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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

330 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, AFD ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 19:42
Zitat von CharlesBarronCharlesBarron schrieb:Ich finde es übrigens sehr angenehm, dass du - im Gegensatz zum TO oder zwei anderen Usern hier - bereit bist, wirklich über Inhalte zu diskutieren, nicht dein Gegenüber zu diffamieren und du keine Strohmänner baust, die du anderen in den Mund legst. So eine Diskussion hatte ich erhofft. Danke dafür!
Ich versuche in einer Diskussion immer an Erkenntnis zu gewinnen. Ich weiß aber auch, dass das im Internet, und nicht nur dort, extrem schwierig ist.
Das ist leider sehr schade. Ich habe eine ziemlich eindeutige Meinung zur AFD, aber ich kann mit jemandem diskutieren der für diese Partei ist, mir seinen Standpunkt anhören, und am Ende vielleicht sagen "Hey in dem einen Punkt hat er recht und da muss ich meine Diskussion in zukünftigen Gesprächen anpassen."
Ich muss niemandes Freund werden und wir können uns am Ende auch gegenseitig hassen, aber ich würde gerne anständig diskutieren können, weil ich nachher gerne schlauer wäre als vorher.

So sehe ich das und sorry für das OffTopic, aber das ist leider etwas das ich sehr schade finde, da dass nur sehr sehr selten stattfindet.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 19:43
Zitat von CharlesBarronCharlesBarron schrieb:Welchen Anfangsverdacht ziehst du dafür heran, dessen sich „“die komplette Parteiführung“ schuldig gemacht haben soll?
Die kleinen Anfragen die sich wie ne Wunschliste des Kremls lesen, die russischen Geldzahlungen an AfD Mitglieder, AfD Mitarbeiter mit direkten Verbindungen zum Machtapparat im Kreml, die Übernahme von Kremlpropaganda. Kurz: Ich halte die AfD für Dienstleister eines faschistischen Russland unter der Führung von Kriegsverbrecher Putin, die Verantwortung dafür liegt bei der Führung. Das sollte von der Staatsanwaltschaft aufgearbeitet werden, nach einem Verbot der Partei.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 19:44
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Also sind damit beide Parteien für Nichtantisemiten dauerhaft unwählbar. Danke für die Frage.
Ich schau mir den Link und auch den vom anderen User später nochmal genauer an. Ich hab von beidem tatsächlich nichts mitbekommen und möchte mir dazu erstmal ein eigenes Bild machen.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 19:53
Zitat von CharlesBarronCharlesBarron schrieb:Die NSDAP wurde 1945 aufgelöst und verboten. Nazis sind (ehemalige) Mitglieder dieser Partei.
Nur blöd, dass das niemand dem freundlichen Helferich gesagt hat, ne?


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 19:53
@paxito

Du hast den Schüleraustausch mit Russland vergessen, den die AfD in Sachsen-Anhalt wiederbeleben will. Als, so AfD, das beste Mittel gegen die aktuell betriebene Hetze.

Nun, wie es an russischen Schulen so aussieht (Indoktrination und täglicher Unterricht an der Waffe), das zeigt der Oscar-Gewinner Film "Ein Nobody gegen Putin". Film-Empfehlung. Frei auf arte.

Wer einen Vorgeschmack auf das Homeschooling haben will, das möglich werden soll, von Neurechten und Preppern, dem sei empfohlen der Dokumentar-Film "Kleine Germanen".


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 19:55
@Fellatix
Den Schmankerl kannte ich noch nicht, passt aber perfekt zu dieser Partei. Das sie trotzdem (oder deswegen?) in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg die Umfragen anführt spricht Bände.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 20:22
Zitat von paxitopaxito schrieb:Die kleinen Anfragen die sich wie ne Wunschliste des Kremls lesen, die russischen Geldzahlungen an AfD Mitglieder, AfD Mitarbeiter mit direkten Verbindungen zum Machtapparat im Kreml, die Übernahme von Kremlpropaganda.
Was davon erfüllt konkret den Straftatbestand des §94 StGB? Welches Geheimnis wurde durch wen verraten?


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 20:23
@CharlesBarron
Ich bin kein Jurist.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 20:26
Zitat von paxitopaxito schrieb:Ich bin kein Jurist.
Sorry für die Direktheit: das ist mehr als offensichtlich. Daher war dien Wunsch auch wirklich nicht mehr als das. Nichts von dem, was du aufführst, erfüllt den 94 StGB. Also ist es eher so ein Stammtisch-Justizwunsch, wie man ihn im Übrigen ja bei den Anhängern der AfD auch oft findet: politische Abrechnung per Justiz.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 20:30
Zitat von CharlesBarronCharlesBarron schrieb:Sorry für die Direktheit: das ist mehr als offensichtlich. Daher war dien Wunsch auch wirklich nicht mehr als das. Nichts von dem, was du aufführst, erfüllt den 94 StGB. Also ist es eher so ein Stammtisch-Justizwunsch, wie man ihn im Übrigen ja bei den Anhängern der AfD auch oft findet: politische Abrechnung per Justiz.
Ich schrieb ja gleich, das ist was ich persönlich gut fände. Das kannst du jetzt halten wie ein Dachdecker, aber spiel nicht den Überraschten das eine als persönliche Meinung gekennzeichnete Aussage doch tatsächlich genau das ist.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 20:37
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:bis zum islamistischen Terrorangriff auf den CSD.
Abdul B. wurde in Berlin geboren und hat libanesischen Hintergrund. Sofern hat der Fall mit Migration eher indirekt zu tun.
Die Polizei identifizierte den 21-jährigen islamistischen Gefährder Abdul B. als Tatverdächtigen.[18] Er wurde am 2. Juli 2005 in Berlin geboren, besaß die deutsche Staatsbürgerschaft und hatte eine libanesische Familienbiografie
Wikipedia: Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day 2026

Natürlich nutzt die AfD solch furchtbaren Taten für Stimmenfang. Wenn ein "biodeutscher" Mann gegenüber seiner Frau oder Homosexuellen gewalttätig wird, ist ihr das scheinbar egal.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 20:42
Zitat von PallasPallas schrieb:Abdul B. wurde in Berlin geboren und hat libanesischen Hintergrund. Sofern hat der Fall mit Migration eher indirekt zu tun.
@Pallas

Also wurden seine Eltern nicht hier eingebürgert? Und seine Einstellung war hier nicht vorher bekannt? Und er wurde nicht mit deutscher Eiapopeia Justiz behandelt?


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 20:45
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Also wurden seine Eltern nicht hier eingebürgert?
Wofür wäre das relevant?
Er war Deutscher, auch wenn das dem ein oder anderen sauer aufstößt.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 20:53
Zitat von paxitopaxito schrieb:Das sollte von der Staatsanwaltschaft aufgearbeitet werden
Das wird es ja auch.

Der Assistent von Max Krah (AfD) wurde von der Bundesanwaltschaft Karlsruhe verhaftet.
Bundesanwaltschaft bestätigt Festnahme von Mitarbeiter eines AfD-Europaabgeordneten – Medienberichte: Assistent von AfD-Spitzenkandidat Krah
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/bundesanwaltschaft-bestaetigt-festnahme-von-mitarbeiter-eines-afd-europaabgeordneten-medienberichte--100.html

Er wurde verurteilt und muss für fast fünf Jahre ins Gefängnis.
Ex-Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah wegen Spionage verurteilt
Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-09/spionagevorwurf-haftstrafe-fuer-ex-mitarbeiter-von-afd-politiker-krah

Janusz Niedźwiecki sitzt in polnischer Untersuchungshaft; ihm drohen 15 Jahre Haft.

Die AfD brachte den russischen Spion (ok, Spionageverdächtigen) sogar in den Bundestag. Nachzulesen hier:
Was den Fall für die AfD noch brisanter macht: Über Jahre arbeitete Niedźwiecki mit dem Einflussnetzwerk des putintreuen Oligarchen Wiktor Medwedtschuk zusammen, von dem Bystron bündelweise Geldscheine bei konspirativen Treffen erhalten haben soll. Krah und Bystron ermöglichten es Niedźwiecki nachweislich, in den Parlamenten Lobbyarbeit für Medwedtschuk zu betreiben. Ausgerechnet ein weiterer Assistent von Krah zog offenbar dafür die Strippen.

Mittlerweile sind US-amerikanische, polnische, tschechische und deutsche Ermittlungsbehörden mit dem Komplex befasst. Weitere AfD-Politiker der Partei könnten erneut in den Sog der Affäre geraten. Mehrere wurden laut Informationen von t-online bereits im Zuge der Ermittlungen befragt – darunter auch Spitzenkandidat Krah.
Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100404822/afd-skandal-spitzenkandidaten-brachten-mutmasslichen-spion-des-kremls-in-bundestag.html

Ergo, du lagst schon richtig :)


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 20:56
Zitat von emanonemanon schrieb:Er war Deutscher, auch wenn das dem ein oder anderen sauer aufstösst.
@emanon

Er war Deutscher, weil er hier geboren war und seine Eltern hier eingebürgert wurden trotz des familiären terrornahen Kontextes. Natürlich kann man jetzt überrascht darüber sein.
Familie

Eine Verbindung zur Terrormiliz gab es bei B. sogar in der Familie: Zwei seiner Cousins sollen sich den Dschihadisten angeschlossen haben, einer wurde Ende 2015 im Irak getötet. Die Cousins sind die Söhne von Omar Bakri Mohammed, einem der bekanntesten Islamisten Großbritanniens. Eine enge Verwandte Abdul B.s war offenbar bis vor einigen Jahren mit dem Mann verheiratet, den die britische Presse als "Ayatollah von Tottenham" betitelte.

Omar Bakri Mohammed soll als Hassprediger junge Muslime radikalisiert haben, er gehörte zu den führenden Köpfen islamistischer Gruppierungen in England. Im Lib
Quelle: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/is-attentaeter-100.html

Tolle Idee, Mitglieder einer solchen Familie einzubürgern.

Völlig überraschend, dass Parteien Zulauf bekommen, die das kritisch sehen?


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