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Verurteilung wegen Mordes für Raser

610 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Raser, Raser Mord ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verurteilung wegen Mordes für Raser

01.05.2017 um 10:19
Nach meinem Rechtsverständnis muss bei Mord zielgerichtete Tötungsabsicht ggü. dem Opfer gegeben sein. Nimmt wer das Auto als Mordwaffe muss er ergo das Opfer absichtlich überfahren. Wie bei den LKW-Anschlägen in den letzten beiden Jahren. Das Inkaufnehmen von "Kollateralschäden" bei illegalen Autorennen ist ohne Frage ein abscheuliches Verbrechen und die Betroffenen sollen meinetwegen lebenslang schmoren. Aber ich habe erhebliche Zweifel, ob sich das als Mord klassifizieren lässt. 

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Verurteilung wegen Mordes für Raser

01.05.2017 um 10:19
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Ich wusste nicht, dass man bei einem Autorennen vorhat, jemanden umzubringen.
Dazu habe ich ja schon etwas gesagt.
Und dein "einem eine langen" ist ein dummes Beispiel.
Nö, finde ich nicht. Es ist das klassische Beispiel um Totschlag zu erklären.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

01.05.2017 um 10:24
Zitat von dasewigedasewige schrieb:das ist sogar nur körperverletzung mit todesfolge.
Das stimmt.

Genau genommen:

Nehme ich eine schwere Eisenstange und lauere meinen Erzfeind auf und erschlage ihn damit, dann ist das Mord.

Nehme ich eine schwere Eisenstange und kämpfe mit jemandem, der auch so eine Stange hat und töte ihn, dann ist das Totschlag.

Schubse ich jemanden und der fällt in eine Eisenstange und stirbt, ist es Körperverletzung mit Todesfolge.

Fällt mir beim Gerüstbau eine schwere Eisenstange aus der Hand und jemand stirbt dabei, ist es ein Unfall.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

01.05.2017 um 10:33
@insideman
@dasewige
@Destructivus
@silberhauch
Nein, eine konkrete Tötungsabsicht ist wohl nicht immer erforderlich.
Gemeingefährliche Mittel

Als Mord gilt auch die Tötung unter Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass es in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die von ihm ausgehende Gefahr nicht beherrschen kann.[58] Typische Fälle hierfür sind die Zündung einer Bombe an einem belebten Ort, Steinwürfe von einer Autobahnbrücke oder Brandstiftung in einem von mehreren Personen bewohnten Haus. Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Art und Intensität der hervorzurufenden Gefahr umstritten ist. Insoweit hat sich auch noch keine einheitliche Richtung in der Rechtsprechung herausgebildet. Auch hinsichtlich des gemeingefährlichen Tatmittels fordern Vertreter der Verwerflichkeitskonzeption, wie die Rechtsprechung eine zusätzliche subjektive Anforderung. Sie sehen die Strafschärfung dann in einer besonderen Rücksichtslosigkeit des Täters begründet.[59] Dies wird vonseiten der Gefährlichkeitskonzeption wiederum für entbehrlich gehalten, da bereits die Art und Weise der Tatausführung die besondere Gefährlichkeit und damit die erhöhte Strafe begründe.
Wikipedia: Mord (Deutschland)#Mordmerkmale


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

01.05.2017 um 10:34
@insideman
das hat was mit Grundtatbestand,Qualifikation und Privilegierung zu tun. Das ist zum Beispiel in Deutschland und Österreich unterschiedlich. Aber nicht nur da.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

01.05.2017 um 10:35
Zitat von DestructivusDestructivus schrieb:Aber ich habe erhebliche Zweifel, ob sich das als Mord klassifizieren lässt
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:1. Nehme ich eine schwere Eisenstange und kämpfe mit jemandem, der auch so eine Stange hat und töte ihn, dann ist das Totschlag.

2. Schubse ich jemanden und der fällt in eine Eisenstange und stirbt, ist es Körperverletzung mit Todesfolge.

3. Fällt mir beim Gerüstbau eine schwere Eisenstange aus der Hand und jemand stirbt dabei, ist es ein Unfall.
Beim illegalen Autorennen könnte evtl. noch Punkt 2. greifen, allerdings ist das Unfallopfer meist nicht in das Autorennen involviert, demzufolge wehrlos und unwissend.
Von einem "normalen" Unfall kann hier auch keine Rede sein, oder gar Punkt 1. Auto gegen Auto.

Also bleibt nur noch Mord, denn:
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:Für mich macht es keinen Unterschied, ob man für sein "Ego" Menschenleben aufs Spiel setzt, oder aus religiösen Gründen. (Hier z.B. der LKW Attentäter von Berlin).



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Verurteilung wegen Mordes für Raser

01.05.2017 um 11:22
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Soweit richtig. Aber das Gericht hat hier den Eventualvorsatz angenommen bzw. unterstellt Wikipedia: Eventualvorsatz

Etwas polemisch ausgedrückt: den 2 Idioten war es sch...egal ob sie jemanden totfahren oder nicht. Und das macht dann, vereinfacht ausgedrückt, den Unterschied aus zwischen Totschlag und Mord.
Besser kann man das nach meinem Dafürhalten wirklich nicht mehr darstellen.

Der Richter soll sich eineinhalb Stunden für die Urteilbegründung Zeit genommen haben, die du leicht verständlich in eineinhalb Zeilen zusammengefasst hast.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

01.05.2017 um 11:42
Zitat von DestructivusDestructivus schrieb:Nach meinem Rechtsverständnis muss bei Mord zielgerichtete Tötungsabsicht ggü. dem Opfer gegeben sein.
Vielleicht magst du einen Blick auf den Fall Höxter werfen.
Hier lautet die Anklage auf "Mord durch Unterlassen".
Es bestand keinerlei gezielte Tötungsabsicht, sondern man hat durch Unterlassen jeglicher Hilfeleistung billigend in Kauf genommen, dass die Opfer versterben.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

01.05.2017 um 11:56
Zitat von emzemz schrieb:Der Richter soll sich eineinhalb Stunden für die Urteilbegründung Zeit genommen haben, die du leicht verständlich in eineinhalb Zeilen zusammengefasst hast.
Na ja, ich hätte das auch eleganter in 10 bis 20 Sätzen ausführen können. Aber wir sind hier ja nicht im Strafrechtsseminar... ;)

Der Fall Höxter ist m. E. übrigens ein Paradebeispiel für den Eventualvorsatz. Und dieser Evantualvoratz reicht eben aus, um auf Mord zu erkennen.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

01.05.2017 um 12:33
Interessant im Zusammenhang mit diesem Fall finde ich übrigens folgendes Phänomen:
Sonst wird sich immer über die deutsche „Kuscheljustiz“ aufgeregt, die stets viel zu lasche Urteile fälle.
Hier nun hat ein Gericht ein m. E. auch in dieser Härte absolut gerechtfertigtes Urteil gefällt, aber plötzlich ist das auch wieder nicht recht.

Ja, was denn nun?


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

01.05.2017 um 21:45
Müsste man dann nicht alle Leute die in einen unfall verursachen bei dem jemand zu tode kommt wegen mord verurteilen? Denn das ein auto eine tötliche waffe werden kann muss jedem bekannt sein. Das es vorkommen kann das man die kontrolle darüber verlieren kann muss auch jedem klar sein - im umkehrschluss müsste es heißen das wenn sich trotz dieser in bertachtkommender möglichkeiten trotzdem dazu entscheidet ein auto zu fahren nimmt man in kauf das andere verletzt und getötet werden. Man entscheidet das also bewusst vor jeder fahrt dafür möglicherweise jemanden zu töten müsste man jedem autofahrer vorwerfen. 

In diesen fall in berlin wird den tätern vorgeworfen das sie das wussten das jemand zu tode kommen kann aber sie es in kauf genommen haben.  Ich glaube sie hatten darüber null nachgedacht weder über mögliche folgen noch die über die darauf resultirenden Konsequenzen. 

Wobei ich da erlich gesagt selber gerade ins zweifeln komme, denn wenn man mehrfach rote ampeln überfährt muss das doch einen zum nachdenken bewegen und einem in den sinn kommen "halt das ist nicht richtig" es sei denn man tut dies öfters und wurde Routine. Oder sie hatten nur gedacht "hoffentlich werde ich nicht von der polizei erwischt" und hatten garkeine zeit mehr zum drüber nachdenken das sie in diesem moment jemand töten könnten.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

02.05.2017 um 06:45
In meiner Interpretation kommt nicht mehr als grobfahrlässiger Tötung raus - viele Mordmerkmale sind nicht vorhanden: gezielt diese Person, Habgier, Triebbefriedigung (darüber kann man aber philosophieren - Speedrausch), usw.
Ich finde "nur" gemeingefährliche Mittel.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

02.05.2017 um 07:53
Zitat von Machiavelli89Machiavelli89 schrieb:Müsste man dann nicht alle Leute die in einen unfall verursachen bei dem jemand zu tode kommt wegen mord verurteilen?
Nein, hier geht es speziell um Raser. Unfälle entstehen aber nicht nur durch Raser. Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

02.05.2017 um 09:01
Auch nach meinem Rechtsverständnis, ist es fahrlässige Tötung und nicht Mord. Auch wenn man in Kauf nimmt, dass man durch Einsatz seines Fahrzeuges bei einem illigalen Straßenrennen unbeteiligte Personen tot fahren könnte, fehlt meiner Ansicht nach dort der Tötungswunsch oder Tötungsabsicht. Man fährt nicht um zu töten, aber man geht das Risiko ein. Ergo - fahrlässige Tötung. Anders wäre es, wenn die Fahrt nur dazu diente um Personen zu töten, aber im gegebenen Fall, war das Ziel aller Wahrscheinlichkeit nach nur, irgendwo am schnellsten anzukommen, oder zumindest vor den anderen Teilnehmern.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

02.05.2017 um 11:28
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:In meiner Interpretation kommt nicht mehr als grobfahrlässiger Tötung raus - viele Mordmerkmale sind nicht vorhanden: gezielt diese Person, Habgier, Triebbefriedigung (darüber kann man aber philosophieren - Speedrausch), usw.
Ich finde "nur" gemeingefährliche Mittel.
Es reicht wenn ein Mordmerkmal erfüllt ist. Im vorliegenden Fall eben das gemeingefährliche Mittel.

„Gezielt diese Person“ dagegen ist kein Mordmerkmal.

Die Sache mit dem Evantualvorsatz ist schon seit 1955 ständige Rechtsprechung des BGH.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

02.05.2017 um 12:14
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Auch nach meinem Rechtsverständnis, ist es fahrlässige Tötung und nicht Mord. ... fehlt meiner Ansicht nach dort der Tötungswunsch oder Tötungsabsicht. Man fährt nicht um zu töten, aber man geht das Risiko ein. Ergo - fahrlässige Tötung.
Ich denke nicht, dass es weiterhilft, wenn wir unser eigenes Rechtsverständnis darlegen.
Der nachfolgend verlinkte Artikel aus dem Spiegel erklärt das Urteil ausführlich.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-urteil-gegen-raser-zwei-autos-als-mordwaffe-a-1136549.html

Es mag überrachen, wenn diesmal die Schwelle zum Mord so niedrig ausgelegt wurde:
"Schon eine Gleichgültigkeit rechtfertigt die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes."
Auch wenn ich nicht immer von einer abschreckenden Wirkung durch harte Straftaten überzeugt bin, von diesem Urteil verspreche ich mir eine ganze Menge.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

02.05.2017 um 12:22
Dieses Urteil geht m.E. absolut in Ordnung. Vielleicht macht sich der ein oder andere rasende Idiot ja mal ein paar Gedanken.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

02.05.2017 um 12:36
Zitat von DestructivusDestructivus schrieb:Nach meinem Rechtsverständnis muss bei Mord zielgerichtete Tötungsabsicht ggü. dem Opfer gegeben sein.
Damit wären die meisten Bombenleger fein raus. Sie platzieren eine Bombe und wen es trifft und ob es jemanden trifft, wäre ihnen egal.
Zitat von DestructivusDestructivus schrieb:Aber ich habe erhebliche Zweifel, ob sich das als Mord klassifizieren lässt. 
Da geht es um die Art des Vorsatzes Wikipedia: Vorsatz (Deutschland)#Grade des Vorsatzes
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich finde "nur" gemeingefährliche Mittel.
"Niedere Beweggründe" sind da so eine Art Auffangbecken, für Motive, die zwar nicht benannt, aber eben ähnlich verwerflich wie die benannten sind.
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:Nehme ich eine schwere Eisenstange und lauere meinen Erzfeind auf und erschlage ihn damit, dann ist das Mord.
Nicht zwingend. Heimtücke (und darauf zielst Du in Deinen Fallbeispielen ab) liegt nur beim Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers vor. Jemand, vor dem ich mich verstecke, muss nicht zwingend arglos sein.
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:Nehme ich eine schwere Eisenstange und kämpfe mit jemandem, der auch so eine Stange hat und töte ihn, dann ist das Totschlag.
Auch nicht zwingend. Z.B. zur Ermöglichung eines Raubes kann ich mit jemandem "kämpfen" und es ist dennoch ein Mord.
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:Schubse ich jemanden und der fällt in eine Eisenstange und stirbt, ist es Körperverletzung mit Todesfolge.
Auch nicht zwingend. Der Tod muss meiner Handlung zuzurechnen sein. Also eine typische Folge meiner Handlung sein. Und natürlich muss mich hinsichtlich des Todes ein Fahrlässigkeitsvorwurf treffen. Erfolgsqualifizierte Delikte sind recht kompliziert.
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:Fällt mir beim Gerüstbau eine schwere Eisenstange aus der Hand und jemand stirbt dabei, ist es ein Unfall.
Oder eine fahrlässige Tötung. Ein Unfall (im Sinne von "Pech") wäre es nur, wenn mich hinsichtlich meiner fallengelassenen Eisenstange kein Fahrlässigkeitsvorwurf trifft.

Strafrecht ist gar nicht so einfach, wenn man in die Tiefe geht.
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Ja, was denn nun?
Es liegt daran, dass so ziemlich jeder sich befähigt fühlt, bei diesen Themen qualifiziert mitreden zu können. Aber dabei vergisst man gerne, dass das Thema sehr komplex ist und dass es viele Seiten hat, die man beachten muss. Intuitive Rechtsprechung ist eine gefährliche Sache.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

02.05.2017 um 13:12
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:[...] Intuitive Rechtsprechung ist eine gefährliche Sache
Das unterschreibe ich sofort.

Was ich mit "Ja was denn nun?" lediglich aussagen wollte, war einfach meine Verwunderung, plötzlich in vielen Kommentaren zur Berichterstattung zu lesen „viel zu hart“, „das ist doch kein Mord“, „das geht doch nicht“, wo sonst doch immer gerne auf unsere angebliche „Kuscheljustiz“ eingedroschen wird.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

02.05.2017 um 13:45
@SKlikerklaker
Je nach Art der Tat und nach den jeweiligen Umständen, können wir uns mal mehr in das Opfer hineinversetzen und mal eher in den Täter. Und davon hängt es unter anderem ab, ob wir verständnisvoll wir mit dem Täter sind oder wie wütend wir sind, dass so etwas passieren kann.

Auch die Darstellung in den Medien trägt viel dazu bei, welche Tendenz sich entwickelt. Es kann über den gewissenlosen Raser geschrieben werden, der die Mutter eines zweijährigen Kindes aus löscht (mit Bild des Kindes) oder über jemanden, der aus nachvollziehbaren Gründen zu schnell war und durch großes Unglück jemanden (unbenannten) tötete.

Wir bekommen in den Medien immer mal wieder solche Dinge vorgesetzt - aber das ist nur ein winziger Ausschnitt der Dinge, die passieren. Und damit fällt es uns schwer, eine Tat in eine Gesamtsituation einzuordnen.


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