist verjährt.
Die Betroffene wurde von der Polizei kontaktiert und musste sich unvorbereitet Screenshots von Videos ihrer eigenen Vergewaltigungen ansehen.
Sie fordert wie die Hamburger Justizsenatorin, dass die Verjährungsfrist für Vergewaltigung, aktuell nur 5 Jahre, wieder deutlich angehoben werden muss.
Der Fall der Claudia Wuttke.
Im heute journal heute um 19 Uhr wurde sie und ihr Schicksal gezeigt, demzufolge nun die Justizminister reagiert haben.
Gestern und heute fand die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern in Hamburg statt. Dabei wurden mehrere Beschlüsse zum Thema Sexualstrafrecht gefasst:
■ Die Frist der Verjährung wurde verlängert von derzeit fünf auf
20 Jahre.
■ Es besteht nun eine
Anzeigepflicht, sollte man in einem Chat Zeuge werden, dass sich Menschen zu einer Vergewaltigung verabreden oder zu einer Vergewaltigung anstiften.
■ Zur zweiten Modernisierung des Sexualstrafrechts zum Modell "Nur Ja ist Ja" konnten sich die Justizminister der Länder nicht durchringen.
Aber: Es wird für bald eine EU-weite Richtlinie zu "Nur Ja ist Ja" für Minderjährige erwartet, auf die Deutschland dann irgendwann reagieren muss.
D. h. für Menschen bis 17 Jahre wird danach dann "Nur Ja ist Ja" gelten. Für Menschen ab 18 Jahre gilt weiterhin die jetzige Regelung "Nein ist Nein".

Sexualstrafrecht: Justizministerkonferenz einigt sich auf Verschärfungen
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Das kann doch echt nicht wahr sein.
Frankreich, Spanien, Dänemark und 12 weitere EU-Länder verstehen die Schutzwirkung von "Nur Ja ist Ja" und die deutschen Justizminister:innen nicht?