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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

194 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Ordnungsverfügung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

02.07.2018 um 15:52
@rainlove

Da bist du leider selber Schuld. Denn Pfefferspray für die Anwendung gegen Menschen ist nunmal eine Waffe.
Pfeffersprays sind rechtlich sogenannte Reizstoffsprühgeräte und damit Waffen im Sinne des Waffengesetzes[14], wenn sie zum Einsatz gegen Menschen bestimmt und nicht als "Tierabwehrspray" gekennzeichnet sind. In letzterem Fall hat das Waffengesetz keine Gültigkeit.[15]

In der Praxis wird das Erfordernis der Zulassung dadurch umgangen, dass die Hersteller ihre Produkte als Tierabwehrsprays kennzeichnen, so dass sie nicht dem Waffengesetz unterliegen.[19] Derartige Pfeffersprays dürfen von jedermann erworben, besessen und geführt werden.

Der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung.[20] Wie bei allen Waffen entfällt die Strafbarkeit, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vorliegt. Beides ist unabhängig davon, ob das Pfefferspray bestimmungsgemäß als Waffe zugelassen ist oder nur zur Tierabwehr eingesetzt werden soll.
Wikipedia: Pfefferspray#Deutschland

Du brauchst also ein Tierabwehrspray, denn es unterliegt nicht dem Waffengesetz, desweiteren darfst du bei einer Kontrolle nicht angeben damit Menschen besprühen zu wollen. Musst eben sagen du hättest angst vor Hunden, wurdest schon mal angegriffen. Dann ist ein Mitführen scheinbar kein Problem mehr.
Und aus Notwehr darfst du es ja dann eh auch gegen Menschen einsetzen, wenn es die Situation rechtfertigt.

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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

02.07.2018 um 15:56
@Bone02943
Und aus Notwehr darfst du es ja dann eh auch gegen Menschen einsetzen, wenn es die Situation rechtfertigt.
Ja das habe ich auch gesagt, dass ich es nur im Notfall einsetze und nicht bei einer Kleinigkeit wild um mich sprühe, das nächste mal sage ich dass ich angst vor Hunden habe,vielleicht komme ich mit Lügen weiter, traurig oder? ...


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

02.07.2018 um 15:59
@rainlove

So ist eben das Gesetz. Auch braucht es dann ein extra Tierabwehrspray, es muss also auch drauf stehen. ;)

Und dennoch, der Einsatz gegen Menschen bleibt eine gefährliche Körperverletzung.


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

02.07.2018 um 16:04
@Bone02943
Ich habe das hier benutzt
https://www.amazon.de/Ballistol-Verteidigungssprays-Pfeffer-Fog-24404/dp/B000KBEWC6/
Da steht nur in der Beschreibung, dass es ausschließlich zur Tierabwehr bestimmt ist dürfte doch auch reichen oder?


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

02.07.2018 um 16:08
@rainlove

Das weiß ich nicht, hatte noch nie eines in der Hand und kenne mich damit auch gar nicht aus. Wenn aber dass was bei Wikipedia dazu steht alles stimmt, dann ist ein Tierabwehrspray auch als solches gekennzeichnet und unterliegt nicht dem Waffengesetz. Sollte dann also funktionieren. Und natürlich darf man nicht sagen das man es aus Notwehr gegen Übergriffe mitsich führt.

Die Kennzeichnung müsste also auf dem Spray sein, nicht in einer Produktbeschreibung.


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

02.07.2018 um 16:58
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:In "meiner" Kleinstadt, derzeit nur noch 17.000 von ehemals 39.000 Einwohnern, gibt es solche Kontrollen.
Klientel sind hautsächlich Jugendliche, männliche Erwachsene und Autofahrer, es werden halt viele Fahrzeuge geklaut. Anlass der Kontrollen sind Drogen, Aggression, Diebstahl, Graffiti...
Diese Kontrollen gab es schon als ich noch zur Schule ging.
Teils war es recht auffällig, fuhr die Polizei noch gegen 23:30Uhr an einem vorbei, wurde man 0:05Uhr schon angehalten. Auch damals waren sie schon auf der Suche nach Drogen, Stiften oder Sprühdosen.

Wie gesagt, für mich sind solche Kontrollen lästig, aber leider schon immer normal. Vorallem, weil selbst ohne groß angesagte Aktionen, diese anlasslosen Kontrollen statt finden.
Dann sprechen wir von einer ähnlich großen Stadt, nur dass wir nie mehr waren und nicht wachsen wollen. Bei uns gab es das noch nie, wenn beim Bahnhof plötzlich Taschen kontrolliert werden würden, wäre das sehr skurril.

Wir brauchen das aber schlicht nicht, die einzige die hier stören sind Halbstarke mit ihren Autos die auf der Tankstelle herumlümmeln.

Drogen gibts wohl im ganz normalen Rahmen, Diebstahl ist wenn von außerhalb und Aggression gibts maximal auf einem Fest wenn 2 Besoffene sich prügeln.

Das ist wohl der Vorteil, wenn man keine billigen Sozialwohnung baut und jeder der hier lebt, sein Geld selbst verdienen muss, solange er kann.

Ich liebe es.


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

02.07.2018 um 17:13
@insideman

Weiß nicht ob das rein den Plattenbauten geschuldet ist. Sicher die Arbeitslosigkeit ist warscheinlich höher als bei dir, dennoch wurden wir wie geschrieben auch schon zu Schulzeiten oft von der Polizei kontrolliert. Ich bin mit solchen Kontrollen aufgewachsen, wenn man so will. Aber warscheinlich ist das alles eh viel mehr sozialer Brennpunkt, als in einer "Kleinstadt" mit fast nur Eigenheimen, wo der Name Stadt gar nicht passen mag, sondern man von Dorf sprechen müsste.

Hier hast halt an bestimmten Punkten die Alkis sitzen, wo es eh oft Streit gibt, teilweise mussten gerade umliegende Grünflächen, mit großen Sträuchern, eingezäunt werden weil diese als Toiletten dienten und das mitten im Zentrum. Fahrräder werden praktisch täglich geklaut, auch ein Grund für viele Kontrollen bei Jugendlichen und jungen Männern auf Fahrrädern, vorallem eben nachts aber nicht nur.
Sinnlose Zerstörung, Gewalt, Raub,...
Das einzige was es hier praktisch gar nicht gibt, dass sind Ausländer oder Migranten vor denen man angst haben müsste. Der Rest ist dann ähnlich mit "Zuständen" wie in anderen Städten auch.
Wobei ich aber auch hier keine angst verspüre nachts draußen herum zu laufen.


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

02.07.2018 um 17:25
@insideman

Durch die Nähe zur Grenze gibt es auch ab und an mal bestimmte Kontrollaktionen. Wo halt noch verschärft und mit mehr Beamten kontrolliert wird.
Polizei kontrolliert im grenznahen Raum
Weißwasser. In Weißwasser, im Umfeld von Bad Muskau, Krauschwitz und Gablenz kontrollierten die Polizisten in vier Nächten insgesamt rund 450 Personen und knapp 280 Fahrzeuge. Nennenswerte Feststellungen waren jedoch nicht zu treffen, so der Polizeosprecher.
https://www.lr-online.de/lausitz/weisswasser/polizei-kontrolliert-im-grenznahen-raum_aid-23213869

Doch sind Personenkontrollen dennoch täglich standard.


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

02.07.2018 um 19:27
@rainlove

Das was du da verlinkt hast ist nicht erlaubt in Deutschland.

Es sind nur Sprays erlaubt die explizit als Tierabwehr ausgegeben sind mit PTB Zeichen.


Verstehe nicht wieso man auf die Behörden wütend ist, wenn man Sachen dabei hat die eben nicht erlaubt sind und die einem dann weggenommen werden...


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

02.07.2018 um 20:47
@Bruderchorge
Natürlich bin ich eine Gefahr für andere wenn ich dieses Spray mit mir führe... Ich sprüh auch jedem der vorbeikommt damit ins Gesicht...
Jetzt mal im Ernst, ich musste mich sogar schonmal damit verteidigen, als 2 riesige Hunde ohne Leine auf mich zugestürmt kamen, nur weil eine dumme Person meinte mit dem Auto auf dem Feldweg fahrend die Hunde vor sich her zu treiben und nicht auf andere Personen achtete, was soll ich deiner Meinung nach machen, mich beissen lassen? Ich habe dieses Spray ehrlichgesagt zur Gefahrenabwehr in jeglicher Hinsicht gekauft, weil ich einmal von 3 halbstarken Ausländern ausgeraubt wurde, also sie mir mein Handy abgenommen haben und sowas nicht nochmal erleben wollte. Ich kann ja verstehen, dass die Polizei für waffenfreie Zonen sorgen muss aber einem schwerbehinderten Mann, der sich nicht wehren kann und froh ist, dass er überhaupt noch zu Fuß unterwegs sein kann und keine Gefahr für andere darstellt außer für scharfe Hunde und ausraubende Diebesbanden, das einzige Schutzmittel was er hat wegzunehmen nein beim besten Willen verstehen kann ich das nicht, Kennzeichnungspflichten von Pfefferspray hin oder her, lieber lassen sie einen Halbstarken mit seinem Springmesser weiter durch die Botanik laufen, wahrscheinlich ist manchem Polizisten lieber dass er garkeine Behinderten draußen sieht, weil sie sich nichtmehr raustrauen oder eben als ausgeraubte Leiche, dann heißt es nur, wieso konnte sich der Behinderte nicht zur Wehr setzen...


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

02.07.2018 um 21:02
@rainlove

Du hättest dich eben vor dem Kauf schlau machen müssen was erlaubt ist und was nicht.
Man kann nicht eben x-beliebig Dinge für die Selbstverteidigung kaufen und mitführen, wenn das mitführen nunmal verboten ist.
Nun weißt du ja was du anders machen musst und auf was du beim kauf achten sollst.


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

02.07.2018 um 23:56
@rainlove

Es geht nicht um deine Absichten sondern um die Gefährdung die mit dem Stoff möglich ist.

Der Gesetzgeber bietet dir ja die Möglichkeit Tierabwehr Spray mitzuführen, aber gefährlichere Stoffe sind nunmal nicht erlaubt, aus guten Gründen.

Sonst könnte man ja auch jedem Menschen mit guter Absicht eine Schusswaffe überlassen wie in den USA.

Das Problem sind die Eventualitäten, deine Waffe kann auch gegen dich eingesetzt werden und dann kann man schnell mal das Augenlicht verlieren, Scheingefahren, Streit mit den Nachbarn, vielleicht verlierst du es einfach versehentlich und dann hat jemand mit weniger guten Absichten eine gefährliche Waffe.

Die Regeln haben ihre Gründe, man kann natürlich um ein Für und Wieder Streiten, aber schließlich gilt im Straßen Verkehr auch das gleiche Recht für alle, 50 im Ort für die 90 jährige Omi mit 5 Sekunden Reaktionszeit genau wie für Sebastian Vettel.
Zitat von rainloverainlove schrieb:wahrscheinlich ist manchem Polizisten lieber dass er garkeine Behinderten draußen sieht, weil sie sich nichtmehr raustrauen oder eben als ausgeraubte Leiche
Das ist übrigens eine Unverschämtheit hier einen indirekten Vergleich zur Gestapo herbeizufantasieren.


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

03.07.2018 um 13:41
Zitat von rainloverainlove schrieb:Natürlich bin ich eine Gefahr für andere wenn ich dieses Spray mit mir führe... Ich sprüh auch jedem der vorbeikommt damit ins Gesicht...
Joar, wenn du mir auf der Straße mit Pfefferspray in der Hand entgegenkommst, kann ich dir nur vor den Kopf schauen, nicht hinein.

Du hast höchstwahrscheinlich keine böse Absicht, fühlst dich gerade jedoch sehr unwohl und hast Angst.

Ich sehe da jemand, der für mich eine Gefahr darstellen könnte.

Ich besitze ebenfalls ein Tierabwehrspray, trage es jedoch nur beim Sondeln oder Spazierengehen allein oder mit Kind, griffbereit.

Ein Tier greift eher selten ohne Vorwarnung an. Bei Menschen sieht das oftmals anders aus. Da musste das Spray erstmal so schnell zur Hand haben und auch die Windrichtung richtig einschätzen können, ohne dich selbst zu verletzen.

Das soll kein Vorwurf sein! Ich kann mir vorstellen, das man mit einem Handicap (und dazu noch mit schlechten Erfahrungen) sich sicherer fühlen will.


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

04.07.2018 um 00:26
@DerThorag
Beim Sondeln...gibts wütende Sondler did einem das Terrain streitig machen??
Ich hab so Sprays und Gele zuhause rumfliegen,zur Erfreuung von Überraschungsgästen,aber Sicheln und Beile schinden mehr Eindruck.Wenn man dann da steht und die beiden die sich da prügeln fragt ob man mitmachen darf ist jeder Disput ganz schnell beigelegt
Wenn.man Waffen mit sich rumschleppt finden sich im Minutentakt Einsatzmöglichkeiten wo es reicht wenn man schon im Vorfeld resolut dazwischenfunkt.

@rainlove
Die hätten dir auch mit Spray dein Handy abgenommen,das einzusetzen,dazu gehört ne gewisse Entschlossenheit,bei vielen ist der Dienstweg sooo lang,da ist das Handy längst weg bevor die Anweisung zu den Fingern durchgesickert ist


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

04.07.2018 um 02:54
Zitat von rainloverainlove schrieb:wahrscheinlich ist manchem Polizisten lieber dass er garkeine Behinderten draußen sieht, weil sie sich nichtmehr raustrauen oder eben als ausgeraubte Leiche, dann heißt es nur, wieso konnte sich der Behinderte nicht zur Wehr setzen...
Aber sonst geht's dir gut ? Eine solche Behauptungen ist nicht nur unverschämt, sondern auch mehr als dreist. Du läufst mit unerlaubten Dingen rum und bist angepisst, wenn sie dir dann abgenommen werden. Und um deiner Empörung Luft zu machen, unterstellst du Polizisten, daß sie Behinderte diskriminieren und sich ihren Tod wünschen ? Wenn ich sehe, wie du hier abgehst und mit welchen haltlosen Vorwürfen du um dich wirfst, bin ich fast schon froh, daß du draußen nicht mehr mit Pfefferspray rumläuft, Verständnis für deine Lage hin oder her.


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

04.07.2018 um 05:36
Zitat von satansschuhsatansschuh schrieb am 24.06.2018:Woher willst du wissen, dass soetwas nicht auch dort passiert, wo du herkommst? NRW erwägt auch schon, ein ähnliches Gesetz zu entwerfen, BW auch. Und wie gesagt, dir wird natürlich nicht mitgeteilt, ob du verdächtig bist. Wäre ja noch schöner.
Soweit ich mich erinnern kann, sieht der PAG Bayern vor, dass Verdächtige nicht nur kontrolliert werden können, was an sich allein nicht das Problem wäre, denn das konnte man auch schon vorher, aber es befugt Beamte, allein auf ein subjektives Empfinden und ohne besondere Begründung jemanden zu kontrollieren.
Das Gefährliche daran ist, dass die Bürger hilflos sind, da ein Polizist nun mehr Macht bekommt und auch für seine Aktion keine besondere Begründung abgeben muss.
Heißt für mich, er könnte seine schlechte Laune an mir auslassen und mich willkürlich wie einen Verbrecher behandeln.
Ich könnte also eisschleckend “verdächtig“ aussehen und mich überall abtasten lassen.
Am besten noch beim ersten Date.
Und sogar mit aufs Revier genommen werden.
Was soll ich dagegen machen?
Vorher reichte eben ein Gefühl eines Polizisten nicht aus, er musste seinen Verdacht bestätigen können.

Solche Polizisten gibt es auch heute schon.
Die fahren Streife, man sitzt irgendwo mit seinem Kaffee rum und die reden mit dir, als wärst du bescheuert und werfen einen Blick auf dein Handy und tasten dich ab. Das war nicht sehr schön und ich konnte mir sagen, dass zum Glück nicht alle so sind und ich hätte bei besserem Wissen diesen Beamten damals richtig Ärger einhandeln können.

Mit solchen Gesetzen werden aber Grenzen schnell invisible, je mehr Macht Menschen bekommen, umso mehr werden diese genutzt und auch ausgenutzt und allein schon die Tatsache, dass es solche Polizisten unter ihnen gibt, die schon mehr machen, als sie dürfen, was machen dann alle Beamten, wenn sie es dürfen?

Es ist aber noch nicht vergleichbar damit, dass an Brennpunkten kontrolliert wird, denn da verfehlt es ganz sicher nicht den Sinn, andernfalls wurde sich doch nur beschwert, wenn irgendwo nur Kameras aufgestellt wurden oder zusätzlich eine mehr aufgestellt wurde.

Man kann Sicherheitsvorkehrungen hochschrauben, aber auch da gibt es Grenzen. Nach mehr und mehr Kontrolle und Polizei zu schreien halte ich da ebenfalls nicht für den richtigen Schritt.


Was das blinde Vertrauen in die Behörden angeht, kann ich mich der Feststellung nicht anschließen
Es wird genug kritisiert in Deutschland, auch hier werden meist Grenzen überschritten, jeder meint, er wäre der bessere Politiker oder der bessere Beamte.
Und beide Rubriken, hier die Politik und der Krimibereich sind die besten Beispiele dafür.


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

04.07.2018 um 11:10
Zitat von WarheadWarhead schrieb:Beim Sondeln...gibts wütende Sondler did einem das Terrain streitig machen??
Eigentlich sondeln Tiere nicht ganz so oft. Zumindest hierzulande.


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

04.07.2018 um 13:12
Mich persönlich würde so eine Polizei Kontrolle nicht stören, hab ja nichts zu verbergen. Verstehe auch nicht so ganz das Problem. Dann zeigt man halt sein Ausweis/Führerschein, lässt sich kurz abtasten und meinetwegen noch in die Tasche/Rucksack gucken und das wars ja dann schon.

Ja es gibt Polizisten die sich mehr rausnehmen als sie dürfen usw. aber solche wird man immer haben. Gibt übrigens auch freundliche Polizisten die mal ein auge zudrücken und einen mit abgelaufenden TÜV weiter fahren lassen^^ nur mal so nebenbei erwähnt weil einige immer auf die Polizei schimpfen.


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

05.07.2018 um 22:01
Zitat von KcKc schrieb am 24.06.2018:Es geht darum, Präsenz zu zeigen gegenüber potenziellen Messerstechern und Schlägern.
Nein. Präsenz zeigt man auf eine andere Weise - man patroulliert zu Fuß durch die Bahnhöfe! Aber obwohl es beispielsweise am Berlin-Alexanderplatz eine Polizeiwache gibt, sehe ich fast nie Polizisten im Bahnhofbereich. Dasselbe gilt übrigens auch für viele andere Bahnhöfe in Berlin: Zoologischer Garten, Ostbahnhof, Friedrichstraße u.s.w....
Zitat von KcKc schrieb am 24.06.2018:Bei solchen Maßnahmen die Totalüberwachung herbeizuzitieren ist doch Unsinn.
Von Totalüberwachung war hier nie die Rede, aber die Privatsphäre des Einzelnen wird in gewisser Weise eingeschränkt.
Zitat von DoorsDoors schrieb am 26.06.2018:"Gefahrengebiete" mit Taschenkontrollen und Personenüberprüfungen kennt man in Hamburg bereits seit 1995. Soviel zu der abstrusen These, dass diese eine Folge "krimineller Flüchtlingsfluten" seien.
Naja, Flüchlinge gab es schon vor 1995 in Hamburg...und einige oder gar viele waren sicher auch kriminell.
Zitat von GlünggiGlünggi schrieb am 29.06.2018:Das Problem bei der Argumentation " Es ist ja kein Problem, wenn man nichts zu verbergen hat" ist die Umkehr der Beweislast.
Genau.


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"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?

05.07.2018 um 23:08
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Soweit ich mich erinnern kann, sieht der PAG Bayern vor, dass Verdächtige nicht nur kontrolliert werden können, was an sich allein nicht das Problem wäre, denn das konnte man auch schon vorher, aber es befugt Beamte, allein auf ein subjektives Empfinden und ohne besondere Begründung jemanden zu kontrollieren.
Das Gefährliche daran ist, dass die Bürger hilflos sind, da ein Polizist nun mehr Macht bekommt und auch für seine Aktion keine besondere Begründung abgeben muss.
Heißt für mich, er könnte seine schlechte Laune an mir auslassen und mich willkürlich wie einen Verbrecher behandeln.
Ich könnte also eisschleckend “verdächtig“ aussehen und mich überall abtasten lassen.
Am besten noch beim ersten Date.
Und sogar mit aufs Revier genommen werden.
Was soll ich dagegen machen?
Vorher reichte eben ein Gefühl eines Polizisten nicht aus, er musste seinen Verdacht bestätigen können.
Sry aber das war vielleicht auf dem Papier so.
Warum sonst wurde ich in Bayern ständig kontrolliert? Auf der Autobahn im Auto rausgezogen, im Bahnhof, selbst mitgenommen in die Wache wo man sich ausziehen durfte, selbst nach dem Einkaufen, 5m nach einem Tengelmann, wurde ich mal auf dem Gehweg von einer Zivielstreife mit aufgesetztem Blaulicht überholt und kontrolliert.
Es brauchte noch nie ein konkreten Verdacht. Die haben kontrolliert wie sie lustig sind und dachten wo sie was finden könnten. Und das schon immer.


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