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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

1.116 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschenrechte, Todesstrafe, Kindermord ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

26.07.2019 um 18:07
@Xana

Na zumindest mal gleich (bei eindeutig bewiesener Schuld) die ersten vier Worte des ersten Artikels
oder nicht? ;)

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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

26.07.2019 um 18:23
Zitat von V8TurboV8Turbo schrieb:Ua diese Individuen sollten eben nie wieder einen Schritt in Freiheit machen dürfen.
Es sollte Verbrechen geben, welche den Tätern das Recht auf ein Leben in Freiheit (nach Verbüßung der Haft), für immer verwehren.
Dazu zähle ich Mord, Totschlag, Vergewaltigung, schwerer sexueller Kindesmissbrauch.
Ganz ehrlich muss ich sagen, dass ich beim Beispiel mit dem dreifachen Mörder garnicht weit nachgedacht habe und meine Meinung mit einem absolut unpassenden Beispiel untermauert habe. :D
Das war mehr ein spontan hingerotzter Beitrag.

Klar, ein dreifacher Mörder ist ein Unmensch und da wird eine Resozialisierung auch weniger funtkionieren. Gehen wir aber mal zu anderen Straftaten. Steuerhinterziehung, Diebstahl, Betrug, Schmuggel oder sowas.
Es gibt ja auch Straftaten, bei denen nicht unbedingt jemand stirbt oder dessen Leben ruiniert wird (Vergewaltigung, Folter etc.). Solche Menschen kommen ja auch irgendwann mal wieder frei.
Ich führe meine Argumentation fort, indem ich noch das folgende Zitat beantworte.
Zitat von RaoRao schrieb:Die Resozialisierung wird viel zu oft als Zaubermittel betrachtet, das jede Kriminalität heilt. Was willst Du bei jemandem, der z. B. aus Habgier gemordet hat, resozialisieren?
Denn Leute, die "wenig schlimmere" Straftaten begehen, müssen wieder auf das Leben nach dem Knast vorbereitet werden. Jemand, der im großen Stil Autos geklaut hat, kann durchaus von sich aus bei der Haftstrafe einsehen, dass es so nicht weitergehen kann. Solche Leute nach der Haftstrafe einfach rasuzuschicken nützt doch nicht viel. Die kommen mit dem Leben in Freiheit nicht mehr klar, finden sich nicht zurecht, haben keine Arbeit und müssen wieder anders an Geld rankommen.
Besonders Jugendliche, die einfach mal hart Scheiße gebaut haben, muss man auf das Leben vorbereiten.

Mit Resozialisierung meine ich nicht Versuche, aus dem Täter einen guten Menschen zu machen. Damit war ich nicht klar genug. Ich meine damit, dass man zu Ende der Haftzeit schauen sollte, wie es mit dem Häftling nach der Freilassung weitergeht. Es muss Programme geben (die gibt es ja teilweise), die den Häftling dabei unterstützen, nach der Freilassung ein geregeltes Leben führen zu können. Ziel dabei ist keineswegs, es einem Häftling leicht zu machen. Ziel ist, dass Leute, die aus dem Gefängnis entlassen werden, nicht gleich wieder Straftaten begehen.
Wenn du aus dem Knast rauskommst nach zehn Jahren und einfach so vor den Toren des Gefängnisses stehst ohne Geld und jegliche Ahnung, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass du einfach dort weitermachst, wo du vor der Haftstrafe warst.


Ich habe als Jugendlicher den üblichen Scheiß gemacht, den junge Leute manchmal halt machen. Wir sind in verlassene Gebäude eingedrungen und haben uns dort ein wenig aufgehalten, mal irgendwo nen Böller knallen lassen, an Joints gezogen, bin auch oft schwarzgefahren und hab mal versehentlich eine Scheibe eingeschlagen und bin dann weggerannt. Es ist alles gutgegangen. Mich hätte es aber auch härter treffen können. Jedes Mal von der Polizei erwischt werden. Da hat man dann irgendwann mal Vorstrafen, ist angefressen und baut noch mehr Scheiße. Irgendwann kommt man dann in den Jugendknast wegen so nem Mist. Wenn man dann auch noch dort wie Dreck behandelt wird und danach ohne Vorbereitung auf das weitere Leben einfach wieder freikommt, dann hat man zwar die Strafe abgebüßt, ist aber weiterhin ein Problemfall für die Gesellschaft.


Ich will hier keinen Serienmördern, Vergewaltigern und ähnlichen Leuten Freibriefe erteilen. Es geht mir mehr um Häftlinge, die wegen weniger schlimmen Dingen freikommen. Die müssen wieder in ein geregeltes Leben geführt werden, damit sie nicht wieder Probleme machen. Alleine darum geht es.
Zitat von RaoRao schrieb:Oder bei jemandem der wegen Tötung aus Fahrlässigkeit ein paar Jahre brummt, zum Beispiel wegen einem spontanen Streit, bei dem jemand niedergeschlagen wurde und sich beim Sturz tödlich verletzt hat. Was soll man an einer spontanen, ungeplanten Handlung großartig resozialisieren?
Das sehe ich wieder ein wenig anders. Das sind ungewollte Tötungen. Nicht weniger schlimm für die Betroffenen, aber das muss man anders sehen.
Nehmen wir klassische Beispiele:
LKW-Fahrer pennt ein und zerquetscht ein paar Autos im Stauende. Mehrere Tote.
Betrunkener überfährt mit seinem Auto Fußgänger und tötet sie.
Elektriker macht einen Fehler und der Bediener erleidet einen tödlichen Stromschlag.
Im Streit zwischen zwei Personen kommt es zum Gerangel und dabei stürzt eine von beiden Personen unglücklich und stirbt.
Jemand grillt in der Wohnung, das Wohnhaus brennt ab und jemand stirbt dabei.

Oder ein spezieller Fall, der sogar in den Zeitungen war: https://www.welt.de/vermischtes/article146876938/Richter-zeigt-sich-nach-toedlichem-Videodreh-gnaedig.html
Zur "Cold Water Challenge" sollte ein Kegelclub mit Wasser überschüttet werden. Die Schaufel eines Radladers war voll mit Wasser gefüllt und somit zwar überladen, aber wegen eines Sensordefektes war dies nicht ersichtlich. So fuhr der Herr auf seine Freunde zu, aber beim Anhalten kippte der Radlader wegen der Überlast nach vorne auf die Gruppe. Eine Person starb.


Das sind alles tragische Fälle und niemand hat gezielt jemanden töten wollen. Ungestraft darf man das alles nicht lassen, allerdings bin ich der Meinung, dass diese Leute nach der Haft noch "brauchbar" für die Gesellschaft sind. Und diese Menschen muss man irgendwie für das Leben nach der Haft vorbereiten. Denn die werden ganz sicher nicht nocheinmal so handeln.

Der Baggerfahrer aus dem Link hat übrigens nur eine Geldstrafe bekommen. Der Richter sah ein, dass das alles so nicht gewollt war und auch nichts manipuliert wurde. Der Baggerfahrer hat somit auch nicht fahrlässig gehandelt. Das war ja auch eine geplante Aktion.
Man kann das alles nicht mehr gutmachen, aber die Leute sind weiterhin keine Unmenschen.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

26.07.2019 um 19:36
Zitat von LaucottLaucott schrieb:Na zumindest mal gleich (bei eindeutig bewiesener Schuld) die ersten vier Worte des ersten Artikels
oder nicht? ;)
Schon klar. Genau deswegen erschließt sich mir die generelle Anerkennung auch nicht. Er sitzt im Knast und bei Extremstraftäter kommt wohl auch Sicherheitsverwahrung in Betracht . Mir erschließt sich immer noch nicht, was das alles soll, warum jetzt genau welche Menschenrechte aberkannt werden soll. Insbesondere unter dem Augenmerk "eindeutig bewiese Schuld"

Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)
Die Freiheit wird ihnen genommen. Auch ist nichts mehr mit Gleichheit und Brüderlichkeit im Knast, ist stark eingeschränkt im Vergleich zu Menschen ausserhalb des Knast

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Warum muss nun zb ein homo- im Gegensatz zu einem hetero- Serienkiller diskriminiert werden?

Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Mit Freiheit ist nichts, er sitzt ja im Knast. Todesstrafe wäre noch eine Möglichkeit, kann diskutiert werden.

Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)
Warum sollte jemand die Erlaubnis bekommen, einen Sklaven zu halten? Ich geh jetzt davon aus, dass dem Extremstraftäter nicht der Sklavenhandel erlaubt werden soll.

Artikel 5 (Verbot der Folter)
Wozu foltern? Er ist ja bewiesen verurteilt. Und wer würde denn foltern Just for fun und als Bestrafung? Solche Leute sind letztendlich auch nicht gerade wünschenswert. OK, vielleicht weiss man noch nicht wo er eine Leiche vergraben hat, gut, ist diskutierbar.

Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)
Rechtsfähigkeit wird ihm aberkannt. Kann dem Extremstraftäter u. U. sogar zum Vorteil dienen.

Artikel 7-9 kann nicht aberkannt werden, wenn eine eindeutig erwiesene Schuld Grundlage für die Anerkennung der Menschenrechte dient

Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)
Hat er nicht als Häftling.

Artikel 13 (Freizügigkeit u. Auswanderungsfreiheit)
Hat er nicht als Häftling

Artikel 14 (Asylrecht)
Hat keine Möglichkeit als Häftling woanders Asyl zu suchen

Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)
Dann ist er also keine Staatsangehörigkeit mehr. Ja, sehe da nun auch keinen Sinn dahinter ob er als deutscher Knasti oder Knasti ohne Staatsangehörigkeit geführt wird. Sehe den Sinn nicht

Artikel 16 (Eheschließung, Familie)
Kann man diskutieren, ob er im Knast heiraten darf. Ansonsten ist die Familie der Leidtragendene, wenn er keinen Besuch haben darf von ihnen. Sie haben aber so die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie zu ihm stehen wollen oder eben nicht. Wessen Menschenrechte werden da tatsächlich bestritten?

Artikel 17 (Recht auf Eigentum)
Man könnte ihn enteignen, wie es genau vonstatten gehen soll muss geschaut werden. Diskutierbar

Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Wie Gedanken oder Glaube an sich verhindern. Nur die Ausübung. Dann macht er es hakt in seinem Kopf ab. Die meisten werden auch ohne heiligen Buch, zum Beten sich nach Mekka beugen, Gottesdienst usw klar kommen und notfalls nur gedanklich ihre Gebete usw sprechen. Sehe auch da keinen wirklichen Sinn

Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
Wie will man das verhindern?

Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)
Einzelhaft?

Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)
Kann diskutiert werden, sehe den Sinn dahinter aber auch nicht wirklich, warum man ihm nun das Kreuzchen verwehren soll. Das bringt ihm doch nur ein müdes Lächeln über die Lippen.

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)
Wie umsetzbar?

Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)
Freizeit und Erholung ist Knast ja nun nicht. Schlafentzug und co sind wir bei Folter

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)
Kleidung und Nahrung usw verwehren sind wir wieder bei Folter

Artikel 26 (Recht auf Bildung)
Erschließt sich mir auch nicht wirklich der Sinn. Ist eh stark eingeschränkt

Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)
Ist stark eingeschränkt. Bliebe nur noch Einzelhaft um den Rest einzuschränken. Da sind wir schon wieder bei Folter wenn er 24std am Tag 365 Tage jährlich eine Wand abstatten soll

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)
Wie soll diese verwehrt werden?

Artikel 29 (Grundpflichten)
Jo. Entlassen wir ihm die Pflichten.

Artikel 30 (Auslegungsregel)
Sollte ebenfalls auch für ihn gelten.

Was bleibt? Todesstrafe, Folterung, Enteignung und Heirat. Alle anderen Menschenrechte sind entweder eh nicht vorhanden, haben Null Wirkung auf irgendwas, sind sinnlos, nicht umsetzbar oder wären sogar für den Extrem- Straftäter von Vorteil. Also vier Punkte aus 30 Artikeln. Oder es bleibt ein Verzicht auf Knast und stattdessen Aberkennung der Menschenrechte und Vogelfrei. Letzteres ist mit Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar, dann reicht ein Verdacht aus.

Sollen also Todesstrafe, Folter, Enteignung und Heirat diskutiert werden?


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

26.07.2019 um 19:38
Immerhin zahlen wir dann keine Steuern mehr für die schlimmsten...


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

26.07.2019 um 20:06
@Xana

Nun Xana, Du machst Dir da echt viele Gedanken, wobei meine Antwort auf Deine Frage :
Zitat von XanaXana schrieb:Aber welche Menschenrechte sollen denn genau aberkannt werden
eigentlich "nur" auf die ersten Worte des ersten Artikels ganz simpel bezogen war.
Also, wenn der Entzug der Freiheit,

Alle Menschen sind frei (aus dem Link)

damit verbunden ist Kapitalverbrecher aus dem Verkehr zu ziehen, bin ich absolut für die Aberkennung
dieses Rechts.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

26.07.2019 um 20:18
Zitat von GruselschinkenGruselschinken schrieb:Immerhin zahlen wir dann keine Steuern mehr für die schlimmsten
Das ist für mich absolut kein Grund. Wo will man die Grenze ziehen? Reicht ein(e) Mord/Vergewaltigung oder bedarf es zehn? Wann hat man genau verwirkt, Mensch zu sein? Wie gehen wir damit um, wenn es biologische Ursachen geben sollte? Eine Anomalie? Was ist, wenn es eine Mischung aus biologischer Veranlagung und soziale Einflüsse sein sollte zb. wenn ein Mensch, der von klein auf sexuellen Missbrauch erfahren hat und eine genetische Konstallation aufweist, welche ihm zum Vergewaltiger werden lassen? Es ist derzeit nicht auszuschließen. Wir wissen noch viel zu wenig. Natürlich gehören auch diese Leute von der Straße, der Mensch muss geschützt werden. Aber töten oder Vogelfrei? Ich persönlich denke, die Sicherheitsverwahrung gehört auf den Prüfstand und muss angepasst werden. Ein mordender Staat ist für mich keine Alternative. Und eine mordende Bevölkerung noch weniger, auch wenn "nur" einen Vogelfreien trifft.
Zitat von LaucottLaucott schrieb:damit verbunden ist Kapitalverbrecher aus dem Verkehr zu ziehen, bin ich absolut für die Aberkennung
dieses Rechts.
Dem ist ja auch so. Und im ET geht es um die Menschenrechte und nicht, ob ein Extremstraftäter hinter Gitter soll. Da geht er hin.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

26.07.2019 um 20:27
Zitat von XanaXana schrieb:Und im ET geht es um die Menschenrechte
Ganz genau, und eins davon ist eben der Aspekt " Freiheit", wie von Dir richtig verlinkt.
Also erlaube ich mir auf Deine gestellte Frage
Zitat von XanaXana schrieb:Aber welche Menschenrechte sollen denn genau aberkannt werden
zu antworten "die Freiheit" :)


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

26.07.2019 um 20:45
@Xana
Ich stimme dir zu.

Ich finde es beeindruckend, wie ausführlich du einfach darlegst, dass nötige Rechte schon aberkannt sind (Freiheit) und was andere wohl erwarten würden... Erwartung, dass jemand nicht nur eingesperrt wird, sondern auch gefoltert werden darf. Seine Rechte auch aus dem Grundgesetz verliert und kein Recht mehr auf körperliche Unversehrtheit hat.

Ich habe das Gefühl, dass der Wunsch nach Entmenschlichung daher rührt, dass man nicht akzeptieren möchte, dass diese Taten von Menschen begangen wurden. Ist das aberkannt, kann man sagen, nein, das war kein Mensch, das steht in keinerlei Verbindung zu mir.

Andererseits ist das die menschliche Natur, die auch aus einem spricht. Jemand anderes leiden sehen. Rache nehmen. Vergelten.
Da kommt die eigene zu einem angehörige Gewalt hervor, bei einigen sogar ein willkommener Grund, die eigene Gewalt ausleben zu können.

Egal, wie man es letzten Endes dreht und wendet, die Forderung nach Entmenschlichung ergibt keinen Sinn.


Das System ist doch bestens ausgelegt, derjenige hat keine Freiheit und zugleich ist die Allgemeinheit etwas sicherer.

Wobei die Allgemeinheit auch nicht grad das A-Liga Sozialismus Beispiel ist.
Die Welt ist voll von menschlichen schlechten Eigenschaften, die nicht gut für andere aus dem Umfeld sind, rechtlich aber nicht ahnbar sind, aber da würde ich jetzt zu weit abschweifen.

@Laucott
Die Freiheit wird doch schon aberkannt.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

26.07.2019 um 22:49
Funfact:

Weil die Freiheit ein Menschenrecht ist sind Gefängnisausbrüche keine Straftat und können nicht bestraft werden.
Wenn man dabei allerdings Straftaten begeht werden diese natürlich bestraft.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

27.07.2019 um 01:37
Zitat von NerokNerok schrieb:Weil die Freiheit ein Menschenrecht ist sind Gefängnisausbrüche keine Straftat und können nicht bestraft werden.
Wenn man dabei allerdings Straftaten begeht werden diese natürlich bestraft.
Jein. Ist so nicht richtig. Es begründet sich nicht darauf, weil Freiheit ein Menschenrecht ist sondern auf dem natürlichen Freiheitsdrang, welcher auch das Gesetzt zu respektieren hat. Seine Freiheit durch Flucht zu erlangen kann somit kein strafbares Verhalten sein. Das ist seit gegen Ende des 19. Jahrhundert im deutschen Rechtsverständnis vorhanden. Aber komm erstmal aus dem Knast hinaus ohne tatsächlich zB eine verschlossene Tür zu beschädigen, JVA- Beamte zu bedrohen oder zu überwältigen usw. Und da hast du recht, das ist natürlich alles entsprechend strafbar.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

30.07.2019 um 17:31
Menschenrechte aberkennen?Also wirklich nicht.
Es ist ein Unterschied ob jemand z.B. Klemptomane ist oder wenn jemand stiehlt,weil er einfach nur bösartig ist-und derjenige stiehlt auch wenn er nicht klauen muß.......
Straftäter ist nicht gleich Straftäter!Denen allen die Menschenrechte aberkennen?Also wirklich nicht.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

30.07.2019 um 21:24
Zitat von josie321josie321 schrieb:Es ist ein Unterschied ob jemand z.B. Klemptomane ist oder wenn jemand stiehlt,weil er einfach nur bösartig ist-und derjenige stiehlt auch wenn er nicht klauen muß.......
Straftäter ist nicht gleich Straftäter!Denen allen die Menschenrechte aberkennen?Also wirklich nicht.
Deswegen ja auch im Eingangspost:
Zitat von Agent_ElrondAgent_Elrond schrieb am 29.06.2011:Sollte für manche Verbrechen der EXTREMEN Art (Kindesmissbrauch/-mord, Völkermord etc.) also wirklich nur die "spitzen" Verbrechen, eine Aberkennung der Menschenrechte erfolgen oder nicht?



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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

30.07.2019 um 22:10
@Flitzschnitzel

Ich bin trotzdem dagegen!So fängt es an.........


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

31.07.2019 um 08:45
Zitat von FlitzschnitzelFlitzschnitzel schrieb:Deswegen ja auch im Eingangspost:
Es spielt überhaupt keine Rolle, was die ersten Gründe sind.
Zitat von josie321josie321 schrieb:So fängt es an.........
Genau so kann man das zusammen fassen.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

31.07.2019 um 13:48
@Xana

Auch wenn ich mit Dir zum Teil übereinstimme, gibt es kein Vergewaltier Gen. Das ist Quatsch. Es gibt genetische Dispositionen wie zB Risikobereitschaft, die wenn sie ungünstig zusammentreffen, das Risiko erhöhen, aber es gibt keine genetische Komponente, die einen Menschen unweigerlich zum Vergewaltiger macht.

Es gibt hingegen einige Formen von Frontalhirnschäden (zB bei Unfällen) die eine Impulskontrolle drastisch verringern. Diese Menschen, die eigentlich nicht viel für ihr Verhalten können, müssen dennoch dauerhaft untergebracht werden.

Ich bin eindeutig gegen die Aberkennung von Menschenrechten für wen auch immer. Das ist unserer Gesellschaft nicht würdig.

Ich wäre allerdings dafür, dass einige Personen eben keine 2. / 3. / 165. Chance bekommen müssen. Diese Vergewaltiger Gruppe des Jungen in Freiburg, die Haupttäter von Lügde, der aktuelle Mörder aus Frankfurt hätten in einem für mich verständlichen Rechtsstaat das Recht verwirkt, wieder auf die Allgemeinheit losgelassen zu werden. Da würde das Recht auch unbenannter künftiger Opfer auf Leben und Unversehrtheit einfach deutlich höher wiegen. Dennoch dürfte es kein Recht geben, sie in Haft zu foltern o.ä. Alle diese Personen bedürfen allerdings keiner psychologischen Hilfe zur Wiedereingliederung, weil es für solche Personen einfach keine Wiedereingleiderung geben dürfte.

Es ist doch eine kleine Gruppe derartiger Täter, da wird der Staat es schaffen, sie dauerhaft in sehr basisnaher sicherer Unterkunft wegzusperren. Die Gesellschaft kann ohne diesen kleinen definierten Personenkreis bestens auskommen, sicher besser als mit ihnen. Hätte man den Haupttäter von Freiburg nicht wieder in sozialromantischer Manier herausgelassen, wäre einem kleinen Jungen wahrscheinlich viel erspart geblieben.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

31.07.2019 um 15:17
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es spielt überhaupt keine Rolle, was die ersten Gründe sind.
Naja wenn falsche Schlüsse aus einem Missverständnis heraus entstehen und dadurch aneinander vorbei geredet wird schon.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

31.07.2019 um 15:37
Zitat von FordFord schrieb am 26.07.2019:Jemand, der im großen Stil Autos geklaut hat, kann durchaus von sich aus bei der Haftstrafe einsehen, dass es so nicht weitergehen kann.
Und wieso sollte ein Mörder das weniger können?
Zitat von FordFord schrieb am 26.07.2019:Klar, ein dreifacher Mörder ist ein Unmensch und da wird eine Resozialisierung auch weniger funtkionieren.
Die Rückfallrate bei Mördern ist tatsächlich geringer, als die bei beispielsweise schwerem oder qualifiziertem Diebstahl.

Die allgemeine Rückfälligkeit (jede Art einer neuen Straftat) unterscheidet sich deutlich im
Vergleich zwischen verschiedenen Deliktgruppen: Nach drei Jahren weisen die Straßenverkehrsstraftäter (ausgenommen Fahren ohne Fahrerlaubnis) und die wegen Tötungsdelikten Verurteilten mit weniger als 20 % die niedrigsten Rückfallraten auf. Leicht unterdurchschnittlich ist das Rückfallrisiko auch bei „Betrug“ (29 %) und „Vergewaltigung, sexuelle Nötigung“ (28 %) und „sexuellem Missbrauch“ (24 %). Danach folgen mit überdurchschnittlichen Rückfallraten die Gruppen „einfache Körperverletzung“ (39 %), „einfacher Diebstahl“ (40 %), „Verstöße gegen das BtMG“ (41 %) und „gefährliche und schwere Körperverletzung“ (42 %).
Bei den Tätern von Raubdelikten und schweren Formen des Diebstahls wird sogar ungefähr
jeder zweite rückfällig.


Quelle: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/StudienUntersuchungenFachbuecher/Legalbewaehrung_nach_strafrechtlichen_Sanktionen_2010_2013.pdf;jsessionid=843F75F495F93B9EF1D9D578BA311646.1_cid289?__blob=publicationFile&v=1


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31.07.2019 um 19:31
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Es ist doch eine kleine Gruppe derartiger Täter, da wird der Staat es schaffen, sie dauerhaft in sehr basisnaher sicherer Unterkunft wegzusperren. Die Gesellschaft kann ohne diesen kleinen definierten Personenkreis bestens auskommen, sicher besser als mit ihnen. Hätte man den Haupttäter von Freiburg nicht wieder in sozialromantischer Manier herausgelassen, wäre einem kleinen Jungen wahrscheinlich viel erspart geblieben.
Das kann schon sein.Sowas wie in Freiburg passiert,weil der Staat dir nie zu 100% sagen kann,ob jemand ernsthaft gefährlich ist oder nicht.Der Staat kann nicht hellsehen!Du kannst den Staat aber auch nicht blind vertrauen.....


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

31.07.2019 um 20:29
@josie321

Daraus folgt für mich, dass der Staat nicht das Recht haben darf, jemanden zu töten oder zu foltern.

Daraus folgt für mich aber auch, dass jemand, der zur Vergewaltigung eines Kindes anreist und anfragt, ob er es auch töten darf, natürlich nie wieder auf die Menschheit losgelassen werden darf. Da ist dann auch die Vorgeschichte sch**ssegal. Niemand wird sich je festlegen können, dass aus dem ein reizender und ungefährlicher Herr geworden ist. Wer Freiheit will, soll halt nicht morden und vergewaltigen.

Einen Kinderschänder erneut auf eine Welt voller Kinder loszulassen, ist doch völlig sinnlos und aus meiner Sicht nicht verantwortbar.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

31.07.2019 um 20:33
@sacredheart

So widerlich manche Verbrechen auch sind und auch wenn ich die Leute zutiefst verabscheue,will ich keine Folter von Staatsseiten.
Weil bald Unschuldige gefoltert werden.Und bald wird es Willkür!


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