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Todesstrafe
um 11:11Dafür gibt es durchaus Vorgaben, angefangen vom Jugendstrafrecht bis hin zu psychologischen Untersuchungen über eine Schuldfähigkeit.Kangaroo schrieb:Aus meiner Sicht kann man einen solchen Täter aber keine Strafmilderung wegen seiner Vergangenheit geben.
Nein. Ich habe so etwas auch nicht gesagt.Kangaroo schrieb:Meinst du ein Vergewaltigungsopfer kann sich besser mit der Tat arrangieren wenn er weiß der Täter wurde zuvor das gleiche angetan?
Es kommt auf den geistigen Stand des Menschen an, ebenso seine Lebensumstände und ob er oder sie eine normale Sozialisierung erfahren hat.Kangaroo schrieb:Als Jemand der selber Gewalt erfahren hat, würde ich mir die Frage stellen warum Jemand der Opfer war das selbe einen anderen Menschen antut obwohl man weiß, was solch eine Tat mit einen Menschen macht.
Als krasses, hypothetisches Beispiel mal: Ein Kind, das in einem kriminellen Milieu aufwächst, von der Schule ferngehalten wird damit es stehlen kann um zum "Familieneinkommen" beizutragen und das für kleinste Verfehlungen ständig geschlagen wird, für einen solchen Menschen ist ein solches Leben irgendwann einmal normal. Weil er nichts anderes kennt. Und die Wahrscheinlichkeit, dann selbst Berufskriminell zu werden und eventuelle eigene Kinder dann auch zu schlagen dürfte doch weit höher sein als in einem normalen, geordneten Haushalt, oder?
Das ist es was ich meine.



