Misan schrieb:Ich verstehe nur nicht, warum ein Vergewaltiger, Mörder usw. ein Recht auf Leben haben soll, seine Opfer hingegen nicht.
Die Opfer haben natürlich ein Recht auf Leben. Dieses wurde ihnen vom Mörder widerrechtlich genommen und dafür soll er auch bestraft werden.
Die Frage ist, ob das mit dem Tod sein muss oder nicht.
Was ist mit Justizirrtümern? Schau mal in den Thread "Debbie Milke" rein oder denk mal an Cameron Todd Willingham.
Da kann man sich dann fragen, welche moralische Schuld Todesstrafenbefürworter auf sich nehmen, wenn sie den Tod unschuldiger Menschen in Kauf nehmen, um ihre eigenen Rachegelüste zu befriedigen.
Misan schrieb:Vergewaltiger sind häufig Wiederholungstäter und ich find es eine Zumutung, dass er leben darf, aber sich Mütter um ihre Kinder sorgen müssen.
Das ist ein subjektiver Eindruck, weil die Medien natürlich jeden Fall mit Wiederholungstätern ausschlachten und besonders betonen, was da vorher war.
Empirisch gibts da keinen Beweis für.
Vergleichbares zeigt sich bei den Personen, die eine Eintragung im Bundeszentralregister aufgrund eines sexuellen Gewaltdelikts haben (2185 Personen). Insgesamt 685 Personen (31,4 Prozent) traten im Untersuchungszeitraum erneut strafrechtlich in Erscheinung, 29 Personen (1,3 Prozent) mit einer Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung, 15 Personen (0,7 Prozent) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und 4 Personen wegen anderer Sexualdelikte. Der Großteil der Personen (637 Personen) wurde hingegen wegen anderer Delikte erneut verurteilt.
http://www.bmj.de/cln_102/DE/Recht/Strafrecht/KriminologieKriminalpraevention/_doc/Rueckfallstatistik_doc.html?nn=1470118Also 1,3% der Sexualstraftäter sind erneut mit einem Sexualdelikt (auch Nötigung) aufgefallen.
Wohingegen 98,7% der Sexualstraftäter eben nicht erneut mit Sexualstraftaten aufgefallen sind.
Von "häufig" kann also gottlob keine Rede sein.