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Todesstrafe

23.504 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

um 10:20
Eigentlich streitet ihr inzwischen weniger über das Strafrecht als über die Definition des Wortes "Merkmal". Dass Vorsatz für einen Mord erforderlich ist, bestreitet ja niemand. Die ursprüngliche Frage war aber, ob Vorsatz selbst ein Mordmerkmal ist. Und das wird im Strafrecht üblicherweise verneint.

Vorsatz = Voraussetzung für Mord und Totschlag.
Mordmerkmal = zusätzliches Merkmal, das Totschlag zu Mord macht.


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Todesstrafe

um 10:21
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Ich sehe Vergeltung nicht per se als Problem. Sonst müssten wir jede Bestrafung ablehnen, denn Strafen enthalten immer ein gewisses Vergeltungselement.
Vergeltung und Bestrafung sind zwei verschiedene Sachen. In unserem Rechtssystem geht es aber primär um die Rehabilitation des Täters, er soll ja schließlich wieder auf den "rechten Weg" zurückgeführt werden und die Falschheit seiner Tat erkennen und begreifen.
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Für mich ist eher die Frage, ob die konkrete Umsetzung, also die Tötung des Täters durch den Staat, gerechtfertigt ist und ob der dadurch entstehende Schaden den Gerechtigkeitsgewinn überwiegt.
In meinen Augen nein. Zudem sollte der Staat nur soviel Regeln & Gesetze haben, wie unbedingt benötigt werden. Jedes Gesetz etc. ist und bleibt ein Eingriff in Grundrechte des einzelnen.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Das spiegelt deine antipathie gegenüber Trump wieder, ist aber sehr subjektiv.
Schön das du mir was unterstellst. Darf ich dich jetzt auch als Fake News bezeichnen deshalb?

Persönlich ist mir der Mensch Trump egal. Ich habe einen Meinung über den Politiker Trump, aber das hat nichts mit Antipathie, also einer Emotion zu tun.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Trump ist aus meiner Sicht ein guter Staatsmann. Er hat den Krieg in Afghanistan beendet (jaja es war im Endeffekt Biden aber der hatte aufgrund der Weichen von Trump keine andere Wahl), hat sich Nordkorea angenähert und sicherlich das Leben von unzähligen GI´s geschützt.
Ich sehe ihn nicht als guten Staatsmann, eher als schlechten. Vorrangig ist er für mich ein Geschäftsmann und nicht einmal ein sonderlich guter. Gute Geschäfte mit der Macht des Präsidenten arrangieren kann er aber gut, schlicht weil er da die Gesetzgebungsmacht etc. hinter sich hat. Ja er hat die Truppen aus Afghanistan abgezogen, damit den ganzen Internationalen Einsatz beendet und ein Land ins Chaos gestürzt und Terroristen die Regierungsgewalt dort verschafft. Hurra und Applaus. Fein gemacht. :Y:

Die Soldaten die er gort rausgeholt und geschützt hat, wurden dann daheim unter dem Genderwahnsinn in der Armee fertig gemacht und teils aus Aufzeichnungen entfernt, falls sie nicht die richtige Hautfarbe hatten,. gelle? Auch wieder fein gemacht.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ist er kontrovers? Ja .. Ist er ein schlechter Präsident? Nein.
Ist er kontrovers: Definitiv
Ist er ein schlechter Präsident? Ich würde sogar sagen, das er der schlechteste Präsident überhaupt ist und sein Land in eine Krise führt, an der es noch lange zu knabbern hat.

Aber das soll hier nicht das Thema sein.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Damit sollte jeder Verstanden haben dass Vorsatz kein Mordmerkmal ist ..
Nein, der Vorsatz ist kein Mordmerkmal, sondern die allgemeine Grundvoraussetzung für jede vorsätzliche Tötung. Und außerdem gilt zum Vorsatz: Der Täter will den Tod des Opfers oder weiß darum und nimmt ihn billigend in Kauf. Ohne Vorsatz gibt es keinen Mord und keinen Totschlag. Das wäre dann nämlich "nur" eine KV mit Todesfolge.


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Todesstrafe

um 10:28
@sacredheart
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Übertragen: Für einen Mord muss Vorsatz vorliegen UND zusätzlich weitere Merkmale, um Mord von Totschlag abzugrenzen. Damit ist Vorsatz ein grundlegendes Merkmal von Mord. Es ist allerdings noch kein Strengbeweis, sofern nicht weitere Merkmale vorliegen.
Nein, und das unterstreicht, dass du es einfach nicht verstehst ..

Vorsätzliche Tötung ist zunächst Totschlag.
Wenn mind. 1 Mordmerkmal aus den Gruppen erfüllt wird, wird aus dem Totschlag ein Mord ..

So sagt es ja allein schon das StGB:
Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/212.html

Nochmal: Totschlag bedarf einem Vorsatz ..
Und deswegen kann Vorsatz per definition kein Mordmerkmal sein weil Totschlag dann automatisch Mord wäre, weil Totschlag eines Vorsatz bedarf.

Ich habe eine Quelle gepostet:
Schon eines dieser Merkmale genügt für die Qualifikation als Mord. Liegt kein Mordmerkmal vor, ist die vorsätzliche Tötung als Totschlag nach § 212 StGB zu beurteilen — mit deutlich geringerem Strafrahmen.
Quelle: https://fachanwalt-fuer-strafrecht-bundesweit.de/kapitalstrafrecht/mord-211-stgb/
Die meine Aussage auch 100% stützt ..

Aber scheinbar seid ihr Schlauer, als ein Anwalt.


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Todesstrafe

um 10:30
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Vergeltung und Bestrafung sind zwei verschiedene Sachen. In unserem Rechtssystem geht es aber primär um die Rehabilitation des Täters, er soll ja schließlich wieder auf den "rechten Weg" zurückgeführt werden und die Falschheit seiner Tat erkennen und begreifen.
Ich würde Vergeltung und Bestrafung nicht vollständig voneinander trennen. Natürlich soll unser Strafrecht auch resozialisieren und die Gesellschaft schützen. Trotzdem orientiert sich die Höhe einer Strafe auch an der Schwere der Schuld. Sonst müsste man für Mord und Ladendiebstahl ähnliche Strafen verhängen. Ein gewisser Gedanke des Schuldausgleichs oder der Vergeltung steckt daher meiner Meinung nach weiterhin im Strafrecht.

Oder anders:

Wenn Vergeltung im Strafrecht gar keine Rolle spielt, warum werden Strafen überhaupt nach der Schwere der Tat abgestuft?
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:In meinen Augen nein. Zudem sollte der Staat nur soviel Regeln & Gesetze haben, wie unbedingt benötigt werden. Jedes Gesetz etc. ist und bleibt ein Eingriff in Grundrechte des einzelnen.
Ich bin bei möglichst wenigen staatlichen Eingriffen bei dir. Allerdings hat ein Mörder bereits massiv in das grundlegendste Recht eines anderen Menschen eingegriffen. Deshalb stellt sich für mich die Frage, warum die Grundrechte des Täters in der Abwägung stets höher gewichtet werden sollten als die des Opfers.


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Todesstrafe

um 10:32
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Haben NGOs nicht erfolgreich schon die Unschuld von DeathRow Inmates oder LWOP Häftlingen bewiesen?
Denke Finanzielle Mittel hilft solchen NGOs am meisten.

Finde es aber bezeichnend wie man selbst solch einen Vorschlag abbügelt und den Staat in die Pflicht nehmen will .. Geht also doch nicht um die Unschuldigen sondern darum, den Staat in die Verantwortung zu nehmen.
@Kangaroo

So ehrenwert solche NGOS auch sein mögen haben sie einfach nur sehr eingeschränkte Ermittlungsmöglichkeiten, spätestens wenn es um Persönlichkeitsrechte Dritter geht. Natürlich gab es da ein paar spektakuläre Ergebnisse, aber NGOs haben einfach nicht die gleichen rechtlichen Möglichkeiten.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Doch, es gibt auch Fälle bei denen es 100% sicher ist. Sei es durch Videoaufnahmen, ein Geständnis des Täters etc.
Na dann:

Zur Sicherheit von Geständnissenn haben retrospektive DNA Analysen in Projekten ergeben zB vom innocence Projekt, dass rund 25% der Geständnisse falsch waren. Also, vergiss es.

Zur Sicherheit von Videoaufnahmen lies mal den Artikel über den Justizirrtum um Donald Stellwag. Ich möchte nicht gegrillt werden, weil ich irgendeinem Täter ähnlich sehe, auch wenn es bei Stellwag nicht um Mord ging. Du etwa?

Dann kann man auch den ganzen Weg gehen und macht es gleich wie bei Monopoly: Wer einen Pasch würfelt kommt frei, die anderen werden erschossen. 3 Versuche?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Keine Todesstrafe ist keine Hinrichtungsmethode.
Deal.


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Todesstrafe

um 10:33
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ich spreche primär von den USA (so wie die meisten anderen Diskussionsteilnehmer außer dir) .. Wieso du dann von Regimen und unliebsamen Bürgern philosophierst, weiß ich nicht.
weil es um die Todesstrafe an sich geht. Nicht um die in den USA oder sonst wo, sondern um die Todesstrafe, und alles, was berücksichtigt werden sollte, so man dafür oder dagegen ist.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Es dürfte also klar sein, dass ich mich in meiner Argumentation auf die USA beziehe.
Du solltest in der Lage sein, für die Todesstrafe zu argumentieren OHNE auf ein bestimmtes Land zu verweisen. Wenn Du schon Befürworter bist ist das doch ein Leichtes, Du hast doch Gründe.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Die USA ist auch eine Demokratie und kein Regime.
die USA sind formal noch eine Demokratie.....
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Trump ist aus meiner Sicht ein guter Staatsmann. Er hat den Krieg in Afghanistan beendet (jaja es war im Endeffekt Biden aber der hatte aufgrund der Weichen von Trump keine andere Wahl), hat sich Nordkorea angenähert und sicherlich das Leben von unzähligen GI´s geschützt.

Ist er kontrovers? Ja .. Ist er ein schlechter Präsident? Nein.
ok, jetzt wird es echt abenteuerlich
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Finde es aber bezeichnend wie man selbst solch einen Vorschlag abbügelt und den Staat in die Pflicht nehmen will .. Geht also doch nicht um die Unschuldigen sondern darum, den Staat in die Verantwortung zu nehmen.
natürlich, denn der Staat legitimiert das Töten. Ist ganz simpel.


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Todesstrafe

um 10:47
@Kangaroo

Inzwischen halte ich dich für sehr schlechte KI. Du argumentierst mit den deutschen Gesetzen und springst dann unvermittelt in das fragwürdige "Rechtssystem" der USA!
Damit haben wir aber hier in Deutschland nix zu tun, wir haben hier unsere Gesetze, an die wir uns halten sollten. Du hast jetzt etliche Male bestätigt, dass du ein Befürworter der Todesstrafe bist, wir haben das jetzt alle verstanden, aber überzeugt hast du niemanden.
Dann lass es jetzt doch mal gut sein!


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Todesstrafe

um 10:48
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Vorsätzliche Tötung ist zunächst Totschlag.
Wenn mind. 1 Mordmerkmal aus den Gruppen erfüllt wird, wird aus dem Totschlag ein Mord ..
Es sei denn du hast einen Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgrund, wie zum Beispiel bei einer gerechtfertigten Notwehr.
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Trotzdem orientiert sich die Höhe einer Strafe auch an der Schwere der Schuld.
Natürlich. Das ist ja auch nur logisch.
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Wenn Vergeltung im Strafrecht gar keine Rolle spielt, warum werden Strafen überhaupt nach der Schwere der Tat abgestuft?
Weil du ein Vergehen oder ein kleineres Verbrechen nun einmal nicht mit einem Kapitalverbrechen gleich stellen kannst.

Mal ein Beispiel dazu:

Du ermordest jemanden brutal, weil du das toll findest: Mord aus niederen Beweggründen/Mordlust gibt lebenslang mit möglicher anschließender Sicherheitsverwahrung.

Du fährst jemanden tot, weil du sturzbetrunken Auto fährst und nichts mehr peilst: Sich absichtlich in Vollrausch begeben gibt bis zu 5 Jahre, für die Todesfahrt kannst du nicht verantwortlich gemacht werden, das du unter Vollrausch nicht zurechnungsfähig und damit Schuldunfähig bist.

Du tötest jemanden absichtlich in Notwehr, da er dich zuerst angegriffen hat und töten will, um dich zu verteidigen und dein eigenes Leben zu retten. Du hast zwar absichtlich einen Menschen getötet, aber der Gesetzgeber entschuldigt/rechtfertigt das im Rahmen der Notwehr.
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Deshalb stellt sich für mich die Frage, warum die Grundrechte des Täters in der Abwägung stets höher gewichtet werden sollten als die des Opfers.
Das sind alles Menschenrechte und diese sind für alle gleich, egal welcher Abstammung etc.


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Todesstrafe

um 10:51
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:natürlich, denn der Staat legitimiert das Töten. Ist ganz simpel.
Das Töten von Straftätern welche vorab Kenntnis darüber hatten, dass die Tat zur Hinrichtung führen kann, ja.

Es werden nicht wahllos irgendwelche Menschen getötet und präventiv weil du bestimmt wieder mit Unschuldige kommst: Der Staat weiß nicht dass sie Unschuldig sind.
Das Urteil wurde nach besten gewissen anhand der Indizien und Zeugenaussagen in einem rechtstaatlichen Prozess.

Die Verantwortung
Zitat von MerirukaMeriruka schrieb:Inzwischen halte ich dich für sehr schlechte KI. Du argumentierst mit den deutschen Gesetzen und springst dann unvermittelt in das fragwürdige "Rechtssystem" der USA!
Ich nutze keine KI für meine Beiträge ..

Ich springe zwischen den deutschen Gesetzen und den Rechtsystem der USA weil hier permanent auch von anderen die Nationen vermischt werden.
Zitat von MerirukaMeriruka schrieb:Damit haben wir aber hier in Deutschland nix zu tun, wir haben hier unsere Gesetze, an die wir uns halten sollten.
Eine Durchsprache der Todesstrafe innerhalb der deutschen Grenzen ist obsolet weil es hier die Todesstrafe nicht gibt und sie auch nicht mehr in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden kann.
Ich weiß auch nicht woher du nimmst dass hier nicht außerhalb der deutschen Grenzen diskutiert werden darf, der Threadersteller hat dies nie so indiziert.
Zitat von MerirukaMeriruka schrieb:Dann lass es jetzt doch mal gut sein!
Ach andere können Inhalte beisteuern, mich einbeziehen und ich soll nicht antworten dürfen? Tolle Diskussionskultur.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Es sei denn du hast einen Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgrund, wie zum Beispiel bei einer gerechtfertigten Notwehr.
Ist eine wichtige Ergänzung, ja.


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Todesstrafe

um 10:53
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ist eine wichtige Ergänzung, ja.
Dann sollte man aber auch erwähnen, dass in einer solchen Extremsituation auch Leben gegen Leben steht udn jedes Leben den gleichen Wert hat. Niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Egal wegen was.


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Todesstrafe

um 10:58
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Deshalb stellt sich für mich die Frage, warum die Grundrechte des Täters in der Abwägung stets höher gewichtet werden sollten als die des Opfers.
werden sie nicht, der Staat hat die Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Grundrechte für alle Menschen gelten, immer. Wenn selbst der Staat das Recht auf Leben verweigern kann, dann ist das nicht vergleichbar damit, dass ein Bürger gegen ein Grundrecht verstößt. Menschenrechte sind an die menschliche Existenz geknüpft, Menschen behalten IMMER ihre Menschenrechte und der Staat hat dafür zu sorgen
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 ist das bekannteste Menschenrechtsdokument der Welt und wurde in über 500 Sprachen übersetzt. Sie ist aber nicht rechtlich verbindlich. Deshalb wurden die Menschenrechte in internationalen Menschenrechtsabkommen verankert. Diese sind für die Staaten, die sie ratifiziert haben, rechtlich verbindlich.
Quelle: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/menschenrechtsbildung/was-sind-menschenrechte


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Todesstrafe

um 11:03
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Natürlich. Das ist ja auch nur logisch.
Dann sind wir uns ja schon ein Stück weit einig. Wenn die Schwere der Strafe an die Schwere der Schuld gekoppelt ist, spielt der Gedanke des Schuldausgleichs offenbar doch eine Rolle. Sonst müsste allein entscheidend sein, welche Maßnahme zur Resozialisierung am wirksamsten ist.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Weil du ein Vergehen oder ein kleineres Verbrechen nun einmal nicht mit einem Kapitalverbrechen gleich stellen kannst.
Genau das ist doch mein Punkt. Wenn Strafen allein der Resozialisierung dienen würden, müsste die Schwere der Tat keine so große Rolle spielen. Dass Mord härter bestraft wird als Diebstahl zeigt doch, dass auch die Schuld und das begangene Unrecht berücksichtigt werden. Das ist für mich zumindest ein Element von Schuldausgleich bzw. Vergeltung.

Mord - hohe Schuld - hohe Strafe
Fahrlässige Tötung - geringere Schuld - geringere Strafe
Notwehr - keine Schuld - keine Strafe
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Das sind alles Menschenrechte und diese sind für alle gleich, egal welcher Abstammung etc.
Dass Menschenrechte für alle Menschen gelten, wird nicht bestritten. Meine Frage war eine andere: Wenn zwei Menschenrechte miteinander kollidieren, nach welchem Maßstab wird dann abgewogen? Das Opfer wurde in seinem grundlegendsten Recht, dem Recht auf Leben, bereits verletzt. Warum soll daraus folgen, dass das Recht des Täters auf Leben in jeder denkbaren Konstellation unangetastet bleiben muss? Bedeutet das automatisch, dass kein Menschenrecht jemals verwirkt oder eingeschränkt werden darf?


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Todesstrafe

um 11:05
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Warum soll daraus folgen, dass das Recht des Täters auf Leben in jeder denkbaren Konstellation unangetastet bleiben muss?
Weil laut @Tussinelda das Menschenrecht auf Leben unangetastet bleibt, egal was er getan hat oder tut.
Das Recht ist also Absolut und ohne Ausnahme.

Hatte die selbe Frage auch schon gestellt und ihre Antwort so interpretiert.


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Todesstrafe

um 11:09
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Wenn die Schwere der Strafe an die Schwere der Schuld gekoppelt ist, spielt der Gedanke des Schuldausgleichs offenbar doch eine Rolle.
Bis zu einem gewissen Punkt ja. Aber auch der Staat darf dir nicht dein Recht auf Leben nehmen.

Lustiger Fun Fact: Der sogenannte "Finale Rettungsschuss" ist zwar in den meisten Bundesländern über das Polizeigesetz geregelt oder ansonsten über die Notwehr/Nothilfe mit abgedeckt, aber angewiesen werden kann dieser explizit nicht bzw. der Schütze/Polizist kann diesen sogar verweigern.


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Todesstrafe

um 11:11
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:werden sie nicht, der Staat hat die Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Grundrechte für alle Menschen gelten, immer. Wenn selbst der Staat das Recht auf Leben verweigern kann, dann ist das nicht vergleichbar damit, dass ein Bürger gegen ein Grundrecht verstößt. Menschenrechte sind an die menschliche Existenz geknüpft, Menschen behalten IMMER ihre Menschenrechte und der Staat hat dafür zu sorgen
Dass Menschenrechte für alle Menschen gelten, bestreite ich nicht. Meine Frage ist eher, warum das Recht auf Leben als absolut unverlierbar betrachtet wird, während andere Grundrechte durch Straftaten durchaus eingeschränkt werden können. Ich sage nicht, dass die Todesstrafe deshalb richtig ist. Ich versuche lediglich nachzuvollziehen, weshalb aus dem Umstand, dass ein Täter das Recht auf Leben eines anderen verletzt hat, nicht einmal die Möglichkeit folgt, über eine Verwirkung des eigenen Rechts auf Leben zu diskutieren. Warum soll gerade das Recht auf Leben absolut sein, wenn andere Rechte eingeschränkt werden dürfen?


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Todesstrafe

um 11:13
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Meine Frage ist eher, warum das Recht auf Leben als absolut unverlierbar betrachtet wird,
Weil der Staat damit ein Gewaltmonopol mit der Möglichkeit einer legitimierten Tötung innehätte, welches missbraucht werden könnte.

Das sollte eigentlich als Begründung schon völlig ausreichend sein.

Zudem musst du auch differenzieren zwischen Menschen- und Grundrechten/Bürgerrechten.


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Todesstrafe

um 11:14
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Aber auch der Staat darf dir nicht dein Recht auf Leben nehmen.
Aber findest du nicht, dass ist auch eine Definitionssache?

Nimmt der Täter sich nicht selbst das Recht auf sein Leben, wenn er eine Straftat begeht, welche per Gesetz (im Ausland) mit dem Tode bestraft wird?
Im großen und Ganzen ist es doch wie ein Vertrag.

Finde die Argumentation etwas schwierig.
Ein Täter hat das Recht auf Leben als absolutes Privileg.
Der Täter kann aber dieses Recht anderer (Mordopfern) nehmen, kann sich dann aber hinter dem Schutzschild des Recht auf Leben stellen um selber nicht getötet zu werden.

Das finde ich nicht einleuchtend.


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Todesstrafe

um 11:15
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Weil der Staat damit ein Gewaltmonopol mit der Möglichkeit einer legitimierten Tötung innehätte, welches missbraucht werden könnte.

Das sollte eigentlich als Begründung schon völlig ausreichend sein.

Zudem musst du auch differenzieren zwischen Menschen- und Grundrechten/Bürgerrechten.
Das Argument überzeugt mich eher gegen die Einführung der Todesstrafe als gegen den Vergeltungsgedanken. Dass staatliche Macht missbraucht werden kann, spricht für mich gegen die Umsetzung, beantwortet aber noch nicht die Frage, ob ein Mensch durch schwerstes Unrecht sein Recht auf Leben grundsätzlich verwirken kann.


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Todesstrafe

um 11:29
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Aber findest du nicht, dass ist auch eine Definitionssache?
Das sollte es eben nicht sein, denn so können rechtliche Rahmen verschoben werden.

Oder möchtest du, das politisch andersdenkende jetzt wieder in "Schutzhaft" kommen könnten? Auch solche Einschränkungen fallen da mit drunter.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Nimmt der Täter sich nicht selbst das Recht auf sein Leben, wenn er eine Straftat begeht, welche per Gesetz (im Ausland) mit dem Tode bestraft wird?
Im großen und Ganzen ist es doch wie ein Vertrag.
Wir sind aber hier in Deutschland und nicht im Ausland. Klar hat da schon etwas von einem Vertrag, wenn dir das vertragliche nicht passt, darfst du halt nicht in das Land wenn du ungesetzliches vorhast. Und ja, du gibst dein Einverständnis quasi mit deinem freiwilligen Verweilen in dem jeweiligen Land/Rechtssystem.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ein Täter hat das Recht auf Leben als absolutes Privileg.
Falsch. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Der Täter kann aber dieses Recht anderer (Mordopfern) nehm
Nein, dazu hat er kein recht. Tut er dies, geschieht es widerrechtlich. Dafür wird er bestraft.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:kann sich dann aber hinter dem Schutzschild des Recht auf Leben stellen um selber nicht getötet zu werden.
Während der Tat kann sich das Opfer wehren (Notwehr) was auch den Tod des Angreifers bedeuten kann. Ebenso kann jemand drittes in Notwehr einschreiten, auch mit der Maßgabe das diese Abwehr/Hilfshandlung zum Tode des ASngreifers führen kann. Das ist alles in der Notwehr und Nothilfe geregelt.

Ist die Tat abgeschlossen und wehrt sich der Täter nicht bei einer Festnahme (was auch Grund für eine Notwehrsituation sein könnte) ist sein Leben und das Recht darauf wie bei jedem anderen zu achten und zu wahren.
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Das Argument überzeugt mich eher gegen die Einführung der Todesstrafe als gegen den Vergeltungsgedanken.
Die Argumente fließen durchaus zusammen.
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Dass staatliche Macht missbraucht werden kann, spricht für mich gegen die Umsetzung, beantwortet aber noch nicht die Frage, ob ein Mensch durch schwerstes Unrecht sein Recht auf Leben grundsätzlich verwirken kann.
der Punkt ist, wenn du erst einmal mit etwas anfängst, wird es von mal zu mal leichter. Irgendwann reicht das einigen nicht mehr und diese letzte Strafe wird dann auch für andere Straftaten genutzt, Gesetze werden dafür geändert und letztendlich gehen Humanität und Demokratie Hand in Hand den Bach runter.

Wenn ich erst einmal etwas darf, dann tue ich es auch. Im positiven wie im negativen.

Mit einem generellen Nein zur Todesstrafe wird dem ganzen ein endgültiger Riegel vorgeschoben.


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Todesstrafe

um 11:32
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:er Punkt ist, wenn du erst einmal mit etwas anfängst, wird es von mal zu mal leichter. Irgendwann reicht das einigen nicht mehr und diese letzte Strafe wird dann auch für andere Straftaten genutzt, Gesetze werden dafür geändert und letztendlich gehen Humanität und Demokratie Hand in Hand den Bach runter.

Wenn ich erst einmal etwas darf, dann tue ich es auch. Im positiven wie im negativen.

Mit einem generellen Nein zur Todesstrafe wird dem ganzen ein endgültiger Riegel vorgeschoben.
Dann scheint dein Hauptargument gegen die Todesstrafe zu sein, dass sie missbraucht werden könnte. Das kann ich nachvollziehen. Ich frage mich nur, ob daraus automatisch folgt, dass sie auch unter idealen Bedingungen ungerecht wäre.


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