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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

14.908 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Klima, Generation, Letzte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

21.11.2022 um 09:23
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt das?
Die Begehung von Verkehrsstraftaten wie z.B. illegalen Autorennen oder eben gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr kann, besonders wenn sie vorsätzlich und/oder wiederholt stattfindet, dazu geeignet sein Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Führerscheinbesitzers wecken und daher zur Anordnung eines Fahrverbots, Führerscheinentzugs oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung führen. Auch wenn man gar keinen Führerschein hat kann das passieren, da gibt es dann z.B. die Option eine Erteilungssperre zu verhängen, d.h. man kann die nächsten x Monate keine Fahrerlaubnis mehr erhalten.


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21.11.2022 um 09:25
Die juristische Bewertung der Aktionen steht allerdings noch aus.


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21.11.2022 um 09:28
Ich sag es halt noch mal es sind die Falsche Methoden die, die "Letzte Generation" anwendet.
Ja die, die schon dabei sind klopfen sich auf die Schultern und sagen YO geil das haben wir wieder mal gut gemacht.

So bekommt man NUR die falsche Aufmerksamkeit ( Negative Aufmerksamkeit ) gepuscht von den Medien (Print und TV ).
Und die älteren Generationen die die Mehrheit sind konsumieren die "Nachrichten / Negative Darstellung" dann geht es nicht mehr um die Sache sondern die Methode.
Wie es gemacht wird Strasse Kleben, Bilderversauen, usw... auf so was wird sich dann fokussiert und es findet ein Framing statt.

So dass Bewusst oder unterbewusst Klimaaktivismus (Einsetzten für kleineren Co² Abdruck, weniger Plastik usw...) gleichgesetzt wird mit den Vollpfosten die die Leute aufhalten wenn Sie z.b. in die Arbeit müssen.


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21.11.2022 um 09:29
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Die juristische Bewertung der Aktionen steht allerdings noch aus.
Die Rechsgrundlage der Entziehung ist §69 StGB, aber nach §111a StPO gibt es auch die vorläufige Entziehung, die in bestimmten Fällen bereits unmittelbar erfolgen kann, wenn der dringende Verdacht besteht dass §69 StGB greifen wird:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 69 Entziehung der Fahrerlaubnis
(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.
(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen

1.
der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),
1a.
des verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d),
2.
der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),
3.
des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
4.
des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,

so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__69.html
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 111a Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluß die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Von der vorläufigen Entziehung können bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausgenommen werden, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird.
(2) Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist aufzuheben, wenn ihr Grund weggefallen ist oder wenn das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht.
(3) Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wirkt zugleich als Anordnung oder Bestätigung der Beschlagnahme des von einer deutschen Behörde ausgestellten Führerscheins. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat.
(4) Ist ein Führerschein beschlagnahmt, weil er nach § 69 Abs. 3 Satz 2 des Strafgesetzbuches eingezogen werden kann, und bedarf es einer richterlichen Entscheidung über die Beschlagnahme, so tritt an deren Stelle die Entscheidung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.
(5) Ein Führerschein, der in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, weil er nach § 69 Abs. 3 Satz 2 des Strafgesetzbuches eingezogen werden kann, ist dem Beschuldigten zurückzugeben, wenn der Richter die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fehlens der in Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen ablehnt, wenn er sie aufhebt oder wenn das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht. Wird jedoch im Urteil ein Fahrverbot nach § 44 des Strafgesetzbuches verhängt, so kann die Rückgabe des Führerscheins aufgeschoben werden, wenn der Beschuldigte nicht widerspricht.
(6) In anderen als in Absatz 3 Satz 2 genannten ausländischen Führerscheinen ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermerken. Bis zur Eintragung dieses Vermerkes kann der Führerschein beschlagnahmt werden (§ 94 Abs. 3, § 98).
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__111a.html


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21.11.2022 um 09:42
Zitat von KrautwurmKrautwurm schrieb:Eigentlich könnte man sie auch dort kleben lassen.
Durch die Rückfettung der Haut löst sich der Kleber von alleine.
Der geneigte Pendler bzw der vielleicht in Zukunft betroffene Autofahrer, könnte ja schon Mal Speiseöl im Auto deponieren. Ideal auch gleich mit Hammer und Meißel, damit die Polizei nicht jedes Mal extra zum Baumarkt muss. :D

Wäre aber wirklich die Frage ob man bei manchen Straßen nicht eine Umfahrung installieren könnte um diese Vögel Mal länger kleben zu lassen. Die verlassen sich ja regelrecht darauf, ständig befreit zu werden.


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21.11.2022 um 09:45
@Eya
Zitat von EyaEya schrieb:Wäre aber wirklich die Frage ob man bei manchen Straßen nicht eine Umfahrung installieren könnte um diese Vögel Mal länger kleben zu lassen. Die verlassen sich ja regelrecht darauf, ständig befreit zu werden.
nette Idee nur wenn die sich bei dem einsetzenden Winterwetter nen Schnupfen holen werden sie wahrscheinlich die Bullen wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen , ausserdem kleben die sich nicht auf Nebenstreassen fest !


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21.11.2022 um 09:45
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Die juristische Bewertung der Aktionen steht allerdings noch aus.
Jein, es wurden bereits Leute wegen Nötigung etc. Verurteilt.

Und dafür wenn man gezielt auf der Autobahn andere ausbremst bis zum Stillstand weil man bspw. Der Meinung ist das der andere zu lange auf der linken Spur war geht das ganz schnell. Und wenn man auch noch aussteigt und diskutieren will wird es noch mehr. Wenn jetzt der Beifahrer auch aussteigt und diskutiert ist der mit dran. Der wird etwas weniger bekommen.

Paragraphen wurden einige genannt, es gibt zum Beispiel auch die Möglichkeit den Führerschein zu entziehen wenn Mithilfe von KFZ Straftaten zu befürchten sind.


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21.11.2022 um 09:47
Zitat von WasserbüffelWasserbüffel schrieb:Paragraphen wurden einige genannt, es gibt zum Beispiel auch die Möglichkeit den Führerschein zu entziehen wenn Mithilfe von KFZ Straftaten zu befürchten sind.
Ja, die setzen aber alle bestimmte Straftatbestände voraus, die bislang- soweit ich weiss- noch nicht juristisch festgestellt/geurteilt wurden.


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21.11.2022 um 09:48
@calligraphie
Für dein Verkehrsbingo
AN FOLGENDEN ORTEN DEMONSTRIERT WIRD DEMONSTRIERT:
B109: Prenzlauer Allee
B2; Spandauer Straße
A115: Richtung Norden
Luitpoldbrücke
B1
https://www.berliner-zeitung.de/news/letzte-generation-legt-abermals-berliner-berufsverkehr-lahm-li.289043
Diese Gebiete also besser meiden. Dabei auch möglichen Rückstau berücksichtigen. :Y:
Ein paar Spacken sind auch wieder auf einer Schilderbrücke zu sehen.
Man könnte es Sandkastenspiele nennen, wenn nicht auch dadurch wieder Mitmenschen geschädigt würden. :palm:


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21.11.2022 um 09:49
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ja, die setzen aber alle bestimmte Straftatbestände voraus, die bislang- soweit ich weiss- noch nicht juristisch festgestellt/geurteilt wurden
Muss ja noch kommen. Es sind gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Stell dir vor, jeder der irgendwelchen Müll zu verkünden hat, parkt auf der Autobahn. "Forderungen" hätte ja jeder.


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21.11.2022 um 09:50
Zitat von WasserbüffelWasserbüffel schrieb:Paragraphen wurden einige genannt, es gibt zum Beispiel auch die Möglichkeit den Führerschein zu entziehen wenn Mithilfe von KFZ Straftaten zu befürchten sind.
Wenn du bewusst und zum Zweck der Verkehrsstörung extra Autos anmietest und dann bei besagter Störung auch tatsächlich aufgegriffen wirst ist das weitere Vorgehen relativ klar: noch vor Ort wird eine Anzeige gefertigt und ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eingeleitet, der Führerschein vorläufig sichergestellt und direkt die richterliche Sicherstellungsanordnung eingeholt. Im Prinzip nicht anders als wenn du mit 2 Promill in die Kontrolle fährst, oder bei der Unfallflucht erwischt wirst.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ja, die setzen aber alle bestimmte Straftatbestände voraus, die bislang- soweit ich weiss- noch nicht juristisch festgestellt/geurteilt wurden.
Für den vorläufigen Entzug nach §111a StPO braucht es kein Urteil, da reicht der dringende Tatverdacht und eine wahrscheinliche Verurteilung nach §69 StGB aus. Nach einer rechtskräftigen Verurteilung wird dann die vorläufige in eine dauerhafte Enziehung umgewandelt, der ''Lappen'' ist aber trotzdem ab Ergreifung lückenlos weg. Der Alkohol- oder Drogenfahrer kriegt ja auf gleicher Grundlage seinen Führerschein auch in dem Moment bis auf Weiteres durch Sicherstellung entzogen in dem sie ihn erwischen, und nicht erst Monate später nachdem das Verfahren durch ist.


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21.11.2022 um 10:02
Zitat von querdenkerSZquerdenkerSZ schrieb:nette Idee nur wenn die sich bei dem einsetzenden Winterwetter nen Schnupfen holen werden sie wahrscheinlich die Bullen wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen , ausserdem kleben die sich nicht auf Nebenstreassen fest !
Ist es unterlassene Hilfeleistung wenn die sich mutwillig hinkleben und nicht explizit nach Hilfe rufen? Natürlich müsste man sie spätestens dann befreien, wenn sie heulen.


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21.11.2022 um 10:07
Zitat von EyaEya schrieb:Ist es unterlassene Hilfeleistung wenn die sich mutwillig hinkleben und nicht explizit nach Hilfe rufen?
Nein, für die unterlassene Hilfeleistung fehlt es schon an den Vorraussetzungen.
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323c.html

''Sich selbst auf die Straße geklebt haben'' ist weder Unglücksfall noch ''gemeine Gefahr'' oder ''Not'' und Hilfe ist da in der Regel auch nicht erforderlich, weil die Angeklebten ja handlungsfähig sind und sich auch selbst ablösen können, d.h. auf Hilfe nicht angewiesen sind wie jemand der z.B. bewusstlos, orientierungslos oder in einem Unfallwagen eingeklemmt ist. Die weiteren Fragen nach Zumutbarkeit oder Eigengefährdung stellen sich dann auch gar nicht mehr.


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21.11.2022 um 10:09
Zitat von EyaEya schrieb:Ist es unterlassene Hilfeleistung wenn die sich mutwillig hinkleben und nicht explizit nach Hilfe rufen?
Das habe ich mich beim lesen auch gefragt. Ist es tatsächlich unterlassene Hilfeleistung wenn weder die betroffene Person nach Hilfe fragt noch eine akute Situation besteht?

Ich denke die Aktionen bewirken am Ende weniger als nichts, denn sie verstärken den Trotz und bewirken somit das Gegenteil (gesamtgesellschaftlich).
Selbst wenn ein Tempolimit wie gefordert kommen sollte müsste man dann die ganzen Trotzreaktionen die keine Energie einsparen zum theoretischen Einsparen gegenrechnen (Unmöglich, klar, aber ich befürchte viele Leute trotzdem indem sie eben bewusst nicht mehr so sehr darauf achten).


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21.11.2022 um 10:10
Zitat von EyaEya schrieb:Natürlich müsste man sie spätestens dann befreien, wenn sie heulen
Nö, wieso das denn?
Die dürfen eigentlich gar keine Aufmerksamkeit mehr bekommen.
Aber wenn das schon in der Zeitung steht, wie@bgeoweh
Es hier geteilt hat, dann ist das in meinen Augen der falsche Weg.


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21.11.2022 um 10:11
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Wenn du bewusst und zum Zweck der Verkehrsstörung extra Autos anmietest und dann bei besagter Störung auch tatsächlich aufgegriffen wirst ist das weitere Vorgehen relativ klar: noch vor Ort wird eine Anzeige gefertigt und ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eingeleitet, der Führerschein vorläufig sichergestellt und direkt die richterliche Sicherstellungsanordnung eingeholt. Im Prinzip nicht anders als wenn du mit 2 Promill in die Kontrolle fährst, oder bei der Unfallflucht erwischt wirst.
So würde ich das auch verstehen.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ja, die setzen aber alle bestimmte Straftatbestände voraus, die bislang- soweit ich weiss- noch nicht juristisch festgestellt/geurteilt wurden.
Wie gesagt, ganz unabhängig von LG gab es da schon reichlich Beispiele. Diese Unsitte Leute auf der Autobahn aus Rache bis zum Stillstand auszubremsen habe ich ja schon genannt. Ob da immer gleich der Führerschein eingezogen wird weiß ich nicht, kommt bestimmt auch auf das Verhalten an. Das Endresultat ist aber immer gleich: Saftige Geldstrafe und Führerscheinentzug. Klar, wir sind keine Richter und der entscheidet nunmal. Aber so eine Richtung kann man ahnen.

Übrigens kam es durch diesen Stau am BER tatsächlich zu einem Unfall zwischen PKW und LKW.


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21.11.2022 um 10:13
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:''Sich selbst auf die Straße geklebt haben'' ist weder Unglücksfall noch ''gemeine Gefahr'' oder ''Not'' und Hilfe ist da in der Regel auch nicht erforderlich, weil die Angeklebten ja handlungsfähig sind und sich auch selbst ablösen können, d.h. auf Hilfe nicht angewiesen sind wie jemand der z.B. bewusstlos, orientierungslos oder in einem Unfallwagen eingeklemmt ist. Die weiteren Fragen nach Zumutbarkeit oder Eigengefährdung stellen sich dann auch gar nicht mehr.
Umso besser. Somit würde ich sie, soferne es möglich ist, kleben lassen und zwar so lange bis sie selbst die Straße räumen. Die Polizei wäre dann Vorort um den Verkehr zu regeln.

Wie gesagt, die verlassen sich ja darauf ständig losgelöst zu werden. Mit "Aufopferung" hat das wenig zu tun, wenn der Ausgang quasi berechenbar ist.


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21.11.2022 um 10:15
Es ist ja nur eine Frage der Zeit bis dann mal einer der Angeklebten zu Schaden kommt beim Betreten der Autobahnen.
Unabsichtlich natürlich,wer wird dann zur Rechenschaft gezogen?
Wohl der Autofahrer für nicht beherrschen des Fahrzeugs nehme ich an.


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21.11.2022 um 10:17
Zitat von GeisonikGeisonik schrieb:Das habe ich mich beim lesen auch gefragt. Ist es tatsächlich unterlassene Hilfeleistung wenn weder die betroffene Person nach Hilfe fragt noch eine akute Situation besteht?
Selbst wenn wir annehmen dass ein Kleber irgendwann mal tatsächlich in einer Notlage im Sinne des Gesetzes sein sollte, z.B. weil er wegen Kälte schon dermaßen entkräftet ist dass er die Situation nicht mehr aus eigener Kraft beenden kann, dann müsste die Hilfe dem Einzelnen immer noch zumutbar sein. Für die Zumutbarkeit ist entscheidend dass der Helfer selbst keine Rechtsgüter aufs Spiel setzen muss die ähnlich hoch gewertet werden wie die Rechtsgüter des Gefährdeten. Ein Helfer muss z.B. nicht sein eigenes Leben in Gefahr bringen indem er auf die Autobahn rennt, und er muss auch keine Straftaten begehen um zu helfen. Alleine damit wäre die Frage wohl geklärt.
Zitat von EyaEya schrieb:Umso besser. Somit würde ich sie, soferne es möglich ist, kleben lassen und zwar so lange bis sie selbst die Straße räumen. Die Polizei wäre dann Vorort um den Verkehr zu regeln.
Wenn die Polizei schon vor Ort ist kannst du als Privatperson in der Regel sowieso davon ausgehen dass deine private Hilfeleistung nicht mehr erfoderlich ist, außer die Beamten ordnen das an. In dem Fall den Weisungen einfach Folge leisten.
Zitat von MacLuckyMacLucky schrieb:Es ist ja nur eine Frage der Zeit bis dann mal einer der Angeklebten zu Schaden kommt beim Betreten der Autobahnen.
Unabsichtlich natürlich,wer wird dann zur Rechenschaft gezogen?
Wohl der Autofahrer für nicht beherrschen des Fahrzeugs nehme ich an.
Das wird dann wohl behandelt wie jeder Unfall zwischen unterschiedlich starken Verkehrsteilnehmern: der Autofahrer hat mindestens Teilschuld, weil er nach Amtslogik offensichtlich zu schnell war wenn er nicht rechtzeitig bremsen konnte, denn die angemessene Geschwindigkeit definiert sich ja so dass es sich dabei um die Geschwindigkeit handelt die bei gegebenen Umgebungs- und Sichtverhältnissen erlaubt bei plötzlich auftretenden Hindernissen oder Problemen noch zu bremsen oder auszuweichen.


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21.11.2022 um 10:40
Zitat von MacLuckyMacLucky schrieb:Es ist ja nur eine Frage der Zeit bis dann mal einer der Angeklebten zu Schaden kommt beim Betreten der Autobahnen.
Sie könnten ja, um dem Märtyrer gerecht zu werden, anfangen sich auf die Gleise zu kleben. :troll:

Ich nehme an, denen werden demnächst, oder bereits schon passiert, Zivilrechtliche Klagen ins Haus flattern. Wenn zB der Flug verpasst wurde oder es Einnahmeeinbussen dadurch gibt, usw.

Die "Klebstoffsoldaten" zählen, auch wenn sie es vielleicht anders sehen, nicht zur höheren Gewalt.
Verzweifelte Reisende, die ihren Flug nicht verpassen wollten, machten sich zu Fuß mit ihrem Gepäck auf den Weg zum Flughafen. Dutzende Menschen liefen mit ihren Koffern den Standstreifen entlang. Auf Videoaufnahmen ist zu sehen, wie die Reisenden dabei auch über Zäune klettern mussten, um so doch noch irgendwie zum BER zu kommen.
Quelle:

https://www.rtl.de/cms/klima-kleber-blockieren-autobahn-zum-ber-reisende-machen-sich-zu-fuss-auf-den-weg-zum-flughafen-5016902.html


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