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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

14.907 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Klima, Generation, Letzte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

15.01.2023 um 13:56
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:''Das Gesetz XY ist nach Erkenntnis von Wissenschaftlern so und so ungeeignet um die Klimaziele zu erfüllen, damit wird meine Recht auf Leben gefährdet, BVG zwing mal den Bundestag dieses Gesetz zu revidieren'' ist da schon eher erfolgversprechend.
Wobei es da an der persönlichen Betroffenheit fehlen dürfte...


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15.01.2023 um 13:57
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:'Der Staat tut zu wenig für den Klimaschutz, BVG mach mal!'' ist keine Basis auf der das BVG agieren kann
wenn die LG solche schwammigen Klagen eingereicht hatte, da fragt sich doch - haben die denn keine Anwälte in ihren Reihen, die ihnen genau das hätten sagen können (sagen, wie es richtig geht)?:
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:''Das Gesetz XY ist nach Erkenntnis von Wissenschaftlern so und so ungeeignet um die Klimaziele zu erfüllen, damit wird meine Recht auf Leben gefährdet, BVG zwing mal den Bundestag dieses Gesetz zu revidieren'' ist da schon eher erfolgversprechend.



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15.01.2023 um 13:58
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Abgesehen von bestimmten Sonderfällen kann das BVG nicht von sich aus Gesetzgebung veranlassen oder gar erzwingen, es braucht in der Regel erstmal einen Bürger der sich durch konkretes staatliches Handeln in einem bestimmten Grundrecht verletzt sieht und das auch begründen kann.
Ja, das wusste ich sogar. Das BVG wird in der Regel nicht von selbst tätig.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:'Das Gesetz XY ist nach Erkenntnis von Wissenschaftlern so und so ungeeignet um die Klimaziele zu erfüllen, damit wird meine Recht auf Leben gefährdet, BVG zwing mal den Bundestag dieses Gesetz zu revidieren'' ist da schon eher erfolgversprechend.
Ja, das klingt auch viel logischer. Mit oder auf einer handfesten Grundlage lässt sich besser arbeiten und überhaupt beurteilen und bewerten.

Könnte man auch nur eine Umsetzung rechtlich erzwingen? Das beste Gesetz würde ja nichts nützen, wenn es ignoriert würde.


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15.01.2023 um 14:02
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Wobei es da an der persönlichen Betroffenheit fehlen dürfte...
Da ist das BVG mittlerweile ziemlich weit in der Auffassung was da so alles dazuzählen kann, deswegen gibt es ja das 2021er-Urteil überhaupt.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wenn die LG solche schwammigen Klagen eingereicht hatte, da fragt sich doch - haben die denn keine Anwälte in ihren Reihen, die ihnen genau das hätten sagen können (sagen, wie es richtig geht)?:
Doch natürlich, aber hier ging es vermutlich auch darum die PR-Wirkung durch die Ablehnung zu erzielen. Die LG will ja eine ''Begründung'' für ihren Widerstand, keine tatsächliche Lösung auf rechtsstaatlichem Weg. Laut ihrer eigenen Aussage dauert der ja zu lange und reicht nicht mehr. Die Ablehnung war meiner Ansicht nach provoziert.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Könnte man auch nur eine Umsetzung rechtlich erzwingen? Das beste Gesetz würde ja nichts nützen, wenn es ignoriert würde.
Umsetzungen erzwingen kannst du am Ehesten auf den unteren Ebenen, wo konkret in der Verwaltung gehandelt wird. Bundesgesetze regeln ja in der Regel nur die Rahmenbedingungen.


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15.01.2023 um 14:15
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Oh ja, bis vor ca. 20J war die kommende Eiszeit das Problem..so aktiv dass sogar der Holywood das im "Day of Tomorrow" thematisiert hat.
Wenn du "The Day after Tomorrow" meinst, dann muss ich dich enttäuschen, hier ging es um Klimaerwärmung und dem damit verbundenen Abbruch des Golfstroms.


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15.01.2023 um 15:12
@Abahatschi
@stereotyp
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Man darf die Leute aber bis zur Feststellung ihrer Personalien festhalten, sog. Jedermannsrecht, § 127 StPO. Ist weiter oben auch erläutert.
Nee. Das gilt nur bei Straftaten und nur bei Fluchtgefahr. Die Jedermann-Festnahme unterliegt bestimmten Voraussetzungen und Bestimmungen. So einfach wie ihr zwei euch das denkt ist das nicht. Ich an eurer Stelle würde diese Leute lieber nicht anfassen und schön ruhig im Auto sitzen bleiben.


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15.01.2023 um 15:19
@Carl138
Das war mir klar und hätte Dir auch auffallen können, wenn Du den thread gelesen hättest und nicht nur eine meiner Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen hättest.


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15.01.2023 um 15:30
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das hängt sehr davon ab was die Geldgeber für eine Strategie haben.
Ansonsten wäre Klagen kontraproduktiv für die Kleber weil sie dann nicht mehr bezahlt werden müssen.
von welchen Geldgebern genau sprichst du da?


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15.01.2023 um 15:33
@stereotyp
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Man darf die Leute aber bis zur Feststellung ihrer Personalien festhalten
Keine Ahnung, was ich da aus dem Kontext gerissen haben soll. Ich sage es Dir und einem Kompagnon gern noch einmal, ihr dürft niemanden Festnehmen, das darf nur die Polizei. Wenn Du z. B. Ladeninhaber bist und meinst jemanden (in flagranti) beim Klauen erwischt zu haben, der mit seinem vermeintlichen Diebesgut aus dem Laden gehen wollte, dann darfst Du natürlich diese Person festhalten (aber nur wenn es sich dabei tatsächlich um eine Straftat gehandelt hat). Das ist aber was völlig anderes. Hat er aber gar nicht geklaut, sondern nur die Ware eingesteckt und wollte gar nicht flüchten, sondern nur zur Kasse gehen (die sich am Eingang befand), dann wirds problematisch, dann riskiert man als Festhalter eine Strafe wegen Freiheitsberaubung. Also sehr knifflig das Ganze.

Wikipedia: Festnahme#Jedermann-Festnahme
Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten vorliegen („Liegt überhaupt eine Straftat vor?“, „Kann sich der Verdächtige ausweisen?“), da der Festnehmende andernfalls Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung riskiert.



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15.01.2023 um 15:36
@Carl138
Der Kontext war dass sich meine Aussage auf das Jedermannsrecht bezog, das wie ich weiß noch weitere Voraussetzungen hat. Es ging darum, dass man die Leute nicht bis zum Eintreffen der Polizei festhalten oder verhaften darf.


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15.01.2023 um 15:55
Zitat von Carl138Carl138 schrieb:„Liegt überhaupt eine Straftat vor?“
Zitat von Carl138Carl138 schrieb:„Kann sich der Verdächtige ausweisen?“
Aus deinem Link.
Zu 1: ja, Nötigung ist eine Straftat, außerdem will ich Schadensersatz.
Zu 2: Auch wenn er mir seinen Ausweis zeigt, kann ich es nicht nachprüfen ob es echt ist, da verlasse ich mich auf die Polizei.

Dies sind theoretische Fälle zu denen es wohl zwei Meinungen gibt, hier ist meine. Basta.


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15.01.2023 um 15:57
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:naja.
naja was? Weil sie bezahlt werden machen sie es wegen des Geldes? Hier wurde doch aufgezeigt, dass Menschen ihren (bezahlten) Beruf aufgeben, ihre (bezahlte) Arbeit reduzieren usw. um bei LG mitzumachen. Das sie trotzdem Lebensunterhalt brauchen ist nicht gleichbedeutend damit, es deswegen zu machen.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Dies sind theoretische Fälle zu denen es wohl zwei Meinungen gibt, hier ist meine. Basta.
Dein Basta macht es doch nicht richtig. Deine Meinung ist Deine Meinung, Du liegst nur rein rechtlich eben voll daneben.


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15.01.2023 um 15:58
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Es ging darum, dass man die Leute nicht bis zum Eintreffen der Polizei festhalten oder verhaften darf.
Eben das darf man doch, wenn keine Polizei vor Ort ist. Wenn auf frischer Tat bei einer Straftat erwischt (stimmt, gar nicht so leicht je nach Fall zu beurteilen) und entweder Fluchtgefahr oder sich die Identität nicht feststellen lässt, darf man bis zum Eintreffen der Polizei jemanden festhalten.

Liegt keine Straftat vor, sind aber trotzdem Ansprüche in Gefahr, kommt die Selbsthilfe nach 229 BGB in Betracht. Bspw. in Fällen, wenn fremde Sachen nur fahrlässig beschädigt oder zerstört worden sind.

Je nachdem, hat man eine jeweils andere rechtliche Grundlage, um jemanden festhalten zu können, wenn bspw. keine Polizei vor Ort ist. Entweder 127 StPO oder 229 BGB.


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15.01.2023 um 15:59
@Abahatschi
@rhapsody3004

Nicht entweder oder. Die Fluchtgefahr muss gegeben sein. Aber auch von logischer Seite ergibt es überhaupt keinen Sinn. Ihr wollt Menschen festhalten, die sich auf die Straße geklebt haben? Das ist einfach nur total widersinnig.


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15.01.2023 um 16:00
@rhapsody3004

Da die Aktivisten nicht weglaufen, darfst du sie auch nicht festnehmen.

@Abahatschi

Nochmal die Frage, welche Geldgeber genau, die LG untersagen können, zu klagen, meinst du da?


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15.01.2023 um 16:01
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Eben das darf man doch, wenn keine Polizei vor Ort ist. Wenn auf frischer Tat bei einer Straftat erwischt (stimmt, gar nicht so leicht zu beurteilen) und entweder Fluchtgefahr oder sich die Identität nicht feststellen lässt, darf man bis zum Eintreffen der Polizei jemanden festhalten.
auch falsch. Ich hatte es doch verlinkt.

nicht oder, sondern "darüber hinaus".
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Täter muss bei frischer Tat angetroffen werden
Um die Jedermann-Festnahme nach Paragraph 127 StPO auszuüben, muss der Täter auf frischer Tat ertappt werden. Als „frisch“ gilt in diesem Zusammenhang, dass die aktuelle Situation in einem zeitlichen und/oder räumlichen Zusammenhang stehen muss. Der Täter muss also noch am Tatort oder in unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Darüber hinaus muss die Straftat auch begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht reicht bei Anwendung der Jedermannsrechte nicht aus.

Übt eine Person im Sinne des Jedermannsrechts eine irrtümliche Festnahme aus, ist der Tatbestand des Erlaubnistatbestandsirrtums erfüllt. In diesem Rahmen kann eine Ermittlung wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsentzug drohen.

Fluchtgefahr
Ein Verdächtiger darf nur festgenommen werden, wenn Fluchtgefahr besteht.


keine Identitätsfeststellung möglich
Darüber hinaus muss eine Verweigerung der Identitätsfeststellung vorliegen. Ist eine Identitätsfeststellung wegen eines Fehlen des Ausweises oder Aggressivität des vermeintlichen Täters nicht möglich, darf eine Festnahme erfolgen.
a) es muss eine Straftat begangen worden sein
b)es muss Fluchtgefahr vorliegen
c) darüber hinaus muss eine Verweigerung der Identitätsfeststellung vorliegen


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15.01.2023 um 16:01
Zitat von Carl138Carl138 schrieb:Nicht entweder oder. Die Fluchtgefahr muss gegeben sein.
Nein, ist keine zwingende Voraussetzung. Eines von beiden genügt, neben anderen Voraussetzungen, die noch hinzukommen müssen.
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/127.html


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15.01.2023 um 16:01
Zitat von Carl138Carl138 schrieb:Ihr wollt Menschen festhalten, die sich auf die Straße geklebt haben?
Hättest Du meinen Beispiel gelesen...würden deine Beiträge auch Sinn machen...
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich würde sie wegtragen und wenn sie sich wieder vor meinem Auto hinsetzen würden um mich wieder zu blockieren, würde ich sie festnehmen und auf die Polizei warten wegen den Personalien.
Aber es kann sein dass Du weiss wie festgeklebte wegtragen kann...


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15.01.2023 um 16:03
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Nochmal die Frage, welche Geldgeber genau, die LG untersagen können, zu klagen, meinst du da?
Lass die Unterstellungen, ich habe zu keinem Zeitpunkt behauptet dass es Geldgeber gibt die LG untersagen können zu klagen.


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15.01.2023 um 16:05
@Abahatschi

Das hier hast du geschrieben.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das hängt sehr davon ab was die Geldgeber für eine Strategie haben.
Ansonsten wäre Klagen kontraproduktiv für die Kleber weil sie dann nicht mehr bezahlt werden müssen.
Du sprichst da von Geldgebern, die ihr geld möglicherweise entziehen, wenn LG klagt. Welche Geldgeber sollen das sein?
Oder was hast du da genau gemeint?


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