@superuschi Deine Denkweise hat ein paar Fehler ..
superuschi schrieb:Das ist nicht ganz richtig, mit der Gründung existierte die BRD, dass das Gg nur wenige Stunden später seine Gültigkeit erlangte war ein formaler Schritt der nötig war weil sich das dritte Reich sonst ein gültiges Grundgesetz/Verfassung unter Mitwirkung der Alliierten gegeben und ein Ende des dritten Reiches NICHT ermöglicht hätte.
Mit der Kapitulation von Dönitz und die Berliner Erklärung im Juni 1945 wurde die NS vollständig zerschlagen.
Es gab 1949 keine NS, keine Regierung des Dritten Reiches welche die im Hintergrund darauf gewartet hat sich eine eigene Verfassung zu geben und die Allierten auszutricksen ..
Da die Alliierten das GG erstmal absegnen mussten, bestand die Gefahr gar nicht, dass sich das Dritte Reich ein gültiges Grundgesetz unter der Mitwirkung der Aliierten verschafft mit seinen weiteren fortbestand.
Du kannst mir gerne dalegen, wieso das Recht aus dem Dritten Reiches am 23. Mai noch gültig gewesen sein soll wo doch die BRD laut deiner Aussage am 23. Mai gegründet wurde.
Wenn dem so ist, dann hatte die BRD nach Adenauers Verkündung bis 00:00 Uhr gar keine Gesetze.
Wie du also darauf kommst, dass in dem neugegründeten Staat BRD die Gesetze aus dem Dritten Reich bis zum Inkrafttreten der Verfassung um 00:00 Uhr galten erschließt sich mir nicht.
Gerne kannst du das ausführen ..