Tussinelda schrieb:ja, für mich ist ein demokratischer Rechtsstaat damit nicht vereinbar. Das ist NICHT gleichbedeutend damit, dass ich behaupte, dass es dann kein Rechtsstaat sei.
Origines schrieb:Todesstrafe und Rechtsstaat schließen sich nicht gegenseitig aus. Als sich der Rechtsstaat im Laufe der 2. Hälfte des 19. Jh. entwickelte und in der 1. Hälfte des 20. Jh. ausformte, war die Todesstrafe in diesen Ländern noch Gang und Gäbe (Großbritannien und Frankreich bis in die 1960er Jahre z.B.). Sie waren trotzdem Rechtsstaaten.
Origines schrieb:Wesentliches Kennzeichen des Rechtsstaats ist die Gewaltenteilung, die Bindung der Gewalten an das Gesetz, die demokratische Legitimation des Gesetzgebers, eine unabhängige Justiz und Macht auf Zeit.
Origines schrieb:Die USA waren nach diesen Maßstäben im 20. Jh. ein Rechtsstaat, auch wenn seit 2001 rechtsstaatliche Grundsätze erodierten (Guantanamo, Irak-Krieg) und mit den Präsidentschaften Trumps autokratische Tendenzen unübersehbar sind ("legal, illegal, sch... egal").
Ich weiss nicht, ob es eine heute anerkannte absolute Defintion von "Rechtsstaat" gibt. Das mag sein. Ich denke, solche Definitionen sind auch immer zeit- und gesellschaftsabhängig. Ebenfalls, ob Todesstrafe eine "erlaubte" Strafe ist oder nicht. Ähnlich auch bei gewissen Dingen, die als "unnormal" gelten, wie z. B. das lange für Homosexualität galt (und heute in vielen Fällen immer noch so ist).
Es mag sein, dass formal die USA nach aktuellen Definition als Rechtsstaat gelten. Ich sehe aber (zumindestens) einige, sagen wir, Gefahren. Erstmal der Vollzug der Todesstrafe ansich, was sich mit allen möglichen Menschenrechtskonventionen verstößt. Und auch wenn es hier wenige lesen wollen, ich sehe das so auch für LWOP, denn auch hier sind z. B. der Europäische Gerichtshof für Menschrechte wie auch der UN Menschenrechtsausschuss und ICCPR
https://ccrjustice.org/home/press-center/press-releases/un-human-rights-committee-calls-moratorium-life-without-parole-us strikt dagegen. (Und insbesondere die Vergabe bei Nicht-Gewalt Delikten.) Das mag formal immer noch nicht gegen eine Rechtsstaat Definition verstoßen, lassen aber schon aufhorchen. Was ich aber bei der Frage der Gewaltenteilung als großes Manko sehe, ist folgendes: der politische Einfluss auf die Justiz; Richter und Staatsanwälte werden gewählt und können auch wieder abgewählt werden. Das führt dazu, dass diese den (vermeintlichen) Volkswillen direkt umzusetzen versuchen. Das mögen viele für 'demokratisch' halten, ich sehe aber stattdessen einen starken unprofessionellen, emotionalen Einfluss auf Urteile, dazu auch eine starke rassistsiche Komponente. Und zu diesem Manko zähle ich auch das Jurysystem hinzu, weil das das zuvor Beschriebene noch weiter verstärkt. In Jury-Przessen sind Fakten eher etwas Beiläufiges, im Vordergrund steht die Überzeugung der Juroren, meist durch emotionale Darbietungen. Das halte ich für extrem gefährlich, und ich persönlich würde es als 'nicht rechtsstaatlich' bezeichnen (vergleiche auch die Praxis der Plea Deals und der "Trial Punishment"). (Von dem Prison Industral Complex will ich gar nicht erst reden. Und dem unübersehbaren rassistischen Einfluss.) Auch wenn das alles als verfassungsgemäß definiert wird: die Verfassung der USA ist uralt (ca. 1790), sie besteht praktisch fast nur noch durch Zusatzartikel, durch Korrekturen durch den Supreme Court. Aber dieser muss offenbar auch immer in ihren Begründungen die alten Formulierungen und Begründungen von 1790 kommentieren und ggfs. "anpassen". Ein m. E. sehr zähes Verfahren, was einen uralten Ozeandampfer nur sehr schwer steuern lässt. So tut sich der Supreme Court (auch die der Bundesstaaten) zum Teil immer noch sehr schwer in der Interpretation was eine "cruel and unusual punishment" bedeutet. Heute bedeutet. Wie das "and" zu interpretieren ist, u.s.w. Es wäre doch irgendwie zielführender, man würde mal über allgemeine Menschenrechte gehen. ALSO: ich habe da starke Bedenken.