Hunger Games: Wehrpflicht
chen Edition.
And may the Zeitenwende ever be in your favor.
(Could not resist)
Bogdan60 schrieb:Entscheidend dürfte sein, ob das Verfahren mit dem Artikel 3 des GG
vereinbar ist. Was in anderen Länder geht, spielt da keine Rolle.
Das sehe ich gemäß dieser Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des BT weder in der allgemeinen Thematik Frau vs. Mann, noch im Losverfahren im Konflikt.
Deutscher Bundestag
WD 3 - 3000 - 058/24
Wissenschaftliche Dienste
© 2024 Deutscher Bundestag
Dokumententyp: Dokumentation
Titel: Einzelfragen zur Wehrpflicht
Dokumentation
Wissenschaftliche Dienste
Quelle:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1014884/7356fc374ccdd388a14a0bd21001b2be/WD-3-058-24-pdf.pdfIch bin jetzt mal so frei und nötige alle die sich das ansehen wollen, es in Gänze sinnerfassend selbst zu lesen als dass ich hier ggf. aus einem größeren Kontext Zitate reiße.
Ich verweise dahingehend auf:
Seite 4 ff.: 2. Zum Verhältnis der Wehrpflicht nur für Männer zum Grundsatz der Gleichberechtigung
von Mann und Frau
Seite 11 ff.: 4. Zur Wiedereinführung der Wehrpflicht nach dem schwedischen Modell
Zusammenfassend lese ich da raus: Jo, geht nach Prüfung beides, ob jetzt auf Mann/Frau Einzug Militärdienst bezogen (ich mein die Frage/n hat man sich ja schon vorher gestellt) sowie das Losverfahren, also nicht alle aus einem designierten Jahrgang bzw. Pool zu ziehen.
Meiner Meinung nach würde es unabhängig der jetzt gerade akuten Rechtslage und Verfassungslage aber ein Zeichen stärker gelebter Gleichberechtigung sein, künftig die notwendigen Mehrheiten im BT zu organisieren und eine Verfassungsänderung durchzuführen, die qua Gesetz auch Frauen an sich in eine militärische Wehrpflicht einplant, wenn diese denn gemäß der designierten Standards dazu tauglich sind. Wenn nicht, dann halt Ersatzdienst (so wie es für Männer ja auch galt, war ja auch nicht jeder tauglich).