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Todesstrafe

24.318 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

um 09:44
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Wie oben sehe ich das doch auch nicht als schwäche. Tatumstände sind eben unterschiedlich. Somit dann auch die Einschätzungen. Es ist dennoch nicht privat oder persönlich zu urteilen, sondern auf Fuße der Gesetze. Das "Jemand" ist daher für mich nicht passend.
Das Gesetz gibt den Ermessensspielraum vor.
Der Richter bewegt sich in diesem.
Und innerhalb diesem ist letztendlich eine private und persönliche Einschätzung des Richter, wo im Ermessensspielraum er das Strafmaß ansetzt.
Mal als Beispiel. Ein psychologisches Gutachten ist nicht bindend. Ein Richter kann es würdigen, muss es aber nicht. StPO Para. 261 - freie richterliche Beweiswürdigung. Klar, wenn er es nicht gut begründen kann wird es bei einer Revision geschluckt. Kann er es begründen kann das durchaus Bestand haben.


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Todesstrafe

um 09:52
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Du beantwortest nie Fragen, egal in welche Richtung. Dein Aufzeigen ist einfach nur deine unveränderliche Meinung ohne Rücksicht auf andere Meinung. Ich werde deine Fragen daher nicht mehr beantworten solange du meine nicht beantwortest. Bei anderen User gibt es Antworten und Diskussion, bei dir ist es ein stoisches monologisieren. Viel Erfolg dir.
ich habe Deine Fragen beantwortet. Sogar erklärt, das Beispiel Alkoholismus herangezogen, welches hier gemacht wurde und und und.....also behaupte nicht, ich hätte Deine Frage(n) nicht beantwortet. Danke.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Somit dann auch die Einschätzungen. Es ist dennoch nicht privat oder persönlich zu urteilen, sondern auf Fuße der Gesetze. Das "Jemand" ist daher für mich nicht passend.
Richter greifen immer auf Berufs- und Lebenserfahrung zurück, dazu dienen ja die gesetzlichen Spielräume. Außerdem sind Richter Menschen und keine Maschinen, natürlich urteilen sie auch als solche.


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