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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

14.907 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Klima, Generation, Letzte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

15.01.2023 um 10:03
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Gegenargument auf das Recht auf Zivilen Ungehorsam nichts an der Schuld ändert, offenbar bedeutungslos bis hin zu komplett unrelevant.
das bedeutet nur nicht, dass es kein ziviler Ungehorsam wäre. Es wurde doch jetzt zig mal dargelegt, ziviler Ungehorsam kann auch gegen Gesetze verstossen und selbstverständlich wird dies auch geahndet. Sich dem zu stellen ist ja gerade auch ein Grund, warum es sich um zivilen Ungehorsam handelt.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:In dem Urteil wurde das erstinstanzliche Urteil, welches dem Strafbefehl innewohnt, bestätigt
es gab niedrigere Strafen. Und mal abwarten, ob die nächste Instanz angerufen wird und dies genau so sieht. Ich erinnere an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der hier verlinkt ist. Da wurde ein entsprechendes Urteil als verfassungswidrig eingestuft.
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/zur-verfassungsmaessigkeit-der-zweiten-reihe-rechtsprechung-des-bgh/


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15.01.2023 um 10:06
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:In dem Urteil wurde das erstinstanzliche Urteil, welches dem Strafbefehl innewohnt, bestätigt
Ein Strafbefehl beruht eben nicht auf einem Urteil.
Wikipedia: Strafbefehlsverfahren (Deutschland)


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15.01.2023 um 10:13
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Ein Strafbefehl beruht eben nicht auf einem Urteil.
doch, es ist ein Urteil ohne Verhandlung. Wenn kein Einspruch eingelegt wird, ist es ein rechtskräftiges Urteil.


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15.01.2023 um 10:17
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das bedeutet nur nicht, dass es kein ziviler Ungehorsam wäre. Es wurde doch jetzt zig mal dargelegt, ziviler Ungehorsam kann auch gegen Gesetze verstossen und selbstverständlich wird dies auch geahndet. Sich dem zu stellen ist ja gerade auch ein Grund, warum es sich um zivilen Ungehorsam handelt.
Richtig, "Ziviler Ungehorsam" hatte hier wohl keinerlei Relevanz und Bedeutung.


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15.01.2023 um 10:19
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Ein Strafbefehl beruht eben nicht auf einem Urteil.
aber
Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann.
Quelle: aus deinem Link

Möglicherweise ist aber mein Wording hinsichtlich "erstinstanzlich" fachlich nicht korrekt.


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15.01.2023 um 10:21
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Wenn die eine Rechtsschutz haben, ist es egal, ob du Selbstjustiz mit körperlichem Übergriff betreibst. Die Anwälte werden dich schon kontaktieren.
Ist mir wurst, ich bin auch versichert. Zu deiner Info: die Rechtsschutzversicherung schützt nicht vor Strafen…die übernehmen nicht mal wenn Du keine Gewinnchancen hast.
Zitat von gastricgastric schrieb:Damit würdest du dich mit deiner festnahme strafbar machen, da fluchtgefahr bei den aktivisten kein thema ist und somit auf die polizei gewartet werden kann. Lass das märchen und die angeblichen tipps.
Ich unterbinde mit der Festnahme weitere Nötigungen und woher soll ich wissen wohin der will wenn ich sage er soll auf dem Gehweg warten und er sich von dort bewegt?
Ich laufe ihm auch nicht das dritte Mal auf der Straße nach, das halte ich für zu gefährlich.


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15.01.2023 um 10:28
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich unterbinde mit der Festnahme weitere Nötigungen und woher soll ich wissen wohin der will wenn ich sage er soll auf dem Gehweg warten und er sich von dort bewegt?
Ja keine ahnung, woher du das wissen willst, wohin der klimaaktivist, der auf der straße protestieren will gehen möchte, wenn er zurück zu dem ort geht, von dem du ihn weggezerrt hast. Wie heißt es doch so schön? Unwissenheit schüzt vor strafe nicht.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich laufe ihm auch nicht das dritte Mal auf der Straße nach, das halte ich für zu gefährlich.
Dann bleib doch direkt im auto sitzen, statt auf der straße rumzulaufen und irgendwelche menschen von der strasse zu zerren, bei denen keine fluchtgefahr besteht.


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15.01.2023 um 10:35
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Möglicherweise ist aber mein Wording hinsichtlich "erstinstanzlich" fachlich nicht korrekt.
Bei einem Strafbefehl hat keine Hauptverhandlung stattgefunden, das ist insofern relevant dass z.B. Tatsachen die zur Verurteilung geführt haben nicht öffentlich überprüft wurden, weil ja der Beschuldigte indem er den Strafbefehl akzeptiert die Tat im Wesentlichen zugibt. Das kann sinnvoll sein, weil die Lösung über den Strafbefehl einige Nebenfolgen hat: z.B. werden die bisher angefallenen Verfahrenskosten bei dieser Lösung nicht wie im Falle einer Verurteilung nach erfolgter Hauptverhandlung dem Verurteilten auferlegt, sondern fallen wie bei einer Einstellung gegen Auflagen auch der Staatskasse zur Last. Wenn also besonders hohe Kosten angefallen sind weil z.B. Gutachten nötig waren, oder man keine Rechtsschutzversicherung hat die Verfahrenskosten abdeckt, und die eigentliche Strafe im Verhältnis zu den Verfahrenskosten das kleinere Problem ist, kann es sich wirtschaftlich rechnen das so zu lösen.

Die pervertierte Form dieser Logik zeigt sich gerade in Hessen, da hat ein leitender Staatsanwalt jahrelang in Korruptions- und Bereicherungsabsicht Verfahren gegen Ärtze eröffnet und seinen Korruptionspartner die Gutachten fertigen lassen; da die meisten Opfer die Lösung über Strafbefehl akzeptiert haben wurden die Gutachten nie in einer öffentlichen Hauptverhandlung geprüft und der Betrug konnte jahrelang so weiter gehen:

https://www.hessenschau.de/panorama/schmiergeld-fuer-ermittlungsgutachten-frankfurter-oberstaatsanwalt-alexander-b-wegen-korruption-vor-gericht-v3,prozess-alexander-b-100.html


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15.01.2023 um 10:39
Zitat von gastricgastric schrieb:Dann bleib doch direkt im auto sitzen, statt auf der straße rumzulaufen und irgendwelche menschen von der strasse zu zerren, bei denen keine fluchtgefahr besteht.
Ich bleibe wo ich will und sichere die Situation wie ich es für richtig halte. Wenn meine Termine sowieso behindert worden sind, sorge ich dafür dass mir mein Schadensersatz nicht flöten geht.
Ob Du der Meinung bist oder er sagt dass er nicht abhaut ist mir vollkommen egal.


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15.01.2023 um 10:40
@Abahatschi
Wenn dein Auto eine Handbremsenfehlfunktion hat und damit sehr langsam auf den festgeklebten Menschen zurollt, bist du in der Pflicht ihm zu helfen und aus der Gefahrensituation zu befreien:
Die unterlassene Hilfeleistung ist in § 323c StGB normiert und ein sogenanntes echtes Unterlassungsdelikt. Der Wortlaut der Norm gibt dabei auch Nicht-Juristen bereits einen guten Überblick:

„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Quelle: https://www.martinvoss.com/2017/09/unterlassene-hilfeleistung-wann-bin-ich-verpflichtet-zu-helfen/#:~:text=%E2%80%9EWer%20bei%20Ungl%C3%BCcksf%C3%A4llen%20oder%20gemeiner,%E2%80%9C


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15.01.2023 um 10:46
@Abahatschi
Dann bitte nicht wundern, wenn dein "wie ich will" rechtliche konsequenzen für dich nach sich zieht. Rechtlich bewegst du dich damit auf dünnerem eis, als der aktivist.


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15.01.2023 um 10:52
@gastric
Sollte das der Fall sein mache ich mir um
mich keine Sorgen. Als Türsteher habe ich genügend Leute festgesetzt, sogar mit Kabelbinder.
Mein Auto nicht blockieren, Versuch würde ich nicht anzeigen wenn auf meinen Hinweis hin ich durchgelassen werde.


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15.01.2023 um 10:55
@behind_eyes
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Richtig, "Ziviler Ungehorsam" hatte hier wohl keinerlei Relevanz und Bedeutung.
wieso auch? ist ja kein Straftatbestand, wie jetzt schon wirklich oft dargelegt wurde.

@Abahatschi
lustig ist, Du machst Deine eigenen Gesetze, aber die Aktivisten sollen sich gefälligst an unsere Gesetze halten. Herrlich.


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15.01.2023 um 10:56
@Tussinelda
Nochmal, ich darf jeden festnehmen der mich nötigt.


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15.01.2023 um 10:57
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wieso auch? ist ja kein Straftatbestand, wie jetzt schon wirklich oft dargelegt wurde.
Dann gibt es ja Konsens: Ziviler Ungehorsam ist in diesem Fall bedeutungslos. (wie ebenfalls schon xmal dargelegt).


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15.01.2023 um 11:08
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Sollte das der Fall sein mache ich mir um
mich keine Sorgen. Als Türsteher habe ich genügend Leute festgesetzt, sogar mit Kabelbinder.
Und du bist der meinung, dass das klientel, welches du als türsteher festgesetzt hast, das gleiche ist, welches als aktivisten auf der strasse sitzen? Allein das thema fluchtgefahr ist hier überhaupt nicht gegeben und das ist weder meine meinung oder das, was die aktivisten sagen, sondern das, was sie tatsächlich in bisher allen vorangegangenen fällen gezeigt haben. Warum du also davon ausgehen musst, dass ausgerechnet in deinem falle die aktivisten fliehen wollen und so die notwendigkeit des festsetzen überhaupt besteht, dass ist etwas, was du weder mir noch dir erklären musst, sondern dann den zuständigen behörden. Es gilt weiterhin: keine fluchtgefahr --> festsetzen nicht gestattet.


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15.01.2023 um 11:09
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Nochmal, ich darf jeden festnehmen der mich nötigt.
nochmal, ob Du genötigt wirst, stellst nicht DU fest und eine Festnahme ist unnötig, wenn der Aktivist sich vom Tatort nicht entfernt, DU entfernst ihn doch. Und er geht zurück. Wozu die Festnahme? Auf welcher Basis?
Täter muss bei frischer Tat angetroffen werden
Um die Jedermann-Festnahme nach Paragraph 127 StPO auszuüben, muss der Täter auf frischer Tat ertappt werden. Als „frisch“ gilt in diesem Zusammenhang, dass die aktuelle Situation in einem zeitlichen und/oder räumlichen Zusammenhang stehen muss. Der Täter muss also noch am Tatort oder in unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Darüber hinaus muss die Straftat auch begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht reicht bei Anwendung der Jedermannsrechte nicht aus.

Übt eine Person im Sinne des Jedermannsrechts eine irrtümliche Festnahme aus, ist der Tatbestand des Erlaubnistatbestandsirrtums erfüllt. In diesem Rahmen kann eine Ermittlung wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsentzug drohen.

Fluchtgefahr
Ein Verdächtiger darf nur festgenommen werden, wenn Fluchtgefahr besteht.


keine Identitätsfeststellung möglich
Darüber hinaus muss eine Verweigerung der Identitätsfeststellung vorliegen. Ist eine Identitätsfeststellung wegen eines Fehlen des Ausweises oder Aggressivität des vermeintlichen Täters nicht möglich, darf eine Festnahme erfolgen.
Quelle: https://www.anwalt.org/jedermannsrecht/

was Du also meinst zu dürfen ist bullshit.

@behind_eyes
nein, ist es nicht, denn ziviler Ungehorsam begründet sich ja nicht auf die ggf. stattfindenden Straftaten, sondern darauf, warum man diese begeht. Es geht um den politischen Protest, die politische Willensäußerung. Es wurde nie argumentiert, dass dies nicht auch mit Gesetzesverstößen einhergeht, denn die sind Teil des Protestes. Ziviler Ungehorsam ist Teil von Demokratie. Weshalb Dein ständiges darauf hinweisen, dass ziviler Ungehorsam in diesem oder egal welchem Fall bedeutungslos ist, eben grundfalsch ist. Es gehört ja eben dazu, sich den Strafen auch zu stellen.


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15.01.2023 um 11:17
@Tussinelda
Wenn ich nicht fahren kann, auch nach Aufforderung, fühle ich mich genötigt. Die LG schaft mir nichts an.Basta.


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15.01.2023 um 11:21
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nein, ist es nicht, denn ziviler Ungehorsam begründet sich ja nicht auf die ggf. stattfindenden Straftaten, sondern darauf, warum man diese begeht. Es geht um den politischen Protest, die politische Willensäußerung. Es wurde nie argumentiert, dass dies nicht auch mit Gesetzesverstößen einhergeht, denn die sind Teil des Protestes. Ziviler Ungehorsam ist Teil von Demokratie. Weshalb Dein ständiges darauf hinweisen, dass ziviler Ungehorsam in diesem oder egal welchem Fall bedeutungslos ist, eben grundfalsch ist. Es gehört ja eben dazu, sich den Strafen auch zu stellen.
Absolute Zustimmung, ich sagte es bereits: Ziviler Ungehorsam ist in diesem Fall bedeutungslos.


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15.01.2023 um 11:26
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wenn ich nicht fahren kann, auch nach Aufforderung, fühle ich mich genötigt. Die LG schaft mir nichts an.Basta.
das wird Dir nur nicht helfen, da DU dann ggf. eine Straftat begehst und das, wo genau das doch das Problem ist, dass viele mit den Aktivisten haben, Rechtsbruch, Straftaten.....und dann begehst Du wissentlich Straftaten, weil Du genervt bist. Also an Deiner Stelle würde ich nicht mehr abwertend über die Aktivisten schreiben, denn das Gleiche kannste dann auch dann über Dich selbst schreiben.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Absolute Zustimmung, ich sagte es bereits: Ziviler Ungehorsam ist in diesem Fall bedeutungslos.
wie lange sollen wir jetzt hier diesbezüglich hin und her posten? Ziviler Ungehorsam ist nie bedeutungslos. Und ob das Urteil so bestehen bleibt, bleibt abzuwarten.


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