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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 12:36
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wo genau hapert es denn, zu verstehen, was ich schreibe? Ich schreibe von der gesamten Obergrenze 2018 und von der für Familiennachzug. Wenn also jeden Monat/jedes Jahr soundso viele gekommen sind, die Grenze nicht erreicht wurde, dann ist noch Luft nach oben, im Sinne dessen, dass die Lücke zwischen denen, die tatsächlich kamen/registriert wurden und denen, die wir freiwillig genommen hätten (Obergrenze) ja jetzt quasi "übrig" ist. Zur Verfügung stehen könnte.
Ja aber WARUM schreibst du von der?
Es geht um 2019, und 2019 sind wir jetzt bei über 1000 im Monat, und so wie es aussieht auch über den 5000 jährlich auf die man sich geeinigt hat.
Da ist keine Luft nach oben, die Grenze von 1000 im Monat wurde 2019 (und falls es dir entfallen ist, dass ist das aktuelle jahr) bereits überschritten. Keine Luft nach oben, überschritten.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 12:40
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Die Obergrenze ist doch nicht das angestrebte Ziel. Sie ist der Peak, wo definitiv Schluß ist.
Und diese verstößt gleich gegen 3 "Verfassungen", wie ich gestern schon schrieb: Gegen die EU-Verfassung, gegen das Grundgesetz und gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, denn in keiner wird eine Obergrenze vorgegeben, oberhalb derer kein Asylsuchender mehr aufgenommen werden darf. Ich schrieb auch, dass ich deswegen noch auf die erste Verfassungsklage warte.
Zitat von lawinelawine schrieb:sonst würdest du Menschen, die rückgeführt oder abgeschoben wurden oder freiwillig ausreisten nicht mit
Damit verglich ich nur "Ungeborene" oder Menschen, die es auf der Flucht noch gar nicht gab, sondern die erst hier gezeugt wurden, die du uns aber als "Flüchtlinge" unterjubeln willst, obwohl sie lediglich Nachkommen von Flüchtlingen sind. "Flüchtling" ist ein aktiver Zustand, der Leben/Existenz voraussetzt:
Flüchtling ist ein Sammelbegriff für Personen, die ihre Heimat wegen politischer Zwangsmaßnahmen, Kriegen oder lebensbedrohlicher Notlagen vorübergehend oder dauerhaft verlassen mussten.
(Wikipedia) Daher fragte ich auch, wen du hier verarschen willst.
Zitat von lawinelawine schrieb:sonst würdest du Menschen, die rückgeführt oder abgeschoben wurden oder freiwillig ausreisten nicht mit
Realo schrieb:
Leute die aufs Klo flüchten, Leute die vor Lärm flüchten, Leute die vor Schwurbeltexten flüchten
verunglimpfen.
Zitat von lawinelawine schrieb:vielleicht hilft dir Kollegin @Tussinelda beim Verstehen
Solche Sprüche sind es, was ich unter Hetze verstehe: gegen Dritte, aber auch gegen User. damit habe ich auch gleich deinen Vorwurf weiter oben abgearbeitet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 12:45
@Realo

Ah, sind wir wieder dabei einfach zu behaupten, irgendwas verstößt gegen irgendwelche verfassungen ohne richtersprüche dazu=

Warst das nicht du, der letzten noch sich darüber beschwert hat, dass die Regierung nicht einfach versucht, AfD und NPD zu verbieten?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 12:46
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Ah, sind wir wieder dabei einfach zu behaupten, irgendwas verstößt gegen irgendwelche verfassungen ohne richtersprüche dazu=
Ja, ich werde das auch so oft und so lange wiederholen, bis es beim Letzten ankommt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 12:47
@Realo

Und dir ist die doppelmoral nicht klar, dass du beim einen ding forderst, dass die regierung es drauf ankommenl assen soll, und beim anderen einfach behauptest, irgendwas sei verfassungsfeindlich und die regierung handle falsch ohne dass das je ein richter geurteilt hätte?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 12:48
Zitat von shionoroshionoro schrieb:irgendwas sei verfassungsfeindlich
Nicht "irgendwas." Eine Obergrenze ist verfassungswidrig, Punkt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 12:48
@Realo

Behauptest du als juristische Laie. Ok. Dann klag mal dagegen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 12:49
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Behauptest du als juristische Laie.
Dazu muss ich kein Jurist sein, um das zu wissen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 12:50
@Realo

Doch, sogar mehr. Dazu muss man sich mit sowas sehr gut auskennen und ein gewisses Gewicht als richter haben, nämlich ein VErfassungsrichter am BGH oder EUGH sein.
Bist du aber nicht.

Du bist irgendwer, der irgendwas unbelegt behauptet. Das ist aber ne glasklare falschaussage, solange da kein richterspruch zu existiert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 12:51
Zitat von RealoRealo schrieb:Damit verglich ich nur "Ungeborene" oder Menschen, die es auf der Flucht noch gar nicht gab, sondern die erst hier gezeugt wurden, die du uns aber als "Flüchtlinge" unterjubeln will
was fällt dir eigentlich ein! von ""unterjubeln" zu sprechen.

mache dich mit dem geltenden Recht vertraut und erspare mir und anderen deine persönlichen Angriffe
http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__14a.html
Asylgesetz (AsylG)
§ 14a Familieneinheit
(1) Mit der Asylantragstellung nach § 14 gilt ein Asylantrag auch für jedes minderjährige ledige Kind des Ausländers als gestellt, das sich zu diesem Zeitpunkt im Bundesgebiet aufhält, ohne freizügigkeitsberechtigt oder im Besitz eines Aufenthaltstitels zu sein, wenn es zuvor noch keinen Asylantrag gestellt hatte.
(2) Reist ein minderjähriges lediges Kind des Ausländers nach dessen Asylantragstellung ins Bundesgebiet ein oder wird es hier geboren, so ist dies dem Bundesamt unverzüglich anzuzeigen, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltsgestattung besitzt oder sich nach Abschluss seines Asylverfahrens ohne Aufenthaltstitel oder mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes im Bundesgebiet aufhält. Die Anzeigepflicht obliegt neben dem Vertreter des Kindes im Sinne von § 12 Abs. 3 auch der Ausländerbehörde. Mit Zugang der Anzeige beim Bundesamt gilt ein Asylantrag für das Kind als gestellt.
(3) Der Vertreter des Kindes im Sinne von § 12 Abs. 3 kann bis zur Zustellung der Entscheidung des Bundesamtes auf die Durchführung eines Asylverfahrens für das Kind verzichten, indem er erklärt, dass dem Kind keine Verfolgung im Sinne des § 3 Absatz 1 und kein ernsthafter Schaden im Sinne des § 4 Absatz 1 drohen. § 13 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind auch anzuwenden, wenn der Asylantrag vor dem 1. Januar 2005 gestellt worden ist und das Kind sich zu diesem Zeitpunkt im Bundesgebiet aufgehalten hat, später eingereist ist oder hier geboren wurde.
im Gesetzestext wird die Farbe grün nicht verwendet und auch kein Fettdruck, das stammt , zum besseren Verständnis , von mir.
so findest du jedenfalls leichter die ausschlaggebende PAssage

hier der betreffende Passus des BAmF:
In Deutschland geboren

Wird ein Kind in Deutschland nach der Asylantragstellung der Eltern geboren, bietet der Gesetzgeber zum Schutz der Kinder unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines eigenen Asylverfahrens. Hierzu informieren die Eltern, von denen noch mindestens ein Elternteil im Asylverfahren ist, oder die Ausländerbehörde das Bundesamt von der Geburt. Der Asylantrag gilt damit automatisch – im Interesse des Neugeborenen – als gestellt. Die Eltern können für ihr Kind eigene Asylgründe vorbringen. Wenn sie das nicht tun, gelten die gleichen Gründe wie bei den Eltern. Auch hier steht gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes der Rechtsweg offen.
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/FamilienasylFamiliennachzug/familienasyl-familiennachzug-node.html (Archiv-Version vom 13.03.2019)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 12:53
@shionoro

Nein. Um zu wissen, dass in keiner Verfassung was von Obergrenzen steht, und dass Obergrenzen das Asylrecht für jene, die "zu viel" kommen, vernichtet, brauch ich kein Verfassungsrichter zu sein. Dazu reicht das kleine Einmaleins, das man in der 1. Klasse der Grundschule lernt. Man nennt es auch Logik.
Zitat von lawinelawine schrieb:mache dich mit dem geltenden Recht vertraut und erspare mir und anderen deine persönlichen Angriffe
Es ging in deiner Rechnerei weiter oben aber eben nicht um Minderjährige, sondern um "Ungeborene" und um "erst nach Ankommen in der Bundesrepublik Gezeugte". Die möchtest du gerne als "Flüchtlinge" gezählt wissen, obwohl sie auf der Flucht noch gar nicht existierten. Noch einmal die Frage: Wessen Intelligenz willst du hier permanent beleidigen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 12:54
Zitat von RealoRealo schrieb:Es ging in deiner Rechnerei weiter oben aber eben nicht um Minderjährig, sondern um "Ungeborene" und um "erst nach Ankommen in der Bundesrepublik Gezeugte".
der maßgebliche GEsetzestext wurde von mir verlinkt und zitiert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 12:55
@Realo

Doch. Um genau zu wissen, wie ein gesetz ausgelegt und angewandt wird, braucht man juristisches fachwissen.
Da spielen laien gern richter, aber sie können es eben nicht.

Wir sind hier nicht bei wünsch dir was. Es gibt keinen richterspruch dazu, dass deutschland gegen irgendein gesetz verstößt mit der obergrenze. Solange du keinen liefern kannst, solltest du es auch nciht behaupten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 12:58
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Ja aber WARUM schreibst du von der?
das hatte ich schon erklärt, les eben nochmal alles, was ich dazu schrieb, vielleicht erschliesst sich Dir dann, worum es MIR ging.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 12:59
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Wir sind hier nicht bei wünsch dir was
Wenn Adhominems nicht begründet werden können, sind sie, wie ich schon schrieb, einfach nur billige Hettze.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Es gibt keinen richterspruch dazu
Die Sache mit DiFabio schon vergessen, der im Auftrag Seehofers versuchen sollte, eine Obergrenze ins Grundgesetz schreiben zu lassen?

E O M


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:00
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das hatte ich schon erklärt, les eben nochmal alles, was ich dazu schrieb, vielleicht erschliesst sich Dir dann, worum es MIR ging.
Das hattest du nicht in einer sinnvollen art und weise erklärt.
Wir haben eine monatliche Obergrenze. Die wird derzeit überschritten. Du behauptest, es sei luft nach oben. Ist in dieser obergrenze aber nicht, selbst wenn andere grenzen noch nicht ausgeschöpft werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:00
Zitat von RealoRealo schrieb:Wenn Adhominems nicht begründet werden können, sind sie, wie ich schon schrieb, einfach nur billige Hettze.
Das ist kein Ad Hominem, und ich bin nicht derjeniege, der einfach behauptet, man brauche kein njurastudium um verfassungsrechtliche fälle zu beurteilen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:04
Zitat von RealoRealo schrieb:Wenn Adhominems nicht begründet werden können, sind sie, wie ich schon schrieb, einfach nur billige Hettze.
aktuelle Beispiele:
Zitat von RealoRealo schrieb:Du schreibst wie so häufig unseriös, diesmal dermaßen unseriös, dass man sich verarscht vorkommen muss. Solche "Rechnungen" würde sich nicht einmal die AfD trauen vorzulegen.
Zitat von RealoRealo schrieb:(Wikipedia) Daher fragte ich auch, wen du hier verarschen willst.
Zitat von RealoRealo schrieb:Die möchtest du gerne als "Flüchtlinge" gezählt wissen, obwohl sie auf der Flucht noch gar nicht existierten. Noch einmal die Frage: Wessen Intelligenz willst du hier permanent beleidigen?
..letzteres sogar noch , nachdem man dir den einschlägigen Gesetzestext (in grün) zitiert hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:06
@shionoro
@lawine
https://www.merkur.de/politik/fluechtlings-obergrenze-rechtliche-lage-deutschland-europa-zr-6101506.html
Obergrenze für Flüchtlinge: Das ist die rechtliche Lage



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01.03.2019 um 13:06
Zitat von lawinelawine schrieb:.letzteres sogar noch , nachdem man dir den einschlägigen Gesetzestext (in grün) zitiert hat.
ich habe noch so viel Verstand, dass ich den Unterschied zwischen Anzeigepflicht und "zu Flüchtlingen zählend" kenne, und die meisten Leser hier sicherlich ebenfalls.


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