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Zum Eigenschutz töten?

424 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Töten, Notwehr, Selbstschutz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Zum Eigenschutz töten?

03.09.2008 um 16:29
@jimmybondi

Auch Disziplinararrest dient der Bestrafung.

Natürlich wird er als erzieherische Maßnahme eingesetzt, aber nenn mir mal eine erzieherische Maßnahme die nicht der Bestrafung dient ?

Jegliche Art von Haft und Arrest ist gegen den Willes des Probanten, nicht nur der Disziplinararrest gegen den des Totalverweigerers.

ich habe schon auf die Beugehaft hingewiesen. Deren Sinn erklärt sich von selbst und das ist es auch was du meinst.

Das kannst du aber auch im Netz nachlesen, dafür sollte es noch reichen.

Da ich bereits alles zu dem Thema gesgat habe, du es aber offensichtlich immer noch nicht in dein zartes Köpchen rein bekommen hast, gehe ich davon aus das du es auch in Zukunft nicht schnallen wirst.

Aus diesem Grund macht es keinen Sinn mehr weiter mit dir darüber zu diskutieren.

Ich wünsch dir noch einen angenehmen Tag.

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Zum Eigenschutz töten?

03.09.2008 um 16:43
Zum Thema:

Also wenn du zur Bundeswehr musst und dich ihr nicht Jahrelang verpflichtest,musst du doch keinen Auslandseinsatz mitmachen.
Oder muss man das doch?

Bitte kläret mich auf,wenn ich im Unrecht liegen sollte :{

Ansonsten:
Würdest DU denn schießen wollen,wenn sie euch angreifen würden?
Das ist ja hier die Frage.
Hast du dir diese Frage nun auch selber beantwortet?

Ich für meinen Teil würde mich mit großer Wahrscheinlichkeit wehren,wenn auf mich geschossen werden würde.
Wer würde das denn nicht?


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Zum Eigenschutz töten?

03.09.2008 um 16:52
@einar

Dann habe noch die Güte und erkläre mir bitte den Unterschied zwischem einem Disziplinararrest welches dem erzieherischen Zweck dient, zum Strafarrest, welcher der Bestrafung dient.
Immerhin ist beides Teil der Praxis bei der Bundeswehr.
Obwohl ich freilich nicht in Frage stelle, das beides als Strafe empfunden werden kann.^^

So ein Schlaukopf wie Du, erklärt mir das doch sicher schnell und bisher bist Du noch nicht auf diesen Umstand eingegangen. Wüsste also nicht wie Du bewerten kannst, ob ich Dir in dieser Sache dann folgen kann oder nicht. :D


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Zum Eigenschutz töten?

03.09.2008 um 17:12
Streitkräfteamt InfoService Bürgeranfragen
Bearbeiter: Hptm Schubert
Rochusstraße 32
53123 Bonn
Telefon: 0228/52 03-206 // Fax: 0228/52 03-282

Ihre Kernfrage danach, ob ein Soldat bei Befehlsverweigerung mit Arrest
belegt wird, habe ich beantwortet. Ich möchte mich vielleicht ein wenig
deutlicher ausdrücken. Der Arrest ist keine Strafe, sondern eine
Disziplinarmaßnahme. Daher kann ich Ihnen Ihre Frage, ob ein Soldat
bestraft wird, mit Nein beantworten. Eine Strafbemessung obliegt in der
Bundesrepublik Deutschland einzig und allein den ordentlichen Gerichten,
genauer, den Strafgerichten.


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Zum Eigenschutz töten?

04.09.2008 um 09:03
Zitat von jimmybondyjimmybondy schrieb:Dann habe noch die Güte und erkläre mir bitte den Unterschied zwischem einem Disziplinararrest welches dem erzieherischen Zweck dient, zum Strafarrest, welcher der Bestrafung dient.
@jimmybondy
Unterschied:
Disziplinararrest: Der Disziplinararrest ist laut Wehrdisziplinarordnung eine einfache Disiplinarmaßnahme, die „in einfacher Freiheitsentziehung“ besteht. Die Länge des Disziplinararresrtes ist auf 21 Tage begrenzt.
Quelle Wiki: http://wapedia.mobi/de/Disziplinararrest (doret findest du auch einen Link zur Wehrdisziplinarordnung)

Strafarrest: Beim Strafarrest handelt es sich um eine Freiheitsstrafe laut dem Wehrstrafgesetz. Die Länge des Strafarrestes ist auch maximal 6 Monate begrenzt. Näheres dazu kannst du im Wehrstrafgesetz (WStG) nachlesen.
Quelle Wehrstrafgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wstrg/gesamt.pdf oder http://www.deutsches-wehrrecht.de/Gesetze/WStG.pdf (Archiv-Version vom 28.09.2007)

Da ein Freiheistentzug IMMER eine Bestrafung für ein bestimtes Vergehen darstellt sind beide Arrestarten eine Bestrafung für den Probanten. Der Unterschied liegt eben in der maximalen Dauer und hängt von der schwere des Vergehens ab. Somit ist meine Aussage von gestern 16:29 Uhr "auch Disziplinararrest dient der Bestrafung" korrekt.

Ein Totalverweigerer wird weder Straf- nioch Disziplinararrest bekommen. Fahnenflucht wird nämlich laut Wehrstrafgesetz mit bis zu 5 Jahren Haft (welche die maximale Dauer des Strafarrestes übersteigt) bestraft. Sogar eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe über mehr als drei Tage wird noch mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft.


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04.09.2008 um 10:20
Nun, dann scheint Hauptmann Schubert vom Info Service wohl falsch zu liegen, alles klar.^^


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Zum Eigenschutz töten?

04.09.2008 um 10:24
>>Ein Totalverweigerer wird weder Straf- nioch Disziplinararrest bekommen<<

Dazu steht bei Wiki auch was völlig anderes.

>>Die Verweigerung des Wehrdienstes setzt voraus, dass kein KDV-Antrag gestellt wird. Falls die Bundeswehr des Totalverweigerers habhaft wird, weil dieser am Dienstort erschienen ist oder von Feldjägern oder der Polizei aufgegriffen wurde, wird sie diesen in der Regel bei weiterer Befehlsverweigerung nach § 21 der Wehrdisziplinarordnung (WDO) vorläufig festnehmen und der zuständige Disziplinarvorgesetzte mit Zustimmung des zuständigen Truppendienstgerichts bis zu 21 Tage Disziplinararrest als Disziplinarmaßnahme verhängen. <<


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Zum Eigenschutz töten?

04.09.2008 um 10:24
Zitat von jimmybondyjimmybondy schrieb:Nun, dann scheint Hauptmann Schubert vom Info Service wohl falsch zu liegen, alles klar
@jimmybondi
Im Wehrstrafgesetz und in der Wehrdisziplinarordnung steht alles nachvollziehbar drin. Ich hab die Links extra oben noch zum Nachlesen kopiert.

Wenn was anderes behauptet wird als im Gesetz steht, ist es eben falsch.

Und noch was, nicht jeder Hauptmann hat immer recht.


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04.09.2008 um 10:29
@eynar

Es findet sich überall im Netz die Darstellung von Hauptmann Schubert,
Deine Ausführungen aus Wiki sagen dazu auch nichts, das ist lediglich Deine Meinung, welche Du oben an den Artikel rangehängt hast.


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Zum Eigenschutz töten?

04.09.2008 um 10:36
Zitat von jimmybondyjimmybondy schrieb:>>Ein Totalverweigerer wird weder Straf- nioch Disziplinararrest bekommen<<

Dazu steht bei Wiki auch was völlig anderes.

>>Die Verweigerung des Wehrdienstes setzt voraus, dass kein KDV-Antrag gestellt wird. Falls die Bundeswehr des Totalverweigerers habhaft wird, weil dieser am Dienstort erschienen ist oder von Feldjägern oder der Polizei aufgegriffen wurde, wird sie diesen in der Regel bei weiterer Befehlsverweigerung nach § 21 der Wehrdisziplinarordnung (WDO) vorläufig festnehmen und der zuständige Disziplinarvorgesetzte mit Zustimmung des zuständigen Truppendienstgerichts bis zu 21 Tage Disziplinararrest als Disziplinarmaßnahme verhängen. <<
@jimmybondy

Wie eng ist denn dein Horizont eigentlich. Bist du nicht fähig im Wehrstrafgesetz nachzulesen mit welcher Strafe Fahnenflucht und eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe bestraft werden kann ?

Ein Totalverweigerer der keinen KDV-Antrag gestellt hat, ist Fahnenflüchtig.

Des weiteren braucht es zur Verhängung eines Disziplinararrestes nicht die Zustimmung des Truppendienstgerichtes. Eine einfache Disziplinarmaßnahme kann von Disziplinarvorgesetzen erlassen werden. Das Truppendienstgericht ist für schwerde Disziplinarmaßnahmen zuständig.

Das kannst du in der Wehrdisziplinarordnung nachlesen.

Und nun lass mich bitte mit deinen albernen Verteidigungsversuchen in Ruhe.

Ich habe meine Aussagen nachviollziehbar für jeden mir Links zu Gesetzen und Verordnungen begründet.


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04.09.2008 um 10:36
Zitat von jimmybondyjimmybondy schrieb:eynar
jimmfetter y,

Du bist mir eyner :D



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04.09.2008 um 10:37
jimmy sollte es heissen, sry


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04.09.2008 um 10:41
Hier noch mal die beiden Links:

Wehrdisziplinarordnung: http://www.buzer.de/gesetz/6036/

Wehrstrafgesetz: http://www.buzer.de/gesetz/6036/

Dort sind meine Aussagen nachzulesen.

Rohan


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04.09.2008 um 10:47
@einar

Ja das scheint Dir nicht einfach zu fallen, die Dinge klar zu sehen.
Aber das macht mir nichts, ich helfe Dir sehr gerne, ist kein Problem für mich.

Ja ich stimme zu, unter Umständen ist ein Totalverweigerer Fahnenflüchtig.

Und bekommt eventuell als Disziplinarmaßnahme einen Disziplinararrest, welcher jedoch nicht als Strafe sondern als erzieherisches Mittel zählt.
Darüber hinaus wird dieser Totalverweigerer dann aber möglicherweise bestraft, auch wenn wir DANN NICHT mehr von einer Disziplinarmaßnahme reden, auch wenn Du das nicht verstehen möchtest.

Albern empfinde ich Deine schlichten Verteidigungsversuche gegen die Fakten, welche ich dir rausgesucht habe.


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04.09.2008 um 11:04
ist die Strafe nicht grundsätzlich ein erzieherisches Mittel?


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04.09.2008 um 11:07
@jimmybondy

Die Fakten stehen in den beiden Gesetzen auf die ich mit den beiden Links oben noch mal higewiesen habe.

Ich stimme dir zu das ein Disziplinararrest als eine erzieherische Maßnhame beschrieben wird. Allerdings habe ich schon mal geschrieben das jeder Freiheisentzug eine Strafe für den Probanten darstellt. Ein Disziplinararrest ist eine "einfache Freiheistentziehung", also eine Bestrafung für ein gewisses Vergehen.

Lassen wir die Diskussion doch so enden, das du bei einem Disziplinararrest weiterhin von einer Disziplinarmaßnahme ausgehst, ich von einer Bestrafung und alle anderen sich ihre eigene Meinung zu der Thematik bilden können.

Somit hätte jeder seine Meinung erfolgreich vertreten und die Diskussion endet nicht in Beleidigungen, persönlichen Angriffen oder Frechheiten.

Dann könnne wir auch wieder zum eigentlichen Thema des Beitrages zurückkommen.

Ich zumindest habe aus meiner Sicht alles Nötige zu dem Thema geschrieben und zu entsprechenden Gesetzen verlinkt. Aus diesem Grund werde ich nichts weiter zu der Thematik schrieben.


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04.09.2008 um 11:33
@navi
>>ist die Strafe nicht grundsätzlich ein erzieherisches Mittel?<<

Laut den Gesetzgebern nicht, auch nicht im Zivilstrafrecht.
Was jedoch nicht heisst, das es nicht doch wie eine Strafe empfunden wird.^^

@einar

In den beiden Gesetzen steht nichts über unsere Frage, darum habe ich andere Quellen bemüht, wie diese vom Infobüro der Bundeswehr. Wer sollte es besser wissen als in diesen Fragen geschultes Fachpersonal? Das magst Du gerne weiterhin ignorieren,
die Fakten sprechen für sich.


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Zum Eigenschutz töten?

04.09.2008 um 12:03
Zitat von jimmybondyjimmybondy schrieb:Laut den Gesetzgebern nicht, auch nicht im Zivilstrafrecht.
jimmy,

ahh, ok. Als was wird dann die Strafe gesehen?


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04.09.2008 um 12:11
Bei unserem Beispiel bleibend der Strafarrest, im Vergleich zum Disziplinararrest.


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04.09.2008 um 12:15
mich würde einfach im Allgemeinen interessieren als was die Strafe sonst noch angesehen werden könnte, wenn nicht als erzieherisches Mittel.


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