@Tussinelda Hast du den Link ergänzt? Ich hab den als ich anfing zu schreiben gar nicht gesehen (aber ehrlich gesagt dann als ich ihn sah auch nicht durchgelesen, weil mein Beitrag schon geschrieben war).
Der Unterschied (wenn auch vielleicht zu penibel von mir gedacht) ist, dass dies nicht nur auf eine (begrenzte) Inobhutnahme zutrifft sondern generell auf Leistungen des Jugendamtes, die eine Fremdunterbringung des Kindes betreffen.
Eine Inobhutnahme erfolgt in der Regel, wenn eine akute Gefahr besteht - aber auch geplante und langfristige Maßnahmen, die zum Wohle eines Kindes dienen, beinhalten eine Heranziehung des (mind.) Kindergeldes.
Zudem gibt es aber auch noch Familienhilfe usw. usw. - also dass Betreuung innerhalb und mit der Familie stattfindet.
Ich denke aber, dass da zum einen im System auch nicht immer alles richtig läuft und es eventuell für extreme Fälle auch bessere Angebote geben müsste, die wirklich Personal im Einsatz haben, welches auf die individuellen Bedarfe und Kernthemen geschult ist.