@emanon emanon schrieb:Ich denke, bei jemand der sich selbst tötet gibts im Nachhinein wohl kaum Zweifel an der Ernsthaftigkeit
Ach und wenn Sterbehilfe zur Verfügung steht, dann nimmt man das schnell mal aus Jux und Dollerei? Man geht morgens Brötchen kaufen, sieht dann beim Prospekteaushang das neue Super-Sparangebot des lokalen Sterbehelfers und denk sich dann: "Ach, ich hab ja heute Mittag eh Zeit. Mein Zahnarzt musste mir ja wegen eines Sonderseminars den Termin absagen."
Und das jede Selbsttötung, in deren Phase man ja leider meist alleine ist und somit meist gar nichts mehr dran zu rütteln ist, völlig ernsthaft ist, wage ich sehr zu bezweifeln.
Wenn man den weg zur Sterbehilfe geht, halte ich das ganze für viel ernsthafter.
Ich glaube wir verstehen unter Sterbehilfe was anderes.Ich habe aber schon mehrfach gesagt, dass psychologische Gutachten und psychotehrapeutische Begleitmaßnahmen meiner Meinung nach vonnöten sind. Es sollte auch, weil inzwischen hin und wieder hochkam, es bestehe die Gefahr, das ein Geschäft daraus wird, eine staatliche Geschichte sein.
Und von da kommen wir zum nächsten:
emanon schrieb:und auch keine Regressforderungen seitens der Angehörigen.
Wenn es Dokumente, Patientenverfügungen u.ä. gibt, können diese Forderungen zu keinem Erfolg kommen.Ich bin kein Jurist, kenne mich da nicht aus, aber in anderen Ländern funktioniert es ja auch.