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Todesstrafe

22.615 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

28.01.2014 um 19:59
Die Strafe hat sowieso keinen Einfluss darauf, ob eine Straftat begangen wird oder nicht, weil die Taeter nie damit rechnen, dass sie erwischt werden. Gingen sie davon aus, dass man sie erwischt, wuerden sie die Straftat wohl nicht begehen!

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28.01.2014 um 20:13
@Alarmi
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Die Strafe hat sowieso keinen Einfluss darauf, ob eine Straftat begangen wird oder nicht,
Kommt auf die Schwere der Straftat an, bei Mord wahrscheinlich nicht, bei Diebstahl und Einbruch schon.
Beispiel Saudi Arabien und Emirate, war letztens eine Sendung im TV über einen Hausbesuch und man wunderte sich ,dass die Türen nicht verschlossen sind.Als Grund wurden die harten Strafen genannt.
Hand weg


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28.01.2014 um 20:15
@Suchhund
In laendlichen Gegenden der USA sind die Haustueren auch nicht verschlossen! Haengt wohl eher an Gegend und Mentalitaet als an den Strafen!


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28.01.2014 um 20:20
@Agent_Elrond
@Roydiga
Auch für euch nochmal:
Entweder man wird einer Straftat schuldig gesprochen und bekommt eine entsprechende Strafe aufgebrummt, oder man wird freigesprochen.
Es gibt keine Unterschiede im Strafmass je nachdem wie sicher sich der Richter ist, das wäre auch weder juristisch sinnvoll noch gerecht.
Wenn man also die Todesstrafe nur bei Mördern anwenden will bei denen man sich vollkommen sicher ist (was immer noch keine Fehlurteile ausschliesst) müsste man die Verurteilung von Mördern im Ganzen nochmal erschweren, was dazu führen würde das am Ende nochmal mehr Schuldige auf freiem Fuss blieben.


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28.01.2014 um 20:36
@AtheistIII
Und ich wiederhole mich wieder :
Ich möchte keine verschiedenen Urteile, ich spreche vom Idealfall, wo der Mörder eindeutig ermittelt wird.
Dass das in der Realität schwierig ist, ist mir klar, jedoch ist es nicht meine Sache wie das geregelt sein sollte, ich spreche von einer theoretischen Situation, wo es ausgeschlossen ist, dass Unschuldige verurteilt werden.
Wenn man sich das in den USA anschaut, ist es den Staatsanwälten wichtiger durch eine Verurteilung ihre Karriere voranzutreiben, als ein Verbrechen aufzuklären weshalb es vorkommt, dass Menschen wegen eines Haares und einer willkürlich zusammengestrickten Geschichten zum Tode verurteilt werden.
Das darf nicht sein, deshalb sage ich nicht, ich gutheiße die Todesstrafe, wie sie existiert ohne wenn und aber, sondern wie bereits beschrieben.


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28.01.2014 um 20:38
@Alarmi
Denkst Du nicht das bei einem Menschen irgendwann die Grenze erreicht ist was er noch zu verlieren hat? Also wenn der Henker schon wartet das man diesem dann auch mit jedem Mittel zu entfliehen versucht.


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28.01.2014 um 20:39
@wichtelprinz
Moral kann eine subjektive Bewertung einer Situation sein, weshalb die von dir beschriebene Situation aus deiner Sicht unmoralisch, aus meiner moralisch ist.

Moral hat nichts mit Gesetzen zu tun, wie du anscheinend annimmst.


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28.01.2014 um 20:41
@wichtelprinz
Aber, wenn man für Mord lebenslang bekommt, ist es auch die Höchststrafe, was ist da jetzt der Unterschied ob ich einen oder 10 Menschen töte?
Zu verlieren habe ich da auch dasselbe, wie, wenn es eine Todesstrafe gäbe oder nicht?


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28.01.2014 um 20:48
@wichtelprinz
Die Todesstrafe ist da schon viel zu weit gedacht. Ein grosser Teil von Morden wird begangen, um eine andere Straftat zu verdecken, auch in Deutschland. Sehr oft bei Kindesmissbrauch zum Beispiel. Der Gedanke an oeffentliche Aechtung und Gefaengnis, an das Ende der Freiheit, auch wenn es nur fuer ein paar Jahre ist, reicht bei vielen, um aus einer anderen Straftat einen Mord zu machen. Ich glaube nicht, dass da wesentlich mehr passieren wuerde, wenn die Todesstrafe droht.


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28.01.2014 um 21:00
@Roydiga
äh nein ich glaub nicht das von einem Gericht der Gesamtzustand gleich bewertet wird wenn man 1 oder 10 Leute umbringt.
Es ist auch nicht das selbe ob man jemanden umbringt und sich dann verhaften lässt oder wenn der Tod sowieso droht und man sich noch eine wilde Schiesserei mit der Polizei liefert um dem Tod zu entrinnen.

Ich halte Moral und Ethik für etwas Gesellschaftliches was sich in Gesetz und Ordnung dieser Gesellschaft wiederspiegelt. Es gibt moralische Grundwerte dieser Gesellschaft. zB das ein Menschenleben unantastbar ist. Dies hat diese Gesellschaft mit der Unterzeichnung der EMRK bekräftigt. Daraus geht hervor:
Artikel 2 – Recht auf Leben
Art. 2 sichert das Recht jedes Menschen auf Leben und verbietet die absichtliche Tötung. Zwar erlaubt er die Vollstreckung einer gerichtlichen Todesstrafe, durch das 6. bzw. 13. Protokoll zur EMRK hat diese Einschränkung aber kaum noch Bedeutung. Unter bestimmten Bedingungen (z.B. bei Nothilfe, Festnahmen oder der rechtmäßigen Niederschlagung eines Aufstands) ist jedoch nach Art. 2 Abs. 2 auch eine tödliche Gewaltanwendung erlaubt.
Nach der Rechtsprechung des EGMR verpflichtet Art. 2 den Staat, wirksame amtliche Ermittlungen anzustellen, wenn ein Mensch durch Gewalteinwirkung insbesondere durch Vertreter des Staates,oder auch sonst zu Tode gekommen ist.
6. Protokoll vom 28. April 1983
Die Todesstrafe wird seit mehr als 200 Jahren infrage gestellt. International setzten ernstliche Bemühungen, die Todesstrafe abzuschaffen, erst mit der Gründung der Vereinten Nationen ein. Zwar enthielt bereits die Stammkonvention der EMRK 1950 das Recht auf Leben, jedoch legte die „eigenartige Formulierung“ des Artikels weitreichende Ausnahmen zugunsten der Staatsgewalt, u. a. zur Verhängung der Todesstrafe fest. Der Grund dafür war, dass zwei Teile des Artikels aus verschiedenen Stadien der Arbeit der UN-Menschenrechtskommission zusammengesetzt waren, die beide ein anderes Gewährleistungssystem zugrunde legten.
Erste Anstöße, die Todesstrafe durch die Konvention zu verbieten, kamen von Amnesty International, etwa auf der Weltkonferenz gegen die Todesstrafe, die 1977 in Stockholm abgehalten wurde. Dadurch beeinflusst, schlug der damalige österreichische Justizminister Christian Broda in der Europäischen Justizministerkonferenz 1978 vor, die Frage der Todesstrafe in das Arbeitsprogramm des Europarats aufzunehmen. Er trat der Ansicht entgegen, dass die Todesstrafe ein legitimes Mittel der Selbstverteidigung der Demokratie gegen Terroristen sei. Daraufhin befasste sich der Expertenausschuss für Strafrechtsfragen und für Menschenrechte mit der Möglichkeit eines Ausbaus des in der EMRK festgelegten Rechts auf Leben. Auch die PV verlangte 1980 mit großer Mehrheit die Abschaffung der Todesstrafe und eine Ergänzung der EMRK im Sinne eines Verbotes derselben. Daraufhin gab das Ministerkomitee am 25. September 1981 dem CDDH den Auftrag, ein Protokoll auszuarbeiten, das die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten regeln sollte. Inhaltlich hielt das Protokoll nur die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten fest; für Taten, die in Kriegszeiten, oder in unmittelbarer Kriegsgefahr begangen wurden, konnte aber weiterhin die Todesstrafe verhängt werden. Zumindest enthielt das Protokoll bereits eine Verbotsklausel gegen etwaige Vorbehalte. Das Protokoll stellte weltweit den ersten rechtlich bindenden völkerrechtlichen Vertrag zur Abschaffung der Todesstrafe dar.
Das Ministerkomitee beschloss das Protokoll auf seiner Sitzung am 10. Dezember 1982 und legte es am 28. April 1983 zur Unterzeichnung auf. Das Protokoll trat allgemein am 1. März 1985 in Kraft. Von den Mitgliedstaaten des Europarats hat bislang nur Russland das Protokoll nicht ratifiziert
13. Protokoll vom 3. Mai 2002
Obwohl bereits durch das 6. Protokoll die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft wurde, entwickelte sich national wie international der Trend zu einer weiteren Zurückdrängung der Todesstrafe, auch in Kriegszeiten. Die Parlamentarische Versammlung entwickelte etwa die Angewohnheit, sich von Staaten, die dem Europarat beitreten wollten, eine Eliminierung der Todesstrafe aus ihren nationalen Rechtsordnungen garantieren zu lassen.
Für die weitere Entwicklung hin zu einer generellen Abschaffung der Todesstrafe waren sowohl der zweite Gipfel der Staatsoberhäupter und Regierungen der Mitgliedstaaten des Europarats, der im Oktober 1997 stattgefunden hatte, als auch die Europäische Ministerkonferenz über Menschenrechte, die vom 3. bis 4. November 2000 in Rom abgehalten wurde, besonders bedeutsam. Hatte das Ministerkomitee die Ausarbeitung eines Protokolls anfangs noch abgelehnt, konnte ein von Schweden vorgebrachter Entwurf das Komitee umstimmen, sodass es auf seiner Sitzung von 10. bis 11. Januar 2001 das CDDH zur Ausarbeitung eines Entwurfs anwies.
Das Protokoll geht nun einen Schritt weiter als Protokoll Nr. 6 und untersagt die Todesstrafe in allen Fällen, auch bei Straftaten, die zu Kriegszeiten oder bei drohender Kriegsgefahr begangen wurden. Hinsichtlich des Protokolls sind, wie auch schon in Protokoll Nr. 6, keinerlei Abweichungen oder Vorbehalte erlaubt. Das Protokoll wurde am 3. Mai 2002 in Vilnius zur Unterzeichnung aufgelegt und trat am 1. Juli 2003 in Kraft. Armenien hat dieses Protokoll zwar unterschrieben aber noch nicht ratifiziert. Aserbaidschan und Russland haben das Protokoll bisher nicht unterzeichnet
Wikipedia: Europäische Menschenrechtskonvention


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28.01.2014 um 21:12
@wichtelprinz
Was du beschreibst würde bei der Todesstrafe genauso gelten.
Wenn einer einen umbringt und sich dann verhaften lässt, bekommt er eine mildere Strafe, als einer, der 10 Menschen umbringt, ob die Todesstrafe existiert oder nicht und für Mord gilt lebenslänglich laut Gesetz, falls du das nicht wusstest, egal wie viele Mode du verübst.


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28.01.2014 um 21:22
@Roydiga
es isch sehr schwierig für mich all die Vorstellungen über "wenn den die TS da ist" zu erfassen. ich glaub es sind sich da auch nicht alle TS Befürworter einig ob jetzt ein einfacher Mörder oder ein Massernmöder hingerichtet werden soll oder auch noch die Kinderschänder dazu... vielleicht findet man ja noch irgendwas emotionelles für das die TS dann auch gelten soll oder eben nicht.
Zitat von RoydigaRoydiga schrieb:und für Mord gilt lebenslänglich laut Gesetz, falls du das nicht wusstest, egal wie viele Mode du verübst.
Da würd ich Dir empfehlen ein wenig zu bremsen. Es gibt ein Gerichtsverfahren das jeden Mord und jeden Mörder individuell beurteilt. Es gibt einen Staatsanwalt der nicht jeden Mörder automatisch mit der möglichen Höchststrafe anklagen muss (sonst bräuchte es den nicht) und es gibt einen Richter der anhand der Anklage und der Verteidigung über das Stafmass entscheidet das nicht bei jedem Mörder das selbe ist. Falls Du das alles nicht wusstest^^


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28.01.2014 um 21:32
@wichtelprinz
Und hier kopiere ich dir mal was rein :

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.


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28.01.2014 um 21:51
@Roydiga
:D danke für das Gesetz. über Punkt 2 wird übrigens bei Gericht sehr tiefgehend diskutiert. und über Punkt 1 dann auch noch, was diese lebenslange Haftstrafe bedeutet und von was für eine potenzielle Gefahr vom Täter ausgeht ein Wiederholungstäter zu werden.

um das nun mal für Dich umzumünzen. Ein Hantaschendieb der die Oma in den Graben stösst und sie dabei tödlich verwundet um an ihre Handtasche zu kommen wird wohl nach 15 Jahren nicht so ein potenzieller Mörder sein wie jemand der in eine Bar läuft, die Knarre auspackt alle 10 Anwesenden umnietet und sie beraubt.

Ich denk in einem Rechtsstaat wird schon individuell auf den Mörder eingegangen um auch das Ziel zu erreichen, die Gesellschaft vor solchen Menschen zu beschützen. Dabei gibt es noch ein Wort das heisst Verhältnismässigkeit. und nein bei einer 0.7% Rückfallquote hat sich der Resozialisierungsgedanke nicht abgelutscht sondern bestätigt.

nochmals EMRK. Diese garantiert das § 211 Mord bleibt wie er ist.

Es kommt immer wieder das Argument das Mörder sich das Recht auf Leben vergeigt haben weil sie das Recht auf Leben eines anderen Menschen vernichtet haben.

Ich dreh das Argument mal nun auf die EMRK um. Wer das Recht der EMRK verletzt vergeigt sich selbst, sich darauf beziehen zu wollen.

Wer die Todesstrafe wieder einführen will muss zu erst die EMRK verlassen.


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28.01.2014 um 22:12
@wichtelprinz

Wer eine Oma aus Versehen in den Graben stürzt und die dabei umkommt, der begeht höchstens Totschlag.
Wie dem auch sei :
Du brauchst keine Gesetze zitieren, jeder weiß, dass die TS nicht im Gesetz verankert ist.
Die Frage ist, ob man persönlich dafür oder dagegen wäre, ich bin dafür, du dagegen und ist doch gut.

Im Iran war es auch verboten, dass Frauen Fahrrad fahren bis vor kurzem, Gesetze und Konventionen müssen nicht immer das Non plus ultra sein, nur weil es bei uns keine ts gibt, muss man nicht andere Länder verurteilen, die eine haben.

Rein hypothetisch, was würdest du sagen, wenn du ein paar Jahre früher geboren wärst und in der EMRK die Todesstrafe noch erlaubt wäre?


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28.01.2014 um 22:53
Zitat von RoydigaRoydiga schrieb:Die Frage ist, ob man persönlich dafür oder dagegen wäre, ich bin dafür, du dagegen und ist doch gut.
Aber die Gründe warum Du dafür bist, sind nicht real oder?


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28.01.2014 um 23:14
@Roydiga
Zitat von RoydigaRoydiga schrieb:Wer eine Oma aus Versehen in den Graben stürzt und die dabei umkommt, der begeht höchstens Totschlag.
ich glaub dafür gibt es Gerichte die das zu entscheiden haben. in jedem einzelnen Fall. Wie niedrig der Beweggrund war und was konkret vorgefallen ist. Wars ein Versehen, hat die Oma sich gewehrt und man hat sie gewaltsam weggestossen um an die Handtasche zu kommen. Du wie ich wollen das der Sachverhalt richtig geklärt wird und nicht ein potenziell gefährlicher Mensch ohne Skrupel weiter frei rumläuft.
Da gehts nicht an das man dann sagt jo das war ein Unfall die Oma ist einfach dumm gefallen.
Zitat von RoydigaRoydiga schrieb:Die Frage ist, ob man persönlich dafür oder dagegen wäre, ich bin dafür, du dagegen und ist doch gut.
die Frage ist will man die EMRK in frage stellen oder nicht das ist der Punkt.
Zitat von RoydigaRoydiga schrieb:Rein hypothetisch, was würdest du sagen, wenn du ein paar Jahre früher geboren wärst und in der EMRK die Todesstrafe noch erlaubt wäre?
sorry kann ich Dir nicht beantworten genau so wenig wie wenn ich zum selben Zeitpunkt geboren worden wäre aber das in China. Vielleicht wär ich dann jetzt Parteifunktionär, wer weiss das schon.

und übrigens ich bin davor geboren ;) was ja auch eine Antwort ist^^


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Todesstrafe

28.01.2014 um 23:25
@Bone02943
Verstehe ich nicht, wie können Gründe real oder nicht real sein? Was willst du jetzt von mir?

@wichtelprinz
Wie du siehst ändern sich Gesetze und Schriften, genauso die EMRK, deshalb muss man sich dem fügen, es aber nicht gutheißen.
Wenn ich im Sudan leben würde, müsste ich mich dem auch fügen, es aber nicht gutheißen, dass man da als erwachsener Mann überspitzt gesagt 8 jährige heiraten darf.

Ich weiß nicht wieso du versuchst durch Aufzählung von herrschenden Konventionen und Gesetzen meine Meinung zu ändern.
Oder was ist genau dein Punkt?


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Todesstrafe

28.01.2014 um 23:28
@Roydiga
Zitat von RoydigaRoydiga schrieb:Oder was ist genau dein Punkt?
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Ich dreh das Argument mal nun auf die EMRK um. Wer das Recht der EMRK verletzt vergeigt sich selbst, sich darauf beziehen zu wollen.



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28.01.2014 um 23:28
@Roydiga

Du bist halt nur dafür, wenn auch nur wahre Täter hingerichtet werden und sowas. Das gibt es aber nicht. Nenn mir bitte ein Land auf dieser Welt, in dem keine Unschuldigen hingerichtet werden.


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