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Todesstrafe

23.615 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

um 08:13
@Tussinelda
Naja man muss dem eine Nuance geben .. Der Staat verbietet das Morden per Gesetz und als Konsequenz kann die Hinrichtung stehen.
Der Staat legitimiert sich selbst Mörder aufgrund dieser Tat zu töten und räumt sich nicht prinzipiell dieses Recht ein.

Bei Totschlag wird keine Todesstrafe verhängt.

Und ich verstehe nicht warum du die Gesetze für deine Argumentation nutzt, dabei aber außer acht lässt dass die Staatlich legitimierte Tötung als Konsequenz ebenso im Gesetz steht.
Dein Argument ist ja der Staat legitimiert das Töten per Gesetz nicht, gibt sich aber selber das Recht dazu.

Das ist aber kein Wiederspruch denn der Staat legitimiert sich dieses Recht nicht grundsätzlich bei Tötung sondern bei Mord.


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Todesstrafe

um 08:29
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Dein Argument ist ja der Staat legitimiert das Töten per Gesetz nicht, gibt sich aber selber das Recht dazu.
exakt, da widerspricht der Staat sich. Ich schrieb es schon mehrfach.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Das ist aber kein Wiederspruch denn der Staat legitimiert sich dieses Recht nicht grundsätzlich bei Tötung sondern bei Mord.
es ist immer noch ein Widerspruch. Außerdem drehen wir uns schon wieder im Kreis. Wir haben das doch schon alles durch, oder nicht?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Und ich verstehe nicht warum du die Gesetze für deine Argumentation nutzt, dabei aber außer acht lässt dass die Staatlich legitimierte Tötung als Konsequenz ebenso im Gesetz steht.
weil ich nicht jedes Gesetz gut finden muss und trotzdem gut finden kann, wenn eine Gesellschaft bestimmte Regeln hat?


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Todesstrafe

um 08:33
@Tussinelda
Der Staat verbietet per Gesetz auch Freiheitsberaubung .. Mit Haftstrafen legitimiert er sich selbst, Menschen der Freiheit zu berauben.
Das selbe in Grün .. Das ist aber für dich nicht zulässig (obwohl die gleiche Logik dahintersteckt).


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Todesstrafe

um 08:39
@Kangaroo
ja, mit dem Unterschied, dass der Tod wohl etwas anderes ist, als Freiheitsentzug als Strafe. Ich habe Dir hier schon mehrfach erklärt, warum ich kein Problem mit "Strafen" an sich habe, sehr wohl aber mit der Todesstrafe. Willst Du das alles wieder aufrollen oder kannst Du einfach die SuFu nutzen und so meine Antworten, die ich schon wiederholt gegeben habe, noch einmal lesen?


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Todesstrafe

um 08:45
@Tussinelda
Die Ambivalenz deiner Einstellung hast du mit dem letzten Post bewiesen.

Du propagierst lang und breit bei der Todesstrafe, dass der Staat zum Täter wird wenn er ein Verbrechen wie Mord mit selbigen bestraft.

Auf der anderen Seite reagiert der Staat bei Freiheitsberaubung auch mit selbigen (oder bei Vermögensdelikten mit Vermögensabschöpfung) und da ist es legitim.

Keine weitere Fragen. Wir brauchen das nicht neu aufrollen, ich denke wir können daraus unsere Schlüsse ziehen.


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um 08:49
@Kangaroo
wer ist denn "wir"? Sprichst Du von Dir in der Mehrzahl? Die Schlüsse, die Du ziehst sind mir ziemlich egal, auch wenn Du natürlich implizieren willst, dass meine Argumentation nix taugt. Das liegt allerdings nur daran, wie Du meine Argumente verstehen willst und nicht an den Argumenten. Der aufmerksame Leser wird sich so oder so sein eigenes Bild machen :)


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um 08:51
@Tussinelda
Was gibt es da zu interpretieren?

Deine Doppelmoral hast du doch selbst dargestellt.

Was ist es denn sonst wenn du sagst der Staat wird zum Mörder wenn er auf Mord mit Mord reagiert und auf der anderen Seite den Staat nichts als Freiheitsberauber siehst, wenn er Freiheitsberaubung mit Freiheitsberaubung bestraft?

Das ist keine Frage der Interpretation.
Du bist aufgrund deiner liberalen Einstellung gegen das Töten von Mördern.
Bedeutet, deine Emotionalität lehnt das Töten von Mördern ab weil der Staat zum Täter wird während es dir bei anderen Delikten egal ist wenn der Staat gleiches mit gleichem vergeltet.


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Todesstrafe

um 09:15
Das in Haft nehmen kann man eben nicht mit einer Freiheitsberaubung vergleichen, da diese selbst ja kriminell ist. Der Rahmen der Haftstrafen wird gesetzlich ermöglicht und damit das Grundrecht der persönlichen Freiheit/Freizügigkeit zeitweise einschränkt ist, ist jedoch sehr eng gestrickt und an viele Gesetze und Vorschriften gebunden, damit dieser Eingriff in ein Grundrecht entsprechend geregelt und kontrolliert wird.

Einfaches Beispiel:

Vorläufige Festnahme durch Polizeivollzugsbeamte bei dringendem Tatverdacht. Das geht für 24 Stunden. Innerhalb dieser Zeit ist der Verdächtige dem Haftrichter vorzuführen, der dann über eine weitere Inhaftierung oder sofortige Freilassung entscheidet. Das gilt ebenso für gerichtlich ausgestellte Haftbefehle.

Das ist alles gesetzlich geregelt und jeglicher Eingriff in die Grundrechte muss auch gesetzlich geregelt sein, damit es eben keine Willkür geben kann.


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Todesstrafe

um 09:21
@PrivateEye
Der Rahmen der Todesstrafe ist doch auch gesetzlich geregelt?!?

Gemäß IPBPR Artikel 6 darf kein Leben willkürlich beendet werden.
Zitat:
(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.
quelle: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/datenbanken/datenbank-fuer-menschenrechte-und-behinderung/detail/internationaler-pakt-ueber-buergerliche-und-politische-rechte

Die Hinrichtung aufgrund der schwerwiegende Taten des Mörders, fällt nicht unter willkürlich.

ferner:
(2) In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungen dieses Paktes und der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht widersprechen. Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden.



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Todesstrafe

um 09:29
@Kangaroo

Ich hätte wohl erwähnen sollen, das ich mich dabei ausschließlich auf deutsches Recht berufe.

Allerdings gilt der Grundsatz, das in Grundrechte nur durch eine gesetzliche Regelung eingegriffen werden darf, sicherlich auch in anderen Rechtssystemen.

Hoheitliche Rechte, die unter anderem ja auch Eingriffe in die Grundrechte beinhalten, sind hierbei für gewöhnlich alleine dem Staat bzw. seinen Bediensteten oder Erfüllungsgehilfen gestattet.


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um 09:30
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Deine Doppelmoral hast du doch selbst dargestellt.
es ist keine Doppelmoral, wenn man grundsätzlich nichts gegen ein Strafsystem hat aber die Todesstrafe ablehnt, da der Tod endgültig ist, da kommt dann nämlich nix mehr. Kann man nicht aufheben, ungeschehen machen usw. Es wird bestimmt, wann das Leben eines Menschen verwirkt ist. Ekelhaft.


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Todesstrafe

um 09:34
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es ist keine Doppelmoral, wenn man grundsätzlich nichts gegen ein Strafsystem hat aber die Todesstrafe ablehnt, da der Tod endgültig ist
Fällt meiner Meinung nach eher unter eine humanistische Grundeinstellung der jeweiligen Person.


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um 09:41
"Der Tod ist endgültig" erklärt, warum die Todesstrafe schwerwiegend ist. Es erklärt nicht, warum sie deshalb grundsätzlich unmoralisch sein muss.


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Todesstrafe

um 09:42
@PrivateEye
Aber das besagt IPBPR Artikel 6 Absatz 2 doch.
Es bestehen Grundrechte (Artikel 6, Absatz 1) dass jeder Mensch das angeborene Recht auf Leben hat welches nicht wilkürlich beendet werden darf.

Absatz 2 besagt, ein Todesurteil kann nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden.

Deutschland ist dem IPBPR ja auch beigetreten aber da es die Todesstrafe nicht gibt, haben die Artikel bzgl. der Todesstrafe keine relevanz für Deutschland.
Die USA ist auch beigetreten, dort gibt es die Todesstrafe und diese wird auf Grund von Gesetzen verhängt und wiederspricht den IPBPR nicht.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es ist keine Doppelmoral, wenn man grundsätzlich nichts gegen ein Strafsystem hat aber die Todesstrafe ablehnt, da der Tod endgültig ist, da kommt dann nämlich nix mehr. Kann man nicht aufheben, ungeschehen machen usw.
Richtig das wäre keine Doppelmoral.
Es ist aber Doppelmoral wenn man sagt der Staat wird zum Mörder weil er "gleiches mit gleichem" vergeltet und dass es keine Ethik und Moral hätte.
Bei Freiheitsberaubung nach Freiheitsberaubung aber nicht das Argument "Zahn um Zahn" bringt.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 17.07.2026:ja. Genau. Unter anderem. Wo leben wir denn? In der Steinzeit? Ohne Ethik und Moral, Auge um Auge, Zahn um Zahn?
Erkennst du jetzt deine Doppelmoral?


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Todesstrafe

um 09:47
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Aber das besagt IPBPR Artikel 6 Absatz 2 doch.
Na dann passt doch alles, hüben wie drüben. :Y:
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:"Der Tod ist endgültig" erklärt, warum die Todesstrafe schwerwiegend ist. Es erklärt nicht, warum sie deshalb grundsätzlich unmoralisch sein mus
Man könnte anführen, dass das 5te der 10 Gebote "Du sollst nicht morden" schon lange Bestand hat und von dort seinen Weg in sicherlich jedes Rechtssystem der Welt gefunden hat. Das wird sicherlich einen Grund haben, vermute ich mal.


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Todesstrafe

um 09:50
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Man könnte anführen, dass das 5te der 10 Gebote "Du sollst nicht morden" schon lange Bestand hat und von dort seinen Weg in sicherlich jedes Rechtssystem der Welt gefunden hat. Das wird sicherlich einen Grund haben, vermute ich mal.
Das erklärt die historische Herkunft des Tötungsverbots, aber noch nicht, warum daraus zwingend folgt, dass eine Todesstrafe unter allen Umständen unmoralisch sein muss, nicht wahr?


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Todesstrafe

um 09:53
@PrivateEye
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Man könnte anführen, dass das 5te der 10 Gebote "Du sollst nicht morden" schon lange Bestand hat und von dort seinen Weg in sicherlich jedes Rechtssystem der Welt gefunden hat. Das wird sicherlich einen Grund haben, vermute ich mal.
Merkwürdig, dass Staaten dann Militär unterhalten und Soldaten zum Töten anderer Menschen ausbildet (die es dann auch im Einsatz tun) wenn das Gebot "Du sollst nicht morden" seinen Weg in das Rechtssystem der Welt gefunden hat.
Nach der Definition ist also jeder Staat, welches Militär unterhält unmoralisch und unethisch.


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Todesstrafe

um 09:58
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Erkennst du jetzt deine Doppelmoral?
nein, denn ich lehne keine Strafen ab, ich finde es gut und wichtig ein Strafsystem zu haben, gesetzlich geregelt, die Todesstrafe lehne ich als durch den Staat legitimiertes Töten ab. Da will ich keine gesetzliche Regelung....übrigens gilt Freiheitsstrafe bei im Grunde jedem Delikt, für das eine Haftstrafe vorgesehen ist. Bei Körperverletzung bekommt der Täter ja als Strafe auch nicht "die Fresse poliert", oder? Somit ist Deine Argumentation fadenscheinig, macht aber nix. Ich lehne gesetzlich legitimiertes Töten als Strafe ab.
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:"Der Tod ist endgültig" erklärt, warum die Todesstrafe schwerwiegend ist. Es erklärt nicht, warum sie deshalb grundsätzlich unmoralisch sein muss.
Verletzung der Menschenrechte
Unwiderrufbar
Risiko Tötung Unschuldiger
Kein Abschreckungseffekt
Grausamkeit
Diskriminierung von Minderheiten
keine Resozialisierung oder Rehabilitation
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Nach der Definition ist also jeder Staat, welches Militär unterhält unmoralisch und unethisch.
lächerlich


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Todesstrafe

um 10:01
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Das erklärt die historische Herkunft des Tötungsverbots,
Definitiv ja.
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:aber noch nicht, warum daraus zwingend folgt, dass eine Todesstrafe unter allen Umständen unmoralisch sein muss, nicht wahr?
Ich würde vermuten, das mit Erscheinen der Religion auch gewisse erste ethische und moralische Werte und Wertevorstellungen etabliert wurden, die sich mit der Zeit bis heute geändert und an die jeweilige Epoche angepasst haben. Sicher wird dieser Wandel auch für die Zukunft andauern. Es wäre interessant zu wissen, wie sich diese Entwicklung möglicherweise fortsetzt.

Hypothetisch zu erwähnen wäre die SciFi Geschichte/Film "Minority Report", in dem es einer zukünftigen Justiz möglich ist, Kenntnisse über noch kommende Straftaten zu erhalten und damit den späteren Täter schon in der Gegenwart für ein noch nicht ausgeführtes Verbrechen in der Zukunft, was damit auch verhindert wird, strafrechtlich zu verurteilen.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Merkwürdig, dass Staaten dann Militär unterhalten und Soldaten zum Töten anderer Menschen ausbildet (die es dann auch im Einsatz tun) wenn das Gebot "Du sollst nicht morden" seinen Weg in das Rechtssystem der Welt gefunden hat.
Du verwechselst Mord mit Totschlag/KV mit Todesfolge. Oder gar Notwehr/Nothilfe.


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Todesstrafe

um 10:03
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Nach der Definition ist also jeder Staat, welches Militär unterhält unmoralisch und unethisch.
Nach deiner Definition, trifft das auch auf jeden Staat zu, der einen Polizeiapparat unterhält.


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