Tussinelda schrieb:Es ist nicht fortschrittlich, Vergeltung zu wollen, es ist auch nicht fortschrittlich, einen Mord mit einem weiteren zu ahnden, es ist auch nicht fortschrittlich, sich mit dem Täter auf die gleiche Stufe zu stellen und es ist erst recht nicht fortschrittlich, einen Verstoß gegen das Menschenrecht durch einen Menschen dann staatlich mit dem Verstoß gegen die Menschenrechte zu ahnden. Weder bei der Todesstrafe noch bei Haftbedingungen. Es ist auch nicht fortschrittlich, fortwährend anhand der USA zuu diskutieren, anstatt die eigene persönliche Meinung darzulegen.
Es ist keine Vergeltung nur weil du es als Vergeltung siehst.
Es ist auch kein Mord wenn Jemand staatlich hingerichtet wird.
Man stellt sich auch mit dem Täter nicht auf gleiche Stufe .. Das eine ist Mord, das andere ist eine begründete rechtstaatliche Hinrichtung ..
Und doch es ist Fortschrittlich wenn man sagt du hast deine Menschenrechte, wir wahren sie so lange du die Menschenrechte anderer nicht eklatant missbrauchst.
Ein Mensch, welcher eine Frau nackt auflauert, sie vergewaltigt, sie tötet und dann noch anzündet hat bewiesen, dass er nichts von Menschenrechte hält.
Rückschrittlich ist, ihn unter dessen Schutz zu stellen und zu sagen "die Todesstrafe beschneidet seine Menschenrechte".
Schon im Kindergarten lernen die Menschen "tue niemanden etwas an was dir selber nicht angetan werden soll".
Ich diskutiere fortwährend anhand der USA weil es ein Staat ist, welcher die TS anwendet. Ich brauche nicht Allgemein zu diskutieren sondern ich kann es anhand der USA machen.
Auch wenn du dich fortwährend daran stößt.
Tussinelda schrieb:Wie kann es sein, dass gegen die Todesstrafe zu sein rückschrittlich ist, wenn es doch eine Errungenschaft des Menschenrechtsverständnisses ist?
Eine Errgungenschaft des MEnschenrechtsverständniss einer bestimmten Personengruppe ..
Die USA hatte die Todesstrafe 1973 durch den Supreme Court abgeschafft weil man die TS für zu grausam bzw. harte Bestrafung empfand.
Man hatte damals auch die Benachteiligung gegen schwarze Mitbürger als Problem erkannt.
1976 hat man nach Überarbeitung der Gesetze die TS wieder in Kraft gesetzt.
Man hat die Wilkür beseitigt und das ganze zu einem sicheren Verfahren gemacht.
Die erneute Abschaffung wäre Rückschrittlich denn sie würde die Reformen von 1976 nicht gerecht werden.