Studium für Flüchtlinge
29.08.2015 um 20:02Anzeige
Voraussetzung ist, dass die Flüchtlinge einen Eignungstest für das Studium bestehen und erfolgreich einen einjährigen Deutschkurs absolvieren. Sie können dann an der Saar-Uni ein grundständiges Studium in einem nicht-zulassungsbeschränkten MINT-Fach aufnehmen (beispielsweise Systems Engineering oder Informatik). Damit erhalten studierfähige Asylberechtigte auch ohne Vorlage ihrer Zeugnisse die Chance auf ein Studium. Die Landesregierung wird dazu die entsprechenden Rechtsgrundlagen anpassen.
Die meisten Flüchtlinge bringen nicht die notwendigen Sprachvoraussetzungen für ein Studium mit. Zudem fehlt ihnen das Wissen über Bewerbungsverfahren an Hochschulen sowie die Fremdsprachenkenntnisse, um die Formulare ausfüllen zu können. Darüber hinaus sind bei vielen die Zeugnisse auf der Flucht verloren gegangen oder die Dokumente wurden von Schleppern vernichtet, wodurch für diese Personen die Teilnahme an regulären Bewerbungsverfahren ausscheidet.
Deshalb bietet die Universität des Saarlandes ab Oktober dieses Jahres einen Eignungstest für Flüchtlinge an, der die Studierfähigkeit für ein MINT-Studienfach prüft; die Teilnahme ist ohne komplexes Anmeldeverfahren möglich. Haben die Flüchtlinge den Test erfolgreich bestanden, so können sie im Studienkolleg der Universität des Saarlandes an einem speziellen Deutschkurs teilnehmen, der ihnen innerhalb eines Jahres die notwendigen Sprachkenntnisse vermittelt. Der Sprachkurs endet mit der so genannten Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH). Die bestandene Sprachprüfung nach einem Jahr zusammen mit dem erfolgreichen Abschluss des Eignungstests ermöglicht den Flüchtlingen, an der Universität des Saarlandes in grundständigen MINT-Fächern ohne Zulassungsbeschränkung zu studieren, zum Beispiel in den Fächern Systems Engineering oder Informatik.
Durch die Einschreibung am Studienkolleg während des Deutschkurses erhalten die Flüchtlinge von Anfang an Bafög, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Bafög-Förderung gegeben sind.
„Viele der jungen Flüchtlinge bringen gute schulische Voraussetzungen für einen Neuanfang in Deutschland mit“, sagt Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer. „Wir wollen dazu beitragen, dass dieses Potenzial auch genutzt wird. Das Programm hilft dabei, diese jungen Menschen schneller in unserem Land zu integrieren. Und zugleich unterstützen wir damit die Ausbildung von MINT-Fachkräften, auf die unser Land in Zukunft besonders angewiesen sein wird.“
Universitätspräsident Volker Linneweber begrüßt die Regelung ebenfalls: „Wir wollen mit diesem Programm einen unbürokratischen Zugang für Flüchtlinge schaffen, um den begabten jungen Leuten in Deutschland eine gute Zukunft zu ermöglichen. Ich sehe hier an der Universität eine große Bereitschaft, an der Umsetzung des Programms mitzuwirken. Das freut mich ganz persönlich, und ich finde, das setzt ein gutes Zeichen für das Miteinander mit den vielen Flüchtlingen, die zu uns kommen.“
Der Eignungstest soll erstmals im Oktober angeboten werden; der Beginn des Deutschkurses ist für November vorgesehen. In den nächsten Monaten wird sich auch klären, ob der Eignungstest in jedem Semester oder nur einmal im Jahr durchgeführt werden wird.
shionoro schrieb:Warum sollte es zurückgezahlt werden müssen?Weil Bafög ein Darlehen ist und kein komplettes Geschenk. Oder ist das da jetzt ein Sonder-Bafög?
shionoro schrieb:Auch da könnte man jetzt schon theoretisch von ungerechtigkeit sprechen: Warum bekommen die BAfög, und ich nicht, nur weil deren Eltern ärmer sind als meine?Nochmal: Bafög ist kein Geschenk, sondern ein zinsloses Darlehen. Auch ich hätte mich gefreut, wenn ich den Mist nicht noch abzahlen müsste. :D
shionoro schrieb:Warum ist es da schwer einzusehen, dass ein Flpchtling noch schwierigere verhältnisse hat und es da blödsinnig wäre das risiko einzugehen, dass er sich jetzt auch noch verschuldet obwohl die maßnahme ganz klar nichts damit zu tun hat, wie wir generell mit migranten im studium umgehen wollen sondern eine inklusionsmaßnahme darstellt um flüchtlinge besser zu integrieren?Jemand der studiert, kommt danach in der Regel in ein Arbeitsverhältnis, in dem es ihm möglich ist, die Schulden abzutragen. Deshalb halte ich es überhaupt nicht für verwerflich, auch von Flüchtlingen die vorgeschossenen Kosten des Steuerzahlers für das zinslose Darlehen auch wieder zurück zu verlangen. Ich halte das sogar für eherenwert. Wenn der Flüchtling durch die Unterstützung des deutschen Staates die Möglichkeit bekommt, ein Studium zu absolvieren, ist es doch keine Schandtat, dass man wenigstens den Bafög-Betrag zurück verlangt - den auch jeder deutsche Student zurückbezahlen muss.
Aldaris schrieb:Nochmal: Bafög ist kein Geschenk, sondern ein zinsloses Darlehen. Auch ich hätte mich gefreut, wenn ich den Mist nicht noch abzahlen müsste. :DEs gibt auch Bafög das man nicht zurückzahlen muss..auch als Deutscher. Das solltest du wissen, so als ehemaliger Student.
Aldaris schrieb:Jemand der studiert, kommt danach in der Regel in ein Arbeitsverhältnis, in dem es ihm möglich ist, die Schulden abzutragen. Deshalb halte ich es überhaupt nicht für verwerflich, auch von Flüchtlingen die vorgeschossenen Kosten des Steuerzahlers für das zinslose Darlehen auch wieder zurück zu verlangen. Ich halte das sogar für eherenwert. Wenn der Flüchtling durch die Unterstützung des deutschen Staates die Möglichkeit bekommt, ein Studium zu absolvieren, ist es doch keine Schandtat, dass man wenigstens den Bafög-Betrag zurück verlangt - den auch jeder deutsche Student zurückbezahlen muss.Ein Studium z.b. in Mathematik bis zum BAchelor dauer in der Regelstudienzeit 6 semester, also 3 Jahre.
shionoro schrieb:Viele leute ärgern sich, dass sie kein Bafög bekommen weil ihre eltern zu viel geld haben, bzw. auch die eltern ärgern sich darüber.Dann müssen die Eltern allerdings bezahlen.
shionoro schrieb:Warum also sollte das zurückverlangen des geldes sinnvoll sein? Dann kann man sich die ganze maßnahme sparen.Wieso? Die Rückzahlung des Bafögs wird erst, ich glaube, fünft Jahre nach der letzten Zahlung gefordert und auch dann kann man die entsprechenden Raten vereinbaren. Glaubst du, die Flüchtlinge lassen sich dadurch abschrecken? Ich verstehe das Problem nicht. Jemand, der einen Abschluss erlangt, wird auch in der Regel die finanziellen Mittel haben, die Schulden abzutragen. Und er wird es gerne tun, weil man ihm hier diese Möglichkeit gegeben hat.
auf Grund besonderer Bedingungen
Opfer politischer Verfolgung in der DDR wird unter den in § 60 Nr. 2 BAföG genannten Umständen ab 1991 geleistetes Darlehen erlassen.