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Todesstrafe

23.548 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

um 12:20
@Tussinelda
Natürlich ist es richtig, dass man tot keine weiteren Rechte mehr ausüben kann. Aber genau das ist ja die Frage: Bedeutet das automatisch, dass das Lebensrecht absolut sein muss? Auch Freiheit ist eine Voraussetzung, um Rechte praktisch wahrzunehmen, trotzdem darf sie eingeschränkt werden.


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um 12:26
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Weise mir gerne nach dass es die Todesstrafe hier in der BRD jemals gab.
Typisch trolliges Diskussionsverhalten.
Du ziehst dich an winzigen Details bzw. leicht unglücklichen Formulierungen hoch (siehe "Vorsatz"), hast argumentativ aber genau nichts zu bieten.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Irgendwie erinnerst du mich an einen anderen User, der so ähnlich agiert und immer und immer wieder hier entfernt wird.
Nun ja, bekennende Fans von Agent Orange benutzen ja gerne dieselben Techniken und Textbausteine.
(Auch Afd-Fans und "Putin-Versteher". Wer hätte es gedacht :-)


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um 12:28
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Finde es merkwürdig dass du diese Informationen nicht erwähnst ..
Kannst du gerne "merkwürdig" finden, soll mir recht sein. Ich finde DICH extrem merkwürdig. Du bist hier die Person, die in einer Endlosschleife diskutieren möchte, obwohl inzwischen jede/r deine Meinung zur Todesstrafe kennt. Was erwartest du? Das du niemand von uns hier umstimmen kannst, fuchst dich wahrscheinlich.


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um 12:29
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Weise mir gerne nach dass es die Todesstrafe hier in der BRD jemals gab
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/1952-10-02-todesstrafe-209552


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um 12:32
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Typisch trolliges Diskussionsverhalten.
Du ziehst dich an winzigen Details bzw. leicht unglücklichen Formulierungen hoch (siehe "Vorsatz"), hast argumentativ aber genau nichts zu bieten.
Nö, so wie ich immer dazu aufgefordert werde Quellen für Behauptungen zu posten, möchte ich das gerne auch von anderen Usern.
Oder ist @Tussinelda für dich ein Troll weil sie stets Quellen für meine Behauptungen anfordert?
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:hast argumentativ aber genau nichts zu bieten.
Bzgl. des Vorsatz habe ich dich argumenativ auseinandergenommen um es mal klar zu benennen (wertfrei).
Zitat von MerirukaMeriruka schrieb:Was erwartest du? Das du niemand von uns hier umstimmen kannst, fuchst dich wahrscheinlich.
Bete ich meine Ansicht ohne Interaktion mit anderen Teilnehmern hier runter?
Nein, tue ich nicht.

User nehmen Bezug auf meine Postings, schildern ihre Ansichten und ich reagiere.
Was du daran merkwürdig findest verstehe ich nicht.
Zitat von MerirukaMeriruka schrieb:Das du niemand von uns hier umstimmen kannst, fuchst dich wahrscheinlich.
Ne, das löst in mir nichts aus. Aber ich verteidige meine Meinung zu dem Thema.
Zitat von superuschisuperuschi schrieb:https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/1952-10-02-todesstrafe-209552
Kannst du mir die Passage bitte benennen welche besagt dass es die Todesstrafe in der BRD gab?
Ich erkenne auf dem ersten Blick nur Bemühungen, die Todesstrafe wieder einzuführen was aber abgelehnt wurde.

Wo siehst du darin eine Quelle, dass es die TS in der BRD jemals gab?


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Todesstrafe

um 12:32
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Manche dürfen eingeschränkt werden, andere gelten als absolut.
Ein Pieks in die Vene und ein Strick um den Hals ist wie Äpfel mit Birnen vergleichen. Ich habe es oft genug erklärt, für mich ist die Sache erledigt.
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Warum soll gerade das Lebensrecht unverlierbar sein
Weil es das höchste ist und wenn es einmal weg ist, ist es weg und kommt nicht wieder. Wenn ich deine Freiheit mit 15 Jahren Haft einschränke, dann bist du nach 15 Jahren wieder frei. Lasse ich dich hinrichten, bist du nur einmal tot, das aber für immer.
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Genau deshalb finde ich es legitim, darüber zu diskutieren, ob diese Festlegung immer gerechtfertigt ist.
Haben wir ja und meinen Standpunkt kennst du ja auch mittlerweile.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Du meinst wie du als du in einer öffentlichen Diskussion die Möglichkeit propagiert hast, dass ich besagter Nutzer sein könnte der hier oftmals gesperrt wird?
Ja, du fällst scheinbar schon wieder in das Schema F. Natürlich musst du weitergraben, was auch sonst?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Dir ist schon bewusst dass die BRD und das Grundgesetz am selben Datum eingeführt wurde, oder?
Ich habe ja nichts anderes behauptet. Und bis zu diesem Zeitpunkt galt die Todesstrafe.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Was die DDR mit der BRD zu tun haben soll erschließt sich mir nicht.
War ebenso ein deutscher Staat wie die BRD. Und ging mit der Wiedervereinigung ja in die BRD über.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Weise mir gerne nach dass es die Todesstrafe hier in der BRD jemals gab.
Ich hatte doch schon oben erwähnt, dass diese mit der Gründung abgeschafft worden ist, hast du ja selber bestätigt.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ok und wegen deiner persönlichen Ansicht muss ich mich in dieser Diskussion limitieren lassen?
Das tue ich doch nicht. Du darfst deine Meinung doch hier vertreten, dasselbe tue ich ja auch.

Eher hat es den Anschein als ob du schon wieder versuchst mir etwas zu unterstellen. Aber bitte, wenn du meinst das ich dich hier limitiere, also dich einschränke und beschneide, dann melde es doch gerne den Moderatoren. Sollten sich herausstellen, dass ich so etwas getan habe, erwarte ich gerne die Richtigstellung durch die Verwaltung.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:dass ich besagter Nutzer sein könnte der hier oftmals gesperrt wird?
Die Ähnlichkeit ist aber auch frappierend... :D
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Nun ja, bekennende Fans von Agent Orange benutzen ja gerne dieselben Techniken und Textbausteine.
Das liegt wahrscheinlich am .45er BULLSHIT Standard Stempel... :D


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um 12:37
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Kannst du mir die Passage bitte benennen welche besagt dass es die Todesstrafe in der BRD gab?
Kann ich!

Gründung der BRD 23. Mai 1949
Inkrafttreten des Gg 24. Mai 1949

Diesen einen Tag galten noch Übergangsgesetze die aus dem dritten Reich stammten, ergo übernahm die BRD die Todesstrafe als rechtliche Nachfolgerin. Wenn auch nicht ausgeübt.


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um 12:41
@Mauzi666
Ja, das bedeutet es. Aber es gibt ja auch Abwägungen, die hier auch schon aufgezeigt wurden. Das Recht auf Leben kann rechtlich tangiert werden.


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um 12:45
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Bzgl. des Vorsatz habe ich dich argumenativ auseinandergenommen um es mal klar zu benennen (wertfrei).
In deinen Träumen.
Du hast lediglich eine schwammige Formulierung und den Unterschied zwischen Jura-Deutsch und normaler Umgangssprache genutzt, um völlig sinnlos Haare zu spalten.


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Todesstrafe

um 12:47
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:War ebenso ein deutscher Staat wie die BRD. Und ging mit der Wiedervereinigung ja in die BRD über.
Die DDR war und ist nicht die BRD.
Zitat von superuschisuperuschi schrieb:Gründung der BRD 23. Mai 1949
Inkrafttreten des Gg 24. Mai 1949
Die BRD wurde 23. Mai 1949 gegründet aber erst mit Inkrafttreten des Grundgesetz am 24. Mai 1949 wurde die BRD ein offizieller Staat.

Von daher verstehe ich immer noch nicht was deine Quelle belegen soll und wo du siehst, dass in der BRD übergangsgesetze geherrscht haben.
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Du hast lediglich eine schwammige Formulierung und den Unterschied zwischen Jura-Deutsch und normaler Umgangssprache genutzt, um völlig sinnlos Haare zu spalten.
Nö, ich beziehe mich auf die Gesetzestexte bei einer juristischen Thematik.
Und ich habe auch dargelegt dass ich korrekt Argumentiert habe und du unsinn geredet hast.


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um 12:48
Danke für deine Antwort, aber genau hier liegt mein Punkt: Ich frage nicht, ob Leben Voraussetzung ist, das ist klar. Ich frage, warum diese Voraussetzung automatisch zur Absolutheit führt. Wenn das Recht auf Leben rechtlich tangiert werden kann, dann ist es ja gerade nicht absolut. Damit bleibt die eigentliche Frage offen: Weshalb wird es moralisch als unverlierbar gesetzt, während andere fundamentale Rechte eingeschränkt werden dürfen? Na?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ja, das bedeutet es. Aber es gibt ja auch Abwägungen, die hier auch schon aufgezeigt wurden. Das Recht auf Leben kann rechtlich tangiert werden.



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um 12:48
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Und ich habe auch dargelegt dass ich korrekt Argumentiert habe und du unsinn geredet hast.
Das rede dir mal nur weiter ein.


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um 12:48
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Die DDR war und ist nicht die BRD.
Das habe ich auch nie behauptet. Warum tust du dann so?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Von daher verstehe ich immer noch nicht was deine Quelle belegen soll und wo du siehst, dass in der BRD übergangsgesetze geherrscht haben.
An zwei verschiedenen Daten. Sieht man doch.


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um 12:54
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Wenn das Recht auf Leben rechtlich tangiert werden kann, dann ist es ja gerade nicht absolut.
Kollidiert halt in D mit GG Artikel 2
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Daher in D ausgeschlossen


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um 12:56
@Cachalot
Danke für den Hinweis auf Artikel 2 GG. Das erklärt die Rechtslage in Deutschland, aber meine Frage war eine moralische: Warum soll das Lebensrecht als absolut gelten, während andere fundamentale Rechte eingeschränkt werden dürfen? Dass es rechtlich ausgeschlossen ist, beantwortet nicht die Begründung seiner moralischen Sonderstellung. Nicht wahr?


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um 12:58
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Warum soll das Lebensrecht als absolut gelten, während andere fundamentale Rechte eingeschränkt werden dürfen? Dass es rechtlich ausgeschlossen ist, beantwortet nicht die Begründung seiner moralischen Sonderstellung. Nicht wahr?
Das ist ne ethische Entscheidung die jeder für sich selbst treffen muss.


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um 12:59
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Die BRD wurde 23. Mai 1949 gegründet aber erst mit Inkrafttreten des Grundgesetz am 24. Mai 1949 wurde die BRD ein offizieller Staat.
Das ist nicht ganz richtig, mit der Gründung existierte die BRD, dass das Gg nur wenige Stunden später seine Gültigkeit erlangte war ein formaler Schritt der nötig war weil sich das dritte Reich sonst ein gültiges Grundgesetz/Verfassung unter Mitwirkung der Alliierten gegeben und ein Ende des dritten Reiches NICHT ermöglicht hätte.

Deswegen wurde, wie in dem verlinkten Artikel erwähnt, auch über eine WIEDEREINFÜHRUNG der Todesstrafe debattiert. Den Rest habe ich dir nachvollziehbar dargelegt.


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um 13:00
@Cachalot
Individuelle Ethik ist das eine, meine Frage zielt auf die gesellschaftliche Entscheidung, warum wir das Lebensrecht absolut setzen, während andere Rechte eingeschränkt werden dürfen. Ideen?


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um 13:04
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Warum soll das Lebensrecht als absolut gelten, während andere fundamentale Rechte eingeschränkt werden dürfen?
Das wurde dir schon mehrfach beantwortet: Weil es einen höheren Status hat und weil es nicht, wie andere Rechte, zeitweise entzogen werden kann, sondern nur einmal, nämlich mit dem Tod.


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um 13:10
@PrivateEye
Dass der Tod endgültig ist, macht das Lebensrecht besonders – aber nicht automatisch absolut. Auch andere Rechte sind Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben, und sie können eingeschränkt werden. Die Frage bleibt: Warum soll Endgültigkeit zwingend zur moralischen Unverlierbarkeit führen? Das ist eine normative Entscheidung, keine logische Notwendigkeit. Das habe ich jetzt schon MEHRFACH geschrieben. Ich habe meine Frage sauber hergeleitet. Ich fragen nach dem "Warum?". Und nein, die Frage wurde nicht beantwortet, sorry, das stimmt nicht.


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