Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie
13.02.2010 um 23:14Anzeige
voidol schrieb:Wenn es in Deutschland legal ist, mit der Reichskriegsflagge in der Version von 1933 bis 1935 aufzumarschieren, dann muss ich mal in mich gehen:Huh nein,das ist ein Gösch
25h.nox schrieb:die reichskriegsflagge von 1933-1935 hat wenn ich mich richtig erinnere nur die preußischen farben und das eiserne kreuz. also wieso sollte sie verboten sein?Weil's eindeutig identifizierbar ist als ausschließlich vom Nazireich verwendete Form?
Weiße Rosen und Blockadenhttp://www.ksta.de/html/artikel/1265965864725.shtml (Archiv-Version vom 15.02.2010)
Erstellt 14.02.10, 10:53h, aktualisiert 14.02.10, 10:55h
Die Dresdner zeigen Zivilcourage: 10.000 Menschen haben am 65. Jahrestag der Bombardierung Dresdens ein deutliches Zeichen gegen Rechtsextremismus gesetzt und den Aufmarsch einiger tausend Neonazis vereitelt.
In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches (in der seit 1935 verwendeten Version mit Hakenkreuz) strafbar gemäß § 86 und § 86a StGB.Wikipedia: Reichskriegsflagge
Für die schwarz-weiß-rote Flagge des Kaiserreiches und die Reichskriegsflaggen gibt es keine bundeseinheitliche Regelung:
insideman schrieb:Ich behaupte mal gant voller Vorurteile man erkennt sie auch ohne ihre Flaggen.Die meisten zumindest.Wirklich?