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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

2.903 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Ausländer, AFD, Grenzen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 21:55
@canales

es gab eine Überschneidung, hattest du das gesehen?

@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Auch wenn diese das Verfahren verlängern. So lange es im Rahmen bleibt.
Die Frage ist, obs im Rahmen bleibt?

Wieviele Gerichte dürfen angerufen werden? @canales weißt du das zufällig?


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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 21:58
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Die Frage ist, obs im Rahmen bleibt?
Diese Frage ist staatlich/gerichtlich zu lösen.
Keinen Einspruch zu gewährleisten, ist zu wenig. 10 Einsprüche wären zu viel, wenn es das ganze dann über viele Jahre hinweg ziehen würde.
Es braucht ein gesundes Mittelmaß. Das heißt eine 2. Prüfung+ evtl. bei Fehlern die man entdeckte auch mal mehrere.


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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 22:01
@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Es braucht ein gesundes Mittelmaß. Das heißt eine 2. Prüfung+ evtl. bei Fehlern die man entdeckte auch mal mehrere.
Bei der hohen Anzahl von abgelehnten Flüchtlingen wäre für mein Gefühl eine 2. Prüfung zu viel. Dauert einfach zu lange.
Es kommen ja auch nicht alle sofort dran, dauert ja Monate....


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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 22:02
@Optimist

Keine Ahnung...wieviele Gerichte angerufen werden können...die Frage ist ob höhere Gerichte zugelassen werden.

Beim Asylfolgeantrag müssen entweder neue Beweismittel vorgelegt werden oder die Lage muss sich verändert haben...


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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 22:04
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:ie Frage ist ob höhere Gerichte zugelassen werden.
DAS hatte ich mit meiner Frage gemeiint - mich etwas falsch ausgedrückt.


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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 22:07
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Bei der hohen Anzahl von abgelehnten Flüchtlingen wäre für mein Gefühl eine 2. Prüfung zu viel. Dauert einfach zu lange.
Es kommen ja auch nicht alle sofort dran, dauert ja Monate....
Auch eine Gerichtsverhandlung findet seit Jahren, oftmals erst nach ca. 9 Monaten statt, nachdem das Verbrechen statt fand.
Meinst du man sollte deswegen auch jedem in Deutschland, vor Gericht, eine Revision verbieten?
Meinst du man solle deswegen auch jedem deutschen eine 2. Anhörung nicht gestatten, weil es einfach, seit Jahren schon, zu lange dauert?

Also das ein Rechtspruch sofort entgültig wäre, ohne jedweden Einspruch?


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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 22:08
@Bone02943
@canales
@Nerok
@McMurdo
Eigentlich müsste man der Petry noch danken für ihre "Schiessbefehl"-Äußerung !

Besser hätte sie sich und ihre Partei nicht entlarven können.

@Optimist
Klageverfahren

Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes steht dem Asylbewerber der Weg zu den Verwaltungsgerichten offen. Die Klage muss grundsätzlich binnen kurzer Zeit erhoben werden. Dabei ist die Hinzuziehung eines Anwalts meist hilfreich. Das Gericht überprüft dann die Entscheidung des Bundesamtes, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Übersicht über die einzelnen Instanzen und weitere rechtliche Möglichkeiten:

Erste Instanz (Klage) – Verwaltungsgericht (VG)
Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes kann der Antragsteller (Verpflichtungs-)Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dies ist festgelegt im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG, § 74 ff.).

Eine anwaltliche Vertretung vor dem Verwaltungsgericht ist laut Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, § 67 Abs. 1) nicht zwingend erforderlich.

Zweite Instanz (Berufung) – Oberverwaltungsgericht (OVG) / Verwaltungsgerichtshof (VGH)
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist die Berufung nur dann möglich, wenn sie auf Antrag (des Asylbewerbers oder des Bundesamtes) vom Oberverwaltungs- oder Verwaltungsgerichtshof zugelassen worden ist (AsylVfG § 78 Abs. 2 u. 3).

Voraussetzung ist, dass der Fall eine allgemein bedeutsame Tatsachen- oder Rechtsfrage aufwirft oder das Verwaltungsgericht von der Rechtsprechung ihm übergeordneter Gerichte abgewichen ist oder gravierende Verfahrensfehler gemacht hat. Die Berufung dient nicht der Überprüfung der Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall. Ist sie zugelassen, wird der Fall in zweiter wie in erster Instanz in vollem Umfang neu überprüft und bewertet, also auch bezüglich der Tatsachen.

Vor den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten juristisch vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 S. 1 VwGO).

Dritte Instanz (Revision) – Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Sowohl das Oberverwaltungsgericht als auch der Verwaltungsgerichtshof können die Revision selbst zulassen, oder sie wird auf Beschwerde eines der Beteiligten –Asylbewerber oder Bundesamt – vom Oberverwaltungsgericht, Verwaltungsgerichtshof oder vom Bundesverwaltungsgericht zugelassen (§ 132 Abs. 1 VwGO).

Ähnlich wie in zweiter Instanz ist Voraussetzung, dass das Verfahren eine bedeutsame Rechtsfrage aufwirft, das Oberverwaltungsgericht - vom Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht als höhere Instanzen - abgewichen ist oder ihm gravierende Verfahrensfehler unterlaufen sind (§ 132 Abs. 2 VwGO).

In der Revision ist in aller Regel von den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts auszugehen. Das Bundesverwaltungsgericht beschränkt sich somit auf eine rechtliche Überprüfung des Berufungsurteils.

Reichen die vorliegenden Feststellungen zu einer endgültigen Entscheidung ("Durchentscheiden") nicht aus, hebt das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil auf und verweist die Sache an das Oberverwaltungsgericht oder den Verwaltungsgerichtshof zurück.

Gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt es kein weiteres Rechtsmittel. Nach Abschluss des Revisionsverfahrens ist der Rechtsweg ausgeschöpft ("erschöpft").

Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Ein weiteres wichtiges Gericht im Asylverfahren ist angesichts der immer weiter voranschreitenden Europäisierung des Flüchtlingsrechts der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Im Asylverfahren hat er insbesondere dadurch Bedeutung, dass er von den Instanzgerichten schon während eines laufenden Verfahrens zu einer sogenannten Vorabentscheidung bei gemeinschaftsrechtlichen Zweifelsfragen – etwa hinsichtlich der Qualifikationsrichtlinie – angerufen werden kann (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU) Artikel 267).

Nach Durchlaufen aller Instanzen – Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Sind alle Instanzen durchlaufen, kann der Antragsteller Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen (Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) §§ 90 ff.).

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Nach "Erschöpfung des Rechtsweges" kann der Antragsteller auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mittels Beschwerde anrufen, wenn er der Auffassung ist, er werde durch eine staatliche Maßnahme oder Entscheidung – wie die Entscheidungen des Bundesamtes oder eines der genannten Instanzgerichte – in seinen durch die Europäische Menschenrechtskonvention bestätigten Menschenrechten verletzt (Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Artikel 34 ff.).

Datum22.05.2014
http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Klageverfahren/klageverfahren-node.html (Archiv-Version vom 06.03.2016)


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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 22:09
@Optimist

Das hängt vom jeweiligen Fall ab...das Gericht muss das ja zulassen.
Wird dann ja auch immer teurer...in der Praxis wird das auch kaum gemacht.

@che71
Du hast es grad ausführlich beschrieben...


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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 22:11
@Bone02943
Optimist schrieb:
Bei der hohen Anzahl von abgelehnten Flüchtlingen wäre für mein Gefühl eine 2. Prüfung zu viel. Dauert einfach zu lange.
Es kommen ja auch nicht alle sofort dran, dauert ja Monate....

--->
Auch eine Gerichtsverhandlung findet seit Jahren, oftmals erst nach ca. 9 Monaten statt, nachdem das Verbrechen statt fand.
Meinst du man sollte deswegen auch jedem in Deutschland, vor Gericht, eine Revision verbieten?
Nein. Das ist doch aber auch was Anderes, da gehts doch nicht um Hunderttausende GLEICHZEITIG.

@che71
Danke, lese ich mir dann mal durch. :)


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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 22:16
@canales
@che71
@Bone02943

Beitrag von che71 (Seite 37)

echt viele Instanzen, die sehr viel Zeit kosten und berechtigte Abschiebungen sehr verzögern und erschweren können.


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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 22:18
kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass andere Länder auch so viele Instanzen zulassen, oder?

In Schweiz zumindest sind Asylverfahren viel schneller.


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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 22:19
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Nein. Das ist doch aber auch was Anderes, da gehts doch nicht um Hunderttausende GLEICHZEITIG.
Natürlich geht es um hunderttausende "Gleichzeitig". Was meinst denn, warum das alles so lange dauert? Aber jeder hat m.M.n. mindestens eine 2. Anhörung verdient. Zumal das bei Asylverfahren ja nicht einmal, formal vor Gericht kommt.


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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 22:21
@Optimist

nochmals der Gang vor ein höheres Gericht muss zugelassen sein...

Zitat siehe ein Post weiter

Das ist bei kaum einem Verfahren der Fall.
Eine größere Problematik sehe ich in den Asylfolgeanträgen...die sollten m.E. eingeschränkt werden, also die Anzahl.


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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 22:23
Laut Storch darf man nicht auf Kinder schießen.
Auf Frauen schon.


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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 22:23
Zitat von OptimistOptimist schrieb:echt viele Instanzen, die sehr viel Zeit kosten und berechtigte Abschiebungen sehr verzögern und erschweren können.
Ob die Abschiebung berechtigt ist oder nicht, weiß man ja erst nach einem rechtskräftigen Urteil. Man klagt ja nicht, wenn keine Aussicht besteht, Asyl zu erhalten, sondern meistens aufgrund von Streitfragen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass andere Länder auch so viele Instanzen zulassen, oder?
Wir sollten nicht einseitig nur auf andere Länder schielen (wenn WIR großzügiger zu sein scheinen und im umgekehrten Fall, wenn andere großzügiger sind, drüber wegsehen). Wie schon oben geschrieben, muss u.a. auch Deutschland im Asylverfahren nachbessern, um europäische Standards einzualten. Das betrifft wohl die Kostenübernahme im Klageverfahren (PKH-Zusage).


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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 22:23
@Optimist

sorry, war das falsche Zitat...
Zitat von che71che71 schrieb:Voraussetzung ist, dass der Fall eine allgemein bedeutsame Tatsachen- oder Rechtsfrage aufwirft oder das Verwaltungsgericht von der Rechtsprechung ihm übergeordneter Gerichte abgewichen ist oder gravierende Verfahrensfehler gemacht hat. Die Berufung dient nicht der Überprüfung der Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall. Ist sie zugelassen, wird der Fall in zweiter wie in erster Instanz in vollem Umfang neu überprüft und bewertet, also auch bezüglich der Tatsachen.
Hier das Richtige...


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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 22:25
@Bone02943
Optimist schrieb:
Nein. Das ist doch aber auch was Anderes, da gehts doch nicht um Hunderttausende GLEICHZEITIG.

--->
Natürlich geht es um hunderttausende "Gleichzeitig".
du meinst es gibt Hunderttausende DEUTSCHE Straftäter?
Ich hatte doch gemeint: Im Gegensatz zu deutschen Straftätern geht es bei Asylbewerbern um Hunderttausende, bei Deutschen hingegen NICHT.

Das war der Verlauf:
Optimist schrieb:
Bei der hohen Anzahl von abgelehnten Flüchtlingen wäre für mein Gefühl eine 2. Prüfung zu viel. Dauert einfach zu lange.
Es kommen ja auch nicht alle sofort dran, dauert ja Monate....

--->B:
Auch eine Gerichtsverhandlung findet seit Jahren, oftmals erst nach ca. 9 Monaten statt, nachdem das Verbrechen statt fand.
Meinst du man sollte deswegen auch jedem in Deutschland, vor Gericht, eine Revision verbieten?

-->O:
Nein. Das ist doch aber auch was Anderes, da gehts doch nicht um Hunderttausende GLEICHZEITIG.
@canales
@Realo
alles klar.
Zitat von RealoRealo schrieb:Wir sollten nicht einseitig nur auf andere Länder schielen (wenn WIR großzügiger zu sein scheinen und im umgekehrten Fall, wenn andere großzügiger sind, drüber wegsehen). Wie schon oben geschrieben, muss u.a. auch Deutschland im Asylverfahren nachbessern, um europäische Standards einzualten.
wenn man das alles nicht angleicht, wir großzügiger sind, dann sehe ich das als zu großen Anreiz.


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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?

31.01.2016 um 22:30
Zitat von OptimistOptimist schrieb:du meinst es gibt Hunderttausende DEUTSCHE Straftäter?
Schon. Ok es sind nicht alle deutsch, aber es gibt genug warum Gerichtsverhandlungen ewig später sind. Man kommt mit den Ermittlungen halt einfach nicht hinter her. Es sind also immer Gleichzeitig, viel zu viele, die auf Gerichtsverfahren warten, und du willst ihnen deswegen die Chance, auf eine 2. Meinung nehmen.


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