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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"
13.01.2023 um 11:27Genau. Beides strafbare Handlungen. Auf Nötigung - gerechtfertigt - mit Nötigung reagieren dürfen wäre Selbstjustiz.Optimist schrieb:okay, dann aber eben auch seitens des Fußgängers.
Dann stünde ja quasi Nötigung gegen Nötigung - oder?
Denk ich auch.Optimist schrieb:Und nun kann ich mir natürlich vorstellen, dass die Nötigung durch das Auto höher bewertet wird, auch wenn der Fahrer den gar nicht wirklich verletzt, richtig?






