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Todesstrafe

22.615 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

20.05.2012 um 22:17
@Aldaris

Und was nützt diese Bestrafung? Das basiert doch alles auf dem Schuld und Sühne-Prinzip. Für mein Empfinden ist das Rache, sofern nicht weiter Gefahr vom Straftäter ausgeht.
Ich rede ja auch nicht davon, dass es dann dafür keinen Ersatz geben sollte. Vorstellbar wäre der weitere Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs. Andere Kulturen, wie Neuseeland haben nur so etwas und kennen kein Gefängnis. Für die Gesellschaft und auch die Einzelnen ist das um einiges effektiver.

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20.05.2012 um 22:19
@sodawasser

Wie kein Gefängnis? Heisst das die laufen frei herum? Falls ich wa süberlesen hab sry.


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20.05.2012 um 22:21
@Ex0

Richtig, die laufen frei herum.

Wen es interessiert: Wikipedia: Restorative Justice


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20.05.2012 um 22:26
Zitat von sodawassersodawasser schrieb:Andere Kulturen, wie Neuseeland haben nur so etwas und kennen kein Gefängnis.
Da kann ich leider nicht mitreden, da mir darüber nichts bekannt ist. Wenn dieses mir unbekannte Justizsystem natürlich nachgewiesenermaßen vorteilhaft ist, dann werde ich mich nicht blind dagegen stemmen. Aber mir ist sowas nicht bekannt.

Die Resozialisierung ist nur ein Bestandteil. Ausgleichende Gerechtigkeit sehe ich nicht nur darin, dass ein Täter wieder resozialisiert und in die Gesellschaft eingegliedert wird, sondern auch dass er bestraft wird. Eben so wie er mit seinem Verhalten die Opfer "bestraft" hat. Und, die unter den vielen anderen grausamen Methoden der Bestrafung noch menschlichste, ist der Freiheitsentzug.


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Todesstrafe

20.05.2012 um 22:31
§ 2 Aufgaben des Vollzuges



Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__2.html


Das war nach dem alten Strafvollzugsgesetz das Ziel des Vollzuges. Von "Strafe" im eigentlichen Sinn steht da, außer dass es dem Wort "Freiheitsstrafe" immanent ist, nichts.

@sodawasser
Danke für den Link. Find ich interessant.


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Todesstrafe

20.05.2012 um 22:36
@LivingElvis

Falls du es nicht verstehst. Dadurch, dass du eine Freiheitsstrafe erhälst, wird du in deinen Grundrechten eingeschränkt. Dass es sich dabei um eine Bestrafung handelt, wenn man dir Grundrechte verwehrt, sollte wohl verständlich sein.


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20.05.2012 um 22:37
@sodawasser

Na ich kann dieses System nicht wirklich nachvollziehen. Da würde doch die Verbrecherrate irgendwann steigen, wenn die nicht mehr befürchten müssen ins Gefängnis zu gehen.


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Todesstrafe

20.05.2012 um 22:44
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Die Resozialisierung ist nur ein Bestandteil. Ausgleichende Gerechtigkeit sehe ich nicht nur darin, dass ein Täter wieder resozialisiert und in die Gesellschaft eingegliedert wird, sondern auch dass er bestraft wird. Eben so wie er mit seinem Verhalten die Opfer "bestraft" hat. Und, die unter den vielen anderen grausamen Methoden der Bestrafung noch menschlichste, ist der Freiheitsentzug.
Somit wäre das also doch Rache. Ich glaube aber es ist eine philosophische Frage. Meiner Ansicht nach bringt eben die Rache niemanden was, nicht dem Opfer, nicht dem Täter und nicht der Gesellschaft. Wiedergutmachung und Resozialisierung hingegen bringt allen Beteiligten etwas.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Das war nach dem alten Strafvollzugsgesetz das Ziel des Vollzuges. Von "Strafe" im eigentlichen Sinn steht da, außer dass es dem Wort "Freiheitsstrafe" immanent ist, nichts.
Weißt du, wann dieser Abschnitt das letzte Mal überarbeitet wurde? Das klingt nämlich etwas nach der Zeit in den 70ern, als man sich etwas stärker von dem Prinzip der Schuld und Sühne abgewandt hat. Aber das gehört wohl eben Überholungsbedarf, da die Freiheitsstrafe eben dem eigentlich Ziel nicht gerade dienlich ist. Auf der Expertenebene jedenfalls wird der Ruf nach der restorative justice immer größer. Sofern die eigene Philosophie da mitspielt.
Zitat von Ex0Ex0 schrieb:Na ich kann dieses System nicht wirklich nachvollziehen. Da würde doch die Verbrecherrate irgendwann steigen, wenn die nicht mehr befürchten müssen ins Gefängnis zu gehen.
Naja, erstmal müsste man dann hinterfragen, ob die Verbrechensrate durch die Gefahr des Freiheitsentzuges sinkt. Das ist schonmal sehr strittig. Selbst die Todesstrafe ist ja keine Abschreckung.
Es ist ja nicht so, dass du in diesem Prinzip machen kannst was du willst und dir passiert nichts. Es passiert aber eben was anderes, welches effektiver ist und allen Beteiligten mehr nützt.
Ich empfehle dir den Link, den ich gepostet habe mal durchzulesen, vielleicht kannst du es dann besser nachvollziehen.


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Todesstrafe

20.05.2012 um 23:03
Zitat von sodawassersodawasser schrieb:Somit wäre das also doch Rache. Ich glaube aber es ist eine philosophische Frage. Meiner Ansicht nach bringt eben die Rache niemanden was, nicht dem Opfer, nicht dem Täter und nicht der Gesellschaft. Wiedergutmachung und Resozialisierung hingegen bringt allen Beteiligten etwas.
Nein, das ist keine Rache. Der Staat übernimmt hier nicht den Posten eines Racheengels, sondern bestraft entsprechend den Gesetzen. Kein Opfer kann hier persönlichen Rachegelüsten folgen, auch wenn die Befriedigung bei einer z.B. sehr hohen Strafe gegeben sein kann. Das sind Grundsätze unseres Rechtssystems. Wir haben hier keine Auge um Auge ... Vielleicht mag das eine philosophische Frage sein. Ich sehe das zumindest nicht als Rache an, sondern als ausgleichende Gerechtigkeit nach geltendem Recht.

Es ist wahrlich nicht einfach festzulegen, wie man einen Menschen unter moralischen Gesichtspunkten "richtig" bestraft. Und niemand kann einem darin die perfekte Lösung bieten; eher im Gegenteil. Aber wir haben hier ein System, vor dem jeder Mensch erstmal gleich ist. Und es hat lange gedauert, bis wir das erreichen konnten. Viele Menschen haben sich vor uns darüber Gedanken macht. Wir sind ja glücklicherweise schon so weit, dass wir die Todesstrafe abgeschafft haben.

Nichtsdestotrotz hat ein Straftäter u.U. auch mit Freiheitsstrafe zu rechnen. Für mich wäre es unmöglich, wenn ein Mörder bspw., anstatt auch bestraft zu werden, lediglich in Resozialisierungsmaßnahmen gesteckt wird. Für die meisten Vergehen wird man ja höchstens mit Geldstrafen oder Sozialarbeiten bestraft; dass deckt ja schon einen großen Teil ab. Aber eben nicht bei schweren Verbrechen oder Wiederholungstätern! Zumal es da oft keinen erheblichen, wirtschaftlichen Schaden gibt, sondern eher einen seelischen Schaden bei den Opfern. Da hilft auch die beste Resozialisierung nichts, um das zu kompensieren.

Täter-Opfer-Ausgleiche finde an sich nicht verkehrt, aber hier hat eben nicht nur das Opfer Interesse, sondern auch der Staat ergo die Öffentlichkeit. Täter und Opfer haben auch die Gelegenheit sich ungeachtet der Gefängnisbarriere zu kontaktieren und auch so ihre Ruhe zu finden, so wenn sie es denn wollen.


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Todesstrafe

20.05.2012 um 23:21
Zitat von sodawassersodawasser schrieb:Weißt du, wann dieser Abschnitt das letzte Mal überarbeitet wurde? Das klingt nämlich etwas nach der Zeit in den 70ern, als man sich etwas stärker von dem Prinzip der Schuld und Sühne abgewandt hat. Aber das gehört wohl eben Überholungsbedarf, da die Freiheitsstrafe eben dem eigentlich Ziel nicht gerade dienlich ist. Auf der Expertenebene jedenfalls wird der Ruf nach der restorative justice immer größer. Sofern die eigene Philosophie da mitspielt.
Ja, das ist aus 77.

Die neueren Ländergesetze, wie das hessische StVollzG
Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Eingliederungsauftrag).
Während des Vollzugs sind die Gefangenen sicher unterzubringen und zu beaufsichtigen
(Sicherungsauftrag). Beides dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
http://thomashenningorganisationsbürorecht.de/app/download/4289982702/Hessisches+Strafvollzugsgesetz.pdf

geht wieder mehr in Richtung "Sicherheit".
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Nein, das ist keine Rache. Der Staat übernimmt hier nicht den Posten eines Racheengels, sondern bestraft entsprechend den Gesetzen
Die Frage ist, ob das zwingend notwendig ist oder ob nicht auf andere Weise ein besserer Ausgleich geschaffen werden kann.

Wir müssen da von dem Begriff der "Gerechtigkeit" wegkommen. Die hat letztlich denselben Wortstamm wie "Rache", was das Verwandtschaftsverhältnis zeigt.

"Gerechtigkeit" in Strafsystemen baut auf dem Grundsatz "Auge umd Auge" auf. Für negatives Verhalten gibt es negative Sanktionen, die immer Selbstzweck sind. Selbst wenn etwas "gerecht" ist, heißt es nur, dass die Waage auf beiden Seiten beschwert wurde.

Die philosophische Frage ist also, ob nicht in anderer Weise ein besserer Ausgleich, als durch "Gerechtigkeit" geschaffen werden kann. Zum Beispiel in dem man jemanden, der einen anderen am Körper schwer verletzt hat dazu verpflichtet, diesen zu pflegen. Damit wäre auch die Auseinandersetzung mit der Tat viel besser und dauerhafter durchgesetzt, als dies in einer Zelle oder durch eine Geldstrafe zu bewerkstelligen wäre.

Ich find´s nen interessanten Ansatz. Man muss dem nicht bedingungslos folgen, aber drüber nachdenken sollte man auf alle Fälle mal.


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Todesstrafe

20.05.2012 um 23:24
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Da hilft auch die beste Resozialisierung nichts, um das zu kompensieren.
Das ist der gedankliche Fehler - begangenes Unrecht oder Leid KANN nicht kompensiert werden. Es ist unwiderbringlich geschehen.

Im Idealfall wäre Ziel
- dass das Opfer Linderung in seinem Leid erfährt
- der entstandene finanzielle Schaden ausgeglichen wird
- der Täter sich mit den Folgen seiner Tat auseiandersetzt
- in der Folge wahrhaftig bereut
- das Opfer wahrhaftig verzeihen kann


Besser könnte ein begangenes Unrecht /Leid nicht ausgeglichen werden.


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20.05.2012 um 23:36
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:"Gerechtigkeit" in Strafsystemen baut auf dem Grundsatz "Auge umd Auge" auf.
"In Strafsystemen"? Auge um Auge gilt vielleicht in Ländern wie dem Iran, aber nicht in Deutschland!
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Das ist der gedankliche Fehler - begangenes Unrecht oder Leid KANN nicht kompensiert werden. Es ist unwiderbringlich geschehen.
Ja, es ist geschehen. Doch es kann zumindest objektiv , und so müssen wir daran gehen, kompensiert werden. Indem das Strafmaß das Leid der Opfer ausgleicht. Das klingt zwar plump und gleicht natürlich das Leid, welches sich sowieso nicht messen lässt, nicht real aus, aber es geht nun mal nicht anders. Wir können keine Strafen schaffen, die spezifisch auf die Opfer und Täter zugeschnitten sind, darum müssen wir allgemeine Regelungen schaffen, die dem Denken der Masse im Durchschnitt am Nächsten kommt. Das sind erstmal Gesetze.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Im Idealfall wäre Ziel
- dass das Opfer Linderung in seinem Leid erfährt
- der entstandene finanzielle Schaden ausgeglichen wird
- der Täter sich mit den Folgen seiner Tat auseiandersetzt
- in der Folge wahrhaftig bereut
- das Opfer wahrhaftig verzeihen kann
Aber das ist es doch gerade. Sowas wäre ein Idealfall. Schon beim Finanziellen, was man ja recht schnell beziffern kann, treten Probleme auf, wenn der Täter nicht zahlen kann. Seelische Schäden sind sowieso kaum zu erfassbar. Der Eine will den Täter auf einem Spieß sehen, der andere verzeiht ihm sofort. Nur kann man nicht jedesmal spezielle Regelungen treffen, das wäre unheimlich aufwendig; schon jetzt ist das System ja völlig überlastet. Und deshalb braucht man abstrakte Texte, so wie sie in den Gesetzen stehen, damit man jeden Fall gleich behandelt. Nur so kann gewährleistet werden, dass jeder auch nach gleichen Richtlinien bestraft wird.


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Todesstrafe

21.05.2012 um 00:09
Zitat von AldarisAldaris schrieb:In Strafsystemen"? Auge um Auge gilt vielleicht in Ländern wie dem Iran, aber nicht in Deutschland!
Der GRUNDSATZ "Auge um Auge" meint - Du nimmst mir etwas, der Staat nimmt an meiner statt Dir etwas. Das Strafmaß ist ein anderes, aber das Prinzip ist das Gleiche.

Böses mit Bösem vergolten.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Wir können keine Strafen schaffen, die spezifisch auf die Opfer und Täter zugeschnitten sind, darum müssen wir allgemeine Regelungen schaffen, die dem Denken der Masse im Durchschnitt am Nächsten kommt.
Warum nicht? Im Jugendrecht gehts doch auch.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Das sind erstmal Gesetze.
Das Gesetz ändert sich kaum, denn der Tatbestand ändert sich nicht. Lediglich die Rechtsfolge.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Nur kann man nicht jedesmal spezielle Regelungen treffen, das wäre unheimlich aufwendig; schon jetzt ist das System ja völlig überlastet. Und deshalb braucht man abstrakte Texte, so wie sie in den Gesetzen stehen, damit man jeden Fall gleich behandelt. Nur so kann gewährleistet werden, dass jeder auch nach gleichen Richtlinien bestraft wird.
Wie gesagt - der Tatbestand bleibt bestehen, aber warum soll denn die Rechtsfolge zwangsweise nur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sein. Warum ist es im Jugendrecht ok, wenn der Körperverletzer Sozialstunden im Krankenhaus ableistet, aber es soll "überlasten", wenn er dies bei seinem Opfer tun soll?


Natürlich hast Du recht, dass das Ganze nicht frei von Problemen ist. Aber zumindest drüber nachdenken sollte man. Dass die Rechtsfolgen das System überlasten, seh ich übrigens nicht. Die Gerichte haben bei der Urteilsfindung ohnehin eine tat- und schuldangemessen Bestrafung zu finde und sich mit den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten auseinanderzusetzen. Und spätestens der Justizvollzu hat sowieso das Problem, wie der Bursche zu resozialisieren ist.

Also die im Einzelfall zugeschnittene Strafe hast Du so oder so. Die Frage ist nur, lege ich mich rein auf ein strafendes Prinzip nur mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe fest oder kann das Ganze auch anderweitig geregelt werden.

Warum sollte es da nicht Platz für andere Gedanken geben? Würde man nie über anderes denken, wären wir auch nicht weiter, als der Iran.


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Todesstrafe

21.05.2012 um 00:37
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Warum nicht? Im Jugendrecht gehts doch auch.
Das Jugendstraftrecht spezifiziert kein Individuum, sondern Personen von 14 bis 18 bzw. 18 -21 (Heranwachsende). Einzelne Taten werden vom Richter zwar im Rahmen der Tat unterschiedlich bewertet, sind aber nicht gesetzlich speziell darauf zugeschnitten. Der Richter hat einen Spielraum, muss sich aber im Rahmen dessen bewegen.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Wie gesagt - der Tatbestand bleibt bestehen, aber warum soll denn die Rechtsfolge zwangsweise nur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sein.
Gerade im Jugendstrafrecht gibt es doch besonders viele Verurteilungen zu Sozialstunden. Fast ausschließlich werden straffällige Jugendliche zu solchen Arbeiten verurteilt. Bring es was? Ich kann es dir nicht sagen. Gerade hier in D muss man schon ordentlich was aufm Kerbholz haben, um in den Knast zu wandern.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Aber zumindest drüber nachdenken sollte man.
Das tue ich ständig, über alles und jeden .. Und ich bin der Letzte, der nicht offen ist für neue Ideen. ;)
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Also die im Einzelfall zugeschnittene Strafe hast Du so oder so.
Wie gesagt, das ist relativ. Du hast als Richter einen gewissen Spielraum, musst dich aber in deiner Entscheidung innerhalb des Gesetzes bewegen. Und du kannst die Strafe, welche im Gesetz vorgeschrieben ist, nicht ändern.


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21.05.2012 um 13:01
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Falls du es nicht verstehst. Dadurch, dass du eine Freiheitsstrafe erhälst, wird du in deinen Grundrechten eingeschränkt. Dass es sich dabei um eine Bestrafung handelt, wenn man dir Grundrechte verwehrt, sollte wohl verständlich sein.
Die Grundrechte können präventiv und auch repressiv eingeschränkt werden. Da der Vollzug gemäß Legaldefinition auch das Ziel der Prävention hat, spielt Strafe nicht zwangsnotwendig eine Rolle.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Das Jugendstraftrecht spezifiziert kein Individuum, sondern Personen von 14 bis 18 bzw. 18 -21 (Heranwachsende). Einzelne Taten werden vom Richter zwar im Rahmen der Tat unterschiedlich bewertet, sind aber nicht gesetzlich speziell darauf zugeschnitten. Der Richter hat einen Spielraum, muss sich aber im Rahmen dessen bewegen.
Das JGG gibt den Gerichten explizit den Freiraum sich nötigenfalls auch eine angemessene Strafe auszudenken. Dazu einfach mal die §§ 5 JGG ff.
§ 5 Die Folgen der Jugendstraftat



(1) Aus Anlaß der Straftat eines Jugendlichen können Erziehungsmaßregeln angeordnet werden.

(2) Die Straftat eines Jugendlichen wird mit Zuchtmitteln oder mit Jugendstrafe geahndet, wenn Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen.

(3) Von Zuchtmitteln und Jugendstrafe wird abgesehen, wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt die Ahndung durch den Richter entbehrlich macht.
http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__5.html

lesen.

Das JGG gibt dem Gericht alle Freiheiten eine auf das Indivduum zugeschnittene "Strafe" nach eigenen Maßstäben zu finden. Hierzu kann man insbesondere in den § 10 JGG mal reinschauen:
§ 10 Weisungen



(1) Weisungen sind Gebote und Verbote, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen. Dabei dürfen an die Lebensführung des Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. Der Richter kann dem Jugendlichen insbesondere auferlegen, 1.
Weisungen zu befolgen, die sich auf den Aufenthaltsort beziehen,
2.
bei einer Familie oder in einem Heim zu wohnen,
3.
eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen,
4.
Arbeitsleistungen zu erbringen,
5.
sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer) zu unterstellen,
6.
an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen,
7.
sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich),
8.
den Verkehr mit bestimmten Personen oder den Besuch von Gast- oder Vergnügungsstätten zu unterlassen oder
9.
an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.

(2) Der Richter kann dem Jugendlichen auch mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters auferlegen, sich einer heilerzieherischen Behandlung durch einen Sachverständigen oder einer Entziehungskur zu unterziehen. Hat der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so soll dies nur mit seinem Einverständnis geschehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__10.html

Wichtig ist, dass vor der Aufzählung "insbesondere" steht. Die Aufzählung ist also keinesfalls abschließend. Es gibt da sehr kreative Richter.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Gerade im Jugendstrafrecht gibt es doch besonders viele Verurteilungen zu Sozialstunden. Fast ausschließlich werden straffällige Jugendliche zu solchen Arbeiten verurteilt. Bring es was? Ich kann es dir nicht sagen. Gerade hier in D muss man schon ordentlich was aufm Kerbholz haben, um in den Knast zu wandern.
Es gibt nicht "gerade im Jugendstrafrecht (...) besonders viele Verurteilung zu Sozialstunden", sondern es gibt sie ausschließlich dort.

Sie ist eine der "kreativeren" Lösungen. Im Erwachsenenstrafrecht hast Du lediglich die Freiheits- und Geldstrafe, sowie die "Maßregeln zur Besserung und Sicherung" nach § 61 StGB, die jedoch abschließend aufgezählt sind.

Du hast bei einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren die Möglichkeit diese zur Bewährung auszusetzen und das wiederrum an gewisse Auflagen und Weisungen zu knüpfen. Dieses Instrument könnte dahingehend genutzt werden, allerdings ist die Praxis da absolut ungenügend und es ergibt sich daraus ein Paradoxon - während kleinere Delikte recht rigoros mit Geldstrafe geahndet werden, führen größere oder wiederholte Vergehen zu einer Bewährung, die zudem oft lediglich die Weisung enthält, keine weiteren Straftaten zu begehn. Überdies sind die Gericht mit dem Bewährungswiderruf recht zaghaft.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Das tue ich ständig, über alles und jeden .. Und ich bin der Letzte, der nicht offen ist für neue Ideen.
Das ist gut.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Wie gesagt, das ist relativ. Du hast als Richter einen gewissen Spielraum, musst dich aber in deiner Entscheidung innerhalb des Gesetzes bewegen. Und du kannst die Strafe, welche im Gesetz vorgeschrieben ist, nicht ändern.
Als Richter nicht, aber im Zuge einer Gesetzesänderung sind da die Möglichkeiten vielfältig.

Es kommt insofern zu einer individuell zugeschnitten Strafe, als dass nicht A, B und C für das selbe Delikt auch zwangsnotwendig die selbe Strafe erhalten. Nehmen wir mal den Wohnungseinbruchdiebstahl. Strafmaß 0,5 - 10 Jahre.

A ist vielleicht uneinsichtig, handelte mit direktem Vorsatz rein um sich zu bereichern, zeigt keine Reue und hat ne negative Sozialprognose. Außerdem hat der schon 5 Verurteilungen wegen ähnlicher Delikte.
Der bekommt dann sagen wir mal 8 Jahre. Die brummt der auch komplett ab.

B handelt auch mit direktem Vorsatz und um sich zu bereichern, ist auch nicht wirklich reuig und einsichtig, aber hat ne halbwegs gute Sozialprognose. Im Knast bemüht er sich dann aber um die Schadenswiedergutmachung und führt sich gut.
Der bekommt dann sagen wir mal 6 Jahre, wobei er nach 3,5 Jahren Freigänger wird und nach 4 Jahren bedingt entlassen wird. Dies mit der Auflage weiter den Schaden wiedergutzumachen.

C handelt aus der Not heraus, ist reuig und bemüht sich schon von vorneherein den Schaden wiedergutzumachen. Die Sozialprognose ist gut.
Der bekommt dann vielleicht nur 1 Jahr und das zur Bewährung ausgesetzt mit der Auflage den Schaden weiter wiedergutzumachen.


Es geht also nicht darum, ob es eine individuell zugeschnittene Rechtsfolge der Tat gibt oder nicht, sondern nur, ob diese a) zwingend strafenden Charakter haben muss und b) man die Möglichkeiten nicht einfach ausweitet.

Wie Du sagst - die Richter müssen sich ans StGB halten, aber das ist ja nicht unabänderlich.


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Todesstrafe

21.05.2012 um 13:23
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:die zudem oft lediglich die Weisung enthält, keine weiteren Straftaten zu begehn.
Das stimmt so nicht. im Regelfall enthalten sie die "Weisung" (Auflage), den Schaden wieder gut zu machen (Schmerzensgeld, Wertersatz) oder gemeinnützige Arbeitsleistungen zu erbringen oder Geld an den Staat oder eine gemeinnützige Organisation zu zahlen.

Dieser Katalog ist allerdings abschließend, so dass darüber hinausgehende Kreativität des Richters keinen Niederschlag finden kann.
sondern es gibt sie ausschließlich dort.
... gilt mit Ausnahme der Bewährungsauflagen, einer Verwarnung mit Strafvorbehalt oder Verfahrenseinstellungen gegen Auflage. Wobei das keine eigenständigen Strafen sind, insofern ist das nicht ganz falsch.

Aber zu viel Kreativität ist auch problematisch. Hier muss man aufpassen, dass nicht zu viel Willkür in die Bestrafung Einzug hält.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Überdies sind die Gericht mit dem Bewährungswiderruf recht zaghaft.
Das stimmt allerdings. Gerade Wiederholungstäter sehen in einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe häufig keinen besonderen Anreiz, ihr künftiges Tun den Gesetzen anzupassen.


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Todesstrafe

21.05.2012 um 15:32
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Die Grundrechte können präventiv und auch repressiv eingeschränkt werden. Da der Vollzug gemäß Legaldefinition auch das Ziel der Prävention hat, spielt Strafe nicht zwangsnotwendig eine Rolle.
Natürlich ist jede Form von Freiheitsentzug eine Bestrafung; ungeachtet dessen welche Ziele damit verfolgt werden. Ein Täter wird nicht ausschließlich deshalb weggsperrt, weil er eine Bedrohung darstellt.

Hypothetisch: Selbst wenn ein Mörder nach Jahrzehnten gefasst wird und er sich bis dato selbstständig resozialisiert hat, wird er trotzdem angeklagt und verurteilt, obwohl er doch gar keine Gefahr mehr darstellt. Ich sehe das Ziel der Prävention nicht als alleinigen Kernpunkt an. Genauso geht es um eine angemessene Bestrafung.
Es gibt nicht "gerade im Jugendstrafrecht (...) besonders viele Verurteilung zu Sozialstunden", sondern es gibt sie ausschließlich dort.
Ja, das ist richtig. Hier habe ich mich falsch ausgedrückt.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Sie ist eine der "kreativeren" Lösungen. Im Erwachsenenstrafrecht hast Du lediglich die Freiheits- und Geldstrafe, sowie die "Maßregeln zur Besserung und Sicherung" nach § 61 StGB, die jedoch abschließend aufgezählt sind.
Das hat auch seinen guten Grund. Wobei auch Erwachsene z.B. innerhalb einen Gefängnisses Tätigkeiten ausüben können. Man schmeißt sie ja nicht in irgendeine Isolationzelle und lässt sie dort drin, bis ihre Haftstrafe beendet ist. Durchaus gibt es die Möglichkeit im Knast zu arbeiten, sich weiter zu bilden, viel nachzudenken etc. Wer das nicht will, dem ist auch nicht damit geholfen, durch etwaige Zwangsmaßnahmen wie Sozialstunden zu seinem Glück getrieben zu werden.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Es geht also nicht darum, ob es eine individuell zugeschnittene Rechtsfolge der Tat gibt oder nicht, sondern nur, ob diese a) zwingend strafenden Charakter haben muss und b) man die Möglichkeiten nicht einfach ausweitet.
Jeder Strafe hat ohne Zweifel einen strafenden Charackter und das sollte auch so sein. Selbst wenn man die Möglichkeiten, wie du sagst, erweitert, ändert das nichts daran, dass ein Täter für sein Handeln bestraft werden muss; zur Not eben auch mit Freiheitsentzug.

Ich weiß ehrlich gesagt auch gar nicht, wie du dir das Ganze vorstellst. Sollen Straftäter in Zukunft gar nicht mehr eingesperrt werden? Eine durch ultraliberale Ansichten geprägte Revolution der Strafjustiz und der Gesetze?


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Todesstrafe

21.05.2012 um 17:37
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Text
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das stimmt so nicht. im Regelfall enthalten sie die "Weisung" (Auflage), den Schaden wieder gut zu machen (Schmerzensgeld, Wertersatz) oder gemeinnützige Arbeitsleistungen zu erbringen oder Geld an den Staat oder eine gemeinnützige Organisation zu zahlen.
Kann ich aus meiner erfahrung nicht bestätigen, was allerdings keinesfalls ausschließt, dass Du recht damit hast.

Insofern muss ich sagen, dass ich es oft (oder öfters) so erlebt habe, dazu aber keine empirischen Daten habe.

Danke für den Hinweis.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:... gilt mit Ausnahme der Bewährungsauflagen, einer Verwarnung mit Strafvorbehalt oder Verfahrenseinstellungen gegen Auflage. Wobei das keine eigenständigen Strafen sind, insofern ist das nicht ganz falsch.
Hatte ich geschrieben, allerdings schlecht strukturiert. Sorry, wenns misverständlich war.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Natürlich ist jede Form von Freiheitsentzug eine Bestrafung; ungeachtet dessen welche Ziele damit verfolgt werden. Ein Täter wird nicht ausschließlich deshalb weggsperrt, weil er eine Bedrohung darstellt.
Das subjektive Gefühl eines Betroffenen ist dabei nebensächlich. Wenn der XY eines Platzes verwiesen wird, um da ne Schlägerei zu verhindern, mag der das subjektiv als "Strafe" empfinden. Das ändert aber nichts daran, dass es keine Strafe ist.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Wobei auch Erwachsene z.B. innerhalb einen Gefängnisses Tätigkeiten ausüben können. Man schmeißt sie ja nicht in irgendeine Isolationzelle und lässt sie dort drin, bis ihre Haftstrafe beendet ist. Durchaus gibt es die Möglichkeit im Knast zu arbeiten, sich weiter zu bilden, viel nachzudenken etc. Wer das nicht will, dem ist auch nicht damit geholfen, durch etwaige Zwangsmaßnahmen wie Sozialstunden zu seinem Glück getrieben zu werden.
Da liegst Du nicht ganz richtig.

Richtig ist zwar, dass der Gefangene grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet ist, allerdings ist man kaum mehr in der Lage denen auch Arbeit zu verschaffen. Im Zuge der Milchmädchenrechnung Teilprivatisierung wird das in Zukunft eher weniger den mehr werden.

Die Möglichkeit sich weiterzubilden beschränkt sich i.d.R. auf wenige Plätze einfacher Berufsausbildung, der Möglichkeit den Hauptschulabschluss zu machen, einen Deutschkurs oder, falls man es sich leisten kann, ein Fernstudium.

Sozialstunden oder ähnliches gibt es im Gefängnis nicht.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Jeder Strafe hat ohne Zweifel einen strafenden Charackter und das sollte auch so sein. Selbst wenn man die Möglichkeiten, wie du sagst, erweitert, ändert das nichts daran, dass ein Täter für sein Handeln bestraft werden muss; zur Not eben auch mit Freiheitsentzug.

Ich weiß ehrlich gesagt auch gar nicht, wie du dir das Ganze vorstellst. Sollen Straftäter in Zukunft gar nicht mehr eingesperrt werden? Eine durch ultraliberale Ansichten geprägte Revolution der Strafjustiz und der Gesetze?
Ich habe hier keinen fertigen Gesetzesentwurf. Ich bin auf die Idee nach den Post und dem Link von sodawasser aufmerksam geworden und denke darüber nach. ich sage nicht, dass das unbedingt die eierlegende Wollmilchsau sein muss.

Ich aber kann mir durchaus zumindest theoretisch einen Verzicht auf Strafe vorstellen.

Welche Befürchtungen deinerseits verbieten es darüber nachzudenken?
Was veranlasst Dich zu glauben, dass Delinquenten zwangsnotwendig durch Strafe eingewirkt werden muss?

Es gibt oder gab ja offensichtlich durchaus Systeme, wo das zumindest in Teilen geklappt hat. Du wirst auf einen Freiheitsentzug nie vollständig verzichten können, aber warum sollte man ihn nicht auf präventive Zwecke begrenzen?
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber zu viel Kreativität ist auch problematisch. Hier muss man aufpassen, dass nicht zu viel Willkür in die Bestrafung Einzug hält.
Das ist unbestreitbar.


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01.06.2012 um 20:46
@dovahkiin
Zitat von dovahkiindovahkiin schrieb am 17.05.2012:Und auch wenn das bissl ins ot geht wieso sollen sich Pädophile unbedingt gleich behandeln lassen? So viel ich weiß ist es nicht "heilbar" und nur weil einen Kinder sexuell erregen heißt das nicht das man sich auch an ihnen vergeht, ich steh auch auf Frauen aber vergewaltigt hab ich noch keine.
Wer damit umgehen kann, gut. Aber wer merkt, dass er sich nicht unter Kontrolle hat, soll sich bitteschön um ärztliche und/oder psychologische Hilfe bemühen. Ansonsten wirkt der Strang. So seh ich das.
Zitat von dovahkiindovahkiin schrieb am 17.05.2012:Tja so is das nun mal in ner Diktatur in der man angst haben muss für ein falsches Wort umgebracht zu werden, ich glaub nicht das du das wieder willst oder :P? Außerdem zu erst meinst du es geht nicht um Abschreckung und dann kommst du mit sowas?
Ich hab nur meinen Großvater zitiert ^^ Aber es geht ja nicht darum, eine Diktatur zu errichten, sondern durch die Furcht vor der Todesstrafe bestimmte Straftaten vielleicht doch einzudämmen.
Zitat von dovahkiindovahkiin schrieb am 17.05.2012:Also immer gleiches mit gleichem vergelten?
Nein.
Rechte bekommt man für Pflichten.
Die Pflicht ist in dem Fall, andere zu respektieren. IhreRechte.
Erfüllt man seine Pflicht nicht, wird das Recht genommen. Fertig.
Außerdem geht es bei Justiz nicht um Vergeltung.

@Twisted_Fate
Zitat von Twisted_FateTwisted_Fate schrieb am 17.05.2012:Ich denke die Menschenrechte gelten für jeden und immer. Man kann das recht auf Menschenrechte nicht verlieren.
Zählt das nur für das Recht auf Leben? Recht auf Freiheit gibt es im Gefängnis nicht. Naja und all die Rechte spielen in Dritteweltländern keine Rolle. Und in Amerika scheint das Recht auf Leben wohl auch kein Recht zu sein..?
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb am 18.05.2012:Also 1,3% der Sexualstraftäter sind erneut mit einem Sexualdelikt (auch Nötigung) aufgefallen.
Ich finds häufig. Und eine viel zu große Zahl. Die Zahl sollte bei 0% liegen, damit man mich von meiner Meinung abbringt.
Zitat von sodawassersodawasser schrieb am 18.05.2012: Inwieweit das sinnvoll ist und ob es nicht andere Möglichkeiten gibt steht zur Diskussion.
Naja, leider wird das nie ernsthaft diskutiert. In solchen Foren vielleicht, aber niemals würde die Politik sich Gedanken machen, ob man die Strafe vielleicht ändern sollte...


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Todesstrafe

01.06.2012 um 20:50
@Misan
Ich finde nicht das im gefängnis das recht auf freiheit verletzt wird. unter freiheit verstehe ich vorallem meinungsäußerung und die möglchkeit sich überhaupt zu bewegen. im gefängnis hat man ja auch immernoch auslauf. Natürlich eingeschränkten.
Zitat von MisanMisan schrieb:Ich finds häufig. Und eine viel zu große Zahl. Die Zahl sollte bei 0% liegen, damit man mich von meiner Meinung abbringt.
Und die wäre?


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