einauge schrieb:dann bekommt er im Jenseits seine Entschädigung dafür.
Das ist nichts worauf man wetten sollte.
einauge schrieb:Nehmen wir an eine Frau wird Jahrelang von ihrem Mann gequält und fasst irgendwann den Entschluss ihn zu töten, so ist das auch mit Vorsatz Notwehr
Es ist totschlag.
einauge schrieb:Es geht bei der Todesstrafe weder um Rache, noch um Strafe, es geht um Prävention
der eventuellen Opfer, die durch einen Ausbruch, oder eine Freilassung entstehen und darum ist sie auch auf Mörder und Vergewaltiger zu beschränken.
die Rückfallquote bei freigelassenen Sexualverbrechern liegt bei 2%, deswegen die die 98% die nicht rückfällig werden hinzurichten ist in meinen Augen ein verantwortungsloses Verbrechen.
Und bei allen Strafen geht es praktisch grundsätzlich um Rache oder Strafe, sonst müsste man alle Prozesse gegen Naziverberecher einstellen (Diese Leute stellen ja keine Gefahr mehr dar), alle RAF-Terroristen hätten mit dieser Begründung schon vor Jahren freikommen müssen, niemand von dem kein weiteres Verbrechen erwartet werden würden, müsste freikommen.
Oder man müsste anfangen auf Verdacht zu verurteilen, was gegen sämtliche Prinzipien des rechtsstaats verstösst.
Und dein gequatsche von "Gutmenschen" und dem Jenseits, das mMn ein schlichtes Hirngespinst ist, stösst mir auch verdammt sauer auf.
@einauge