Todesstrafe
um 13:29Du bist so assi provokant. Selbstverständlich denke ich nach. Glaubst du, nur du hast alles im Blick? Deine Hybris ist sehr schwer erträglich.Tussinelda schrieb:was meinste denn, wie Menschen mit einer pädophilen Störung diagnostiziert werden und wurden? Und meinst Du wirklich, jeder, der diagnostiziert ist, der hat auch eine Tat begangen? Denk doch mal bitte nach, wie viele Täter schon vor ihren Taten diagnostiziert waren (nicht auf Pädophilie bezogen, sondern generell).
Im Übrigen hast du wieder die Frage nicht beantwortet, sondern erneut nur eine Gegenfrage gestellt. Dein Monologe ermüden.
Darum geht es ja die ganze Zeit. Es gibt genug Taten, wo es keine Beweiszweifel gibt.Kangaroo schrieb:Wenn es nach mir geht kann man auch die Todesstrafe für pädophile Straftäter nur auf die Fälle anwenden, bei denen es eindeutiges Beweismaterial in Form von Fotos / Videos gibt, um die Gefahr für unschuldig hingerichtete Menschen in diesem Tatbestand zu reduzieren.
Egal welche Art von Verbrechen, es wird immer eindeutige und schwer zu beweisende Taten geben. Nur weil in jedem Tatspektrum Fälle vorhanden sind, die unterschiedlich schwer oder mal garnicht zu lösen sind, sollte man die leicht aufzuklärenden und eindeutigen Fälle nicht weniger bestrafen nur weil man vermutet es könnte ja mal doch irgendein Indiz ggf fraglich sein das später auftaucht.sacredheart schrieb:Bei Sexualverbrechen an Kindern kommt hinzu, dass sehr oft die Beweisführung gar nicht so einfach ist. Sehr viele Fälle werden ja nicht 'in flagranti' entdeckt.
Von daher kann ich @Kangaroo nachvollziehen mit dem Argument Datenträgerbeweise.
Eindeutige Taten --> massiv bestrafen wenn die Taten an sich extremst sind.






