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Todesstrafe

24.457 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

27.08.2026 um 09:18
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich finde es doppelmoralisch das GG als Totschlagargument zu nutzen, wenn es um die Würde geht, aber dann doch einzelne Neigungen ohne Rücksicht auf das GG als krankhaft zu bezeichnen.
Ja, was ich schrieb.
Willst du mich veralbern?
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Was ich von Mord und Vergewaltigung halte, habe ich ausführlich geschrieben, mir was andrehen zu versuchen ist billig.
Hat niemand getan, ansonsten kannste das ja mal zitieren oder gleich melden.


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27.08.2026 um 09:24
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ja. muss es aber auch nicht. Sexuelle Selbstbestimmung ist in der Gesamtheit im GG geschützt. Bon daher wird es schwer werden, aus Neigung einfach so eine Krankheit zu machen.
Aber diese kollidiert ja mit den Gesetzen. Oder ist der sexuelle Missbrauch von Kindern neuerdings straffrei, wenn du das las deine Sexualpräferenz anführst? Dann müsstest du dich ja quasi gleich selbst aufknüpfen um dem deutschen Staat die Verschwendung von Steuergeldern zu ersparen...
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Mir ging es ja nur um den Punkt, manches ist krank, anderes nicht. Diese Unterscheidung dürfte gegen das GG verstoßen.
Einiges davon ist auch strafrechtlich relevant und verstößt mit einer entsprechenden Ahndung eben nicht gegen das GG.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich, und ich sagte das wird weder einfach und mMn nicht möglich sein. nochmaliger Verweis auf das GG.
Und ich sagte das als Denkanstoß und nicht als Tatsache.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:nochmaliger Verweis auf das GG.
Sachen die gegen das Strafrecht verstoßen werden NICHT durch das GG geschützt.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ihr habt doch so gern die Würde mir aufgezeigt, sexuelle Selbstbestimmung ist gemäß Bundesverfassungsgericht direkt mit der Würdes verknüpf und kann nicht losgelöst betrachtet werden.
In dem Fall ist die Würde eines Opfers höherrangig und schützenswerter als die Würde des Täters, wenn dieser seine strafrechtlich verbotenen Neigungen auslebt. Das sollte auch dir klar sein.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Nun sitze ich hier und habe meinen Verschlag die TS in gewissen Fällen mit vorstellen zu können, mit eurem Gegenargument Menschenwürde, und gleichzeitig gibt es Ideen die Würde nicht zu berücksichtigen wenn man dann doch einzelne Neigungen als krank bezeichnen zu dürfen. Das ist für mich doppelmoralisch.
Wenn jemand im Vollsuff jemanden umbringt und sein Alkoholismus ist schuld daran, dann ist das für dich also auch doppelmoralisch das Kind beim Namen zu nennen? Eigentlich müsstest du selbst merken was du für Unfug schreibst.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ist es nicht. Drogenabhängigkeiten sind in erster Linie gegen oder für sich selbst. Schaden in erster Linie keine Anderen, nachrangig dann sicher schon. Von daher ist Drogenabhängikeit viel einfacher als Krankhaft zu definieren.
Erzähl bitte keinen Stuss. Ich hatte schon mal angeführt, das bei so etwas auch die Familien und soziale Umgebung Schaden nehmen, teils sogar Beschaffungskriminalität dazu kommt.

Kann ich dir als erklärende Lektüre empfehlen dazu:

Wikipedia: Christiane Felscherinow

Wikipedia: Wir Kinder vom Bahnhof Zoo
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Aber du wolltest doch eine Präferenzen als Vorschlag als krankhaft bezeichnen, oder ist die Idee ad acta gelegt?
Mit einer Einstufung als Krankheit ergeben sich ganz andere Behandlungsmöglichkeiten, aber du verstehst das wohl nicht oder willst es nicht.

Und was hat das damit zu tun:
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Es ist nichts verboten, solange es nicht die Grundrechte anderer einschränkt/verletzt oder gegen bestehende Gesetze verstößt. Damit ist das auch wieder erledigt.
Der von dir erwähnte Kindesmissbrauch ist aber strafbar, willst du damit diese Sexualpräferenz etwa relativieren?


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Todesstrafe

27.08.2026 um 09:36
@gagitsch
Und noch einmal zu dem von dir erwähnten GG.

Natürlich kann jeder seiner Grundrechte ausüben oder in Anspruch nehmen, aber nur solange er damit nicht gegen die Grundrechte anderer oder gegen Gesetze verstößt.


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27.08.2026 um 10:07
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Was meinst du mit DR in dem Zusammenhang
Death Row - Todestrakt.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ist es nicht. Drogenabhängigkeiten sind in erster Linie gegen oder für sich selbst. Schaden in erster Linie keine Anderen, nachrangig dann sicher schon. Von daher ist Drogenabhängikeit viel einfacher als Krankhaft zu definieren.
Da ich seit nunmehr 20 Monaten trocken bin und ne Therapie hinter mir habe, u. a. auch viel theoretisches Wissen, möchte ich mal meinen Senf dazu geben.

Unter Alk fahren sich viele und andere tot, zetteln Schlägereien mit teilweise folgenden KH-Aufenthalten oder bleibenden Schäden an.

Alkohol IST TÖDLICHER als jede andere Droge. Nicht mal Heroin kommt da ran. Krass, oder? Als ich in der Gruppe den Thera fragte, wieso Alk da nicht verboten ist, sagte er nur, dass man das der Gesellschaft nicht zumuten kann. Wer hat schon gern ne stocknüchterne Feiergesellschaft inkl. sich selbst.

Alkohol war in der DDR keine anerkannte Krankheit, daher war saufen auf Arbeit eher die Regel als die Ausnahme.

Und eins weiß ich auch seit dem, es gibt mehr Säufer als man sieht denkt...


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27.08.2026 um 10:42
Die Diskussion ist hier mittlerweile sowas von daneben.......und nur, weil man auf alle Nebenschauplätze, die @gagitsch so einfallen wollen, eingeht.
Natürlich kann man auch Störungen der Sexualpräferenz therapieren. Natürlich können diese auch als Krankheit gewertet werden und natürlich hat das alles mit Todesstrafe ja/nein wenig zu tun, denn was vergessen wird, man kann weder Taten noch Täter alle über einen Kamm scheren, weshalb es unmöglich ist, für eine bestimmte Tat die Todesstrafe festlegen zu wollen. Zudem es - wenn es die Todesstrafe gibt - ein leichtes wäre, diese auch für andere Taten anzuwenden. Das würden zwar bestimmt die, denen es auch ziemlich egal ist, wenn Unschuldige hingerichtet werden, auch ziemlich egal finden aber das darf man eben nicht vergessen, denn ist die Hemmschwelle ÜBERHAUPT die Todesstrafe zu erlauben weg, dann ist Tür und Tor offen, sie für alles mögliche anzuwenden.
Deshalb finde ich, es gibt nur entweder oder. Wenn man nicht alles mögliche hinnehmen will um die zu töten, bei denen man meint - trotz Menschenwürde usw. - dass diese ihr Leben verwirkt haben könnten. Denn darauf läuft es hinaus. Es läuft darauf hinaus, dass man meint entscheiden zu dürfen, wer leben darf und wer nicht.
Man ist also kein Deut besser als die Täter, die man so verachtet.


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27.08.2026 um 10:59
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Zudem es - wenn es die Todesstrafe gibt - ein leichtes wäre, diese auch für andere Taten anzuwenden. Das würden zwar bestimmt die, denen es auch ziemlich egal ist, wenn Unschuldige hingerichtet werden, auch ziemlich egal finden aber das darf man eben nicht vergessen, denn ist die Hemmschwelle ÜBERHAUPT die Todesstrafe zu erlauben weg, dann ist Tür und Tor offen, sie für alles mögliche anzuwenden.
@Tussinelda

Das möchte ich so unterschreiben.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Man ist also kein Deut besser als die Täter, die man so verachtet.
Das aber nicht. Der Serienmörder tötet Menschen zur Triebbefriedigung o.ä. ohne allgemein anerkannte Regeln, in aller Regel weil er der Opfer habhaft werden kann und sie in sein Schema passen. Bei einer Todesstrafe würde man schon etwas selektiver vorgehen. Insofern wäre es nicht wirklich dasselbe Niveau.

Aber: Wir als Gesellschaft sollten natürlich einen höheren Anspruch an uns selbst haben, als 'moralisch einem Serienmörder geringfügig überlegen'. Insofern NEIN zur Todesstrafe.


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27.08.2026 um 11:09
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Sexuelle Selbstbestimmung ist in der Gesamtheit im GG geschützt. Bon daher wird es schwer werden, aus Neigung einfach so eine Krankheit zu machen.
Mir ging es ja nur um den Punkt, manches ist krank, anderes nicht. Diese Unterscheidung dürfte gegen das GG verstoßen.
Du verkennst hier die Bedeutung von Grundrechten. Sexuelle Selbstbestimmung - egal ob Hetero, Homo, Bi, Pädo, Trans, Inter, Intra usw. - ist als Freiheitsrecht grundrechtlich geschützt. Eine sexuelle Identität kann nicht verboten werden. Das gilt auch, wenn man diese Identität bzw. Aktivität als Krankheit definiert. Denn niemand muss sich behandeln lassen. Auch das ist grundrechtlich geschützte Freiheit.

Aber die Freiheit endet, wo Grundrechte anderer beginnen. Strafrechtlich verfolgte Gewalt und Missbrauch sind keine zulässige Grundrechtsausübung. Kranke können nach den PsychKG-Gesetzen zwangsweise untergebracht werden, wenn sie gefährlich sind.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Nun sitze ich hier und habe meinen Verschlag die TS in gewissen Fällen mit vorstellen zu können, mit eurem Gegenargument Menschenwürde, und gleichzeitig gibt es Ideen die Würde nicht zu berücksichtigen wenn man dann doch einzelne Neigungen als krank bezeichnen zu dürfen. Das ist für mich doppelmoralisch.
Die medizinische Definition dessen, was krank ist, tangiert auch nicht die Menschenwürde. Wenn die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit objektiv nicht mehr vorhanden ist, darf das Recht darauf reagieren. Verboten wäre es dem Staat (!) nach Art. 1 GG allerdings, bestimmte sexuelle Neigungen oder Identitäten als "krank" zu definieren, sie anders zu behandeln und daran eine Zwangsbehandlung oder zumindest eine Diskriminierung zu knüpfen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Natürlich kann man auch Störungen der Sexualpräferenz therapieren. Natürlich können diese auch als Krankheit gewertet werden und natürlich hat das alles mit Todesstrafe ja/nein wenig zu tun, denn was vergessen wird, man kann weder Taten noch Täter alle über einen Kamm scheren, weshalb es unmöglich ist, für eine bestimmte Tat die Todesstrafe festlegen zu wollen.
Nun, wir haben auch bei Mord "lebenslänglich" festgelegt, egal, ob er aus Habgier oder zur Befriedigung des Geschlechtstriebs begangen wurde. Aber es lässt sich natürlich - anders als bei der Todesstrafe - beim Strafvollzug in unterschiedlicher Weise auf den Tätertypus reagieren. Deshalb kommt es gerade bei Tötungsdelikten nicht selten vor, dass die Täter zur Behandlung in die Forensik psychiatrischer Kliniken eingewiesen werden.

Wer pädophil ist, aber nie ein Kind sexuell angegriffen hat, der hat zwar eine sexuelle Störung, ist aber nicht "krank", so lange er nicht selbst ein Krankheitserleben hat (Leidensdruck, z.B. Sucht oder Einsamkeit/Depressionen als Folge der Störung). Die sexuelle Störung "Pädophilie" lässt sich dabei nicht wegtherapieren, aber natürlich können die Folgen der Störung therapeutisch behandelt werden und von sozialen Hilfen begleitet werden.

An der Charitè in Berlin gab ein präventives Programm "Nicht Täter werden!", das sich an pädophile Männer richtete. Dort sollten sie lernen, wie sie mit einer sexuellen Neigung umgehen, die unerfüllt bleiben musste, wenn sie Körper und Seele eines Kindes nicht verletzten wollten. Das ist auch ohne Weiteres möglich, so wie ein ganz normaler Hetero-Mann nicht bei sich jeder bietenden Gelegenheit gewaltsam über eine Frau herfällt. Die Nachfrage war viel größer als die Plätze.


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Todesstrafe

27.08.2026 um 11:12
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das möchte ich so unterschreiben.
Da kann ich mich nur anschließen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Aber: Wir als Gesellschaft sollten natürlich einen höheren Anspruch an uns selbst haben, als 'moralisch einem Serienmörder geringfügig überlegen'. Insofern NEIN zur Todesstrafe.
Definitiv ja, denn der Abgrund lauert stets daneben und es kann schnell gehen, das Fortschritt und Zivilisation sich umkehren und der Finsternis Platz machen. Angst ist der Vorreiter und jene, die die Angst der Massen schüren wollen.

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"Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet..."

Es ist zwar nur eine fiktive Geschichte, aber es passt nahezu alles. Und im Kern steckt die Wahrheit, über die wir hier schon so lange und ergebnislos diskutieren, obwohl es eigentlich ganz einfach ist.


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27.08.2026 um 11:15
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nun, wir haben auch bei Mord "lebenslänglich" festgelegt
ja, nur ist lebenslänglich nicht unbedingt lebenslänglich und - der Täter wird nicht getötet. Und ich rede von einer bestimmten Tat, im Sinne davon, was hier so beispielhaft angeführt wurde. DAS funktioniert nicht. Bei Mord wurden Mordmerkmale festgelegt, wieso sollten diese dann bei bestimmten Tätern nicht gelten, bzw. anders ausgelegt werden, um sie mit dem Tode bestrafen zu können? Welche Merkmale sollten das sein, die über die Mordmerkmale hinweg gehen? Das "ich finde das besonders grausam, widerlich, unmenschlich usw. Merkmal" zählt nicht, oder?


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27.08.2026 um 11:20
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das "ich finde das besonders grausam, widerlich, unmenschlich usw. Merkmal" zählt nicht, oder?
Das sind ja bereits Mordmerkmale an sich. Die brauchen nicht extra aufgeführt werden, wenn sie den zutreffend sind.


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27.08.2026 um 11:52
@PrivateEye
Betonung auf "ich finde"


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27.08.2026 um 12:06
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:"ich finde"
In der Tat. :)


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27.08.2026 um 12:16
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Bei Mord wurden Mordmerkmale festgelegt, wieso sollten diese dann bei bestimmten Tätern nicht gelten, bzw. anders ausgelegt werden, um sie mit dem Tode bestrafen zu können? Welche Merkmale sollten das sein, die über die Mordmerkmale hinweg gehen? Das "ich finde das besonders grausam, widerlich, unmenschlich usw. Merkmal" zählt nicht, oder?
Ich meinte das abstrakt. Und unabhängig von der Verfassungswidrigkeit der Todesstrafe (über die wir uns völlig einig sind). Es spricht im Grundsatz nichts dagegen, dass eine Norm festlegt, welcher Tatbestand zur Rechtsfolge "Todesstrafe" führt. Genaugenommen muss sie das auch. Und dabei hinreichend bestimmt sein (Bestimmtheitsgebot).

In der bis zum 23. Mai 1949 geltenden Fassung des Reichsstrafgesetzbuches stand in § 211 StGB "Der Mörder wird mit dem Tode bestraft". Die Tatbestandvoraussetzungen, die bestimmen, wer Mörder ist, sind damals wie heute wortwörtlich die gleichen. Man könnte nun noch zusätzlich die "besondere Schwere der Schuld" als Merkmal heranziehen.

Dann hätten wir wohl so rund 100 bis 200 Todesurteile im Jahr. Eine legislative Eingrenzung auf "besonders grausam, widerlich, unmenschlich" sehe ich dagegen nicht als machbar an, weil das alles Bewertungen sind, die unser Rechtssystem nicht kennt. Sie sind hinreichend unbestimmt und öffnen der Willkür Tor und Tür.

Diese Überlegungen zeigen aber zugleich, wie sehr sich eine Sanktion wie die Todesstrafe mit unserer rechtsstaatlichen Dogmatik beißt. Sie ist absolut systemfremd. Wer sie möchte, bräuchte einen anderen Staat. Müsste das GG abschaffen und die Rechtsprechung des BVerfG für obsolet erklären. Müsste der Ausübung staatlicher Gewalt einen gänzlich anderen Raum schaffen. Ich denke an die Türkei, Russland, Belarus, Myanmar, Lateinamerika in den 1970ern usw.).


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27.08.2026 um 13:34
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Aber diese kollidiert ja mit den Gesetzen. Oder ist der sexuelle Missbrauch von Kindern neuerdings straffrei, wenn du das las deine Sexualpräferenz anführst? Dann müsstest du dich ja quasi gleich selbst aufknüpfen um dem deutschen Staat die Verschwendung von Steuergeldern zu ersparen...
Ich verweise ja auf den Konflikt, warum du mit deinem Vorschlag wohl nicht durchkommen kannst. Denn eine Neigung zu verbieten bzw als krankhaft zu bezeichnen um gewissen Therapien zu erhalten oder zu verbessern wird nicht gehen.

Wir haben also beiden Gesetzeskonflikt erkannt nur eben aus 2 Standpunkten heraus.

Übergriff sollen niemals straffrei sein dürfen, das habe ich auch nie behauptet, Es wird aber gleichzeitig nicht möglich sein irgendeine Art einer Sexualpräferenz besser oder schlechter zu stellen, als die jeweils anderen.

Ich fand deine Vorschlag ja sogar folgerichtig, aber nicht umsetzbar.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Einiges davon ist auch strafrechtlich relevant und verstößt mit einer entsprechenden Ahndung eben nicht gegen das GG.
Da hast du Recht, aber da reden wir dann über Taten und nicht Neigung/Präferenzen. Bei Taten kann man recht schnell und einfach differenzieren und entsprechend urteilen.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Und ich sagte das als Denkanstoß und nicht als Tatsache.
Danke dafür. Den Denkanstoß habe ich als solchen Verstanden und habe lediglich aus meiner Sicht ggf auftretende Probleme benannt.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:In dem Fall ist die Würde eines Opfers höherrangig und schützenswerter als die Würde des Täters, wenn dieser seine strafrechtlich verbotenen Neigungen auslebt. Das sollte auch dir klar sein.
Mir ist das klar. Es ging um das abzuschließen bei dem Denkanstoß um die Einstufung einer Neigung zu einer Krankheit ja nicht um das ausleben,. Das Ausleben gewisser Neigung kann selbstverständlich strafbar sein und das ist richtig so.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Wenn jemand im Vollsuff jemanden umbringt und sein Alkoholismus ist schuld daran, dann ist das für dich also auch doppelmoralisch das Kind beim Namen zu nennen? Eigentlich müsstest du selbst merken was du für Unfug schreibst.
Nein. Ich weiß auch nicht wie du das in Verbindung bringst. GGf weil wir bereits vorher aneinander vorbeiredeten.

Alkoholismus ist eine Krankheit, die ist selbstgerichtet, kann aber auch und tut es in den meisten Fällen auswirken auf das Umfeld.
Neigung ist keine Krankheit.

Doppelmoralisch bezug ich darauf, das mir das GG bei dem Thema Menschenwürde so oft genannt wurde, aber bei sexueller Selbstbestimmung und Gleichheit das GG dann nicht so gelten sollte. Und das bezog ich auf die Krankheitseinstufung, auf deinen Denkanstoß.

Den Anstoß finde ich ja richtig, aber nicht umsetzbar.

Lass uns nicht mehr über Alkoholismus reden, du bist da scheinbar getriggert und es passt als Vergleich auch nicht.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Erzähl bitte keinen Stuss.
Du willst also Neigung und Präferenz mit Konsumabhängigkeit vergleichen? Versteh ich das richtig?
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Mit einer Einstufung als Krankheit ergeben sich ganz andere Behandlungsmöglichkeiten
Das habe ich verstanden und dem stimme ich dir zu, das es da eingies einfacher machen würde bei Präwention. Es wird aber nicht möglich sein, eine Neigung als Krankheit zu definieren. Dann müsstest du nämlich definieren welchen Neigung krank ist und welche gesund ist. Ist Masochismus krank oder gesund. Ist Obejktophilie krank oder gesund? Ist Nekrophilie krank oder gesund? Diese Einschätzung wird dir nicht gelingen rechtlich. Erst wenn die Neigung zu einer Tat wird, kannst du die Tat einschätzen und klassifizieren und urteilen.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Der von dir erwähnte Kindesmissbrauch ist aber strafbar, willst du damit diese Sexualpräferenz etwa relativieren?
Bitte. Der Missbrauch ist die Tat. Das ist verachtenswert und hart zu bestrafen. Hier entsteht keine Relativierung nur weil wir uns uneinig sind.
Deine Idee war ja den ggf zukünftigen Täter schon vorab als krank zu klassifizieren.
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:Death Row - Todestrakt.
Ok, danke.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Natürlich kann man auch Störungen der Sexualpräferenz therapieren. Natürlich können diese auch als Krankheit gewertet werden
Na das erzähle mal im Transgender-Thread!!!! Hilfe Hilfe. Grad du die sich so engagiert äußert und alle wegbeißt die nicht deiner Meinung sind, kommst mit dem von mir zitierten Satz....WOW

Nochmal Sexuelpreferenz und Sexuelle Idendität gelten beide als geschützt per GG.

Jemand auf Grund seiner sex. Präferenz als krank zu bezeichnen würde genauso gegen Artikel 1 GG verstoßen wie meine Vorstellung für Schwerstverbrecher die TS zu haben.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Du verkennst hier die Bedeutung von Grundrechten. Sexuelle Selbstbestimmung - egal ob Hetero, Homo, Bi, Pädo, Trans, Inter, Intra usw. - ist als Freiheitsrecht grundrechtlich geschützt. Eine sexuelle Identität kann nicht verboten werden.
Da sind wir uns einig, vollkommen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das gilt auch, wenn man diese Identität bzw. Aktivität als Krankheit definiert. Denn niemand muss sich behandeln lassen. Auch das ist grundrechtlich geschützte Freiheit.
Identität bzw Aktivität ist mMn nicht bleichzusetzen. Man kann gemäß GG niemand vorwerfen auf zB Tiere abzufahren. Aber man kann die Aktivität also die Ausübung verbieten zum Schutz der, hie im Beispiel, Tiere.

Die Identität oder Neigung ist nicht als Krankheit definierbar, nur das ausüben kann man unter Strafe verbieten und klassifizieren.

Ich glaube, das hab ich gemerkt, ich drücke mich ggf auch falsch aus um den Unterschied klarzumachen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber die Freiheit endet, wo Grundrechte anderer beginnen. Strafrechtlich verfolgte Gewalt und Missbrauch sind keine zulässige Grundrechtsausübung.
Auch 100% Zustimmung.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Verboten wäre es dem Staat (!) nach Art. 1 GG allerdings, bestimmte sexuelle Neigungen oder Identitäten als "krank" zu definieren
Ach guck. Du hast die Worte gefunden die ich dann hätte wählen sollen. Danke dafür.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wer pädophil ist, aber nie ein Kind sexuell angegriffen hat, der hat zwar eine sexuelle Störung, ist aber nicht "krank", so lange er nicht selbst ein Krankheitserleben hat (Leidensdruck, z.B. Sucht oder Einsamkeit/Depressionen als Folge der Störung). Die sexuelle Störung "Pädophilie" lässt sich dabei nicht wegtherapieren, aber natürlich können die Folgen der Störung therapeutisch behandelt werden und von sozialen Hilfen begleitet werden.
Danke danke danke. Das ist eine hervorragende Aussage. Leider bei dem heiklen Thema.


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27.08.2026 um 13:55
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Es wird aber gleichzeitig nicht möglich sein irgendeine Art einer Sexualpräferenz besser oder schlechter zu stellen, als die jeweils anderen.
So etwas habe ich auch nie vorgeschlagen.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Denn eine Neigung zu verbieten bzw als krankhaft zu bezeichnen um gewissen Therapien zu erhalten oder zu verbessern wird nicht gehen.
Da hat dir auch schon @Origines das Gegenteil geschrieben. Verbieten kann man eine Neigung nicht, die hat man oder man hat sie nicht. Ab er es gibt die Möglichkeit dir eine Therapie/Behandlung auch zwangsweise zu verordnen, wenn es um deinen Schutz oder den Schutz anderer geht.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Da hast du Recht, aber da reden wir dann über Taten und nicht Neigung/Präferenzen. Bei Taten kann man recht schnell und einfach differenzieren und entsprechend urteilen.
Nicht ganz. Eine Präferenz alleine bedeutet ja keine Straftat, lediglich das ausleben einer solchen, wenn das Errgebnis dann unter Strafe stehen sollte.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Alkoholismus ist eine Krankheit, die ist selbstgerichtet, kann aber auch und tut es in den meisten Fällen auswirken auf das Umfeld.
Vorher hast du behauptet, Suchtkranke schaden ausschließlich sich selbst. Jetzt redest du mir nach dem Mund was ich gepostet habe.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Neigung ist keine Krankheit.
Kann es aber sein. Auch das hat @Origines sehr verständlich dargelegt. Vielleicht drücke ich mich zu kompliziert aus?
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Hier entsteht keine Relativierung nur weil wir uns uneinig sind.
Die Relativierung entstand, weil du die Sexualpräferenz, die zu einer solchen Tat führt, unter den Schutz des GG stellen willst und der Meinung bist, wir würden die Würde des Täters verletzen und damit gegen das GG verstossen.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Deine Idee war ja den ggf zukünftigen Täter schon vorab als krank zu klassifizieren.
Von klassifizieren habe ich nie ein Wort gesagt. Pädophilie gilt bereits als psychische Störung/Störung der Sexualpräferenz und ist medizinisch als paraphile Störung klassifiziert.

Das wird aber erst strafrechtlich relevant, wenn es real mit Kindern umgesetzt wird.

Wäre das ganze aber ein anerkanntes Krankheitsbild, könnten Ärzte etc. ganz andere Behandlungsmöglichkeiten ausschöpfen, natürlich mit dem Einverständnis des Betroffenen. Eine Behandlung gegen den Willen wäre eben eine Willkür und eine Zwangsmaßnahme zum Schutz der Person selbst aber auch der Umwelt wäre an hohe Anforderungen gebunden.

Früher war eine Einstufung als "krankhaft" sogar einfacher als heute. Aktuell muss der Patient entsprechend alles nachweisen, teilweise könnte es dann aber schon zu spät sein. Auch das hat @Origines übrigens sehr gut erklärt.


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27.08.2026 um 13:55
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Identität bzw Aktivität ist mMn nicht bleichzusetzen. Man kann gemäß GG niemand vorwerfen auf zB Tiere abzufahren.
Richtig. Entscheidend ist das Tun. Und verboten und sanktioniert werden kann ein Verhalten nur dann, wenn es Grundrechte der Anderen verletzt. Oder Verfassungswerte (Tierschutz - wobei eine sexuelle Handlung an/mit einem Tier nur dann verboten ist, wenn es den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt).

Dabei sind sozialadäquate Beeinträchtigungen der Grundrechte Anderer hinzunehmen. So ist es nicht strafbar, wenn ein Pädophiler ein Kind lediglich in nicht sexueller Weise berührt oder ein Mann mit konkreten Absichten eine Frau auf einen Kaffee einlädt. Unter dem Stichwort "sexuelle Belästigung" haben sich da allerdings in den letzten Jahren die Grenzen verschoben.

Eine innere Gesinnung, Einstellung, Haltung, Neigung, Meinung, Lust ist als "forum internum" nicht nur grundrechtlich geschützt, sondern tangiert auch keine anderen Grundrechte oder Verfassungswerte. Deshalb gibt es auch kein Gesinnungsstrafrecht, obwohl bestimmte Formen des Extremismus strafbar sind. Dann muss aber im Handeln die Grenze zum "forum externum" überschritten werden. Denn Handlungen, die keine Verfassungsgüter betreffen, sind natürlich auch erlaubt und nicht sanktionierbar. Schmähe ich mit schlimmsten Worten den Bundeskanzler in meiner Wohnung oder dem freien Feld, ist das belanglos.

Daran sieht man auch, warum eine staatlich verhängte Todesstrafe mit unserem Freiheitsverständnis so überhaupt nicht vereinbar ist: Das Leben zu nehmen nimmt auch alle andere Freiheiten. Das Leben ist die tatsächliche Voraussetzung für die Ausübung von Freiheitsrechten. Der Tod nimmt sie absolut. Dagegen werden Häftlinge im Gefängnis zwar in ihrer Freiheit massiv beschränkt, aber ihnen verbleibt noch immer ein im Vergleich zur Nichtexistenz großer Raum an Freiheiten. Die mögen im Vergleich zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit banal sein, sind aber für die menschliche Existenz elementar.


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27.08.2026 um 13:59
Allmählich entfernen wir uns immer mehr vom Thema. Aber ich geb auch kurz meinen Senf dazu.

Eine sexuelle Neigung oder Präferenz ist per se weder verboten noch krankhaft. Dennoch werden gewisse Paraphilien unter gewissen Umständen als Störung (also krankhaft) angesehen, nämlich wenn die Person selbst oder andere Personen darunter leiden (oder Schaden nehmen). Die meisten Paraphilien sind da unproblematisch. Aber Sadismus z. B. ist schon zweischneidig. Wird er nur einvernehmlich (wie im BDSM-Kontext) praktiziert, ist es keine Störung. Solche Sadisten kickt es, wenn der Partner/die Partnerin durch die Handlungen sexuell erregt wird. Im Gegensatz zu dem gefährlichen Sadisten, den die Unfreiwilligkeit, seine Macht über das Opfer, die Angst des Opfers u.s.w. kickt. Während ein Sadist prinzipiell seine Neigung, wenn sie nicht extrem und gefährlich ist, einvernehmlich ausleben mit der geeigneten Partnerin (Masochistin). Bei der Pädophilie ist das aber per se problematisch, da es mit einem Kind bzw. Minderjährigen keine Einvernehmlichkeit geben kann. Desweiteren sind natürlich auch Herstellung und Verbreitung von pädophilen Material verboten. Auch eher 'harmlos' anmutende Neigungen wie Exhibitionismus oder Frotteurismus sind strafbar, wenn sie nicht einvernehmlich mit anderen Personen praktiziert werden, was prinzipiell auch der Kick dahinter ist (das nicht Einvernehmliche).

Pädophilie und Sadismus, bei denen Personen zu Schaden kommen, muss natürlich bestraft werden. Die Neigung ist keine Entschuldigung. In Deutschland werden solche Leute auch nur wieder frei gelassen, wenn sie als 'therapiert' gelten. Was zum Beispiel auch eine (chemische) Kastration bedeuten kann.

Übrigens, was krankhaft, eine Störung oder 'normal' ist, ist klar vom Zeitgeist und der Gesellschaft abhängig.


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27.08.2026 um 15:04
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:So etwas habe ich auch nie vorgeschlagen.
Nein nicht direkt, aber wenn du eine oder einige als Krankheit definiert hättest wäre eine unterschiedliche Wertung automatisch eingetreten.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Eine Präferenz alleine bedeutet ja keine Straftat,
Aber genau das meine ich doch!
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:lediglich das ausleben einer solchen, wenn das Errgebnis dann unter Strafe stehen sollte.
Auch genau das meine ich doch. Ich dachte so deutlich war ich.

Zusammenfassend sind wir uns da ja dann einige, das eine Sexualpräferenz weder als krank gelten kann, noch bestraft werden kann, erst wenn das ausleben ein Opfer schädigen würde, kann man bestrafen.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Vorher hast du behauptet, Suchtkranke schaden ausschließlich sich selbst. Jetzt redest du mir nach dem Mund was ich gepostet habe.
Auch da möchte ich das klarstellen. Suchtkranke, schaden oft Ihrem Umfeld, aber die Sucht also die Neigung zum Drogenkonsum ist nicht gegen andere gerichtet. Der Drogenkranke sagt ja zu beginn ich trinke oder konsumiere Drogen, er sagt ja nicht ich leben mein Sucht aus indem ich anderen Drogen einflöße.
Falls wir uns da missverstanden haben, ist es ggf jetzt deutlicher.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Kann es aber sein. Auch das hat @Origines sehr verständlich dargelegt. Vielleicht drücke ich mich zu kompliziert aus?
@Origines hat es super auf dem Punkt gebracht und Neigung kann keine Krankheit sein, egal ob es wegen gewissen Neigungen bereits Theraiegruppen und Angebote gibt.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Die Relativierung entstand, weil du die Sexualpräferenz, die zu einer solchen Tat führt, unter den Schutz des GG stellen willst und der Meinung bist, wir würden die Würde des Täters verletzen und damit gegen das GG verstossen.
Nein, die Würde des Täters ist mir egal, sobald er anderen schadet. Ich sage der Schutz besteht solange wie keiner zu Schaden kommt. Ergo kann man vorher niemanden als krankhaft bezeichnen auf Grund seiner Präferenzen. Ergo ist der Täter dann "seines Peches Schmied", weil Ihm eine schwere Strafe erwartet, wenn er seine Fantasien zum Schaden Anderer in die Tat umsetzt. Ich denke das ist ein großer Unterschied zu deiner Darstellung, ich relativiere da nicht.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Von klassifizieren habe ich nie ein Wort gesagt. Pädophilie gilt bereits als psychische Störung/Störung der Sexualpräferenz und ist medizinisch als paraphile Störung klassifiziert.
Ja ok, aber paraphil bedeutet ja nur atypisch, auf gut deutsch unnormal bzw selten oder ungewöhnlich, nicht dem üblichen entsprechend. Da kommen wir zu dem Punkt den ich vorhin aufgreifen wollte, warum allein aus einer atypischen Präferenz eben keine Krankheit werden darf, schon gar nicht gemäß GG. Denn dann würde automatisch andere atypische Präferenzen als krankhaft einzustufen werden müssen. Aber welche alle? Ich nannte ja einige skurrile und für die meisten unvorstellbare Präferenzen. Da beißt sich das GG dann schnell mit der eigenen Auffassung, denn Sexuelle Wünsche an Kindern oder Tieren oder Toten oder gar dem Videorekorder ausüben ist für mich unvorstellbar, alle wären dann aber krank?! Laut GG mitnichten.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Wäre das ganze aber ein anerkanntes Krankheitsbild, könnten Ärzte etc. ganz andere Behandlungsmöglichkeiten ausschöpfen,
Da war ich von Anfang an bei dir. Das könnte wird aber durch das GG gestoppt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:(Tierschutz - wobei eine sexuelle Handlung an/mit einem Tier nur dann verboten ist, wenn es den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt).
Ein Ergänzungswunsch meinerseits: Quälerei reicht in D nicht erst für den Straftatbestand. Artwidriges Verhalten mit/aus Zwang ist bereits vor einer Qual ein Bestrafungsgrund. Das Tier wird ja keine Anzeige erstellen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Daran sieht man auch, warum eine staatlich verhängte Todesstrafe mit unserem Freiheitsverständnis so überhaupt nicht vereinbar ist: Das Leben zu nehmen nimmt auch alle andere Freiheiten. Das Leben ist die tatsächliche Voraussetzung für die Ausübung von Freiheitsrechten. Der Tod nimmt sie absolut. Dagegen werden Häftlinge im Gefängnis zwar in ihrer Freiheit massiv beschränkt, aber ihnen verbleibt noch immer ein im Vergleich zur Nichtexistenz großer Raum an Freiheiten. Die mögen im Vergleich zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit banal sein, sind aber für die menschliche Existenz elementar.
Gut formuliert. Ich bin wohl zu emotional bei gewissen Taten und deshalb tendenziell bei der TS. Die Argumentation ist aber schlüssig.


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Todesstrafe

27.08.2026 um 19:31
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich bin wohl zu emotional bei gewissen Taten und deshalb tendenziell bei der TS.
Du hattest Deine Beweggründe für diese Emotionalität ja schon geschildert. Und daran ist auch nichts Ehrenrühriges. Wenn Du Dir dieser emotionalen Beweggründe bewusst wirst oder bist, ist das anerkennenswert. Im Übrigen sind Emotionen auch bei sonstigen Meinungen/Standpunkten involviert, selbst wenn rein rational argumentiert wird.

So beruht ein humanistischer Ansatz des Zwecks von Strafen auf einem entsprechenden Menschenbild bzw. einer emotionalen Haltung zum Mitmenschen. Damit ist für mich die Todesstrafe nicht vereinbar.

Strafen sollen Leid verhindern, nicht verursachen. Sonst haben sie keine Legitimation. Sie sollen Verbrechen verhindern, zu einem rücksichtsvollen Miteinander anhalten (Generalprävention). Sie sollen potentielle Täter abschrecken (Spezialprävention). Strafe soll Täter wieder in die Gesellschaft eingliedern (Resozialisierung), damit sie keine Straftaten mehr begehen (Prävention). Und schließlich soll Strafe den Rechtsfrieden erhalten (das Gewaltmonopol des Staates) und - ganz wichtig - die Opfer rehabilitieren (Sühneelement).
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Quälerei reicht in D nicht erst für den Straftatbestand. Artwidriges Verhalten mit/aus Zwang ist bereits vor einer Qual ein Bestrafungsgrund.
Allerdings keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Das ist hier dargestellt: https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/tiernotfaelle/zoophilie/

Eine Straftat ist also "nur" die Verbreitung von entsprechender Pornografie. Interessant wäre, wie das gerechtfertigt wird.


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Todesstrafe

27.08.2026 um 20:03
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Es wird aber nicht möglich sein, eine Neigung als Krankheit zu definieren.
doch, das ist möglich, es wird dann nur nicht Krankheit genannt, sondern Störung und es kommt darauf an, ob die betreffende Person einen Leidensdruck hat oder es zu Selbst- oder Fremdgefährdung kommt. Steht im ICD 11 und kann man auch sonst überall nachlesen. Wenn eine Störung Leiden erzeugt, dann hat sie Krankheitswert
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Gut formuliert
nicht, dass ich das Gleiche schon geschrieben hätte.....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 06.08.2026:weil das Recht auf Leben die Basis ist für alle weiteren Menschenrechte. Es ist das höchste Recht.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 06.08.2026:denn ohne Leben sind die anderen Rechte eh obsolet, oder nicht? Am Leben zu sein ist die Voraussetzung dafür, dass andere Rechte gelten können. Tot kannste kein Menschenrecht beanspruchen, oder?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:"besonders grausam, widerlich, unmenschlich" sehe ich dagegen nicht als machbar an, weil das alles Bewertungen sind, die unser Rechtssystem nicht kennt. Sie sind hinreichend unbestimmt und öffnen der Willkür Tor und Tür.
also grausam gibt es.
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
Aber ich meinte das sowieso anders. Was soll denn bitte über das hinaus gehen, was wir heute als Mordmerkmale haben, um dann nur bei ganz bestimmten Taten dann die Todesstrafe zu fordern? Für manche muss man gar nicht gemordet haben und sie finden bei bestimmten Taten trotzdem die Todesstrafe angemessen. Wo soll man denn da irgendwas festlegen und wie, was nicht willkürlich wäre?


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