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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

405 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vergewaltigung, Prozess, Opfer. ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

22.06.2013 um 11:19
Kachelmanns Prozess gegen Ex-Geliebte geht erst im Oktober weiter

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/kachelmanns_prozess_gegen_ex_geliebte_geht_erst_im_oktober_weiter (Archiv-Version vom 23.06.2013)

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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

22.06.2013 um 13:58
...sein gutes Recht...und bzgl. Threadtitel, doch schon sehr fragwürdig...-.-..


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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

22.06.2013 um 15:57
Kachelmann hat moralisch vll. etwas fragwürdig Beziehungsgewohnheiten gehabt, aber es ist sein gutes Recht Schadenersatz zu verlangen.


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Doors ehemaliges Mitglied

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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

22.06.2013 um 16:00
In einem Rechtsstaat sollte jeder das Recht haben, jeden verklagen zu dürfen.


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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

25.10.2013 um 16:20
Fernsehmoderator Jörg Kachelmann nimmt einen neuen Anlauf. ..25.10.2013

Kachelmann will Ex-Freundin Lüge nachweisen

Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde Jörg Kachelmann freigesprochen, aber das ist dem Wetterexperten nicht genug. In einem neuen Prozess will Kachelmann beweisen, dass seine Ex-Freundin gelogen hat.

Im Zivilprozess um die Schadenersatzforderungen von TV-Moderator Jörg Kachelmann an seine Ex-Geliebte beginnt in der kommenden Woche die mündliche Verhandlung. Beide Seiten sollen am Mittwoch (30. Oktober) vor dem Frankfurter Landgericht gehört werden. Der Versuch einer gütlichen Einigung war zuvor gescheitert. Der Wetterexperte verlangt von Claudia D. mehr als 13 000 Euro für Gutachten, mit denen er sich im Strafprozess verteidigt hatte. Die Radiomoderatorin hatte ihn der Vergewaltigung beschuldigt. Im Zivilverfahren dürfte es Kachelmann - so meinen Beobachter – auch um die Anerkennung seiner Unschuld, Genugtuung und vollständige Rehabilitierung gehen.



Das Landgericht Mannheim hatte den Schweizer Meteorologen im Mai 2011 nach mehr als 40 Verhandlungstagen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der Vorsitzende Richter betonte allerdings bei der Urteilsverkündung: „Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin.“

Anders als in dem Strafprozess muss der 55-Jährige in dem Zivilverfahren nun unter anderem beweisen, dass seine Ex-Freundin gelogen hat. Mit Spannung wird erwartet, wie weit das Gericht dafür in eine Beweisaufnahme einsteigen wird. Ein Urteil am Mittwoch gilt als unwahrscheinlich.

Öffentlichkeit ausgeschlossen
Beobachter rechnen damit, dass auch der Vorsitzende der 18. Zivilkammer, Gerold Kurz, die Öffentlichkeit von der mündlichen Verhandlung ausschließt. Sein Vorgänger Richard Kästner hatte Zuhörer und Journalisten bei den beiden Güteverhandlungen jeweils nach wenigen Minuten aus dem Saal geschickt. Die Begründung: Es könnten auch Dinge aus dem intimen Leben zur Sprache kommen. Kästner hat zwischenzeitlich den Vorsitz einer anderen Kammer übernommen, Kurz ist sein Nachfolger.

In der Klageschrift argumentiert Kachelmanns Anwältin Ann Marie Welker: Claudia D. habe ihn zu Unrecht beschuldigt, um ihn verhaften zu lassen. Deshalb habe sie ihm den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Sollte Kachelmann Erfolg haben, könnten weitere Forderungen auf seine Ex-Geliebte zukommen.

Kachelmanns Anwälte äußerten sich vor Beginn der mündlichen Verhandlung nicht zu dem Verfahren, wie zuvor schon bei den Güteterminen. Claudia D.s Anwalt, Manfred Zipper, betonte, seine Mandantin habe nicht bewusst gelogen und den Schweizer Moderator auch nicht in Haft bringen wollen. "Das ist nicht mit dem Darmstädter Fall zu vergleichen." Das Landgericht Darmstadt hatte vor wenigen Wochen eine Lehrerin zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Diese hatte einen Kollegen beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben – dies aber frei erfunden. Nach einem Fehlurteil saß der Mann fünf Jahre im Gefängnis. (dpa)


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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

25.10.2013 um 16:23
Warum muss die Freundin nicht einfach beweisen, dass sie vergewaltigt wurde? Wäre doch viel einfacher, wenn tatsächlich wahr.


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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

25.10.2013 um 16:44
@martialis
Zitat von martialismartialis schrieb:Warum muss die Freundin nicht einfach beweisen, dass sie vergewaltigt wurde? Wäre doch viel einfacher, wenn tatsächlich wahr.
Wenn sie das eindeutig hätte beweisen können, wäre er damals nicht freigesprochen worden :) .


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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

25.10.2013 um 16:45
Zitat von ThalassaThalassa schrieb:Wenn sie das eindeutig hätte beweisen können, wäre er damals nicht freigesprochen worden :) .
Wenn sie gleich zur Polizei gegangen wäre, hätte man das denke ich medizinisch nachweisen können, wenn auch nicht unbedingt bei der Polizei.^^


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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

25.10.2013 um 16:46
Zitat von allmotlEYallmotlEY schrieb am 23.06.2012:Ohne sonstige Beweise fährt keiner ein, nur weil jemand etwas behauptet. Und das ist gut so.
So einfach ist es aber nicht. Es kommt auch auf den Staatsanwalt an. Ein Kollege von mir saß fast drei Monate in U-Haft und das nur wegen einer Schlägerei unter Türstehern. Nur weil ein Mitglied der Hells Angels daran beteiligt war, wurde Anklage wegen organisierten Verbrechens erhoben. Absolut lachhaft


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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

23.12.2013 um 17:10
Kachelmann verliert Schadenersatz-Prozess gegen Ex-Geliebte
Frankfurt/Main (dpa) - TV-Moderator Jörg Kachelmann hat den Schadenersatz-Prozess gegen seine ehemalige Geliebte in erster Instanz verloren. Zweieinhalb Jahre, nachdem Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, wies das Landgericht Frankfurt im Zivilverfahren seine Klage auf Ersatz von Gutachterkosten ab.



Die Zivilkammer habe "nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen können", dass die Ex-Geliebte Claudia D. wissentlich falsch ausgesagt habe, hieß es zur Begründung. Kachelmanns Anwältin kündigte Berufung an.

Claudia D. hatte den Schweizer Wetterexperten im Februar 2010 wegen Vergewaltigung angezeigt. Nach dem Freispruch im Strafprozess im Mai 2011 hatte Kachelmann vor dem Zivilgericht auf Ersatz von Gutachterkosten in Höhe von rund 13 000 Euro geklagt. Anders als im Strafprozess musste Kachelmann im Zivilverfahren allerdings selbst darlegen und beweisen, dass Claudia D. bei ihren Vorwürfen die Unwahrheit gesagt hat.

Kachelmann errichtet "Scheinwirklichkeiten"


Das Gericht habe beide Parteien angehört, sagte der Vorsitzende Richter Gerold Kurz. "Die Angaben standen sich im entscheidenden Kernbereich vollkommen unvereinbar gegenüber." Dem Gericht sei klar, dass Claudia D. im Strafverfahren zu verschiedenen Punkten des Randgeschehens nachweislich falsche Angaben gemacht hatte. Andererseits sei zu berücksichtigen, dass auch Kachelmann "in anderen Bereichen ein recht großes Talent an den Tag gelegt hat, Scheinwirklichkeiten zu errichten".

Im Strafverfahren hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann 2011 nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen - zugleich aber betont, dass dies nicht mit dem Nachweis einer falschen Beschuldigung durch Claudia D. verbunden sei. Das Zivilgericht sei an die Feststellungen des Strafgerichts zwar nicht gebunden, sagte Richter Kurz - aber auch "nicht so frei, dass wir ohne triftigen Grund diese Erkenntnisse unter den Tisch fallen lassen können".

"Gericht hat leichten Weg gewählt"
"Das Gericht hat den leichten Weg gewählt und den Standpunkt des Landgerichts Mannheim eingenommen", sagte Kachelmanns Anwältin Ann Marie Welker nach der Verkündung. "Das Risiko einer solchen Entscheidung war uns bewusst." Das Landgericht habe angebotene Beweismittel nicht gewürdigt. Kachelmann wolle "nichts anderes als eine Bestätigung durch ein deutsches Gericht, dass er zu Unrecht eines schlimmen Verbrechens bezichtigt wurde", sagte Welker. Sie kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.

Der Anwalt von Claudia D., Manfred Zipper, bezeichnete die Entscheidung als richtig. Auch die Beweiswürdigung sei ordnungsgemäß erfolgt. "Unsere Mandantin ist sehr froh und sehr glücklich darüber, dass zumindest ein kleiner Sieg errungen worden ist auf dem Weg zur Gerechtigkeit."



http://web.de/magazine/nachrichten/panorama/18460562-kachelmann-verliert-schadenersatz-prozess-ex-geliebte.html#.hero.Kachelmann%20verliert%20Prozess.793.190 (Archiv-Version vom 23.12.2013)


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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

30.09.2015 um 11:05
Vom vermeintlichen Opfer hat er zwar nichts bekommen, aber der Springer-Verlag muss zahlen:

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/joerg-kachelmann-erhaelt-rekord-schmerzensgeld-a-1055414.html

Könnte mir gut vorstellen, dass dies der Springer-Verlag nicht auf sich sitzen lässt und schon die nächste Berichterstattung über ihn startet...


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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

30.09.2015 um 11:51
Wow, das nenne ich mal eine Summe. Mit Burda außergerichtlich geeinigt, jetzt fast 900.000 vom Springer Verlag - er dürfte seine Schäfchen im trockenen haben. Ich persönlich finde die Summe zu hoch angesetzt, da würde mich mal die Begründung im O-Ton interessieren.


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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

30.09.2015 um 12:02
Interessant (als Beispiel der Medienmanipulation) finde ich, wie die beklagte BILD diese immense Schadensersatzsumme runterspielt:

Keine Millionen für Kachelmann
Spoiler
Köln – Im Prozess um die Berichterstattung von BILD, BILD am SONNTAG und BILD.de über das Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann (57) hat das Landgericht Köln dessen Forderung weitgehend zurückgewiesen.

Der Wetter-Moderator hatte öffentlichkeitswirksam auf 2,25 Millionen Euro geklagt. Davon wurden ihm nun in erster Instanz lediglich 635 000 Euro zugesprochen. Zudem muss Kachelmann 78 Prozent der Rechtskosten gegen BILD und 60 Prozent der Kosten gegen BILD.de tragen.


http://www.bild.de/news/inland/urteil/gericht-entschied-ueber-kachelmann-klage-42775384.bild.html


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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

30.09.2015 um 12:53
@dh_awake
Was wurde da jetzt manipuliert oder falsch wieder gegeben?


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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

30.09.2015 um 16:19
@Aniara
Nun ja, es handelt sich hier um die höchste jemals in Deutschland erstrittene Schadenersatzsumme, und die Bild sagt dazu nur „keine Millionen“, „lediglich 635 000 Euro“ und „weitgehend zurückgewiesen“. Da kann man trotz der geforderten Summe schon von Herunterspielen reden, finde ich.

Bemerke: dh_awake sprach nicht von falscher Wiedergabe.


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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

30.09.2015 um 16:28
@Lingu

Naja, das die BILD kein objektives Informationsmedium ist (und sein will) ist ja kein Geheimnis. Da wird eben Meinungsmache betrieben in dem Rahmen, in dem man meint sich bewegen zu könne. Da kommt dann sowas bei raus.


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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

30.09.2015 um 16:38
@slider

Das sich die Bild...die ander Klage mit Schuld ist und die ja dem Springer Verlag gehört dem jetzt diese Schadenersatzsumme aufgebrummt wurde nicht gerade positiv darüber äußert ist ja klar.. :D


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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

30.09.2015 um 17:24
Wie man ja der Presse entnehmen kann, geht der Springer-Verlag in Berufung. Dann sollten sich die Richter in der nächsten Instanz die heutigen Springer Artikel genau durchlesen und die Strafe am Besten verzehnfachen. Denn zum nachdenken hat es den Springer-Verlag ja anscheinend noch nicht gebracht.


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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

30.09.2015 um 17:33
In meinen Augen ein viel zu mildes Urteil!!!


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Jörg Kachelmann verklagt vermeintliches Opfer

30.09.2015 um 17:37
Oh, keine Millionen, sondern nur 635.000 Euro Schadensersatz. Wenn das Peanuts sind, nehme ich das auch gerne.
Zahlen muss der Springer-Verlag zu recht für seine Schmierereien. Die sollte man viel öfter verklagen.


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