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Bezahlbarer Wohnraum

2.267 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Haus, Wohnung, Stadt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

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13.08.2018 um 23:18
@Abahatschi

Ich habe dazu was erläutert und auch zitiert und dir erklärt, dass Gewisse Sachen einen Ursprung haben (s. meinen Link). Damit kann ma sich befassen und darüber diskutieren oder wie du dann einfach gleich mit Enteignung kommen (Abwehrrecht). Das eine hatte überhaupt nichts mit dem anderen zu tun. Hatte ich dir auch erklärt. Ich hab dir eigentlich eine Menge erklärt. Von daher würde ich jetzt schon sagen, dass dies im Sinne der Regeln war. Wenn du aber Zweifel hast, dann frag doch einen Mod..
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich habe meine Meinung zum 14er geschrieben: ich leite richtigerweise die Steuern auf die Miete ab, zur Miethöhe steht gar nichts, solange ich einen Mieter finde pro Wohnung der das zahlt, sogar gegen Gebot wäre die Allgemeinheit bedient.
Man kann noch in Betracht ziehen dass AirBNB nicht der Allgemeinheit dient, leer sollte es auch nicht stehen...aber billig wohnen ist nicht.
Lies am besten nochmal in Ruhe und ich hoffe du wirst mich dann verstehen. Ob du es gut findest ist wieder eine andere Frage. ;)

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14.08.2018 um 01:01
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb am 04.08.2018: Tja und wohnen. Könnte einfach sein... würde aber einigen nicht gefallen.
Wenn es einem einfach egal ist, dass irgendwas "einigen" nicht gefällt, ist es bereits jetzt einfach.


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14.08.2018 um 05:30
@p47hF1Nd3r
Du erläuterst deine Sicht nicht, das schafft auch kein Mod für Dich. #erledigt


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14.08.2018 um 07:56
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:Wenn ich überlege, dass es Vermieter gibt wo der Mieter die Finanzierung der Kapitalanlage und die Rendite erwirtschaftet und der Vermieter dann noch steuerfrei die Wertsteigerung in den Popo gesteckt bekommt, ist das wirklich ein gestörtes Verhältnis
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:Artikel 14 GG:(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen
Ich glaube schon das mein Wohneigentum der Allgemeinheit sehr dienlich ist. zahle ich doch auf meine Mieteinnahmen die nicht ganz unerhebliche Einkommenssteuer. Vielleicht sollte sich ein Mieter mal fragen wieviel netto der Vermieter bekommt von der Miete ... nei da ist in vielen Fällen der Neidfaktor vorhanden, oooh der fährt kein 10 Jahre alten Golf, der hat ein neues Auto
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:Du hast ja immer noch die Wahl nicht zu vermieten ;)
Was leider sehr oft angezweifelt wird und in Extremfällen sogar zur Hausbesetzung führen kann.
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:Wenn ich meine Oma vom Schliersee in meine Wohnung verfrachte und das unentgeltlich, dann vermiete ich z. B. nicht
frag mal das Finanzamt ... da bist Du auf dem Holzweg .... die Hälfte der Ortsüblichen hast Du als Einkommen zu versteuern, und wenn es ein heißes Finanzamt ist dann ist nochmals die Oma mit geldwertem Vorteil dabei. Und das gilt nur bei Verwandten, bei der Geliebten hast Du Die volle zu versteuern.


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15.08.2018 um 11:14
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Du erläuterst deine Sicht nicht, das schafft auch kein Mod für Dich. #erledigt
Setz du dich erstmal historisch mit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums auseinander. Dann können wir reden. Das schafft nämlich auch kein Mod für Dich #Faul
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ich glaube schon das mein Wohneigentum der Allgemeinheit sehr dienlich ist. zahle ich doch auf meine Mieteinnahmen die nicht ganz unerhebliche Einkommenssteuer.
Klingt ja ganz toll. Aber die Festsetzung der Einkommensteuer (https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/443548_2/) ist dann doch von mehreren Faktoren abhängig. Zudem haben wir einen progressiven Steuersatz in D.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:nei da ist in vielen Fällen der Neidfaktor vorhanden, oooh der fährt kein 10 Jahre alten Golf, der hat ein neues Auto
Neidfaktor macht gar keinen Sinn, da nicht erkennbar ist aus welchen Mitteln ein neues Auto angeschafft worden ist.
Rund 75 Prozent aller Pkw-Neuzulassungen in Deutschland werden über Leasing- und Finanzierungsmodelle möglich gemacht
https://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article153257286/Finanzierungswege-zum-neuen-Auto.html
Zivlrechtlicher Eigentümer ist also mit einer Wahrscheinlichkeit von mind. 75% jemand anderes, als der der den PKW fährt.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Was leider sehr oft angezweifelt wird und in Extremfällen sogar zur Hausbesetzung führen kann.
Wenn ich Omilein unentgeltlich in meine Wohnung verfrachte passiert genau: NIX. Da gibt es keine Rückfragen. Außer ich setze genau zu dieser Wohnung die Haushaltsnahen Dienst- u. Handwerkerleistungen an. Dann würde die Veranlagungsstelle Kenntnis über die Wohnung erlangen und selbst dann wird i.d.R die Rückfrage nur intern vermerkt. Wer hier anderes berichten kann, der möge so nett sein und mir das bitte per PM mitteilen.

Hausbesetzung ist nochmal ein ganz anderes Thema.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:frag mal das Finanzamt ...da bist Du auf dem Holzweg
Muss ich nicht. Ich habe begründet und belegt. Du behauptest nur. Gleiches übrigens bei @tamarillo. Du kannst ja gerne deinen Finanzbeamten des Vertrauens anrufen und nachfragen. Auf dem VA steht oben rechts die Nummer. Wenn du Glück hast gibt er dir Auskunft zu materiellen Recht. Die Verwaltung darf nämlich gem. § 89 (1) AO für formelles Recht, also zum Verfahrensrecht, Auskunft erteilen. Anfragen zu materiellen Recht gehen nur über die verbindliche Auskunft. Aber wie gesagt, wenn du Glück hast gibt er dir da auch eine allgemeine Auskunft ob der Tatbestand verwirklicht wird.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb: die Hälfte der Ortsüblichen hast Du als Einkommen zu versteuern,
Oh jetzt ist es schon die Hälfte des ortsüblichen die als Einkommen zu versteuern ist... wird immer besser...

Sieh mal:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/443548_2/
1) Das zu versteuernde Einkommen ist wie folgt zu ermitteln:

1Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten ---> Hier im S.d.E stecken deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
2=S. d. E.
3–Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG)
4–Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
5–Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs. 3 EStG)
6+Hinzurechnungsbetrag (§ 52 Abs. 3 Satz 5 [1] EStG sowie § 8 Abs. 5 Satz 2 AIG)
7=Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG)
8–Verlustabzug nach § 10d EStG
9–Sonderausgaben (§§ 10, 10a, 10b, 10c EStG)
10–außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG)
11–Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen, Gebäude und Baudenkmale sowie der schutzwürdigen Kulturgüter (§§ 10e bis 10i EStG, § 52 Abs. 21 Satz 6 EStG i. d. F. vom 16.4.1997, BGBl I S. 821 und § 7 FördG)
12+Erstattungsüberhänge (§ 10 Abs. 4b Satz 3 EStG)
13+zuzurechnendes Einkommen gem. § 15 Abs. 1 AStG [2]
14=Einkommen (§ 2 Abs. 4 EStG) --------> Hier ist dein dann erst dein Einkommen

15–Freibeträge für Kinder (§§ 31, 32 Abs. 6 EStG)
16–Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV
17=z. v. E. (§ 2 Abs. 5 EStG) ------> Was die BMG der progressiven Einkommensteuer ist!

Also wenn du von Einkünften sprichst, sind diese mathematisch ganz oben und wenn du vom zu versteuern sprichst, sind wir mathematisch da ganz unten.

Wie die Einkünfte aus VuV zu ermitteln sind, habe ich ja schon im Kern schon erläutert.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Vielleicht sollte sich ein Mieter mal fragen wieviel netto der Vermieter bekommt von der Miete ...
Vielleicht sollte sich der Vermieter erst mit der Materie auseinandersetzen bevor er solche Fragen dem Mieter stellt ;) Der Mieter hat ja gar keine Ahnung davon, welche steuerlichen Tatbestände beim Vermieter zutreffen. Der Vermieter aber anscheinend auch ned ;)

Beispiel:
Das S.d.E besteht ja aus mehreren Einkunftsarten. Heißt du kannst z.B. positive Einkünfte aus §19 EStG haben und negative aus §21 EStg, (z.B. aufgrund der AfA/Schuldzinsen zur Finanzierung). Mittels vertikalen Verlustausgleich (https://blog.burkes.de/2016/06/schema-horizontaler-und-vertikaler.html) werden diese dann verrechnet wird. Wieviel Steuer hast du dann auf die VuV Einkünfte entrichtet? ;)

Bezüglich §21 (2) EStG:
1Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. 2Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html
1. Der gilt nicht nur für Angehörige. Das gilt grundsätzlich, sobald der Tatbestand verwirklicht worden ist
2. Gilt die Aufteilung von entgeltlich und unentgeltlich für den WK Abzug
Vermieter einer (Wohn-)Immobilie sind naturgemäß daran interessiert, die Aufwendungen für ihr Mietobjekt in voller Höhe als Werbungskosten abzuziehen. Dieses Ansinnen kann allerdings durchkreuzt werden, wenn sie den Wohnraum zu verbilligten Konditionen vermieten, denn § 21 Abs. 2 EStG schreibt vor, dass eine Vermietungstätigkeit in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt werden muss, wenn die tatsächliche Miete unterhalb eines Schwellenwerts von 66 % der ortsüblichen Miete liegt (bis einschließlich 2011: 56 %). Die steuerungünstige Folge dieser Aufteilung für den Vermieter ist, dass er seine Werbungskosten nur noch anteilig abziehen kann (soweit sie auf den entgeltlichen Teil entfallen).
https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/wie-das-finanzamt-die-ortsuebliche-vergleichsmiete-ermittelt_164_299710.html
3. Hab ich mit Omilein kein Mietverhältnis geschlossen, wenn sie unentgeltlich in meiner Wohnung wohnen darf.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb: und wenn es ein heißes Finanzamt ist dann ist nochmals die Oma mit geldwertem Vorteil dabei.
Gibt es auch kalte Finanzämter? ;) Damit der Begriff geldwerter Vorteil bei Omilein zieht, benötigt Omilein
1) ein Anstellungsverhältnis bei mir und
2) eine Vorteilsgewährung die aus dem Anstellungsverhältnis beruht
Und selbst dann haben Ihre Einkünfte nach §19 EStG nichts mit meinen nicht Einkünften aus §21 EStG (weil keine Vermietung) zu tun ;)
Definition

alle Güter, die in Geld- oder Geldeswert bestehen, z.B. die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von Waren durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer (vorausgesetzt, die Vorteilsgewährung beruht auf einem Dienstverhältnis).
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/geldwerter-vorteil-36904
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Und das gilt nur bei Verwandten, bei der Geliebten hast Du Die volle zu versteuern.
Huui. Da würde sich der Fiskus aber sehr freuen, wenn das so bei jeder unentgeltlichen Überlassung von Wohnraum zutrifft. Vielleicht hat München deshalb 55% Singlehaushalte :palm:

Bitte haut doch die Begriffe ned einfach so wild in den Raum...


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15.08.2018 um 11:23
@p47hF1Nd3r
.....und warum darf man nicht gegen Gebot vermieten? Man zahlt steuen drauf und es passt eh nur eine Partei rein.
Wenn 2 gleichwetige Parteien gleich wenig verdienen, an wem vermietet man?

Zusatzfrage: wieviel hast Du bis jetzt vermietet? Null, ach so.


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15.08.2018 um 11:31
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:.....und warum darf man nicht gegen Gebot vermieten?
Ach weißt du... Du hast dich immer noch nicht in die Thematik eingelesen die ich vom Grundsatz angestrebt habe. Von daher... *gähn*
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Zusatzfrage: wieviel hast Du bis jetzt vermietet? Null, ach so.
Wow. Eine Zusatzfrage die du gleich mit beantwortest. Läuft bei dir ;)


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15.08.2018 um 11:34
Zitat von TripaneTripane schrieb:Wenn es einem einfach egal ist, dass irgendwas "einigen" nicht gefällt, ist es bereits jetzt einfach.
Es ist mir nicht egal. Es geht mir um das Thema an und für sich, weil es ein Grundbedürfnis betrifft. Da muss ma dann auch mal die Sache aus der Ferne betrachten und ned immer auf den einzelnen sehen. Das ich mir dann die "Futtertrogneidargumente" anhören muss, war mir klar. Deswegen habe ich auch vorab gesagt, es wird einigen nicht gefallen. Der Mensch ist so.


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15.08.2018 um 11:39
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:Wow. Eine Zusatzfrage die du gleich mit beantwortest. Läuft bei dir ;)
Ach, bei Dir besser - ich warte hier immer noch auf einen Vermieter der sich auskennt und sagt: ich vermiete freiwillig unter Marktpreis. Besserwissende User die für Umme wohnen wollen gibt es genügend.


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15.08.2018 um 12:07
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ach, bei Dir besser - ich warte hier immer noch auf einen Vermieter der sich auskennt und sagt: ich vermiete freiwillig unter Marktpreis. Besserwissende User die für Umme wohnen wollen gibt es genügend.
Wennst meinst. Ich hab versucht die Frage aus ethischer zu betrachten, weil Grundbedürfnis. Folglich sehe ich mir das Problem aus der Ferne an, weil der Thread bezahlbarer Wohnraum heißt. Du betrachtest es von unten mit Egoismus gepaart mit Unwissenheit heraus und da kann ich dir auch nicht weiterhelfen. Vielleicht ist es auch deine Unwissenheit die es dann für dich persönlich macht. Die wo am lautesten "Schreien" haben es i. d. R. nämlich meistens ned kapiert. Es heißt ned umsonst. Wer schreit hat Unrecht.


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15.08.2018 um 12:39
@p47hF1Nd3r
Witzig - schreien alle wegen den ach so bösen Investoren.
Und die Fragen ausweichen haben recht ;)
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:weil Grundbedürfnis
Die Rendite bei Immos ist zur Zeit bei ca. 4-8% ohne Ausfälle, wenn es gut geht.
Alleine die Marge bei Lebensmitteln ist bei ca. 50% bis 100% und das empört Dich ethisch nicht.
Ich behaupte ein Mensch geht ohne Essen schneller ein als ohne Wohnung.


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15.08.2018 um 12:54
@Abahatschi
Stehst Du soweit in der Ecke, dass Du jetzt schon Margen, Renditen gegenüberstellen must?


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15.08.2018 um 13:02
@towel_42
Auch Du bist rhetorisch auf dem Holzweg, aber vielleicht schaffst Du es zu beantworten: wo steht die Miethöhe im 14 GG oder im Bezug dazu? Der Urheber dieser Aussage bleibt stumm bei dieser Frage (und bei den anderen auch).


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15.08.2018 um 13:36
@Abahatschi
Und das ändert jetzt was an Deinem peinlichen Vergleich?


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15.08.2018 um 13:46
@towel_42
Ok, hast Recht, peinlich ist es nur wenn man so viel auf dem Kasten hat dass man von jemand anderen eine Wohnung zu einem gesetzlich festgelegten Maximalpreis mieten muss.


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15.08.2018 um 14:50
Wenn Wohnraum "bezahlbar" sein soll, und man Umverteilungsmaßnahmen und Tricksereien nach sozialistischer und kommunistischer Manier mal ausschließt, muß man sich innerhalb der Marktwirtschaft bewegen, und das würde für mich bedeuten, dass die Aufhebung vieler bürokratischer Regelungen und Mindesstandards unvermeidbar wäre. "Individuelles" Wohnen wäre dann mein Leitbegriff. Muß man aber auch mögen. Ich persönlich würde darin aber eine deutliche Option für Entlastung sehen.


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15.08.2018 um 17:00
@p47hF1Nd3r
@Abahatschi
Ihr beide geht etwas ungeschickt an die Sache heran.

Wohnraummiete ist eine ziemlich komplexe Geschichte, da Wohnraum (anders als viele andere Güter des täglichen Bedarfs) nicht weitgehend beliebig produziert oder transportiert werden kann (jedenfalls nicht in unserem historischen Kontext, die Nomaden würden das anders sehen).

Daraus ergeben sich eine Reihe von Schwierigkeiten, die sich weder mit reiner Marktwirtschaft noch mit reiner Kapitalismuskritik lösen lassen.
Marktwirtschaft funktioniert nur dann (gerecht), wenn Angebot und Nachfrage sich weitgehend entsprechen. Bei essentiellen Gütern (wohnen, essen, arbeiten etc.) scheitert das Konzept der reinen Marktwirtschaft schon am Ungleichgewicht der Betroffenen. Ich muss wohnen, vermieten muss ich aber u.U. nicht, sofern das nicht meine primäre bzw. einzig mögliche Einkommensquelle ist. Folglich muss die Gesellschaft hier regulieren und den Markt steuern.

Auf der anderen Seite ist die Bereitstellung von Wohnraum risikobehaftet. Es gibt Zahlungsausfälle, Schäden, die außerhalb vernünftiger Rücklagen liegen etc.
Das Eingehen dieser Risiken muss belohnt werden, da diese Risiken sonst eben nicht eingegangen werden (z.B. durch Renditen).

Es gibt also auf "beiden Seiten" Argumente, warum man als Vermieter an der Miete vernünftig verdient, warum das aber eben auch vernünftig bleiben muss.
Die einzige Frage ist eigentlich, was "vernünftig" konkret bedeutet.

Wollte man das aus gesellschaftlicher Sicht anders machen, bliebe nur übrig, essentielle Güter durch den Staat in ausreichender Menge bereit zu stellen.
Leider hat dieses Modell - so schön und gerecht es in der Theorie klingt - einige sozialpsychologische Problematiken, die in aller Regel unterm Strich dazu führen, dass die Gesamtsituation schlechter ist, als bei einer mehr oder weniger gesteuerten Marktwirtschaft.

Letztlich kann man fest halten:
Vermieten muss sich so sehr lohnen, dass genügend potentielle Vermieter hinreichend motiviert sind, eine ausreichende Menge an Wohnraum dort bereit zu stellen, wo er gebraucht bzw. gewünscht ist.
Gleichzeitig darf die Rendite aber nicht so groß werden, dass dadurch Menschen, die auf das Mieten von Wohnraum angewiesen sind, übermäßig geschädigt werden.
Es ist einfach eine sozialökonomische Gradwanderung.


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15.08.2018 um 21:46
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:Enteignung bedeutet etwas ganz anderes.... Wo herrscht du denn nicht mehr über dein Eigentum? Du hast ja immer noch die Wahl nicht zu vermieten ;)
Da würde ich den Grinsepeter mit dem zwinkernden Auge doch glatt weglassen, vor allen Dingen dann, wenn der Bund eine Straße für die Allgemeinheit bauen will und Landbesitzer billig abspeisen möchte, weil der Bund oder das Bundesland gerade da eine Schneise für die Straße schlagen möchte.

Zum anderen hatten wir diese fiesen Argumente schon beim BGE und es wurden keine Anwohner / Eigentümer irgendwelcher Straßen entschädigt, weil ein Befürworter des BGE, also auch Drogeriekettenmarktinhaber, dessen Geschäfte sich in Wohnvierteln befinden, entschädigt. Im Gegenteil man pflastert den Betreiber gewisser Drogeriemärkte kostenlos die Straßen und bekommt Schmutz und Dreck gratis.

Auch hier werden die Mittel einzelner für ganz Große gebunden, weil man sich damit nichts mehr leisten kann.

Zum Wohle aller.......hi, hi, hi. Das kommt alles aus eurer linken Ecke, die euch so abzocken. Hinter die Kulissen schauen hat noch niemanden geschadet.

Denn auch energetisches Bauen kommt aus der grünen Ecke, zumindest in der Vergangenheit.
Was ist das Ergebnis: Wohnen wird unbezahlbar und die Hauswände verschimmeln unter dem Styropor. So kann man Kapital auch vernichten.


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25.08.2018 um 18:14
Totalverdichtung bis es quietscht und Blockrandbebauungbisdearztkommt

http://m.spiegel.de/wirtschaft/soziales/nachverdichtung-in-hamburg-die-bald-im-dunkeln-wohnen-a-1224377.html


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25.08.2018 um 18:22
@Warhead

Das ist die logische Konsequenz, wenn man auf Biegen und Brechen an bestimmten Orten leben will.


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