Cachalot schrieb:Es ist allerdings ein Unterschied ob ich „nur“ lebenslänglich im Gefängnis sitze, mit Chance auf Revision, oder tot bin. Als Toter nutzt mir eine erfolgreiche Revision nicht mehr viel.
Wobei die Chancen, dass ein Fehlurteil erkannt wird, wesentlich größer sind, wenn man zum Tode verurteilt wird. Bei LWOP wird halt schnell der Schlüssel weggeschmissen.
Tussinelda schrieb:Der Punkt aber ist, warum es die Todesstrafe überhaupt geben sollte und da spielt eben der Vergeltungs-, Rachegedanke eine Rolle.
Genau. Deswegen ist die Frage "Todestrafe ja/nein?" für mich fast gleichbedeutend mit "Restributive Strafjustiz ja/nein?". Natürlich erzwingt Retributivismus nicht unbedingt die Todesstrafe. Aber LWOP (was ich, um mich gerne zu wiederholen, auch als Todesstrafe sehe) gehört auch dazu, und überhaupt die absurd langen Haftstrafen.
gagitsch schrieb:Aber nicht für das Gesetz, nicht für den Richter, nicht für ggf vorhanden Geschworene. Oder wer soll denn Rache "ausüben"?
Doch, natürlich. Das US-Justizsystem ist zutiefst retributiv. Dazu kommen noch Utilitarismus, nämlich Abschreckung und Schutz der Bevölkerung. Letzteres ist aber eher nur vorgeschoben, da es für die Abschreckung keine Belege gibt (sondern viele Gegenbelege) und letzteres auch anders zu lösen wäre, also keine Todesstrafe erfordert.
Tussinelda schrieb:es ist der Vergeltungsgedanke der dazu führt, überhaupt die Todesstrafe zu haben, der angebliche Abschreckungseffekt und der Schutz der Gesellschaft. DAS sind die Gründe für die Todesstrafe.
Genau. Aber wie gerade zuvor ausgeführt, der Vergeltungsgedanke ist absolut dominant.
Cachalot schrieb:
gagitsch schrieb:Es ist im selben Zug zu differenzieren wer zu resozialisieren ist.
Natürlich. Und dafür dann Lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung.
Eben. Oder in den USA wäre es ein '20 to life' (20 nur als Beispiel). Allerdings geht selbst dabei die Tendenz zu immer längeren Haftdauern, also dem Verweigern der "Parole", nicht selten bis zum Tod. Aber wenn Chancen auf Parole ernsthaft eingeräumt werden, dann wäre das die beste Alternative zur Todesstrafe und zum LWOP.
Cachalot schrieb:
gagitsch schrieb:Das sehe ich anders. Der Rechtsstaat urteilt nie aus Rache, nie aus niederen Gründen. Das ist Ihm nicht möglich.
Doch natürlich. Die Gesetzte werden nicht vom Staat sondern von Menschen gemacht. Menschen verteidigen und Menschen klagen an. Menschen verurteilen.
Und ja, da die Todesstrafe den Menschenrechten widerspricht bleibt bei mir nur der Rachegedanke um sie zu rechtfertigen. Welchen Sinn hat sonst ein Strafmaß das den Menschenrechten widerspricht.
Stimme voll zu. Der US-Rechtsstaat erlaubt es ja, dass auch Opferangehörige mit Einfluss auf Urteil und Begnadigungen haben dürfen, sowie die Juroren natürlich auch stark von ihren Emotionen gesteuert sind. Und natürlich steckt da viele Vergeltung (Heimsuchung), man könnte es aber auch Rache nennen, drin. Martha Nussbaum spricht von "payback". Was sie aber, gerade bei Tötungsdelikten, als "magisches Denken" entlarvt.
azazeel schrieb:Der Vergeltungsgedanke (der Gesellschaft) ist absolut Teil des Strafgedankens.
Sicher, das ist die "eigentliche Bestrafung". Die soll auch sein. Bei uns in Deutschland ist diese aber streng gedeckelt, danach steht die Rehablilitation, Therapie und Resozialisierung im Vordergrund. Haftbedingungen sollen nah an den Bedingungen draußen sein. In den USA aber geht es gerade um die Vergeltung. Die Haft soll nicht nur lang sein, sondern zudem auch noch sehr unangenehm für den Gefangenen. Er soll leiden.