PrivateEye schrieb:Aber diese kollidiert ja mit den Gesetzen. Oder ist der sexuelle Missbrauch von Kindern neuerdings straffrei, wenn du das las deine Sexualpräferenz anführst? Dann müsstest du dich ja quasi gleich selbst aufknüpfen um dem deutschen Staat die Verschwendung von Steuergeldern zu ersparen...
Ich verweise ja auf den Konflikt, warum du mit deinem Vorschlag wohl nicht durchkommen kannst. Denn eine Neigung zu verbieten bzw als krankhaft zu bezeichnen um gewissen Therapien zu erhalten oder zu verbessern wird nicht gehen.
Wir haben also beiden Gesetzeskonflikt erkannt nur eben aus 2 Standpunkten heraus.
Übergriff sollen niemals straffrei sein dürfen, das habe ich auch nie behauptet, Es wird aber gleichzeitig nicht möglich sein irgendeine Art einer Sexualpräferenz besser oder schlechter zu stellen, als die jeweils anderen.
Ich fand deine Vorschlag ja sogar folgerichtig, aber nicht umsetzbar.
PrivateEye schrieb:Einiges davon ist auch strafrechtlich relevant und verstößt mit einer entsprechenden Ahndung eben nicht gegen das GG.
Da hast du Recht, aber da reden wir dann über Taten und nicht Neigung/Präferenzen. Bei Taten kann man recht schnell und einfach differenzieren und entsprechend urteilen.
PrivateEye schrieb:Und ich sagte das als Denkanstoß und nicht als Tatsache.
Danke dafür. Den Denkanstoß habe ich als solchen Verstanden und habe lediglich aus meiner Sicht ggf auftretende Probleme benannt.
PrivateEye schrieb:In dem Fall ist die Würde eines Opfers höherrangig und schützenswerter als die Würde des Täters, wenn dieser seine strafrechtlich verbotenen Neigungen auslebt. Das sollte auch dir klar sein.
Mir ist das klar. Es ging um das abzuschließen bei dem Denkanstoß um die
Einstufung einer Neigung zu einer Krankheit ja nicht um das ausleben,. Das Ausleben gewisser Neigung kann selbstverständlich strafbar sein und das ist richtig so.
PrivateEye schrieb:Wenn jemand im Vollsuff jemanden umbringt und sein Alkoholismus ist schuld daran, dann ist das für dich also auch doppelmoralisch das Kind beim Namen zu nennen? Eigentlich müsstest du selbst merken was du für Unfug schreibst.
Nein. Ich weiß auch nicht wie du das in Verbindung bringst. GGf weil wir bereits vorher aneinander vorbeiredeten.
Alkoholismus ist eine Krankheit, die ist selbstgerichtet, kann aber auch und tut es in den meisten Fällen auswirken auf das Umfeld.
Neigung ist keine Krankheit.
Doppelmoralisch bezug ich darauf, das mir das GG bei dem Thema Menschenwürde so oft genannt wurde, aber bei sexueller Selbstbestimmung und Gleichheit das GG dann nicht so gelten sollte. Und das bezog ich auf die Krankheitseinstufung, auf deinen Denkanstoß.
Den Anstoß finde ich ja richtig, aber nicht umsetzbar.
Lass uns nicht mehr über Alkoholismus reden, du bist da scheinbar getriggert und es passt als Vergleich auch nicht.
PrivateEye schrieb:Erzähl bitte keinen Stuss.
Du willst also Neigung und Präferenz mit Konsumabhängigkeit vergleichen? Versteh ich das richtig?
PrivateEye schrieb:Mit einer Einstufung als Krankheit ergeben sich ganz andere Behandlungsmöglichkeiten
Das habe ich verstanden und dem stimme ich dir zu, das es da eingies einfacher machen würde bei Präwention. Es wird aber nicht möglich sein, eine Neigung als Krankheit zu definieren. Dann müsstest du nämlich definieren welchen Neigung krank ist und welche gesund ist. Ist Masochismus krank oder gesund. Ist Obejktophilie krank oder gesund? Ist Nekrophilie krank oder gesund? Diese Einschätzung wird dir nicht gelingen rechtlich. Erst wenn die Neigung zu einer Tat wird, kannst du die Tat einschätzen und klassifizieren und urteilen.
PrivateEye schrieb:Der von dir erwähnte Kindesmissbrauch ist aber strafbar, willst du damit diese Sexualpräferenz etwa relativieren?
Bitte. Der Missbrauch ist die Tat. Das ist verachtenswert und hart zu bestrafen. Hier entsteht keine Relativierung nur weil wir uns uneinig sind.
Deine Idee war ja den ggf zukünftigen Täter schon vorab als krank zu klassifizieren.
SomertonMan schrieb:Death Row - Todestrakt.
Ok, danke.
Tussinelda schrieb:Natürlich kann man auch Störungen der Sexualpräferenz therapieren. Natürlich können diese auch als Krankheit gewertet werden
Na das erzähle mal im Transgender-Thread!!!! Hilfe Hilfe. Grad du die sich so engagiert äußert und alle wegbeißt die nicht deiner Meinung sind, kommst mit dem von mir zitierten Satz....WOW
Nochmal Sexuelpreferenz und Sexuelle Idendität gelten beide als geschützt per GG.
Jemand auf Grund seiner sex. Präferenz als krank zu bezeichnen würde genauso gegen Artikel 1 GG verstoßen wie meine Vorstellung für Schwerstverbrecher die TS zu haben.
Origines schrieb:Du verkennst hier die Bedeutung von Grundrechten. Sexuelle Selbstbestimmung - egal ob Hetero, Homo, Bi, Pädo, Trans, Inter, Intra usw. - ist als Freiheitsrecht grundrechtlich geschützt. Eine sexuelle Identität kann nicht verboten werden.
Da sind wir uns einig, vollkommen.
Origines schrieb:Das gilt auch, wenn man diese Identität bzw. Aktivität als Krankheit definiert. Denn niemand muss sich behandeln lassen. Auch das ist grundrechtlich geschützte Freiheit.
Identität bzw Aktivität ist mMn nicht bleichzusetzen. Man kann gemäß GG niemand vorwerfen auf zB Tiere abzufahren. Aber man kann die Aktivität also die Ausübung verbieten zum Schutz der, hie im Beispiel, Tiere.
Die Identität oder Neigung ist nicht als Krankheit definierbar, nur das ausüben kann man unter Strafe verbieten und klassifizieren.
Ich glaube, das hab ich gemerkt, ich drücke mich ggf auch falsch aus um den Unterschied klarzumachen.
Origines schrieb:Aber die Freiheit endet, wo Grundrechte anderer beginnen. Strafrechtlich verfolgte Gewalt und Missbrauch sind keine zulässige Grundrechtsausübung.
Auch 100% Zustimmung.
Origines schrieb:Verboten wäre es dem Staat (!) nach Art. 1 GG allerdings, bestimmte sexuelle Neigungen oder Identitäten als "krank" zu definieren
Ach guck. Du hast die Worte gefunden die ich dann hätte wählen sollen. Danke dafür.
Origines schrieb:Wer pädophil ist, aber nie ein Kind sexuell angegriffen hat, der hat zwar eine sexuelle Störung, ist aber nicht "krank", so lange er nicht selbst ein Krankheitserleben hat (Leidensdruck, z.B. Sucht oder Einsamkeit/Depressionen als Folge der Störung). Die sexuelle Störung "Pädophilie" lässt sich dabei nicht wegtherapieren, aber natürlich können die Folgen der Störung therapeutisch behandelt werden und von sozialen Hilfen begleitet werden.
Danke danke danke. Das ist eine hervorragende Aussage. Leider bei dem heiklen Thema.